Fragen und Antworten zum Neubauprojekt Möllner Landstraße

05.03.2017

Grobe Skizze des geplanten Baugebietes (Update 08.03.2017)

Diese Seite soll Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem Bauprojekt zwischen Möllner Landstraße und Postweg geben. Die Seite ist unfertig, dynamisch und wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns gern an fraktion [ät] spd-oststeinbek.de.

1. Was wird geplant?

Ein Investor beabsichtigt, in der Möllner Landstraße direkt gegenüber dem Rathaus (etwa bei Hausnummer 39) ein Gebäude mit 45 bis 50 Eigentumswohnungen für Senioren zu errichten. Dazu soll ein L-förmiger Baukörper errichtet werden. Neben den Wohnungen ist vorgesehen, Gemeinschaftsräume und Serviceangebote sowie eine Tiefgarage zu schaffen.

2. Wer plant das Bauvorhaben?

Die Firma Senectus GmbH ist ein Wohnungsbauunternehmen aus Hamburg-Harburg und tritt als Investor und Bauherrin auf. Sie ist spezialisiert auf die Errichtung seniorengerechter Immobilien. Das Unternehmen hat vor, das Grundstück von den derzeitigen Eigentümern zu erwerben. Die Gemeinde ist an dem Projekt nicht beteiligt, es handelt sich um eine rein privatwirtschaftliche Initiative.

3. Ist die Gemeinde zuständig für die Genehmigung des Vorhabens?

Nein. Die Gemeinde Oststeinbek ist nicht für Baugenehmigungen zuständig, diese werden vom Landkreis Stormarn erteilt.

4. Darf auf dem Gelände gebaut werden?

Ja, es existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, in dessen Rahmen jeder Grundstückseigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften bauen darf. Wenn also sein Bauprojekt mit allen Rechtsvorschriften (inkl. dem bestehenden Bebauungsplan) in Einklang steht, hat er einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung.

Gültig ist hier der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Oststeinbek vom 26.07.1983 in der Fassung der 2. Änderung vom 21.06.2008, welche gerade auch das Gebiet betrifft, um das es hier geht.

2. Änderung des B-Plans Nr. 18

5. Welche Rolle hat die Gemeinde Oststeinbek bei diesem Bauvorhaben?

Die Gemeinde Oststeinbek hat die Planungshohheit über das Gemeindegebiet und ist zuständig für die Bauleitplanung, insbesondere für den Erlass der Bebauungspläne. Der Investor möchte, dass der Bebauungsplan geändert wird, um das Projekt wirtschaftlich errichten zu können. Konkret geht es darum, in dem betroffenen Baugebiet – nicht im gesamten Bebauungsplan – das Baufenster anders anzuordnen und die so genannte Grundflächenzahl (GRZ) zu erhöhen. Dies soll allerdings nur für den Teil des Bebauungsplans gelten, auf dem das Gebäude stehen soll, nicht für den gesamten Bebauungsplan.

Nur in diesem grob per Hand eingezeichneten Bereich soll der Bebauungsplan geändert werden.

Damit soll erreicht werden, dass ein größerer Teil der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Um diesen Wunsch zu erfüllen, müsste die Gemeindevertretung eine Änderung des Bebauungsplans beschließen. Dazu ist sie nicht verpflichtet. Sie wird aber einer Änderung zustimmen, soweit sie politisch gewollt, städtebaulich sinnvoll und rechtlich zulässig ist.

6. Ist eine Erhöhung der möglichen Geschoss-Anzahl gewünscht oder geplant?

Nein, die Änderung der Anzahl der Geschosse steht nicht zur Debatte. Nach dem geltendem Bebauungsplan sind aber bereits 4 Geschosse plus Staffelgeschoss möglich.

7. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

  • Der Investor hat beim Bürgermeister angefragt.
  • Der Bürgermeister hat die Anfrage in den Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung gegeben.
  • Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.02.2017 beschlossen, das Thema zur Beratungt in die Fraktionen zu geben.

Wunder werden wahr: Das Bürgerinformationssystem läuft wieder!

