Kita-Gebühren: dauerhafte Senkung beschlossen

Die Gemeindevertretung hat gestern Abend einstimmig eine Senkung der Kita-Gebühren beschlossen. Auf Antrag der SPD im Finanzausschuss wurde diese nicht nur für das kommenden Kita-Jahr, sondern dauerhaft festgelegt. Im Ergebnis sinken die Beiträge in Krippe und Elementar im Vergleich zum Vorjahr um 15%, die Beiträge im Hort bleiben unverändert.

„Wir setzen uns seit Jahren für bezahlbare Kita-Gebühren ein. Bisher argumentierte die CDU bei den Gebührendiskussion stets mit der angespannten Haushaltslage. Nun scheinen diese Bedenken plötzlich verflogen zu sein und wir konnten gemeinsam die Eltern entlasten. Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, die Senkung ohne Befristung zu beschließen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Höft. Die CDU hatte zunächst beantragt, die Senkung nur für das kommende Kita-Jahr vorzusehen. Wenn künftig der Elternanteil wieder erhöht werden soll, müsste jemand aktiv den Antrag stellen.

Für die Beitragssenkung stellte die Gemeindevertretung zusätzlich 150.000,- Euro pro Jahr bereit. Damit kosten die Kitas für die Gemeinde künftig insgesamt rund 3,2 Mio. Euro im Jahr.

„Wir waren bei den Gebühren sogar im Vergleich mit den Nachbargemeinden sehr teuer, das konnte man niemandem erklären, auch wenn wir immer auf Qualität und Kapazitätsreserven gesetzt haben“, so Höft.

Sehr besorgt ist Höft angesichts der Entwicklungen im Land. Die von der SPD-geführten Regierung erst Anfang 2017 eingeführten konkreten Entlastungen für Eltern im Krippenbereich sollen wieder zurückgenommen werden, stattdessen sind ausgesprochen schwammig formulierte Neuregelungen (Koalitionsvertrag, S. 36) der Kita-Finanzierung geplant. „Wir hoffen, dass die CDU-geführte Landesregierung ihr Wahlversprechen zügig umsetzt und für beitragsfreie Kitas sorgt, anstatt den Eltern nur die 100,- Euro Kita-Geld wegzunehmen“, sagte Christian Höft.

Zukunft in Europa – Öffentliche Diskussion mit Gesine Schwan in Glinde

Die SPD Glinde lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein zu einer öffentlichen Diskussion über die Zukunft in Europa am Dienstag, dem 4. Juli 2017, 18-20 Uhr im Bürgerhaus Glinde, Markt 2, 21509 Glinde. Zu Gast sind Prof. Dr. Gesine Schwan und die Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer. Die Moderation übernimmt der Landtagsabgeordnete Martin Habersaat.

Gesine Schwan ist Politikwissenschaftlerin und war 2004 und 2009 Kandidatin für die Wahl zum Bundespräsidenten. Sie ist Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, die den Bundesvorstand in Fragen grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung berät.

