Shitstorm

In der aktuellen Ausgabe von Oststeinbek Aktuell verfasst – ganz offensichtlich – die Bürgermeisterin unter dem Synonym „Ihre Verwaltung“ einen Artikel, der wohl eine offene Kampfansage gegen die gesamte Gemeindevertretung darstellen soll. Den gewählten Volksvertretern wird pauschal ein „Shitstorm“ gegen die Bürgermeisterin vorgeworfen. Von „Zweckentfremdung“ des Mitteilungsblattes zur Verbreitung von „Dysphemisms“ ist die Rede.

Wir sind der Meinung: Wer sachliche Kritik nicht ertragen kann, muss es lernen. Und wer Politikern „Spionage“ auf öffentlichen Veranstaltungen vorwirft (BZ vom 02.11.12), sollte mit dem Gebrauch des Wortes „Dysphemismus“ besonders sorgsam umgehen.

Die Verwaltung ist zurzeit ganz offensichtlich in einem insgesamt besorgniserregenden Zustand. Es ist notwendig, dass die Politiker hier ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, die Bürgermeisterin zu kontrollieren – auch wenn das für beide Seiten unangenehm ist.

Die SPD Oststeinbek wird deshalb weiterhin ihre sachliche politische Arbeit zum Wohle der Bürger und des Ortes fortführen und Missstände und Fehlverhalten der Verwaltungsleitung offen kritisieren. Schmähkritik gehörte bisher nicht dazu und wird es auch künftig nicht. Einen Maulkorb für die Beiträge in Oststeinbek Aktuell werden wir nicht zulassen. An einem Krieg zwischen Bürgermeisterin und Politik werden wir uns nicht beteiligen.

Raumnot im Rathaus – immer der Reihe nach!

Es begann harmlos: die Bürgermeisterin legte uns im Bauausschuss am 10. Mai 2012 aus heiterem Himmel eine knappe Sitzungsvorlage vor, in der vor allem beschrieben wurde, dass das Archiv im Keller aus allen Nähten platzt. Auch sonst sei man generell beengt. Als die Gremienmitglieder verwundert fragten, wie sie der Verwaltung bei der Lösung dieses Problems denn nun behilflich sein könnten, kam nichts. So geschah es, dass die Sitzungsvorlage erstmal wieder zurückgegeben wurde – mit der Bitte um Nachbesserung. Man könne ja über alles reden, konstatierten die Bauausschuss-Mitglieder, aber dafür müsse man Infos haben (z.B.: Wie viel Quadratmeter Lagerplatz fehlen? Wie viele Mitarbeiter haben ein zu kleines Büro?).

In der Woche darauf schwang die Bürgermeisterin dann – merklich verärgert – die große historische Keule in der Presse: uralte Archivunterlagen wurden bemüht, um den Vorwurf zu konstruieren, die Gemeindevertretung wisse seit einer Ewigkeit um Kapazitätsprobleme des Rathauses, insbesondere aber um angebliche Statik-Probleme des als Büroraum ausgebauten Dachgeschosses.

Bis heute hat die Verwaltung nicht geliefert. Das heißt, es ist nach wie vor völlig offen, wie viel Platz für zusätzliche Lagerräume und Büros gebraucht wird. Vorgeschlagen wird nun seitens der Verwaltung, zunächst einen fünfstelligen Betrag für eine reine Bedarfsanalyse auszugeben. Im Zuge dieser Vorbereitungen kamen – hoppla – auch noch angebliche Brandschutzmängel und energetischer Sanierungsbedarf ins Gespräch, ebenso wie der Einbau eines Fahrstuhls. Damit eines klar ist: wenn es Brandschutzprobleme im Rathaus gibt, muss die Bürgermeisterin als Chefin sofort handeln. Und zwar auch ohne Gremienbeschlüsse. Natürlich müssen solche Probleme unverzüglich behoben werden, wenn es sie geben sollte. Es ist auch eine gute Idee, das Rathaus barrierefrei auszubauen. Wir sind auch die Letzten, die gegen Energieeinsparungen sind. Aber muss dazu als Aufhänger ein Lagerplatzproblem im Keller genommen werden? Wir haben den Verdacht, dass ein möglichst umfangreicher Untersuchungsauftrag wirtschaftlich interessanter für einen Architekten ist, als ein kleiner, exakt definierter Aufgabenkatalog. Und darum sind wir der Meinung, es sollten erstmal intern ein paar Hausaufgaben erledigt werden, bevor der große Rathausumbau geplant wird. Aus diesem Grund haben wir für die Gemeindevertretersitzung am 01.10.12 den nachstehenden Antrag eingereicht.

„Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Statiker mit der Bewertung des Rathaus-Dachgeschosses zu beauftragen. Ziel der Untersuchung soll sein, ob die derzeitige Nutzung unter statischen Gesichtspunkten weiterhin möglich ist und ggf., welche weniger intensive Nutzung möglich ist.

2. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich eine Bewertung des Rathauses durch einen Brandschutzingenieur zu veranlassen, vorzugsweise durch die Brandschutzingenieurin des Landkreises Stormarn. Ziel der Begehung soll die Klärung Frage sein, ob durch die derzeitige Nutzung und/oder bauliche Gestaltung des Rathauses gegen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Brandschutz verstoßen wird. Sollten solche Verstöße festgestellt werden, ist der Gemeindevertretung unverzüglich ein Maßnahmenplan mit Kostenschätzung vorzulegen.

Begründung:

Die Bürgermeisterin hat dem Bauausschuss mit Sitzungsvorlage vom 10.05.12 mitgeteilt, dass der Platz für die Lagerung der Akten im Keller nicht ausreicht und die Platzverhältnisse generell beengt seien. Der Beschluss des Bauausschusses, den Fraktionen schnellstmöglich eine Bedarfs- und Platzprognose betreffend Aktenarchivierung und Mitarbeitern im Rathaus vorzulegen, wurde bisher nicht umgesetzt.

Die anschließend über die Presse kommunizierte These, das Dachgeschoss sei einsturzgefährdet, konnte bisher nicht erhärtet werden, bedarf aber einer Klärung. Wäre das Dachgeschoss nicht mehr wie bisher nutzbar, würde dies so erheblichen Raumbedarf auslösen, dass die Bedarfsplanung für das Aktenlager und einige enge Büros hinter einer allgemeinen Erweiterungsplanung des Rathauses in jedem Falle zurücktreten würde.

Im Zuge der Vorstellung eines Architektenbüros im Bauausschuss vom 27.08.12 wurde lapidar und ohne weitere Informationen die Hypothese geäußert, im Rathaus seien bauliche Maßnahmen erforderlich, um Brandschutzvorschriften zu erfüllen.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass es im Interesse der Verwaltungsmitarbeiter vordringlich der Klärung der oben genannten zwei Punkte bedarf. Ein ausufernder Rundumsanierungs-Architektenauftrag unter Einschluss von energetischer Sanierung erscheint uns deplatziert. Da ohnehin für alle Themen Fachgutachter erforderlich sein würden, erscheint uns die Beauftragung eines Architekten zum jetzigen Zeitpunkt übereilt.

Wenn die oben genannten zwei Punkte geklärt sind, können kurzfristig und schrittweise weitere Maßnahmen geplant werden, wie z.B. die Frage des Raumbedarfs für Büros. Hier könnte vor der Beauftragung eines Architekten aber auch zunächst eine Begehung im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften mit Fachkundigem Personal, z.B. mit der Landesunfallkasse oder der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, durchgeführt werden. Dies würde vermutlich nur geringe Kosten verursachen.“

Nachruf auf Bruno Reichow

Bruno beim SPD-Kinderfest 2010

Am 23. August 2012 verstarb unser langjähriges Mitglied Bruno Reichow im Alter von 84 Jahren.