25.02.2017

Es ist irgendwie an uns vorbei gegangen, aber auch jetzt noch eine Meldung wert: seit November 2016 funktioniert das Bürgerinformationssystem der Gemeinde Oststeinbek wieder. Eine kleine Sensation! Die SPD-Fraktion hatte bereits 2011 beantragt, eine Software zu beschaffen, die es Bürgern ermöglicht, einfach und übersichtlich Sitzungstermine und Sitzungsunterlagen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse zu lesen. Damals fanden der frühere Bürgermeister und die anderen Fraktionen das nicht so wichtig. 2014 dann startete die Verwaltung unter neuer Führung eine eigene Initiative und das System wurde nach einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung beschafft. Am 01.01.2015 ging es an den Start. Leider lief es kaum ein Jahr, dann gab es Probleme mit einem Software-Zulieferer, das System konnte – wie auch in vielen anderen Gemeinden – nicht mehr genutzt werden.

Aber nun blicken wir nach vorn: Jeder Bürger kann ab sofort alle Sitzungstermine sehen und alle Tagesordnungspunkte separat und in praktikablen Dateiformaten und -größen lesen. Es klingt banal, aber das ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Transparenz der kommunalen Selbstverwaltung – denn faktisch war es doch so, dass sonst kaum ein Bürger (und Journalist) wusste, wann die Sitzungen stattfanden und was dort genau beraten wurde. Ohne Information kann es aber keine Bürgerbeteiligung geben.

Der Sitzungskalender ist auf der Website der Gemeinde (www.oststeinbek.de) erreichbar über den Menüpunkt Ratsinformationssystem > Sitzungskalender. Über die eingetragenen Sitzungstermine können dann (jeweils ca. 10 Tage vor der Sitzung) Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen aufgerufen werden. http://www.oststeinbek.de/ratsinformationssystem/sitzungskalender.html

Eigentumswohnungen an der Möllner Landstraße geplant

24.02.2017

Grobe (!) Handskizze des Baugebietes MöLa/Postweg. Kartenmaterial von www.openstreetmap.de / Lizenz: ODbL

Auf einer 3.000 qm großen Fläche zwischen Möllner Landstraße und Postweg will ein Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Firma Senectus 50 Eigentumswohnungen errichten. Baubeginn soll im Frühjahr 2018 sein, die Bauzeit wird auf 1,5 Jahre geschätzt. „Wir begrüßen diese Entwicklung. Das Gelände bietet sich für den Wohnungsbau an, ein Bebauungsplan existiert seit Jahren,“ so Christian Höft, Fraktionsvorsitzender der SPD Oststeinbek. „Dieses Projekt hat allerdings nichts mit der Diskussion über Seniorenwohnungen zu tun, die wir im Ort seit einigen Jahren führen, weil es sich an der Möllner Landstraße nicht um Mietwohnungen handeln wird. Nur Mietwohnungen bieten die Gewähr, dass es auch dauerhaft Seniorenwohnungen bleiben. Außerdem ist unser Ziel, bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen. Eigentumswohnungen können diese Planungen aber sinnvoll ergänzen,“ so Höft weiter. Besonders erfreulich ist für die SPD-Fraktion, dass der Investor auch Service- und Pflegeangebote plant.

Ob und wie es zu einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes kommt, ist derzeit offen. „Es haben noch keinerlei Beratungen in der Fraktionen hierzu stattgefunden, auch die Anwohner wurden noch nicht informiert. In der Vergangenheit war unsere Tendenz im Übrigen, die bestehenden Festsetzungen dieses Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung nicht zu erweitern. An technischen Details, wie z.B. der Anordnung der Baufenster, soll das Projekt aber natürlich nicht scheitern,“ sagte Höft.

Die erste öffentliche Beratung zu dem Thema findet im Bauausschuss am 27.02.2017, 19.30 Uhr, im Bürgersaal statt. Die Tagesordnung gibt es hier: http://www.oststeinbek.de/ratsinformationssystem/sitzungskalender_risoinfo_index__12_7088_1_kalender_detail.html

Erschließung Hamburger Kamp / Breedenweg: SPD beantragt Prüfung der „Nordroute“

24.02.2017

Grobe Handskizze der nördlichen Zuwegung, ohne Berücksichtigung von Maßstab und Grundstücksgrenzen. Kartenmaterial von www.openstreetmap.de / Lizenz: ODbL

Die SPD-Fraktion Oststeinbek hat für den Bauausschuss am 27.02.2017 (öffentliche Sitzung, 19.30 Uhr, Bürgersaal) beantragt, die Machbarkeit einer Erschließung des geplanten Wohngebietes Hamburger Kamp / Querweg über den Norden, d.h. Willinghusener Weg zu prüfen, da wir erwarten, dass eine Erschließung über den Süden schwierig wird.

