Wie geht es mit dem Abwahlverfahren weiter?

Heute Abend (13.12.) kommt die Gemeindevertretung Oststeinbek um 20 Uhr im Bürgersaal des Kratzmannschen Hofs zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und Zuschauer sind herzlich willkommen.

Die Tagesordnung lautet:

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Anträge zur Tagesordnung, Festlegung der Tagesordnung, Beschlussfassung über die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beratenden Tagesordnungspunkte
  3. Beantwortung von Fragen der Einwohner/innen und Gemeindevertreter/innen
  4. Beschluss über die Einleitung des Abwahlverfahrens der Bürgermeisterin gemäß § 57d GO
  5. Sofortige Suspendierung der Bürgermeisterin
  6. Festlegung des Abwahltermins
  7. Wahl der Mitglieder eines Gemeinde-Abstimmungsausschusses sowie des Vorsitzenden dieses Ausschusses

In TOP 3 (und nur dort) haben Zuschauer die Möglichkeit, Fragen an die Bürgermeisterin und die Gemeindevertreter zu stellen.

TOP 4 befasst sich dann mit dem Hauptthema der Sitzung, der Einleitung des Abwahlverfahrens gemäß § 57d Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Der Beschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Gemeindevertretung – diese besteht aus 21 Personen, also werden mindestens 14 Stimmen benötigt. Kommt der Beschluss zustande, ist das Abwahlverfahren sofort eingeleitet. Das Gesetz sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Bürgermeisterin gemäß Absatz 2 Satz 3 und 4 der o.g. Vorschrift durch einen zusätzlichen Beschluss (TOP 5, wieder 2/3-Mehrheit) bis zur Feststellung des Ergebnisses der Abwahl von der Führung ihrer Dienstgeschäfte entbunden werden kann. Zweck dieser Regelung ist es, die Verwaltung bei einer schweren Störung des Vertrauensverhältnisses zur Bürgermeisterin (wieder) arbeitsfähig zu machen.

In TOP 6 wird dann der Termin für die Abwahl festgelegt. Diese wird wohl Anfang März stattfinden.

Anschließend ist in TOP 7 noch ein Abstimmungs-Ausschuss zu wählen, der das Verfahren organisiert und überwacht.

Schreibe einen Kommentar