Warum öffentlich nicht gleich öffentlich ist

Manch einer wird schmunzelnd sagen: es gibt Schlimmeres auf der Welt, als nicht bei einer Diskussion der Oststeinbeker Kommunalpolitiker zuhören zu können. Für hörende Menschen ist das sicher richtig. Wer aber nicht die Wahl hat, sieht die Sache anders.

In Oststeinbek gibt es zumindest ein hörbehindertes Ehepaar. Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit haben zwar wie jeder andere Zutritt zu den öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde. Im Gegensatz zu allen anderen bekommen Sie aber nicht ein gesprochenes Wort mit. Eine Teilhabe am politischen und kulturellen Leben der Gemeinde ist damit nicht oder nur extrem eingeschränkt möglich. Diesen Zustand möchten wir beenden. Deshalb haben wir für den Kulturausschuss am 10.02.14 beantragt, unseren hörbehinderten Bürgern bei allen öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde auf Wunsch einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung zu stellen. Teilweise besteht hierauf ein Rechtsanspruch nach dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz – wir wollen aber auch einige Fälle einschließen, bei denen ein Rechtsanspruch nicht 100%ig geklärt ist (z.B. Sitzungen der Gemeindevertretung) oder nicht besteht (z.B. Neujahrsempfang).