Der Antrag im Wortlaut:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BUA möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Erschließung der geplanten Seniorenwohnungen am Hamburger Kamp über den Willinghusener Weg auszuarbeiten und die Argumente für und gegen einen solchen Anschluss aufzubereiten.

Begründung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bürgermeister im Herbst 2016 beauftragt, Gespräche mit Eigentümern und Investoren über eine Wohnbebauung auf der Fläche westlich des Querwegs, nördlich der Sackgasse Hansetor und östlich der Sackgasse Hamburger Kamp (70-90 Wohneinheiten für Senioren).

Derzeit beinhalten die ersten Ideen zur Verkehrsführung die Verbindung der Straßen Hamburger Kamp und Querweg, um den Verkehr zu verteilen. Die SPD-Fraktion geht jedoch davon aus, dass insgesamt eine spürbare Mehrbelastung für die Straßen Hamburger Kamp, Querweg, Breedenweg, Postweg und Barsbütteler Weg zu erwarten ist und hat Bedenken, dass dadurch die Verkehrssituation sowohl für die neuen Bewohner als auch für die bisherigen Anwohner unbefriedigend wird.

Die SPD-Fraktion sieht es derzeit – vorbehaltlich der Ergebnisse des geplanten Verkehrsgutachtens – als bevorzugte Variante an, die neuen Wohneinheiten für den KFZ-Verkehr über einen Anschluss an den nördlich verlaufenden Willinghusener Weg zu erschließen. Diese Möglichkeit sollte von der Verwaltung unter folgenden Gesichtspunkten ausgearbeitet werden:

  • Generelle Machbarkeit der Schaffung eines Straßenanschlusses
  • Klärung der Eigentumsverhältnisse und der Möglichkeit des Erwerbs der erforderlichen Flächen
  • Berücksichtigung der Ergebnisse des beauftragten Verkehrskonzeptes für Oststeinbek (Auswirkungen der neuen Wohneinheiten auf die betroffenen Straßen)
  • Kostenschätzung und Nennung möglicher Varianten für Kostenübernahme durch Vorhabensträger und Gemeinde Oststeinbek
  • Nutzung der zu schaffenden Straße bei einer möglichen Entwicklung der Fläche nördlich Breedenweg inklusive Anschluss an den Barsbütteler Weg zur Verbesserung der Erschließung von Sportanlagen, KiTa und neuer Schule

Lösung für den Müffel-Pavillon

24.02.2017

An der Grundschule sind zwei Räume nicht nutzbar, weil sie seit Sommer 2016 stinken. Die Ursachen wurden intensiv untersucht, die Ergebnisse waren nicht ganz eindeutig. Eine Sanierung des alten Gebäudes ist mit schwer abschätzbaren finanziellen Risiken verbunden. Deshalb werden wir uns in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung am 01.03.2017 dafür aussprechen, die Räume durch Container zu ersetzen und 450.000,- € bereit zu stellen. Damit vermeiden wir auch eine Belegung der Funktionsräume (Musik, Film, PC, Lehrküche) mit Klassen und behalten Reserven für möglichen weiteren Raumbedarf.

Neuer Kunstrasenplatz in Havighorst?

24.02.2017

Der Sportverein schlägt vor, den ungenutzten Grand-Sportplatz Havighorst mit einem Kunstrasen auszustatten, weil der Platz am Barsbütteler Weg zu Spitzenzeiten überlastet sei. Wir unterstützen den Breitensport, insbesondere den Jugendsport. 600.000,- € Kosten für die Herstellung so eines Platzes sind aber viel Geld. Zudem ist der Platz in Havighorst schlecht erreichbar. Wenn der Bedarf nachweisbar ist und ein Finanzierungsvorschlag vorliegt (Sponsoring, Fördermittel – z.B. wie in Glinde, vgl. www.kunstrasenplatz.tsv-glinde.de), sind wir bereit, weiter nachzudenken – vielleicht auch über einen alternativen Standort.