Nach seinem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand kehrte er nach Norddeutschland zurück und fand in der SPD Oststeinbek/Havighorst eine ihm vertraute gesellschaftliche und politische Heimat. Seine Überzeugungskraft, sein pragmatisches Zupacken und seine pfiffigen Ideen machten ihn schnell zu einem angesehenen Mitglied unseres Ortsvereins. Polarisieren war seine Sache nicht, ihm war daran gelegen durch geduldiges Zuhören Kompromisse zu finden und dieses dann auch ohne Zögern in praktische Politik umzusetzen. Aufgrund dieser Eigenschaften lag es nahe, dass die Partei ihn als Wählbarer Bürger in verschiedene Ausschüsse der Gemeindevertretung entsandte und ihn darüber hinaus zum Kassierer des Ortsvereins wiederholt wählte.

Mit viel Phantasie und handwerklichem Geschick hat er zahlreiche Spiele für das alljährlich auf dem Marktplatz in Oststeinbek stattfindende Kinderfest der SPD erfunden und gebaut, sehr zur Freude vieler teilnehmender Kinder und auch der Erwachsenen.

Innerhalb des Ortsvereins hat Bruno Reichow Spuren hinterlassen. Wir werden uns gern an ihn erinnern und ihm ein ehrendes Angedenken bewahren.

Oststeinbek geht schweren Zeiten entgegen

Dies ist die Schlussformel des Kommentars von Matthias Popien im Stormarnteil des Hamburger Abendblattes vom 11.09.2012. Er bezog sich auf einen Rechtsstreit zwischen der Bürgermeisterin und einem leitenden Rathausmitarbeiter (vgl. Hauptartikel „Klage gegen die Bürgermeisterin“).

Am Beispiel des Umgangs mit dem Ehrenamt durch die Verwaltung und Politik lässt sich konkretisieren, was damit gemeint ist. Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag zur Förderung des Ehrenamtes versucht, die Bedingungen für die Ausübung des ehrenamtlichen Engagements, besonders in Vereinen und Verbänden, so zu gestalten, dass übermäßige Belastungen auch von der Gemeinde aufgefangen werden können. Eine Haltung, die davon ausgeht, dass die Betreffenden als lästige Bittsteller anzusehen sind, die die Gemeinde finanziell und personell überfordern, ist nicht vereinbar mit der Grundüberzeugung des Antrages, der in seiner Präambel sagt: „Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann“. Dieser Präambel wurde im Hauptausschuss am 17.9. einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Außerdem haben wir einstimmig beschlossen, dass der Bürgervorsteher Henrik Maier vorläufig die Rolle des „Ombudsmannes für das Ehrenamt“ übernimmt. Er soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen.

Auch an weiteren Beispielen zeigt sich, dass  ohne ein energisches Gegensteuern Oststeinbek schweren Zeiten entgegen geht. Als politisch Verantwortliche, die die Belange unserer Gemeinde mitgestalten und über Schwerpunktsetzungen und Prioritäten  entscheiden, ist es seit einiger Zeit trotz erheblicher Vorleistungen – auch von Seiten engagierter Bürger – nur schwer möglich, politische Vorgaben in konkrete Handlungen umzusetzen, von denen wir alle als Bürger profitieren könnten. Beispiele sind z.B. die Verbesserung der Fahrradwege, der oben genannte Ehrenamts-Antrag, aber auch die zeitnahe Erstellung von Protokollen zu Gremiensitzungen. Die Bürgermeisterin spricht von einer strukturellen Überlastung der Mitarbeiter, vor allem durch Beschlüsse der Politik. Der Hinweis auf die Überlastung der Verwaltungsmitarbeiter ist in der Situation, in der sich das Rathaus zurzeit befindet, für uns grundsätzlich nachvollziehbar. Wir haben deshalb der Verschiebung mehrerer Anträge auf spätere Ausschüsse zugestimmt, um sie dann in Ruhe diskutieren zu können. Aber es bleibt die Frage, ob die Überlastung der Mitarbeiter und der hohe Krankenstand nicht „hausgemacht“ sind und evtl. die Ursachen woanders gesucht werden müssen, als bei den Kommunalpolitikern. Schließlich hat das Rathaus ja auch vorher funktioniert.

