Mehr kommunale Bürgerbeteiligung – Änderung der Gemeindeordnung in Kraft

Der Kieler Landtag hat am 21. Februar eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene führen soll. Das Gesetz ist am vergangenen Montag (26.2.) in Kraft getreten.

Kern des Gesetzes ist die Erleichterung und Erweiterung von Bürgerbegehren. Die Erleichterung (geringere Quoren für Einleitung und Abstimmung des Begehrens) wirkt sich aber erst für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern aus, so dass sie für Oststeinbek irrelevant ist.

Wohl aber sind die neuen inhaltlichen Regeln bedeutend:

  • Es wurde ein Anhörungsrecht für die Initiatoren eingeräumt,
  • zulässig sind jetzt auch Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen
    der Bauleitplanung sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
    ,
  • die bisher nur sechswöchige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft,
  • der Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine
    Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt,
  • es wurde die Möglichkeit für die Gemeindevertretung eingeführt,
    einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen und
  • eine Gemeindevertretung kann bereits mit einfacher
    Mehrheit
    (bisher nur mit Zweidrittelmehrheit)
    selbst einen Bürgerentscheid ansetzen.

Zudem gibt es nun die neue Möglichkeit der „konsultativen Einwohnerbefragung„, also das Recht für die Gemeindevertretung, offizielle Umfragen unter Einwohnern zu beschließen.

Für die Einwohnerfragestunden in Gemeindevertretung und Ausschüssen ist das Mindestalter von 14 Jahren abgeschafft worden – das heißt, dass nun auch Kinder Fragen stellen dürfen. Hierzu passt, dass auch die von der Vorgängerregierung gelockerte Vorschrift über die Pflicht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wieder verschärft wurde.

Außerdem wurden zwei Änderungen der Vorgängerregierung von vor einem Jahr wieder rückgängig gemacht, die den Kommunen viel Verwaltungsaufwand beschert hätten. Die Regelungen zur Einwohnerversammlung, zum kommunalen Petitionsrecht und zum Einwohnerantrag wurden nun wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit entfällt vor allem die lästige Umsetzung des Einwohnerantrages in gemeindliches Satzungsrecht, die zuvor geplant war.

Das Gesetz wurde in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Eine Fließtext-Fassung ist noch nicht verfügbar, nur das etwas kompliziert zu lesende Dokument des Ausschusses. >> Landtags-Drucksache 18/501

Wir dürfen uns versammeln!

Klar, versammeln darf man sich sowieso. In dem von der suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke angestrengten Rechtsmittelverfahren gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig von vor 2 Wochen ging es – neben dem Streit um die Rechtmäßigkeit einiger Äußerungen – um die Frage, ob die Einwohnerversammlung zum Thema der Abwahl zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat heute nunmehr grünes Licht für die Einwohnerversammlung gegeben. Das Thema Abwahl ist wichtig und eine Versammlung mit diesem Gegenstand verletzt nicht die Chancengleichheit im Abwahlverfahren. Solange die Bürgermeisterin an der Versammlung teilnehmen und dort reden dürfe, herrsche sozusagen Waffengleichheit. Da der Bürgervorsteher schon vor geraumer Zeit öffentlich und auch Frau Denecke persönlich via Anwalt mitgeteilt hatte, dass sie herzlich zu den Versammlungen eingeladen ist, stellt das kein Problem dar.

Offen bleibt die Frage: was soll das eigentlich alles? Warum verteilt sie nicht lieber Flyer und überzeugt die Bürger im persönlichen Gespräch im EKZ, wie sie es angekündigt hatte? Diese Frage stellt sich heute auch der Kommentator Alexander Sulanke im Stormarnteil des Hamburger Abenblattes.

Wie dem auch sei, für uns reiht sich dieser Konflikt nahtlos ein in die Liste der bisherigen Vorkommnisse. Ob es die rechtswidrige Rücknahme der Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.12 war, oder die „gelbe Umfrage“ mit dem wohl ziemlich offenkundigen Ziel, unliebsame Parteibeiträge aus dem Grünen Blatt zu verbannen, oder die „Kommentierung“ des amtlichen Kreis-Prüfberichts mit kritischen Feststellungen zur Arbeit der Bürgermeisterin – immer fragte man sich: Muss es denn noch ein Eigentor sein?