Straßenausbaubeiträge – klare Worte vs. Märchenstunde

14.06.2017

Wir glauben, unsere Bürger können auch unangenehme Wahrheiten vertragen. Darum versprechen wir – auch in Zeiten von Landtags- und Kommunalwahlen – niemandem, dass durch Wahlversprechen der CDU in Kiel („Gemeinden werden wieder Eigenverantwortung haben“) oder Anträge in der Gemeindevertretung zum Stopp von Ausbaumaßnahmen (CDU-Antrag im Hauptausschuss vom Montag) irgendjemand weniger Geld für die Erneuerung von Straßen und Laternen bezahlen muss. Egal ob es Straßenausbaubeiträge weiterhin geben wird oder nicht: Straßen und Laternen werden am Ende von allen Bürgern und Unternehmen im Ort finanziert. Über die Art und Weise kann und muss man reden – auch wir finden (schon immer), dass Straßenausbaubeiträge keine optimale Lösung sind. Aber wie die schleswig-holsteiner CDU so zu tun, als gäbe es irgendein geheimes Konzept, wie man Bürger beim Straßenausbau entlasten kann, ist einfach nicht ehrlich. Von der CDU aus Kiel wird es keinen Cent für den Ausbau unserer Gemeindestraßen geben. Es ist absolut simpel: Entweder werden die Straßen durch Ausbaubeiträge finanziert oder durch Steuern. Auch eine Steuerfinanzierung ist nicht unbedingt gerechter. Wir fragen uns zum Beispiel, ob es fair ist, dass Vermieter die Kosten für den Straßenausbau auf die Betriebskosten umlegen können. Denn die Grundsteuer kann in der Regel auf die Mieter abgewälzt werden, bei Ausbaubeiträgen ist das nicht möglich. Zudem knüpfen Steuern nicht unmittelbar an Grundstücksgrößen und Straßentypen an, wie das bei Ausbaubeiträgen der Fall ist. Ein Anlieger einer Haupterschließungsstraße (nützt allen) zahlt also im steuerfinanzierten System genau so viel für den Straßenbau wie der Anlieger einer kleinen Stichstraße (nützt nur wenigen). Im System der Ausbaubeiträge zahlen Anlieger viel befahrener Straßen deutlich weniger – weil halt viel mehr Autos durch ihre Straße fahren.

Für den Fall, dass es weiterhin Ausbaubeiträge geben wird, haben wir mit unserem Antrag in Bau- und Hauptausschuss (jeweils einstimmig angenommen) klare Verbesserungen für die Bürger erzielt. Beiträge können künftig in bis zu 20 Jahresraten gezahlt werden, niemand muss also viele Tausend Euro auf ein Mal zahlen.

Vielleicht ist es im Endeffekt wirklich für alle Beteiligten angenehmer, die Straßen über Steuern zu finanzieren. Aber noch einmal: Niemand schenkt uns Geld. Die von der CDU beschworene „Eigenverantwortung“ bei der Entscheidung über die Erhebung der Ausbaubeiträge bedeutet nur, dass die Gemeindevertreter künftig den schwarzen Peter haben und gucken müssen, woher das Geld stattdessen kommt. Ein Wegfall der Ausbaubeiträge wird zu steigenden Steuern und Mieten führen. Wenn das allen bewusst ist, können wir die Diskussion über neue Lösungen beginnen.

PS: Der CDU-Antrag zum Stopp der Erneuerung von Straßenlaternen musste am Montag, weil er rechtswidrig bzw. für die Gemeinde finanziell schädlich gewesen wäre, so lange umformuliert werden, bis er eigentlich keinen Inhalt mehr hatte. Letztlich werden die LED-Laternen nun weiter geplant und gebaut wie bisher, lediglich der für die Erhebung von Beiträgen maßgebliche endgültige Abschluss (letzter Spatenstich) soll nicht passieren, bevor die neuen Regelungen in Kiel verabschiedet wurden. Das wäre aber ohnehin nicht passiert, weil die Baumaßnahmen eh lange dauern.

So hat Oststeinbek den Landtag gewählt

08.05.2017

Die CDU liegt bei der Landtagswahl 2017 in Oststeinbek deutlich vorn: 46,3% der Erststimmen gingen an den konservativen Kandidaten Lukas Kilian. 31,7% der Stimmen erhielt der Sozialdemokrat Martin Habersaat. Damit hat Kilian in Oststeinbek sein bestes Ergebnis aller fünf Wahlkreiskommunen (dazu gehören noch Glinde, Reinbek, Barsbüttel, Wentorf) erzielt. Insgesamt gewann Kilian den Landtags-Wahlkreis Nr. 30 mit 41,2% zu 34,8%. Martin Habersaat wird durch seinen sicheren Listenplatz 5 dennoch in den Landtag einziehen.

Wir bedanken uns jedenfalls herzlich bei den fast 1.400 Oststeinbekerinnen und Oststeinbekern, die der SPD ihr Vertrauen geschenkt haben!

Sehr gefreut haben wir uns auch über die gestiegene Wahlbeteiligung.