Obstbaumpflege gestartet – Totholz bleibt stehen

24.02.2017

Die Obstbaumwiese an der Brückenstraße

Die SPD-Fraktion hatte erfolgreich einen Antrag im Bauausschuss gestellt, der die Pflege der öffentlichen Obstgehölze in den Fokus rückte. Wenn man die Obstwiese an der Brückenstraße nun betrachtet, könnte man denken, das sei nach hinten losgegangen. Aber dem ist nicht so: die Bäume wurden vom Bauhof begutachtet und bei einigen war erwartungsgemäß einfach nichts mehr zu machen. Sie bleiben nun wie Materpfähle stehen, was wir optisch gewöhnungsbedürftig, aber in der Sache sehr gut finden. Tote und absterbende Bäume bieten  Vögeln, Insekten und anderen Tieren ein Zuhause.

Alle „Überlebenden“ – auch am Birkenhain und Am Eich – werden in Zukunft regelmäßig fachgerecht gepflegt, damit es nicht erst so weit kommt, wie in der Brückenstraße.

O’zapft is (der Gemeindehaushalt?)

Die Gemeindeverwaltung plant, dieses Jahr ein Oktoberfest für die Oststeinbeker zu veranstalten. Wir unterstützen diese Idee. Beraten wird das Thema im Kultur-, Sozial- und Jugendausschuss am Montag, 20.02., 19.30 Uhr im Bürgersaal.

Wir werden allerdings nur einem Finanzierungskonzept zustimmen, das von vornherein eine volle Kostendeckung vorsieht. Mit solchen Veranstaltungen verdient man normalerweise Geld, weil Bier mit enormen Margen verkauft wird. Auch wenn wir eine gute Band engagieren, muss es möglich sein, keinen Verlust zu machen. Auch vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation zu örtlichen Gastronomen sollte das Fest nicht aus Steuermitteln gefördert werden.

Wir schlagen vor, den Bierverkauf in Eigenregie durchzuführen, ggf. mit ehrenamtlichen Helfern.

Prost!

Bürgerdialog der SPD-Fraktion zum Seniorenwohnen

Die SPD-Fraktion hatte am 21.12.2016 alle Anwohner im Nordwesten Oststeinbeks zu einem persönlichen Bürgerdialog eingeladen. Anlass des Bürgergesprächs, an dem 30 betroffene Anwohner teilnahmen, war die Idee, Wohnungen für Senioren auf einer Fläche westlich und nördlich des Querwegs, östlich der Sackgasse Hamburger Kamp, zu errichten.

Die folgenden Kritikpunkte und Anregungen wurden von den Teilnehmern sowie in weiteren Zuschriften an die SPD-Fraktion geäußert. Da es teils Einzelmeinungen sind und keine Beschlüsse gefasst wurden, können sie sich auch widersprechen. Wir möchten hier einfach alle Aspekte aufführen. Unsere eigene Auffassung lassen wir dabei außen vor.