Für uns wird von Tag zu Tag deutlicher, dass Oststeinbek eine neue BürgermeisterIn braucht.

Einwohnerversammlung diesen Mittwoch (27.2.) in Oststeinbek!

Am kommenden Mittwoch (27.2.) findet nach langer Zeit wieder eine Einwohnerversammlung in Oststeinbek statt! Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Es können Anträge gestellt und praktisch alle Themen diskutiert werden, die sich auf den Ort und seine Selbstverwaltung beziehen. Spannende Themen sind sicherlich der soeben beschlossene KiTa-Neubau, die Neuvermietung im Kratzmannschen Hof und natürlich die Bürgermeister-Abwahl am 10. März.

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: Bürgersaal im Kratzmannschen Hof

Tagesordnung: >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung

Rechtliche Grundlagen:

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Initiative „Pro Oststeinbek“ gestartet

Die gemeinsame Initiative aller Fraktionen in der Gemeindevertretung zur Bürgermeister-Abwahl am 10. März ist gestartet. Auf der Internetplattform www.pro-oststeinbek.de werden alle Infos zur Abwahl zentral zusammen gefasst.

Auch auf Facebook gibt es eine Präsenz der Initiative: https://www.facebook.com/pro.oststeinbek

Außerdem werden am heutigen Sonntag Plakate zur Abwahl im gesamten Ort aufgestellt.

Einwohnerversammlung am 12.2. in Havighorst

Am Dienstag, dem 12. Februar, 19.30 Uhr, findet im Gasthof Schwarzenbeck (Havighorst, Dorfstr. 26) die erste von zwei einberufenen Einwohnerversammlungen statt. Eingeladen sind alle Einwohner Oststeinbeks! Hier finden Sie die >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung. Die zweite Versammlung ist am 27.2. im Bürgersaal (Kratzmannscher Hof).

Der Bürgervorsteher hat sich zur Einberufung der Einwohnerversammlung entschlossen, da es in der letzten Zeit aufgrund mehrerer bedeutender Themen zunehmend zu Fragen von Einwohnern kommt, die in den 15-minütigen Fragestunden zu Beginn der Ausschuss-Sitzungen nicht ausreichend beantwortet werden können. Beispielhaft zu nennen sind hier die Bürgermeister-Abwahl, die Zukunft des Kratzmannschen Hofes und die Situation der Kinderbetreuung. Es sind aber auch Fragen zu allen sonstigen Themen der kommunalen Selbstverwaltung zulässig.

Wir begrüßen die Einberufung der Versammlung! Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern, in Ruhe Fragen an die Verwaltung und den Bürgervorsteher zu stellen und auch eigene Anregungen zur Beratung in die Gemeindevertretung zu geben. Die Einwohnerversammlung kann die Gemeindevertretung sogar per Mehrheitsbeschluss verpflichten, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Richtig genutzt können die Einwohnerversammlungen ein guter Bestandteil unserer örtlichen Gemeinschaft sein. Wir sind gespannt darauf, wie es funktioniert.

Weiterführende Informationen: Die Rechtsgrundlagen der Einwohnerversammlung

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Ein X für ein U

Stellungnahme von Martina Denecke veröffentlicht

Nachdem die wegen des schweren Vertrauensverlustes in Bevölkerung und Gemeindevertretung suspendierte Bürgermeisterin Martina Denecke wochenlang nicht Willens war, inhaltlich zu den gravierenden Vorwürfen gegen sie Position zu beziehen, ist nun endlich eine offizielle schriftliche Stellungnahme erschienen. Sie wurde im heute verteilten „Grünen Blatt“ – dem Mitteilungsblatt der Gemeinde – veröffentlicht. Kurz zusammen gefasst: Frau Denecke hat alles richtig gemacht, die Verwaltung war bisher nicht „rechtssicher“ und die ehrenamtlichen Politiker sämtlicher Fraktionen führen die Bürger an der Nase herum und verschwenden Steuergeld.