Wir werden in den Kommenden fünf Jahren gemeinsam mit allen Oststeinbekern gespannt beobachten, wie die CDU und ihr Kandiat ihre vollmundigen Wahlversprechen (z.B. zu den Bereichen Kommunalfinanzen, Polizei, Wohnungseinbrüche) erfüllen wird.

Lustig am Ergebnis finden wir, dass die Partei des Satirikers Martin Sonneborn quasi ohne Wahlwerbung mehr Stimmen erhielt, als die „Liberal Konservative Reformpartei“, die massiv mit Postwurfsendungen warb.

Warum über 300 Bürger (7,19% der Zweitstimmen) die AfD gewählt haben, ist gerade in Oststeinbek eine spannende Frage.

Die Oststeinbeker Ergebnisse im Detail

Die Tabelle mit den Oststeinbeker Ergebnissen finden Sie hier zum Download als PDF: Oststeinbek Ergebnis Landtagswahl 07.05.2017

Die Stormarner Ergebnisse im Detail

Die Ergebnisse aus dem Wahglkreis gibt es auf der Website des Landkreises Stormarn:

Erststimmen WK 30

Zweitstimmen WK 30

Bau- und Umweltausschuss am 08.05.2017

28.04.2017

Der Bauausschuss am 8. Mai (19.30 Uhr im Bürgersaal)  hat eine lange Tagesordnung mit einigen spannenden Themen, daher kommentieren wir sie hier kurz. Alle Unterlagen finden Sie hier im Ratsinformationssystem. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.

TOP 5

Hier können die Bürger Fragen an die Verwaltung und Politik stellen.

TOP 6

Hier geht es um den Bebauungsplan für die Eigentumswohnungen zwischen Möllner Landstraße und Postweg. Der Investor stellt sein Projekt nochmals vor. Der Investor wünscht sich von der Gemeinde eine Änderung des B-Planes, um eine größere Fläche auf dem Grundstück bebauen zu können.

TOP 7

Hier reden wir über das geplante Fitness-Center über Media-Markt / real. Auch dort geht es um eine Änderung des B-Planes, die das Projekt ermöglichen soll.

TOP 8

Hier gibt die Verwaltung ein Update zur Erarbeitung des Flächennutzungsplanes, insbesondere zum Stand des laufenden Verkehrsgutachtens.

TOP 9

Hier hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, eine bürgerfreundliche gesetzliche Neuerung in unserer Straßenausbau-Beitragssatzung (Verlängerte Ratenzahlungsmöglichkeit) aufzunehmen. Es geht aber nicht um die Frage, ob, wann und wo Straßen saniert werden – dieses Thema ruht weiterhin.

TOP 10

Das Land Schleswig-Holstein will 2018 die Möllner Landstraße sanieren. Da die Fuß- und Radwege entlang der MöLa in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen und an vielen Stellen verbessert werden müssen, stellt sich die Frage, ob wir im gleichen Zuge die Gehwege sanieren und diese Planungen mit dem Land abstimmen. Das ist schon 1979 so gemacht worden. Für die Anwohner der MöLa ist das interessant, weil hier unter Umständen – je nach Art der Maßnahmen – Straßenausbaubeiträge anfallen können.

TOP 11

Hier geht es um die Verkehrssicherheit auf der MöLa, insbesondere um unsere Initiative für Tempo 30 vor der Kreuzung Stormarnstraße und einige andere Themen.

TOP 12

Hier wird das Budget des Fachbereichs Bau für das leufende Haushaltsjahr diskutiert und angepasst.

TOP 13

In diesem Punkt wird beraten, über welche Straßen der Neubau unerer Grundschule erschlossen werden soll.

TOP 14

Die OWG hat beantragt, die Möglichkeiten für eine Verbreiterung des Nadelöhrs Meessen auf der Zufahrt zu Kita und Sportanlagen zu prüfen. Wir unterstützen das.

TOP 15

Nochmal Schulneubau: Hier geht es um die Frage, ob im Rahmen des Architektenwettbewerbs eine neue Schulsporthalle geplant werden soll, oder ob zunächst die bestehende Halle weiter genutzt werden soll. Außerdem geht es darum, inwieweit das jetzige Schulgelände bei den Planungen für den Schulneubau mit berücksichtigt werden soll.