  • Lage des Gebietes: Es wurde die Ansicht vertreten, Senioren müssten unmittelbar im Ortskern wohnen, das Gebiet Hamburger sei zu weit vom EKZ Möllner Landstr. 28 entfernt.
  • Alternativen in der Nähe: Wenn im Nordwesten Oststeinbeks Wohnungsbau geplant werde, so sei dies sinnvoller im Bereich nordwestlich des Breedenwegs, zwischen Breedenweg und Willinghusener Weg.
  • Weitere Alternativen: Weitere Alternativen könnte das Erdbeerfeld an der Möllner Landstr. oder zwischen Oststeinbek und Havighorst. Viele Senioren würden eh mit dem Auto zum Einkaufen fahren, da mache die Entfernung nichts aus.
  • „Hauptsache irgendwas“: Es besteht bei Anwohnern teilweise der Eindruck, das Gebiet Hamburger Kamp/Querweg sei nun ins Auge gefasst worden, nur um überhaupt etwas zu bauen – obwohl der Standort nicht ideal sei.
  • Zuwegung Hamburger Kamp: Der Hamburger Kamp sei als Erschließung ungeeignet, weil er schon jetzt im nördlichen Bereich regelmäßig (mit ca. 50 oft nicht bündig zum Kantstein stehenden PKW) zugeparkt sei. Auch der Parkraum am  Hansetor sei völlig überlastet, LKW kämen hier kaum durch. Die schmalen Wege seien insbesondere für den Baustellenverkehr problematisch, aber auch Pflegepersonal und Einsatzfahrzeuge müssten später gut durchkommen können. Der Querweg sei breiter angelegt – eine Erschließung über den Querweg sinnvoller und diese Zuwegung dann auch vom Barsbütteler Weg aus gut erreichbar. Auch das Verlassen des Gebietes über die Einmündung Hamburger Kamp/Möllner Landstr. sei schwierig, insbesondere für Linksabbieger – und zwar auch, wenn diese über Postweg fahren und den stark belasteten und morgens stets staugeplagten Barsbütteler Weg nutzen sollten.
  • Baustraße: Es sei wichtig, den Baustellenverkehr über den Willinghusener Weg durch eine vorübergehend einzurichtende Baustraße zu führen.
  • Dauerhafte Zuwegung über Willinghusener Weg: Im Hinblick auf die Erschließung möglicher weiterer zukünftiger Wohngebiete nördlich des Breedenwegs solle man schon heute die Erschließung des aktuell geplanten Vorhabens über den Willinghusener Weg vorsehen. Problematisch sei dann jedoch, dass der kleine grüne Wanderweg zum Willinghusener Weg und die Baumreihen sicher wegfallen würden.
  • Zuwegung Querweg: Der Querweg sei ebenso wie der Breedenweg schmal und schon heute stark durch Verkehr belastet, auch weil der Breedenweg als Zufahrt zu Schule und Kita genutzt werde. Parkende Autos würden den Querweg zu einer einspurigen Straße machen, damit sei er als Erschließung ungeeignet.
  • Parkplätze: Es sei notwendig, ausreichend viele Parkplätze für die Bewohner vorzusehen.
  • Gebäudehöhe: Die Gebäude westlich des Querwegs dürften nicht zu hoch werden, damit es nicht zu einer Verschattung der angrenzenden Grundstücke kommt. Die Gebäudehöhe sollte sich der vorhandenen Bebauung anpassen. Es sei sinnvoll, geneigte Dächer oder Walmdächer vorzusehen, um Probleme mit stehendem Wasser zu vermeiden.
  • Grundwasser: Schon heute sei der Grundwasserpegel im Bereich Querweg recht hoch. Die Auswirkungen einer Bebauung müssten untersucht werden.
  • Entwässerung: Die Oberflächenentwässerung sei schon heute problematisch und würde sich durch das Baugebiet verschärfen.
  • Bedarf generell: Es wurde bezweifelt, dass es einen so hohen Bedarf an Seniorenwohnungen gibt. Der Bedarf müsse durch seriöse Erhebungen (z.B. formale Bürgerbefragung) von der Gemeinde nachgewiesen werden. Es wurde gefragt, wie viele verbindliche Anmeldungen die Gemeinde schon auf ihrer Liste habe.
  • Bedarf konkret: Es wurde darauf hingewiesen, dass Senioren-Paare Bedarf an größeren Wohnungen hätten. Daher solle auch darauf geachtet werden, dass Einheiten mit mehr als 60qm Wohnfläche gebaut werden.

Wichtig war allen Teilnehmern des Bürgerdialogs, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht und zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem tatsächlich noch keine Festlegungen getroffen wurden.

Baumschutz in Oststeinbek – CDU tut sich schwer

01.11.2016

steko7 / photocase.de

Es wird keine Baumschutz-Satzung in Oststeinbek geben. Die Gemeindevertretung hat gestern mit den Stimmen von CDU, FDP, eines Mitglieds der OWG sowie des parteilosen Vertreters Peth gegen eine Satzung gestimmt. Ein OWG-Vertreter enthielt sich.

Anlass für die Beratungen war eine Unterschriftensammlung, bei der 132 Oststeinbeker Bürger die Gemeinde aufgefordert hatten, eine Baumschutzsatzung einzuführen.

Die SPD-Fraktion hatte sich dafür ausgesprochen, zumindest weiter über eine Satzung nachzudenken und vorgeschlagen, zugleich eine finanzielle Förderung zu Gunsten der Eigentümer von Altbäumen einzuführen. „Wir wollen das sachlich und ohne die übliche ideologische Diskussion angehen. Ziel der SPD-Fraktion ist eine allgemein akzeptierte Lösung für mehr Grün, die im Interesse aller Bürger die Lebensqualität im Ort erhöht und die Eigentümer von Altbäumen finanziell entlastet“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Höft.

