Finanzausgleichsgesetz – es kommt noch schlimmer | Steuererhöhung

Innenminister Breitner (SPD) hat die von ihm im September 2013 angedrohte Reform der Verteilung der Landesmittel für die Kommunen im November noch einmal überarbeitet. Leider begünstigt diese Korrektur nochmals die kreisfreien Städte und führt für Oststeinbek zu einer zusätzlichen Belastung von jährlich 68.000,- EUR. Um einen Teil der nun ab 2015 insgesamt entstehenden jährlichen Mehrbelastung von 1,025 Millionen EUR aufzufangen, hat die SPD in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Dezember geschlossen für eine spürbare, aber im Ergebnis dennoch moderate Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes (A und B) von 200% auf 295% gestimmt. Die angesichts der bevorstehenden Kürzungen eigentlich nahe liegende Anhebung auf (zumindest) den schleswig-holsteinischen Durchschnittswert von 333% wäre eine zu große plötzliche Belastung der Bürger gewesen. Wir müssen die verbleibende Finanzierungslücke daher durch im nächsten Jahr zu diskutierende Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen schließen. Der Finanzausschuss muss hierfür sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde kritisch auf Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Das Ziel muss sein, rechtzeitig die Weichen für einen nachhaltig stabilen Haushalt zu stellen – so wie es in Oststeinbek schon immer üblich war.

Baugebiet Willinghusener Weg: ja, aber nicht so groß

Die SPD-Fraktion hat am 11. Dezember beschlossen, dass sie ein Wohngebiet nördlich des Breedenwegs nach wie vor befürwortet. Die derzeit vorliegenden Ideen müssen jedoch hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten um ca. 50% reduziert werden.

Im September 2013 ist ein Interessent an die Gemeinde herangetreten und hat die Konzeptidee „Wohnen und Arbeiten am Willinghusener Weg“ vorgestellt. Es sieht eine Wohnbebauung nördlich des Breedenwegs sowie Gewerbeflächen südlich des Willinghusener Wegs vor. Nach wie vor handelt es sich lediglich um einen Vorschlag, der noch nicht in der Gemeindevertretung und Ausschüssen diskutiert wird. Allerdings haben sich die Fraktionen intensiv damit befasst.

Die ersten Überlegungen des Projektentwicklers sehen vor, 300 sog. „Wohneinheiten“ (vereinfacht: Haushalte) zu bauen. Diese gliedern sich in ein „Seniorendorf“ mit Ein- und Zweipersonenwohnungen für ältere Menschen. Außerdem sollen Wohnungen für kleine Familien, Singles und Menschen mit Behinderung entstehen. Ein Teil dieser Wohnungen (30-40%) soll öffentlich gefördert werden und somit Wohnraum zu bezahlbaren Mieten entstehen lassen. Der Rest soll frei finanziert und zu Marktpreisen vermietet werden. Alle Wohnungen sollen barrierefrei errichtet werden und nach hohen energetischen Standards, also auch mit niedrigen Mietnebenkosten errichtet werden. Desweiteren sind Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser vorgesehen (Eigentum und Miete).

Im Prinzip entspricht das Konzept dem Ziel der SPD, seniorengerechte Wohnungen in Oststeinbek zu schaffen sowie jungen Menschen bezahlbare Mietwohnungen anbieten zu können. Senioren, die in altengerechte Wohnungen umziehen, schaffen zudem automatisch Wohnraum für Familien in ihren früheren Häusern im Ort.

Problematisch ist allerdings, dass 300 Wohneinheiten je nach Belegungsdichte ca. 500 neue Einwohner anziehen, die eine erhebliche Herausforderung für die Infrastruktur – auch die soziale Infrastruktur – des Ortes bedeuten würden. Nicht nur Schule und Kindergarten wären damit überfordert, sondern auch die Straßen. Wir streben daher ein organisches, langsameres Wachstum des Ortes an. Wir sind dafür, nördlich des Breedenwegs ein neues Wohngebiet entstehen zu lassen. Allerdings ist das vorgeschlagene Konzept zu groß. Wir können uns derzeit nur eine Größenordnung von etwa 150 Wohneinheiten vorstellen. Die Kosten für die Bauleitplanung und die Schaffung von Infrastruktur (KiTa-Plätze, Straßen) müssen vom Investor übernommen werden. Der Verkehr muss über den Willinghusener Weg geführt werden, da der Barsbütteler Weg schon durch die neue Kindertagesstätte ausgelastet sein wird und seine Öffnung zum Gewerbegebiet hin problematische Umgehungsrouten schaffen würde.