TOP 16

Die Verwaltung schlägt vor, einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum Thema Fuß- und Fahrradverkehr beizutreten. Wir unterstützen das, weil wir den Autoverkehr in Oststeinbek weiter reduzieren möchten, indem wir gute und sichere Rad- und Fußwege bauen, auf denen es Spaß macht zu fahren und zu gehen.

TOP 17

Zum Schluss beraten wir noch über den weiteren Umgang mit Stichstraßen am Forellenbachpark, die niemandem gehören. Ja, so etwas gibt es auch. Wichtig ist das Thema, weil an diesen Straßen bauliche Maßnahmen nötig sind, somit als die Frage der Kostentragung geklärt werden muss.

Wir wünschen dem Ausschussvorsitzenden Rudi Hametner viel Erfolg bei der Abarbeitung dieser schlanken Tagesordnung.

Kita-Gebühren: Ausschuss empfiehlt Senkung

25.04.2017

Der Kultur-, Sozial- und Jugendausschuss (KSJA) hat in seiner Sitzung gestern Abend einstimmig empfohlen, die Gebühren für Krippe und Elementarbereich um 15% zu senken. Die Gemeindeverwaltung hatte im Vorfeld dazu geraten, die Gebühren in diesen Bereichen um 5-6% anzuheben. Dass dieser Weg nicht mitgegangen wird, hatte die SPD-Fraktion bereits im Vorfeld der Sitzung angekündigt.

„Die Gebühren in Oststeinbek liegen bereits jetzt teils deutlich über denen von Nachbarkommunen wie z.B. Barsbüttel. Irgendwann ist die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. Vor allem gehen hohe Betreuungskosten zu Lasten von erwerbstätigen Frauen. Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Christian Höft, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Überraschend am Montagabend war, dass der Vorschlag für die Senkung der Gebühren in Krippe und Elementar von der CDU kam. Noch vor einem Jahr hatte die CDU im KSJA eine Erhöhung der Kita-Gebühren um bis zu 20% mitgetragen und musste in den darauf folgenden Wochen auf Druck von Eltern und SPD zurückrudern. „Entweder hatte die CDU diesmal keine Lust auf Stress mit den Eltern, oder es ist schon ein frühzeitiges Geschenk zum Kommunalwahlkampf in einem Jahr. Wie auch immer – wir freuen uns, dass es ein Umdenken bei der CDU gab“, sagte Christian Höft.

Auch dieses Jahr wollte die CDU jedoch – dem Verwaltungsvorschlag folgend – die Gebühren im Hort um rund 10% anheben. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion konnte für den Hort aber der bisherige Elternanteil von 44% beschlossen werden, was dort durch eine Steigerung der Gesamtkosten faktisch zu einer Gebührensteigerung von „nur“ 7-8% führen wird.

Durch diese Änderung, die noch von Finanzausschuss und Gemeindevertretung beschlossen werden muss, würden sich die Gebühren konkret wie folgt gestalten (Beispielzeiten):

bisher Vorschlag Verwaltung Beschluss KSJA Barsbüttel*
Krippenplatz 8-15 Uhr 449,- € 478,- € 382,- € 398,- €
Elementarplatz 8-15 Uhr 224,- € 234,- € 190,- € 205,- €
Hortplatz 13-15 Uhr 104,- € 114,- € 112,- € keine direkte Vergleichszeit, aber andere Zeiten erheblich günstiger: 4,5 Std. kosten z.B. nur 153,90 €.

*https://www.barsbuettel.de/familie/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/

Verglichen mit den bisherigen Gebühren entstehen durch den KSJA-Beschluss Mehrkosten für den Gemeindehaushalt in Höhe von 154.000,- € pro Jahr. Im Vergleich zum Vorschlag der Gemeindeverwaltung ist der KSJA-Beschluss sogar rund 270.000,- € teurer.