Wir werden uns als SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass insbesondere die strukturellen Schwierigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich behoben werden. Dies sind wir insbesondere den Verwaltungsmitarbeitern schuldig, die täglich gute Arbeit leisten und denen man anmerkt, dass sie selbst unzufrieden mit der Situation sind. Wir sind uns mit den anderen Fraktionen einig, dass dies trotz des bald anstehenden Kommunalwahlkampfes eine wichtige gemeinsame Aufgabe der „Politik“ in Oststeinbek ist, damit wir die eingangs zitierte Prognose des Kommentators verhindern können. Auf Dauer können wir politisches Handeln und politische Initiative nicht hintanstellen, dafür wurden und werden wir nicht gewählt. Unser politischer Auftrag ist zu gestalten und möglichst die Vielfalt und Lebendigkeit in Oststeinbek zu fördern und zu erhalten.

Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken! – Grundsatzantrag der SPD-Fraktion

– aktualisiert / endgültige Fassung –

Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde am 17.09.12 im Hauptausschuss behandelt (es berichteten die Bergedorfer Zeitung und das Hamburger Abendblatt). Er stieß grundsätzlich auf große Zustimmung bei allen Fraktionen. Aufgrund der derzeitigen Lage im Rathaus waren sich alle Fraktionen einig, zunächst nur Punkt Nr. 1 abzustimmen. Die Beratungen der konkreten Maßnahmen wurden auf das Frühjahr 2013 verschoben. Da nur die Gemeindevertretung (GV) gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung über die Ziele und Grundsätze der Verwaltung entscheidet, muss der Antrag nun noch bei der GV-Sitzung am 01.10. beschlossen werden.

Wir geben den Antrag samt Begründung hier im Wortlaut wieder.

Der Hauptausschuss möge beschließen, der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss zu empfehlen:

1. Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung dafür zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann.

2. Zur Unterstützung der Ehrenamtlichen wird ein Ehrenamts-Koordinator in der Gemeindeverwaltung benannt. Dieser dient als einheitlicher Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen und unterstützt diese koordinierend und beratend bei ihrer Tätigkeit. Insbesondere hilft er bei der reibungslosen Klärung von verwaltungsinternen Zuständigkeiten, z.B. bei Anträgen für Genehmigungen, Nutzung von Gemeindeeigentum oder finanzielle Unterstützung, außerdem bei Formalitäten zur Vereinsgründung oder dem Zugang zu Beratungsangeboten. Die Stelle wird nicht neu geschaffen, sondern durch eine Änderung von Stellenbeschreibungen generiert.

3. Die Gemeindevertretung ernennt eine Ombudsperson für das Ehrenamt. Dieser soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen. Die Gemeindeverwaltung ruft in Oststeinbek aktuell zu Bewerbungen auf. Die Tätigkeit der Ombudsperson ist ehrenamtlich.

4. Oststeinbek führt eine Ehrenamtskarte mit niedrigschwelligen Vergabekriterien. Die Verwaltung sorgt durch die aktive Ansprache von ortsansässigen Unternehmen dafür, dass attraktive Vorteile für die Inhaber der Karte geschaffen werden. Die Bürgermeisterin legt der Gemeindevertretung einen Vorschlag für die Vergabekriterien vor.

5. Eigentum der Gemeinde, das für ehrenamtliche Aktivitäten nützlich ist, soll den Ehrenamtlichen nach Möglichkeit verfügbar gemacht werden. Gemeindeverwaltung entwickelt einen Katalog von Gegenständen, die verleihbar sind – z.B. Tische, Stühle, Bühnen, Zelte –, versieht ihn mit Vorschlägen für Verleihkonditionen und legt ihn der Gemeindeverwaltung zum Beschluss vor.

6. Die Gemeindeverwaltung veranstaltet eine Ehrenamtsmesse, auf der die Vereine Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements präsentieren. Die Veranstaltung wird mit einem auskömmlichen Werbe- und Organisationsbudget ausgestattet und aktiv von der Verwaltung beworben. Die Angebote der Vereine werden zudem dauerhaft in einem eigenen Ehrenamts-Bereich der Website der Gemeinde zusammengefasst.