Seriös geht anders.

>> Hier finden Sie die Stellungnahmen zum Abwahlverfahren zum Download (1,25 MB).

FAQ | Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bürgermeister-Abwahl

Die SPD Oststeinbek beantwortet hier die wichtigsten Fragen zum Bürgermeister-Abwahlverfahren. Die Liste wird nach und nach erweitert. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern an post(ätt)spd-oststeinbek(punkt)de – wir ergänzen diesen FAQ-Katalog dann schrittweise.

1. Wann findet die Abwahl statt?

Abstimmungstermin ist der 10. März 2013. Die Wahllokale sind genau wie bei einer normalen Wahl an den bekannten Orten und zur üblichen Zeit von 8-18 Uhr geöffnet.

2. Kann ich per Brief abstimmen?

Ja, Briefabstimmung kann ab dem 4. Februar (bis zum 8.3.) beantragt werden. Ihre Abstimmungsunterlagen können Sie persönlich vor Ort im Rathaus, schriftlich oder per Mail bei der Gemeinde-Abstimmungsleiterin, Frau Gruwe, beantragen. Alles läuft wie sonst auch bei Wahlen.

3. Wie viele Stimmen werden für eine Abwahl benötigt?

Über das erforderliche Quorum kursieren teilweise falsche Informationen, auch in der Presse. Es ist ein sog. doppeltes Quorum nötig.

  • 20% der Wahlberechtigten in Oststeinbek müssen für die Abwahl stimmen. Da bei kommunalen Wahlen schon Sechzehnjährige wählen dürfen, sind über 7.000 Bürger wahlberechtigt. Aufgerundet brauchen wir also 1.500 Stimmen. Wenn weniger als 1.500 Abwahl-Befürworter zur Wahl gehen, scheitert die Abwahl.
  • Die Abwahlbefürworter müssen zudem am Tag der Abstimmung in der Mehrheit sein. Wenn also den (mindestens) 1.500 Ja-Stimmen (=für die Abwahl) z.B. 1.700 Nein-Stimmen (=gegen die Abwahl) gegenüber stehen sollten, wäre das Verfahren ebenfalls gescheitert.

Fazit: Alle die wollen, dass wir eine/n neue/n Bürgermeister/in wählen können, müssen sich am 10. März aufraffen und mit „Ja“ stimmen!

4. War die Unterschriftensammlung nicht schon die Abwahl?

Nein! Die Unterschriftensammlung war nur eine von zwei Initiativen zur Einleitung des Abwahlverfahrens. Die Abwahl selbst folgt erst am 10. März 2013. Wenn Sie wollen, dass es einen Wechsel an der Rathausspitze gibt, ist es also unbedingt erforderlich, noch einmal an der Abstimmung im März teilzunehmen!

5. Warum gab es die umständliche Unterschriftensammlung – hätte nicht auch die Politik direkt das Abwahlverfahren einleiten können?

Ja, hätte sie. Die Fraktionsvorsitzenden hatten sich aber zuvor geeinigt, das Verfahren nicht einfach von oben herab einzuleiten, sondern die Bürger vorher nach ihrer Meinung zu fragen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Abwahlverfahren macht man nicht „mal eben so“. Die Bürger müssen möglichst gut über die Gründe informiert sein und letztlich auch zur Wahl gehen. Viele Abwahlverfahren scheitern! Durch die Unterschriftensammlung erhält man ein erstes Stimmungsbild und sensibilisiert die Bürger für das Thema. Außerdem ist uns sehr wichtig, dem falschen Eindruck entgegen zu wirken, es handele sich hier lediglich um ein „Kommunikationsproblem“ zwischen Politik und Bürgermeisterin.