Landes-CDU fordert Abschaffung der Bürgermeister-Direktwahl

24.04.2017

Bei Recherchen zum Thema Gemeindereform haben wir kürzlich einen Blick in das Landtagswahl-Programm der CDU Schleswig-Holstein – Bereich „Kommunen“ – geworfen. Darin haben wir zufällig zwei spannende Themen gefunden, die unsere Selbstverwaltung in Oststeinbek konkret betreffen.

1. Die CDU fordert die Abschaffung der Direktwahl des Bürgermeisters

[…] Deshalb werden wir […]

die separate Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abschaffen und wieder die Wahl des Bürgermeisters durch das Stadtparlament einführen, die nach den Kommunalwahlen für die Amtszeit einer Kommunalwahlperiode erfolgt. (Seite 50 des Wahlprogramms)

Begründet wird diese Forderung mit der Notwendigkeit, die „Handlungsfähigkeit“ der gewählten Vertretungskörperschaften wieder herzustellen. Sind wir „handlungsunfähig“, weil unsere Bürger Jürgen Hettwer direkt gewählt haben? Wir betrachten diesen Vorschlag aus kommunaler Sicht extrem kritisch und können die Begründung nicht nachvollziehen. Der Bürgermeister würde durch diese Reform ein Spielball der kommunalpolitischen Tagesgeschäfts. Er wäre unmittelbar vom Wohlwollen der Mehrheitsfraktionen in der Gemeindevertretung abhängig, weil er stets um seine Wiederwahl durch die Gemeindevertretung besorgt sein müsste. Eine von politischen Mehrheiten losgelöste, fachlich orientierte und eigenständige Arbeit des Bürgermeisters würde erheblich erschwert. Die Bürger hätten keine Möglichkeit mehr, unmittelbar auf die Wahl des Bürgermeisters Einfluss zu nehmen. Ein Stück echte direkte Demokratie und damit Akzeptanz der Verwaltung würde abgeschafft. Gerade in der Debatte um die Abwahl der Bürgermeisterin haben wir in Oststeinbek festgestellt, dass es den Bürgern sehr wichtig ist, einen politisch neutralen Verwaltungschef zu wählen. Auf Landkreisebene konnten wir die Abschaffung der Direktwahl des Landrats im Jahr 2009 verstehen – kein Bürger in den Gemeinden hat sich ernsthaft dafür interessiert, wer die Kreisverwaltung leitet. Bei den Bürgermeistern ist die Situation jedoch völlig anders.

2. Die CDU will die Hürden für Bürgerentscheide erhöhen

[…] Wir brauchen verlässliche Regelungen für Bürgerentscheide. Diese müssen eine verlässliche Äußerung des Willens aller Einwohnerinnen und Einwohner darstellen und nicht nur eines kleinen Anteils. Die demokratische Legitimation eines Bürgerentscheids muss ebenso in jeder Gemeinde gleichwertig sein. Unsere Demokratie ist überall gleich viel wert. Wir werden

– die nach Einwohnern gestaffelten Quoren bei Bürgerentscheiden vereinheitlichen;

– die Quoren wie auch in anderen Bundesländern auf 25 % erhöhen. (Seiten 50 und 51 des Wahlprogramms)

Verlässlich an kommunalen Bürgerentscheiden ist schon heute insbesondere eines: sie finden auf Grund der hohen Hürden für die Einleitung dieser Verfahren kaum statt. In Oststeinbek gab es noch nie einen Bürgerentscheid, lediglich die Abwahl der Bürgermeisterin hattte – wenngleich dies rechtlich ein anderes Verfahren war – Züge eines Bürgerentscheids. Nun will die CDU die Hürde noch höher legen und die Mindest-Teilnehmerzahl von derzeit 20% auf mindestens 25% heraufsetzen. Das klingt erst einmal gut – natürlich ist eine Entscheidung repräsentativer, wenn 5% mehr Menschen abgestimmt haben. Allerdings ist auch dieses Quorum völlig willkürlich. Und natürlich spiegelt eine Entscheidung von 25% der Bürger keinesfalls den Willen aller Einwohner wider – das CDU-Programm ist insoweit nicht konsistent. Wir finden, dass es in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers steht, ob er an einer Abstimmung teilnimmt oder nicht. Wer nicht zur Abstimmung geht, hat kein Interesse am Thema und muss auch nicht geschützt werden, da die Abstimmungen ja wie Wahlen offiziell angekündigt werden. Wahlen sind übrigens auch unabhängig davon gültig, wie viele Wähler sich beteiligen. In Flensburg z.B. nahmen an der letzten Kommunalwahl gerade einmal 36% der Wahlberechtigten teil.

