Straßenausbaubeiträge können länger abgestottert werden

31.03.2017

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit der Mehrheit von SPD, Grünen und SSW letzte Woche eine Erleichterung für alle Bürger beschlossen, die Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. Bisher war in § 8 Absatz 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) geregelt, dass die Beiträge in maximal 10 Jahresraten zu zahlen sind. Künftig können die Beiträge auf 20 Jahre gestreckt werden. Zusätzlich wurde eine maximale Verzinsung von 3% über dem Basiszinssatz festgelegt.

Der Oststeinbeker SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Höft sagte: „Diese Änderung kommt uns in Oststeinbek sehr entgegen, weil wir ohnehin die bürgerfreundlichste Lösung anwenden wollen. Nun können wir unsere Straßenausbau-Beitragssatzung entsprechend ändern und auch hier die Zahlung in 20 Jahresraten ermöglichen.“

Die SPD-Fraktion hat heute einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Straßenausbau-Beitragssatzung für Bau- und Hauptausschuss sowie Gemeindevertretung eingereicht:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BUA möge beschließen:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Oststeinbek (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 06.07.2015 wird wie folgt geändert:

§ 11 Absatz 2 Satz 1

Bisherige Fassung

§ 11 Absatz 2 Satz 1

Neue Fassung

Wird  die  Verrentung  bewilligt,  so  ist  der  Beitrag  durch  schriftlichen  Bescheid  in  eine

Schuld umzuwandeln, die in höchstens zehn  Jahresleistungen zu entrichten ist.

Wird  die  Verrentung  bewilligt,  so  ist  der  Beitrag  durch  schriftlichen  Bescheid  in  eine

Schuld umzuwandeln, die in höchstens zwanzig Jahresleistungen zu entrichten ist.

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat sich stets dafür ausgesprochen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Mit der jüngsten Änderung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 Absatz 9) vom März 2017 wird es möglich, die Zahlung der Beiträge auf 20 Jahre zu strecken. Von dieser Regelung sollten die Oststeinbeker profitieren können.