Fragen und Antworten zum Neubauprojekt Möllner Landstraße

05.03.2017

Grobe Skizze des geplanten Baugebietes (Update 08.03.2017)

Diese Seite soll Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem Bauprojekt zwischen Möllner Landstraße und Postweg geben. Die Seite ist unfertig, dynamisch und wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns gern an fraktion [ät] spd-oststeinbek.de.

1. Was wird geplant?

Ein Investor beabsichtigt, in der Möllner Landstraße direkt gegenüber dem Rathaus (etwa bei Hausnummer 39) ein Gebäude mit 45 bis 50 Eigentumswohnungen für Senioren zu errichten. Dazu soll ein L-förmiger Baukörper errichtet werden. Neben den Wohnungen ist vorgesehen, Gemeinschaftsräume und Serviceangebote sowie eine Tiefgarage zu schaffen.

2. Wer plant das Bauvorhaben?

Die Firma Senectus GmbH ist ein Wohnungsbauunternehmen aus Hamburg-Harburg und tritt als Investor und Bauherrin auf. Sie ist spezialisiert auf die Errichtung seniorengerechter Immobilien. Das Unternehmen hat vor, das Grundstück von den derzeitigen Eigentümern zu erwerben. Die Gemeinde ist an dem Projekt nicht beteiligt, es handelt sich um eine rein privatwirtschaftliche Initiative.

3. Ist die Gemeinde zuständig für die Genehmigung des Vorhabens?

Nein. Die Gemeinde Oststeinbek ist nicht für Baugenehmigungen zuständig, diese werden vom Landkreis Stormarn erteilt.

4. Darf auf dem Gelände gebaut werden?

Ja, es existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, in dessen Rahmen jeder Grundstückseigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften bauen darf. Wenn also sein Bauprojekt mit allen Rechtsvorschriften (inkl. dem bestehenden Bebauungsplan) in Einklang steht, hat er einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung.

Gültig ist hier der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Oststeinbek vom 26.07.1983 in der Fassung der 2. Änderung vom 21.06.2008, welche gerade auch das Gebiet betrifft, um das es hier geht.

2. Änderung des B-Plans Nr. 18

5. Welche Rolle hat die Gemeinde Oststeinbek bei diesem Bauvorhaben?

Die Gemeinde Oststeinbek hat die Planungshohheit über das Gemeindegebiet und ist zuständig für die Bauleitplanung, insbesondere für den Erlass der Bebauungspläne. Der Investor möchte, dass der Bebauungsplan geändert wird, um das Projekt wirtschaftlich errichten zu können. Konkret geht es darum, in dem betroffenen Baugebiet – nicht im gesamten Bebauungsplan – das Baufenster anders anzuordnen und die so genannte Grundflächenzahl (GRZ) zu erhöhen. Dies soll allerdings nur für den Teil des Bebauungsplans gelten, auf dem das Gebäude stehen soll, nicht für den gesamten Bebauungsplan.

Nur in diesem grob per Hand eingezeichneten Bereich soll der Bebauungsplan geändert werden.

Damit soll erreicht werden, dass ein größerer Teil der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Um diesen Wunsch zu erfüllen, müsste die Gemeindevertretung eine Änderung des Bebauungsplans beschließen. Dazu ist sie nicht verpflichtet. Sie wird aber einer Änderung zustimmen, soweit sie politisch gewollt, städtebaulich sinnvoll und rechtlich zulässig ist.

6. Ist eine Erhöhung der möglichen Geschoss-Anzahl gewünscht oder geplant?

Nein, die Änderung der Anzahl der Geschosse steht nicht zur Debatte. Nach dem geltendem Bebauungsplan sind aber bereits 4 Geschosse plus Staffelgeschoss möglich.

7. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

  • Der Investor hat beim Bürgermeister angefragt.
  • Der Bürgermeister hat die Anfrage in den Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung gegeben.
  • Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.02.2017 beschlossen, das Thema zur Beratungt in die Fraktionen zu geben.