Nachdem weit mehr als die nötigen Unterschriften in Rekordzeit zusammen gekommen waren, wurde die Abwahl aber durch einen Antrag und Beschluss in der Gemeindevertretung eingeleitet. Dies hat das Verfahren erheblich beschleunigt. Die Unterschriften waren somit elementarer Bestandteil des Prozesses. Ohne den Erfolg der Sammlung wäre es nicht so schnell zum dem Beschluss der Gemeindevertretung gekommen.

6. Hatte die SPD vor Dezember keine eigene Meinung zum Abwahlverfahren?

Doch. Frau Denecke hat unsere Erwartungen an eine Führungskraft massiv enttäuscht und ihre Versprechungen bezüglich ihrer Fähigkeiten nicht eingehalten. Sie ist aus unserer Sicht nicht für dieses Amt qualifiziert. Die Zusammenarbeit in den Gremien ist mit allen Fraktionen praktisch unmöglich, die Mitarbeiter des Rathauses sind massiv frustriert, mit nahezu allen Ehrenamtlichen hat es sich die Bürgermeisterin verscherzt, kurzum: der politische Betrieb ist faktisch zum Erliegen gekommen. Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, muss schnellstens gehandelt werden.

Wir haben uns aber bis Dezember mit einer Abwahl-Forderung nicht aus dem Fenster gelehnt, weil wir ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien im Ort für wichtig halten. Außerdem wollten wir aus Gründen der Historie der BM-Wahl (wir hatten ja einen anderen Kandidaten) nicht die ersten sein, die eine Abwahl fordern. Somit hatten wir uns zunächst auf sachliche, aber deutliche Kritik an der Amtsführung beschränkt.

7. Warum hat man nicht vorher ein Mediationsverfahren versucht?

Da keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen seitens der Bürgermeisterin zu erkennen waren und sind, hielten und halten wir ein Mediationsverfahren für nicht erfolgsversprechend. Frau Denecke hat in den letzten anderthalb Jahren vor der Einleitung der Abwahl nicht ein einziges Mal einen Fehler zugegeben. Stets wurde die Verantwortung auf andere (Gemeindevertretung, Mitarbeiter, unfähige Rechtsanwälte, Landkreis) abgeschoben oder das Vorhandensein eines Problems vollständig negiert. Immer wieder haben Politiker, Landrat und Hauptausschuss versucht oder angeboten, Frau Denecke Ratschläge zu geben, wie man die Situation verbesser könnte. Der Hauptausschuss hat auch erfolglos versucht, Frau Denecke professionelle Hilfe (Beratungsfirma) anzubieten. All diese Angebote wurden stets von ihr abgelehnt. Dies zeugt von erheblichen Defiziten bezüglich ihrer Kritikfähigkeit.

Außerdem geht es hier nicht um ein einzelnes Problem, um fehlende persönliche Sympathien oder eine sachliche Meinungsverschiedenheit, sondern um die grundsätzliche und immer wieder zu Tage tretende Überforderung der Bürgermeisterin mit ihrem Amt. Eine Mediation kann helfen, wenn man sich gestritten hat. Das ist hier aber nicht das Problem. Wir zweifeln an der Fähigkeit Frau Deneckes, das Amt auszuüben.

8. Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich an der Abwahl teilnehme?

Nein! Die Wahl ist geheim!

Peter Hartmann – 40 Jahre in der SPD

Peter Hartmann mit Bundestagskandidatin Nina Scheer und Laudator Martin Habersaat, MdL. Foto: Shakira-Jil Simon

Am 1. Februar 1972 trat Peter Hartmann in die SPD ein. Zunächst in den damaligen Ortsverein Hoisbüttel, der heute zu Ammersbek gehört. Über Reinbek landete er schließlich in Oststeinbek, wo er bis heute aktiv ist. Für seine 40jährige Mitgliedschaft in der Partei und sein herausragendes Engagement wurde Peter Hartmann von Martin Habersaat, dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, beim Neujahrsempfang der Südstormarner Ortsvereine geehrt.

Ich bin kein in der Wolle gefärbter Sozialdemokrat.