Eine Gewerbe-Ansiedlung im Grünstreifen südlich des Willinghusener Wegs ist für uns zurzeit kein Thema. Die Funktionen Wohnen und Gewerbe sollten räumlich getrennt bleiben.

Zur Diskussion der Planungen schlagen wir vor, im Frühjahr eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Irene Kastner ist neue Vorsitzende des Ortsvereins

Die Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins Oststeinbek Havighorst hat Irene Kastner einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die langjährige Fraktionsvorsitzende sagte: „Ich will die Kommunikation mit den umliegenden SPD-Ortsvereinen verbessern und allgemeinpolitische Themen aufgreifen – beides kommt im Tagesgeschäft oft zu kurz. Eine zweite kommunalpolitische Instanz neben der Fraktion soll der Ortsverein aber nicht werden.“ Der übrige Vorstand wurde nicht neu gewählt und bleibt im Amt.

Baugebiet Willinghusener Weg – wie geht es weiter?

Im November hat der vom  Investor beauftragte Stadtplaner die Konzept-Idee „Wohnen und Arbeiten am Willinghusener Weg“ in unserer (übrigens stets öffentlichen) Fraktionssitzung vorgestellt. Die weitere fraktionsinterne Diskussion des Themas wird Mitte Dezember stattfinden. Die politischen Gremien werden sich diesem Thema frühestens im ersten Quartal 2014 widmen.

Herzlich willkommen, Jürgen Hettwer!

Goldenes Treckerlenkrad für Jürgen Hettwer

Die SPD-Fraktion begrüßt Jürgen Hettwer als neuen Bürgermeister! Beim Amtsantritt am 18.11. haben wir ihm – bekanntlich Traktoren-Fan – symbolisch ein goldenes Trecker-Lenkrad überreicht. Die Liste der Wortspiele, die damit verbunden werden können, ist natürlich endlos. Der neue „Rathaus-Lenker“ fragte denn auch gleich: „Ist bei dem Ding denn die politische Richtung schon vorgegeben?“ – Nein, natürlich nicht. Aber es kann nur links blinken. ;) Also, allzeit gute Fahrt!

Dank an Hans-Joachim Vorbeck

Er war fast ein Jahr lang ehrenamtlicher Chef von 81 Mitarbeitern – Hans-Joachim Vorbeck hat als erster Stellvertreter des Bürgermeisters das Vakuum nach der Abwahl mit Leben gefüllt. Und das, wie wir aus Landkreis und Mitarbeiterschaft hören, sehr gut. Ganz nebenbei wurde schon einmal die neue Verwaltungsstruktur für den neuen BM vorbereitet. Danke für diesen Einsatz!

Wussten Sie…? (Teil 4)

…dass die Gemeindevertretung gemäß § 16c Absatz 3 der Gemeindeordnung neuerdings in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchführen kann? Die Verwaltung schickt dabei offizielle Fragebögen zu einem wichtigen örtlichen Thema an alle Bürger. Die Antworten werden anschließend ausgewertet (und aufbewahrt). So etwas geht auch beschränkt auf den Ortsteil Havighorst. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind an das Ergebnis der Befragung zwar nicht rechtlich gebunden, haben dieses jedoch bei ihren Beratungen „angemessen zu berücksichtigen“.

Erschienen in Oststeinbek Aktuell 12/13.

Steuererhöhung: ja, aber maßvoll!