Das Interesse der Bürger an den kommunalen Vertretungen war 2013 auf einem historischen Tiefstand. Nötig ist es aus unserer Sicht, Ideen zu entwickeln, wie Bürgerentscheide leichter durchgeführt werden könnten und mehr Bürger zur Teilnahme an den Abstimmungen motiviert werden könnten.

Fazit: Unsinnig und antiquiert

Das Engagement für Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Verstärkung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik und die Bemühungen um eine Erhöhung der Wahlbeteiligung würden durch diese Pläne unterlaufen. Es handelt sich bei den Ideen der Landes-CDU um antiquierte Ansichten, die so klingen, als wenn sie von desillusionierten Beamten geschrieben sind, für die Bürger und direkte Demokratie nur eine Last darstellen. Wir verstehen nicht, wie man im Jahr 2017 solche rückwärts gewandten und kontraproduktiven Inhalte in ein Wahlprogramm schreiben kann.

Die MöLa wird saniert!

10.04.2017

Solche Anrufe sind doch schön: Vor Kurzem klingelte das Telefon im Rathaus und der Landsbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein (LBV.SH) informierte die Gemeinde, dass im kommenden Jahr die Möllner Landstraße saniert werden soll. Nähere Infos würden folgen.

Die SPD-Fraktion Oststeinbek hat direkt dem LBV.SH geschrieben und die folgenden Infos erhalten:

  • Der LBV.SH plant die Sanierung der Fahrbahndecke der Möllner Landstraße (L94) von Oststeinbek an der Landesgrenze zu Hamburg über Glinde bis Anfang Witzhave
  • Ausgenommen sind bereits sanierte Teilabschnitte. Die zu sanierende Strecke wird daher ca. 11,5 Kilometer betragen.
  • Die Vorbereitungen (Vermessung, Bohrkernentnahme) haben kürzlich begonnen.
  • Die Deckensanierung soll vorbehaltlich der dann zur Verfügung stehenden Mittel und der noch abzuschließenden Bauprogrammplanung der Erhaltungsmaßnahmen des Landes im Jahr 2018 beginnen.

Die SPD-Fraktion begrüßt diese Planungen, da der Zustand an einigen Stellen besorgniserregend ist und die MöLa eigentlich die kaputteste Straße im ganzen Ort ist.

Was nun beraten werden muss ist, ob bei dieser Gelegenheit auch Sanierungen des Fußweges sinnvoll wären. Diese Maßnahmen müsste allerdings die Gemeinde Oststeinbek durchführen und bezahlen und wäre damit auch ausbaubeitragspflichtig. Die Anliegerbeiträge für Bürger wären hier aber relativ niedrig, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt und die Anlieger hier den geringsten Eigenanteil zu zahlen hätten. Diese Grundsatzfrage wird im kommenden Bau- und Umweltausschuss am 08.05.2017 diskutiert werden.

Für die SPD-Fraktion wäre es wichtig – wenn denn eine Gehweg-Sanierung durchgeführt würde -, dass bei dieser Gelegenheit auch an die Beseitigung einiger vorhandener Gefahrenstellen für Radfahrer und Fußgänger gedacht wird. Hierzu hatte die SPD-Fraktion bereits 2012 eine Liste vorgelegt.