Begründung:

Oststeinbek zeichnet sich aus durch seine vielfältige Vereinswelt, die getragen ist von starkem ehrenamtlichem Engagement. Die Aktivitäten der Ehrenamtlichen tragen in vielfältiger Weise zum Gemeinwohl bei – sei es durch kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen oder durch die Förderung der Sicherheit im Ort. Die Lebensqualität wird hierdurch erheblich erhöht und die Gemeinde gewinnt als Wohnort an Attraktivität, was z.B. für den Werterhalt der Immobilien unverzichtbar ist.

Nachdem die Arbeiterwohlfahrt in Oststeinbek massive Nachwuchsprobleme hatte, hatte die CDU-Fraktion mit einem Antrag vorgeschlagen, durch die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Rathaus bestimmte Funktionen, die bislang ehrenamtlich ausgeübt wurden, durch die Verwaltung ausführen zu lassen. Außerdem wurde eine Ehrenamtsmesse vorgeschlagen. Wir möchten diese guten Ansätze, die ein wenig in Vergessenheit geraten sind, mit unserem Antrag „Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken!“ aufgreifen, modifizieren und erweitern.

Wir sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Kommunalverwaltung ist, Voraussetzungen zu schaffen, die eine bestmögliche Entfaltung ehrenamtlicher Aktivitäten gewährleistet. Wir sind nicht für weniger sondern für mehr Ehrenamtsförderung. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zum Nutzen für das Gemeinwohl gering.

Die Gründe im Detail:

Zu Nr. 1 (Grundsatz der kommunalen Verwaltung): Zunächst ist es von Bedeutung, dass die Gemeindevertretung sich noch einmal ausdrücklich und grundsätzlich dazu bekennt, das Ehrenamt im Ort wertzuschätzen. Dieser Wertschätzung wird konkret Ausdruck verliehen durch die Verankerung der Ehrenamtsförderung als Grundsatz und Ziel der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung legt gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung SH (GO) die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest. An diese ist die Bürgermeisterin gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 GO rechtlich bei der Leitung der Verwaltung der Gemeinde gebunden. Durch den Grundsatzbeschluss wird folglich – wenn auch abstrakt – die Förderung des Ehrenamtes zu einem rechtlich verbindlichen „Roten Faden“ der Verwaltung und als Ziel klar definiert: Wir wollen einen lebendigen Ort mit starkem Ehrenamt – und sind bereit, hierfür etwas zu tun!

Die Definition des Ehrenamts ist hierbei weit zu verstehen. Gesetzlich ist der Begriff nicht einheitlich und umfassend definiert. Erfasst von einer „Oststeinbeker Definition“ sein sollten jedenfalls alle gesetzlich als „Ehrenamt“ bezeichneten Tätigkeiten (Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben), ebenso wie alle sonstigen gemeinwohlorientierten, unentgeltlichen Tätigkeiten. Es ist sinnvoll, hierzu eine separate Richtlinie für die Verwaltung zu erstellen, die den Rahmen dieses Antrages jedoch sprengen würde. Es wird auf die ausführliche Kommentierung von Horst Steinmeyer zu § 118a Sozialgesetzbuch III („Ehrenamtliche Betätigung“), Rn. 13-16, in Gagel, SGB II / SGB III (45. Ergänzungslieferung 2012) verwiesen, die wertvolle Kriterien und Erläuterungen liefert, die auch sonst Anwendung in der öffentlichen Verwaltung finden.