Die sachlichen Argumente sprachen für eine Baumschutz-Satzung:

  • Bäume sind Lebensqualität: sie tragen zu einem attraktiven Ortsbild bei, fördern den Klimaschutz und sind wichtiger Lebensraum für viele Tierarten.
  • Oststeinbek hat einen extrem geringen Waldanteil. Alter Baumbestand – insbesondere in Privateigentum – ist kaum vorhanden.
  • Der Verwaltungsaufwand einer Satzung ist überschaubar.
  • Eine Baumschutzsatzung lässt sich gut kombinieren mit der Gewährung von Zuschüssen für die fachgerechte Pflege alter Bäume.
  • In der Nachbarkommune Barsbüttel hat die Verwaltung sehr gute Erfahrungen mit der Baumschutzsatzung, sie wird von den Bürgern gut akzeptiert.
  • Die Bürger interessieren sich immer mehr für den Erhalt von Bäumen.
  • Von der Verwaltung befragte Fachleute befürworten die Einführung.
  • Die Sorge, eine Baumschutzsatzung würde für mehr Fällungen sorgen, ist nach Aussagen von Fachleuten unbegründet.
  • Es können in begründeten Fällen trotz Satzung Bäume abgesägt werden. Erforderlich ist dann nur eine Ersatzpflanzung.
  • Zahlreiche Baumarten sind von Baumschutzsatzungen gar nicht erfasst, nur ökologisch „hochwertige“ Laubgehölze werden geschützt.

Dennoch konnte sich vor allem die CDU nicht zum einem Ja durchringen. Ihre Argumente (unser Kommentar in kursiv daneben):

  • „Der Bauhof bildet gerade Mitarbeiter im Baumschutz aus.“ – Völlig richtig. Das hat jedoch rein gar nichts mit dem Schutz von Bäumen im Privateigentum zu tun. Die beiden zertifizierten Baumkontrolleure des Bauhofes überprüfen und dokumentieren die gemeindeeigenen Bäume im Hinblick auf ihre Verkehrssicherheit.
  • „Die Bäume sind schon vom Landesnaturschutzgesetz ausreichend geschützt, Genehmigungen werden von der Kreis-Naturschutzbehörde erteilt.“ – Das ist im Wesentlichen falsch. Nach dem Bundes- und Landesnaturschutzrecht (§ 14 Absatz 1 und Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nr. 9 Landesnaturschutzgesetz SH) sind ausschließlich „ortsbildprägende und landschaftsbestimmende“ Bäume, Baumgruppen und Alleen geschützt. Die Anforderungen sind also deutlich höher, als dies bei einer Baumschutzsatzung der Fall wäre. Auf Grund der dürftigen personellen Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein sehr hohes Schutzniveau darstellbar ist.
  • „Der Verwaltungsaufwand ist hoch, eine Satzung ist eine reine Beschäftigungstherapie für die Verwaltung.“ – In Barsbüttel (13.000 Einwohner) gibt es etwa 50 Fäll-Anträge pro Jahr. Im kleineren Oststeinbek hätte man dann vielleicht mit maximal 40 pro Jahr zu rechnen. Zu Zeiten der alten Oststeinbeker Satzung Anfang der neunziger Jahre gab es sogar nur 18 Fäll-Anträge pro Jahr. Ein sehr überschaubarer Aufwand, der sich lohnt. Ob Naturschutz „Beschäftigungstherapie“ ist, muss natürlich jeder selbst wissen.
  • Die CDU sei „pro Bürger“. – Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Beratung der Baumschutzsatzung gerade auf eine Forderung von Bürgern zurück geht, ein spannendes Argument. Wir hoffen, dass die CDU diesem neuen Motto treu bleibt. Zum Beispiel wenn es darum geht, die Bürger intensiv an den Planungen für den neuen Flächennutzungsplan zu beteiligen. ;)

Positiv hervorzuheben ist aber, dass alle Fraktionen dafür waren, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach geeigneten Flächen für Waldanpflanzung zu suchen. Es bleibt aber abzuwarten, ob später auch der Wille da ist, Geld für Aufforstung und Flächenerwerb in die Hand zu nehmen.