Einladung: Urban Sketching in Oststeinbek

07.04.2017

Die SPD Oststeinbek und der Landtagsabgeordnete Martin Habersaat laden zu einem Zeichenkurs ein: Seit zehn Jahren gibt es die weltweite Urban-Sketching-Bewegung. In Städten auf der ganzen Welt gibt es Zeichner, die ihrer Leidenschaft nachgehen und die Besonderheiten ihrer Stadt festhalten. Dabei geht es sehr kommunikativ zu. Passanten beobachten zunächst mit Erstaunen, später mit Interesse die Gruppen von Zeichnern auf ihren Höckerchen und suchen oft das Gespräch. Jeder kann Urban Sketcher werden, egal wie gut man zeichnen kann. Jeder hat eine andere Handschrift und Sichtweise; dadurch entsteht eine wunderbare Vielfalt. Die Ergebnisse werden untereinander bewundert und kommentiert.

Referentin ist die Eutinerin Ulrike Plötz, eine erfahrene „Sketcherin“.

Sa, 22.04.2017, 14 Uhr, Bürgersaal im Kratzmannschen Hof, Anmeldung bei Irene Kastner, Tel.: 040/7123761 oder unter irene.kastner@spd-oststeinbek.de.

Material wird gegen eine kleine Spende vor Ort zur Verfügung gestellt. Maximal 12 Teilnehmer/innen.

Faktencheck zur CDU-Wahlkampfveranstaltung vom 04.04.2017

05.04.2017

Wir waren gestern bei der CDU-Wahlkampfveranstaltung im Bürgersaal zu Besuch und haben Ingbert Liebing (MdB) und Lukas Kilian (Landtagskandidat) aufmerksam gelauscht. Sicher ist es normal für eine Oppositionspartei, dass die Regierung in jedem zweiten Satz schlecht geredet wird. Bei einigen kommunalen Themen, die konkret unseren Ort betreffen, können wir das aber nicht einfach durchgehen lassen. Darum gibt es hier nochmal einen zweiten Faktencheck. Er berücksichtigt nachprüfbare Fakten – ob man den gedruckten Wahlprogrammen persönlich vertraut, ist natürlich eine andere Frage.

Behauptung 1: „Der SSW will Oststeinbek mit anderen Gemeinden zusammen legen.“

Eindeutig falsch. Der SSW wünscht sich eine Fusion von amtsangehörigen Kleingemeinden zu größeren Gemeinden mit „mindestens 8.000, eher aber 15.000-20.000“ Einwohnern. Oststeinbek als amtsfreie Kommune wäre davon aber nicht betroffen. Außerdem haben wir mehr als 8.000 Einwohner. Die Belege hierzu hatten wir schon gestern detailliert aufgearbeitet. Sie konnten auch auf der Veranstaltung nicht entkräftet werden. Insbesondere stützt das Wort „und“ im Satz „Damit würde die Zahl der Kommunen in Schleswig-Holstein von ca. 1.100 auf ca. 170 Kommunen sinken und die Ebene der Ämter ersatzlos wegfallen.“ (Kommunalreformbuch des SSW, S. 15) in keiner Weise die These, dass zusätzlich zur Reform der Ämter auch amtsfreie Gemeinden betroffen sein sollen. Wie wir bereits im Beitrag von gestern rechnerisch nachgewiesen haben, wird die Ziel-Anzahl von 170 Kommunen nämlich bereits dann erreicht, wenn ausschließlich die amtsangehörigen Gemeinden zusammen gelegt werden. Im Übrigen dreht sich das gesamte Reformheft des SSW klar erkennbar einzig und allein um die Probleme der Ämter.

Behauptung 2: „Die Regierungskoalition in SH hat bereits im aktuellen Koalitionsvertrag eine Gemeindereform mit einer Einwohnerzahl von mindestens 8.000 Einwohnern vereinbart.“

Stimmt so nicht. Im Koalitionsvertrag 2012-2017 ist auf Seite 51 vereinbart: „Wir wollen Kommunen Anreize für freiwillige kommunale Zusammenschlüsse schaffen. Wir streben dabei Gemeindegrößen von mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an.“ Ja, die aktuelle Koalition wünscht sich größere Gemeinden. Anreize für freiwillige Zusammenschlüsse sind aber etwas anderes als eine Gemeindegebietsreform.