Oststeinbek hat ab 2015 durch die Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) finanzielle Einbußen in Höhe von mindestens 957.000,- Euro pro Jahr zu kompensieren – vielleicht noch mehr. Aktuell diskutieren die Oststeinbeker Kommunalpolitiker deshalb über die Erhöhung der Gemeinde-Steuern.

Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer die Grundsteuer A und B von Grundstückseigentümern. A betrifft Agrarflächen, B betrifft Baugrundstücke. Der sogenannte „Hebesatz“ ist der die Steuerschuld beeinflussende Faktor, den die Gemeinde in eigener Verantwortung festlegen kann. Für die Grundsteuer (A und B) in Oststeinbek liegt er seit 1978 unverändert niedrig beim gesetzlichen Minimum von 200% und ist damit der niedrigste Satz in ganz Schleswig-Holstein (vgl. Realsteueratlas 2013 der IHK SH). Im Schnitt liegt der Satz für die Steuer B landesweit bei 333%. Unsere direkten Nachbargemeinden haben deutlich höhere Sätze:

  • Glinde: 380%
  • Reinbek: 370%
  • Barsbüttel: 330%

Spitzenreiter im Kreis Stormarn ist Delingsdorf mit 400%, in Städten wie Kiel oder Lübeck sind sogar 500% fällig.

Eine Anhebung auf 330% oder mehr kommt für uns nicht in Frage. Allerdings sollte der Hebesatz (A und B) in Oststeinbek aus Sicht der SPD-Fraktion maßvoll auf 295% angepasst werden: so profitiert Ostststeinbek doppelt, da durch die Anhebung auf diesen Wert auch die von uns an Land und Kreis zu zahlenden „Strafumlagen“ für zu niedrige Steuersätze wegfallen. Jeder zusätzlich von uns Bürgern investierte Euro Grundsteuer ist dann praktisch mehr als 1,70 Euro für die Gemeinde wert. Insgesamt können durch die Grundsteuererhöhung fast zwei Drittel des durch das FAG zu erwartenden Defizits kompensiert werden. Die Mehrbelastung für alle Einwohner des Ortes liegt durchschnittlich bei lediglich 3,47 Euro / Monat.

Kürzungen bei Vereinen: nicht ohne Weiteres!

Die ebenfalls diskutierten isolierten Kürzungen bei Vereinen und Verbänden lehnen wir ab. Es ist nicht einzusehen, dass nur beim Ehrenamt gekürzt wird. Eine Haushaltskonsolidierung muss sämtliche Bereiche des Haushaltsplanes umfassen. Sämtliche Ausgaben der Kommune sind einer Prüfung zu unterziehen. Außerdem müssen alle Einnahmen-Potentiale überprüft werden, so wie dies schon vor Jahren vom Finanzausschuss diskutiert wurde (z.B. Gebührensatzungen). Dass auch Vereine einen Beitrag leisten müssen, wenn sich die finanzielle Situation der Gemeinde ändert, ist völlig klar. Hierfür werden alle Vereine Verständnis haben.

Wussten Sie…? (Teil 3)

…dass der Bürgervorsteher gemäß § 16 b der Gemeindeordnung eine Einwohnerversammlung einberufen kann, wenn er dies „zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde“ für sinnvoll hält? Zudem kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine Einwohnerversammlung stattfindet. Vorschläge der Einwohnerversammlung müssen in der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. Näheres regelt § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde, welche auf www.oststeinbek.de > Rathausservice > Ortsrecht abrufbar ist.

Erschienen in Oststeinbek Aktuell 11/13.

Wussten Sie…? (Teil 2)

…dass gemäß § 16 f der Gemeindeordnung ein schriftlicher Antrag von 5 % der Einwohner über 14 Jahren dazu führt, dass sich die Gemeindevertretung mit einem bestimmten Thema der gemeindlichen Selbstverwaltung befassen muss? Dieser so genannte „Einwohnerantrag“ kann zwar nicht auf die Entscheidung der Gemeindevertretung einwirken, aber immerhin ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Die Anzahl der nötigen Unterschriften ist in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich leider sehr hoch.

Erschienen in Oststeinbek Aktuell 10/13.