(Peter Hartmann)

Peter Hartmann, gelernter Schiffsmaschinenschlosser, ist nach eigener Aussage kein „in der Wolle gefärbter Sozialdemokrat“. Er stammt aus einem unpolitischen Arbeiterhaushalt und fand in den Jahren der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt in die Politik. „Willy Brandt und Walter Scheel standen für Aufbruch und eine ‚Neue Zeit‘, das spürten die Menschen im Lande – auch ich.“ Mit den Namen der zu Demokraten mutierten Altnazis Kiesinger und Filbinger könne man ihn auch heute noch zu politischem Einsatz motivieren, erzählte Hartmann.

Martin Habersaat skizzierte in seiner Rede den politischen Weg Hartmanns, der 1978 erstmals in die Gemeindevertretung Oststeinbeks gewählt wurde und ihr bis 2003 ununterbrochen angehörte – davon 12 Jahre als Fraktionsvorsitzender. Auch Ortsvereinsvorsitzender war er und Mitglied der Kreistagsfraktion der SPD Stormarn, der er 10 Jahre lang angehörte. Als Anerkennung für seine kommunalpolitische Arbeit wurde Peter Hartmann 2003 die Goldene Ehrennadel der Gemeinde Oststeinbek verliehen.

Noch heute ist Peter Hartmann aktiv, Vielen ist er beispielsweise als Organisator von Fahrradtouren durch Stormarn und Hamburg bekannt. Dass das noch lange so bleiben möge, wünschte der Laudator und schloss mit „einem großen Dankeschön im Namen der SPD deinen Einsatz!“

Offener Brief an Frau Denecke

Dieser Text war der Wortbeitrag unserer Fraktionsvorsitzenden Irene Kastner zur Einleitung des Abwahlverfahrens in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2012 .

Sehr geehrte Frau Denecke,

Sie traten am 1.Mai 2011 das Amt der Bürgermeisterin an und es dauerte nicht lange, dann zeichneten sich erste Konflikte ab.

Als erstes untersagten Sie Ihren Mitarbeitern Gespräche mit uns Gemeindevertretern ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Dazu hatten Sie als Vorgesetzte das Recht, ob es klug war, möchten wir bezweifeln.

Dann erreichten uns immer wieder Anrufe von Vereinen, Verbänden und auch von den Feuerwehren, die berichteten, dass sie von Ihnen abgewiesen wurden. Anfragen nach Hilfestellungen wurden wegen fehlender Rechtsgrundlagen verneint. Ihre Interpretation des Rechts wurde häufig von den Betroffenen eher als willkürlich erlebt, auch wenn in Einzelfällen eine legitimatorische Begründung gefunden wurde. In so einem überschaubaren Ort wie Oststeinbek  sollte aber nicht ein ausschließlich bürokratisch, rechtlich sich absichernder  Stil und eine solche Umgangsweise das Grundverständnis des Bürgermeisteramtes prägen. Um es hier noch einmal zu betonen: es geht nicht um „Mauscheleien“, Absprachen am Recht vorbei“ o.ä., sondern um eine bürgernahe und  problemlösende Verwaltungsarbeit im Interesse der ratsuchenden Bürger und Vereine, selbstverständlich unter Beachtung aller bestehender Rechtsvorschriften. Grundlegende Richtungsentscheidungen und Zielsetzungen gibt hierbei die Gemeindevertretung vor. Diese politischen Zielvorgaben und das o.g. Verständnis von Verwaltung umzusetzen, ist offensichtlich nicht immer in Ihrem Interesse gewesen. Das halten wir für unvereinbar mit den Aufgaben des Bürgermeisteramtes.

Beklagt wurde von allen Seiten, dass Sie Oststeinbek vom Schreibtisch aus verwalten, Sie keinen Kontakt gesucht, Sie sich eigentlich auch nicht für das Zusammenleben in Oststeinbek interessiert haben. Ihr Lieblingsmotto: „meine Tür steht immer offen“ drückt eine Erwartungshaltung aus, die davon ausgeht, dass man zur Bürgermeisterin geht, diese aber nicht auf die Bürger und Vereine zuzugehen hat. Und es suggeriert eine Offenheit gegenüber den Anliegen von Bürgern, die Sie allerdings dann nicht umgesetzt haben. Auch an diesem Punkt besteht offensichtlich ein grundlegender, nicht aufzuhebender Dissens zwischen vielen Oststeinbekern und Ihnen.