Behauptung 3: „Die Grünen wollen eine Gemeindegebietsreform.“

Stimmt so nicht. Im Landtagswahlprogramm 2017 begründen die Grünen – ebenso wie der SSW – zwar, dass die Ämter Reformbedarf haben. Die Formulierung auf Seite 76 ist aber butterweich und lässt keineswegs Schlüsse auf Zwangsfusionen zu, außerdem sind keine Mindestgrößen genannt: „Viele Gemeinden machen sich bereits auf den Weg, um in neuen Kommunalstrukturen ihre Aufgaben erfüllen zu können. Darin wollen wir sie unterstützen. Unser Ziel ist es, kommunale Strukturen zu ermöglichen, in denen die Kommunen ihre Aufgaben umfänglich selbst wahrnehmen können.“

Behauptung 4: „Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs hat Oststeinbek mit über einer Million Euro pro Jahr mehr belastet.“

Falsch. Durch die Reform wurde Oststeinbek (zum Vergleichszeitpunkt 2015) mit 519.503,- Euro jährlich mehr belastet. Dies ist im PDF „Reformergebnis 2015“ auf Seite 12 unten zu lesen.

Behauptung 5: „Die CDU hat mit den Kreisen erfolgreich gegen das Finanzausgleichsgesetz geklagt.“

Stimmt, aber verschweigt auch wesentliche Punkte. Richtig ist, dass das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht die Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Richtig ist aber auch, dass die Anträge der Kläger zu großen Teilen zurückgewiesen wurden. Nur ein bestimmter Teilbereich der FAG-Reform war verfassungswidrig. Insbesondere nicht verfassungswidrig war z.B. die von der CDU explizit kritisierte besondere Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen, von der vor allem große kreisfreie Städte und Mittelstädte profitiert haben. Auch die Einführung von Soziallastenparametern, mit denen Zuweisungen an Kommunen stark an die Zahl der Sozialhilfe-Empfänger in ihrem Gebiet geknüpft werden, wurde als verfassungsgemäß erachtet. Wesentlicher Kritikpunkt des Landesverfassungsgerichts war die fehlende Berechnung des tatsächlichen Finanzbedarfs der Kommunen und des Landes: die Art und Weise der Verteilung wurde also nicht kritisiert, wohl aber die nicht nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung, wie viel Geld insgesamt überhaupt wofür benötigt wird. Eine solche Berechnung hat es allerdings noch nie zuvor gegeben (auch nicht in der alten Version des FAG), so dass hier völliges Neuland betreten wird. Ob die CDU als Regierungspartei hier wirklich handwerklich anders oder besser gearbeitet hätte, ist zumindest fraglich.

Weitere Infos im Artikel bei beck-online sowie auf der Website der Landesregierung zum Finanzausgleich. Nachstehend die „Erfolgsquote“ der Kläger in der Übersicht.

Anträge in der Normenkontrollklage von CDU-, FDP- und PIRATEN-Fraktion (Urteil LVerfG 4/15)

  • § 2 Absatz 2 FAG ist verfassungswidrig: zurückgewiesen
  • § 3 FAG ist verfassungswidrig: hinsichtlich § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 erfolgreich
  • § 4 FAG ist verfassungswidrig: hinsichtlich § 4 Absatz 1 Satz 1 erfolgreich
  • § 5 Absatz 2 FAG ist verfassungswidrig: zurückgewiesen
  • § 7 Absatz 2 ist verfassungswidrig: hinsichtlich § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfolgreich
  • § 9 ist verfassungswidrig: hinsichtlich § 9 Absatz 1 erfolgreich
  • § 10 ist verfassungswidrig: zurückgewiesen
  • §§ 14-18 sind verfassungswidrig: zurückgewiesen

Anträge in der kommunalen Verfassungsbeschwerde der Landkreise Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg (Urteil LVerfG 5/15)

  • § 9 Absatz 1 FAG ist verfassungswidrig: erfolgreich
  • § 9 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 2 FAG ist verfassungswidrig: hinsichtlich § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 FAG erfolgreich
  • § 9 in Verbindung mit § 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 2 FAG ist verfassungswidrig: zurückgewiesen
  • § 9 in Verbindung mit § 10 und § 4 Absatz 1 Nummer 3 FAG ist verfassungswidrig: zurückgewiesen