Ortsentwicklungskonzept Havighorst

Im Frühling 2021 startete das Projekt „Ortsentwicklungskonzept (OEK) Havighorst“ mit der Haushaltsbefragung. Es folgten eine Kinder- und Jugendbeteiligung und eine Planungswerkstatt. Die Ergebnisse dieses Bürgerbeteiligungsverfahrens bilden nun die Grundlage für die vom Büro für Stadt- und Regionalentwicklung (BSR) herausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen für das OEK. Die Ergebnisse sind unter „Zielkatalog“ auf der Website des OEK zu finden.

Die SPD-Fraktion unterstützt diese Ziele und den Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen:

Positionspapier der SPD-Fraktion zum OEK Havighorst

  1. Ortsbild & Siedlungsentwicklung:
    • Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden grundsätzlich unterstützt (u. a. Neubau Feuerwehr und Verlagerung und Neubau Bauhof).
  2. Dorfgemeinschaft & Nachbarschaft:
    • Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden grundsätzlich unterstützt.
    • Es wird angeregt, bei den vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere ältere Mitbürger:innen sowie Kinder und Jugendliche mit ihren jeweiligen Interessen zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Interessen Älterer betrifft zusätzlich zur Barrierefreiheit auf Wegen und im Dorfgemeinschaftshaus auch andere Infrastrukturen, die besonders auf Ältere zugeschnitten sind bzw. bei denen Ältere möglicherweise andere Interessen und Bedürfnisse haben (Café, Ärzt:innen, ÖPNV, Geschäfte, Gestaltung öffentlicher Plätze usw.).
  3. Wohnen & Infrastruktur:
    • Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden grundsätzlich unterstützt.
    • Bei der Ausweisung von neuen Flächen für Wohnungsbau ist auf ein möglichst geringes Maß an Bodenversiegelung zu achten sowie darauf, dass der Flächenverbrauch pro Wohneinheit möglichst gering ist.
    • Zur Starkregenvorsorge zählen neben dem Bau von Regenrückhaltebecken auch neu zu schaffende Versickerungsmöglichkeiten (Retentionsflächen) an den Entwässerungsgräben in Havighorst.
    • Wohnungsbau in Havighorst: Die verschiedenen Bürgerbeteiligungsverfahren haben erneut verdeutlicht, dass es in Havighorst nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt. Insbesondere viele junge Menschen würden gerne bei ihrem Auszug aus dem Elternhaus in Havighorst wohnen bleiben. Wir begrüßen deshalb das vom Planungsbüro identifizierte Ziel der maßvollen, bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung. Wir möchten diesbezüglich möglichst auf keine neuen Bebauungsflächen außerhalb des Ortskerns, sondern auf Innenverdichtung setzen. Bei potentiellen neuen Bauflächen müssen ökologische Folgen geringgehalten werden, d. h., es muss auf einen geringen CO2-Ausstoß durch minimale Außenwandflächen und gute Dämmung geachtet werden und Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach vorgesehen werden. Die Bauweise sollte generell verdichtet und mehrgeschossig sein und keine Einzelhausgrundstücke umfassen. Denn nur Mehrfamilienhäusern ermöglichen es, den benötigten bezahlbaren Wohnraum für Jung und Alt in Havighorst zu schaffen. Der vielbeschworene „dörfliche Charakter“ Havighorsts hängt u. E. an den landwirtschaftlichen Betrieben, der Freiwilligen Feuerwehr, der Kita, den Hofläden, den Vereinen und den Resten einer dörflichen Infrastruktur, nicht aber an großflächiger Einzel- oder Doppelhausbebauung. Die ist eher typisch für großstädtische Randgebiete, verbraucht sehr viel an landwirtschaftlicher Fläche und an Bau- und Energie-Ressourcen und verursacht viele Binnenverkehre aufgrund der großen Flächenausdehnung und der langen Wege im Ort.
  4. Verkehr & Mobilität:
    • Alle vorgeschlagenen Maßnahmen außer der Ortsumgehung werden grundsätzlich unterstützt.
    • Die SPD-Fraktion hält es für notwendig, den Umfang des Kfz-Verkehrs durch Havighorst zu verringern und gleichzeitig den innerörtlichen Fußgänger:innen- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten.
    • Wir lehnen jegliche Form der Ortsumgehung Havighorsts ab. Eine Ortsumgehung verringert bekanntlich das Kfz-Verkehrsaufkommen nicht, sondern erhöht es durch seine Attraktivität gegenüber anderen Routen und anderen Verkehrsmitteln und führt dadurch zu einer erhöhten Belastung vieler Anwohner:innen in Havighorst und Oststeinbek. Außerdem sind der zusätzliche Flächenverbrauch, die Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen und der Feldmark als Naherholungsgebiet sowie die zu erwartende Verlärmung der Feldmark weitere Gründe, eine Ortsumgehung Havighorsts abzulehnen.
    • Wir halten – auch vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Vorgaben – eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h im gesamten Ortsbereich zwischen den Landesgrenzen Richtung Boberg und Mümmelmannsberg sowie bis Ortsende Havighorst Richtung Oststeinbek für notwendig.
    • Für die innerörtlichen Nebenstraßen, die nicht oder fast nie für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden, sollen Shared Spaces oder ähnliche Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und der Wohnqualität der Anwohner:innen geprüft werden.
    • Die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Havighorst und Oststeinbek entlang der Stormarnstraße sollte grundsätzlich überprüft werden. Als Bordsteinrad- und Fußweg unmittelbar an der Fahrbahn, auf der Tempo 70 gilt und häufig noch schneller gefahren wird, wird der Fuß- und Radweg als hochgefährlich empfunden, und er entspricht bei weitem nicht den gesetzlichen Vorgaben für einen sicheren außerörtlichen Fuß- und Radweg. Dass es bislang nicht zu schwersten Unfällen zwischen Kfz und Fußgänger:innen oder Radfahrenden gekommen ist, ist reiner Zufall. Die Umbenennung in Fußweg mit erlaubter Benutzung durch Radfahrer:innen sowie die Möglichkeit, als Radfahrer:in auf der Fahrbahn zu fahren, haben daran nichts geändert. Wenn politisch gewünscht ist, dass für Wege zwischen Havighorst und Oststeinbek das Fahrrad benutzt oder zu Fuß gegangen wird, z. B. für den Weg zum Einkaufszentrum, zum Rathaus, zur Kirche, zur Kita oder zur Schule, dann muss der Fuß- und Radweg verlegt und ein bepflanzter Streifen zwischen ihm und der Fahrbahn angelegt werden. Beispiele gibt es dafür in der unmittelbaren Umgebung Oststeinbeks zuhauf.
    • Bei der Sanierung und dem Neubau von Fußwegen und Radwegen ist nicht nur auf Barrierefreiheit zu achten, sondern es sollen auch Verkehrsmittel wie Fahrrad-Kinderanhänger, Lastenräder, Rollstühle und Dreiräder bei der Planung von Übergängen, Kurvenradien, Aufstellflächen etc. berücksichtigt werden.