Die Arbeit der Ausschüsse der Gemeindevertretung leidet darunter, dass die von Ihnen als Verwaltung zu leistende Vorarbeiten eine immer schlechtere Qualität hatten, was häufig zu Mehrfachbefassungen und zu Verzögerungen aufgrund von notwendigen Nachfragen führte. Immer wieder mussten Entscheidungen an andere Ausschüsse weitergereicht werden, weil Detailfragen nicht ausreichend beantwortet wurden. Warum haben Sie Fachbereichsleitungen nicht an den Ausschusssitzungen teilnehmen lassen? Manche Fragen hätten gleich beantwortet werden können. Hier wurde in besonders störender Weise die Auswirkung Ihres Arbeits- und Führungsstils spürbar, der sich mehr um lückenlose Kontrolle von Verwaltungsabläufen und Entscheidungen der von Mitarbeitern bemüht als um eine verantwortungsbewusste, problemlösende und ergebnisorientierte Verwaltungsarbeit.

Wir wurden von Bürgern in letzter Zeit immer wieder gefragt, warum wir als Gemeindevertreter nicht viel früher offen und öffentlich auf die Klagen der Mitarbeiter im Rathaus reagiert haben. Diese Frage ist berechtigt – schließlich waren uns die Missstände innerhalb der Verwaltung bekannt. Bekannt war allerdings auch der Stil Ihrer Personalführung, der offensichtlich von Einschüchterung, Abmahnungen und massivem Druck gegenüber den Mitarbeitern geprägt ist. In dieser Situation hätte offenes Ansprechen der Missstände Abmahnungen von Mitarbeitern wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und Illoyalität zur Folge gehabt und die Mitarbeiter hätten ihre eigene Kündigung riskiert.

Der Streit und die Konflikte mit Ihnen im politischen Raum haben uns viel Zeit und Kraft gekostet. Schwerer wiegt jedoch, wie Sie mit Ihren Mitarbeitern umgegangen sind. Der Gemeindeprüfbericht zeigt dies sehr deutlich und bestätigt das, was wir während der vergangenen Monate immer wieder aus dem Rathaus gehört haben. Wenn die Mitarbeiter vermehrt um Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft nachfragen, wenn den Mitarbeitern tarifrechtlich vorgeschriebene Stufeneinordnungen verweigert werden und die zwingend vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats nicht erfolgt, dann kann man sich gut vorstellen, was der Gewerkschaftsvertreter meint, wenn er von „skandalöser Amtsführung“ spricht.

Spätestens seit Beginn der Prüfung der Verwaltung durch die Kommunalaufsicht musste Ihnen deutlich werden, dass Ihr Bemühen das Rathaus nach außen hermetisch abzuschotten, nicht erfolgreich war. Spätestens dann hätten Sie versuchen müssen die Situation zu ändern, Sie hätten Ihr eigenes Verhalten kritisch reflektieren und Wege der Zusammenarbeit suchen müssen. Aber – so war es in der Presse zu lesen – Sie sind und bleiben bei Ihrer Überzeugung, dass Sie nichts falsch  gemacht haben, es nichts zu korrigieren gibt. Sie haben damit selbst den Weg zu einer Verbesserung der Situation versperrt. Eine gemeinsame Problemlösung wäre nur auf der Basis einer professionellen Analyse der kritisierten Verhaltensweisen und einer Bereitschaft zur Weiterentwicklung möglich gewesen – beides lassen Sie in bemerkenswert offener Weise vermissen (siehe auch die diversen Interviews).

Als letztes möchten wir auf die Bemerkung eingehen, die Sie immer wieder in Interviews geäußert haben: die SPD habe eine Kampagne gegen Sie losgetreten, der von der SPD aufgestellte, aber unterlegene Kandidat würde auf Grund einer von Ihnen angenommenen Kränkung im Hintergrund agieren. Mit Verlaub: Das ist kompletter Unfug! Hier wurde weder aus dem Hintergrund noch auf der Basis persönlicher Kränkungen agiert. Es geht auch überhaupt nicht darum, Sie als Person anzugreifen. Wir haben lediglich das getan, was unsere Aufgabe als Gemeindevertreter ist: kritische Fragen zu Ihrer Amtsführung zu stellen und das Wohl der Oststeinbeker Bürger und Bürgerinnen nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.

In der Zusammenfassung können wir nur feststellen, dass eine weitere Zusammenarbeit  mit Ihnen nicht möglich ist. Es gibt keinen Weg mehr für eine für die Gemeinde gedeihliche Zusammenarbeit. Keiner von uns – und da sprechen wir sicher im Namen der gesamten Gemeindevertretung – hat sich dieses Abwahlverfahren gewünscht, wir hätten es gerne den Bürgern  und Bürgerinnen, den Mitarbeitern in der Verwaltung, uns Gemeindevertretern, aber auch Ihnen, Frau Denecke, erspart. Wir sehen aber keinen anderen Weg mehr.

SPD-Fraktion Oststeinbek

Abwahlverfahren einstimmig eingeleitet, Tätigkeit der Bürgermeisterin ruht

Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, das Bürgermeister-Abwahlverfahren einzuleiten. Vor einem großen Publikum im überfüllten Bürgersaal des Kratzmannschen Hofes erhielten zuvor alle Fraktionen und auch die Bürgermeisterin ausführlich Gelegenheit zur Schilderung ihrer Sicht der Dinge. Die Fraktionen listeten noch einmal alle Probleme, Fehler, Streitigkeiten und Rechtsverstöße auf, die zu der misslichen Situation geführt haben. Die Bürgermeisterin bezeichnete all dies als „fiktives Gesamtkunstwerk“ und nannte den Prüfungsbericht der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises „manipulativ“.

Nach dem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde – ebenfalls einstimmig – beschlossen, die Bürgermeisterin bis zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses im März gemäß § 57d Abs. 2 S. 3 Gemeindeordnung SH von ihren Dienstpflichten zu entbinden. Ab sofort ist damit der 1. stellvertretende Bürgermeister im Amt.

Die Abstimmung über die Abwahl wird am 10. März 2013 stattfinden.

Zuvor war noch bekannt geworden, dass die Bürgermeisterin ihren letzten Arbeitstag dazu genutzt hatte, auf Kosten der Steuerzahler einen Anwalt damit zu beauftragen, vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Kommunalaufsichtsbehörde vorzugehen. Diese hatte am Freitag vergangener Woche dafür gesorgt, dass der von der Bürgermeisterin manipulierte Bericht des Gemeindeprüfungsamtes gegen die Originalversion ausgetauscht wurde.

Presseartikel zum Thema

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/stormarner-tageblatt/artikeldetails/artikel/ist-das-noch-der-richtige-kurs.html

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/stormarner-tageblatt/artikeldetails/artikel/denecke-einstimmig-suspendiert.html

http://www.bergedorfer-zeitung.de/glinde/article177687/Martina_Denecke_muss_gehen_vorerst.html

http://www.abendblatt.de/region/stormarn/article112035292/Oststeinbeks-Buergermeisterin-Denecke-suspendiert.html

http://www.mobil.abendblatt.de/region/stormarn/article112035294/Am-Ende-nur-Verlierer.html

http://www.ln-online.de/lokales/stormarn/3633760/politischer-rosenkrieg-in-oststeinbek

http://www.bergedorfer-zeitung.de/glinde/article177610/Letzte_Amtshandlung_Klage_gegen_den_Kreis.html

http://www.abendblatt.de/region/article112008795/Oststeinbeks-Buergermeisterin-zieht-vor-Gericht.html

http://www.ln-online.de/lokales/3632890/oststeinbek-buergermeisterin-suspendiert

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/stormarner-tageblatt/artikeldetails/artikel/abwahl-soll-fair-und-mit-anstand-geschehen.html