Zu Nr. 2 (Ehrenamts-Koordinator): Die Errichtung eines einheitlichen Ansprechpartners hat zum Ziel, die Betreuung der zahlreichen Vereine zu bündeln und hiermit den Ehrenamtlichen klare Verwaltungsstrukturen anzubieten, die ihre Arbeit erleichtern. Durch die Kanalisierung von Anfragen wird die Kommunikation mit den Vereinen effizienter und die Umsetzung von Vorhaben oder Lösung von Problemen erleichtert. Die Aktiven haben künftig „ein Gesicht“, an das sie sich mit ihren Anliegen wenden können. Interessierte Bürger können beim Koordinator erfragen, wo man sich im Ort engagieren kann. In der Praxis könnte es sogar dazu kommen, dass verwaltungsintern auch eine gewisse Vertretung der Ehrenamtsinteressen durch den Koordinator „nach innen“ erfolgt, was wünschenswert wäre.

Da keine neuen Aufgaben generiert werden, sondern lediglich Anfragen gebündelt werden, erscheint zusätzliches Personal für diese Aufgabe nicht nötig. Bei geschickter Umsetzung könnte die Einrichtung des Koordinators sogar Effizienzeffekte generieren und die Verwaltung insgesamt ein wenig entlasten. Eine Testphase könnte hier Erfahrungen liefern.

Zu Nr. 3 (Ombudsperson): In der jüngeren Vergangenheit ist es zu Konflikten zwischen Verwaltung und Ehrenamtlichen gekommen. Es wurden unterschiedliche Wege beschritten, diese zu lösen. Unter anderem wurden auch die Fraktionen direkt angesprochen, was sicher nicht den Königsweg darstellt und außerdem für viele eine zu große Hürde darstellt. Sollte es gelingen, einen Bürger zu finden, der sich mit den Bedürfnissen Ehrenamtlicher einerseits und der Verwaltungsrealität der Gemeinde andererseits auskennt, könnte ein angenehmer Weg beschritten werden, solche Konflikte künftig „schlank“ zu lösen und die Verwaltung zu entlasten. Uns schwebt hier ein ehemaliger Ehrenamtlicher vor, der über Vermittlungsgeschick verfügt und allein Kraft seiner persönlichen Autorität sowohl bei Ehrenamtlichen als auch bei der Verwaltung Anerkennung findet (keine besonderen Rede- oder Beteiligungsrechte o.ä. in Ausschüssen). Die Arbeitsbelastung dürfte sich in Grenzen halten. Bürgervorsteher und Gemeindevertretung müssten sich nur noch in Eskalationsfällen einschalten.

Zu Nr. 4 (Ehrenamtskarte): Die Ehrenamtskarte wurde in SH bereits vor einigen Jahren vom Sozialministerium initiiert, um Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit zu honorieren (https://www.ehrenamtskarte.de/). Das landesweite Projekt ist jedoch derzeit faktisch eingestellt, da es fast keine Angebote für die Karteninhaber gibt. Zwar soll die Karte durch einen Projektträgerwechsel zum „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ wiederbelebt und weitergeführt werden, allerdings befindet man sich hier erst in der Konzeptionsphase. Außerdem bedarf die sinnvolle Einführung der Karte in jedem Falle aktiver Tätigkeit vor Ort: Um Ehrenamtlichen spürbare geldwerte Vorteile zu bieten, muss die Verwaltung aktiv auf örtliche Gewerbetreibende zugehen, um dort attraktive Spezialkonditionen auszuhandeln. Überregionale Angebote sind wohl eher uninteressant. In Betracht kommen sämtliche Dienstleister im Ort oder auch überregional. Die Unternehmen bekommen hierdurch die Möglichkeit, sich werbewirksam am Markt als Förderer des Ehrenamtes zu positionieren. Eine Einbindung des Gewerbebundes könnte hier evtl. eine interessante Kooperation darstellen und sollte dort angefragt werden.

Kritisch zu sehen ist die hohe Vergabeschwelle der landesweiten Ehrenamtskarte (erst ab 5 Stunden Ehrenamt pro Woche über zwei Jahre). Daher ist es evtl. sinnvoll, eine eigene Karte mit niedriger Vergabeschwelle im Ort aufzulegen. Allerdings befindet sich das Thema der Vergabeschwelle auch beim neuen Projektträger auf Landesebene noch in der Diskussion und man kann die Entwicklung noch einige Wochen abwarten. Die genauen Vergabekriterien sollten im Laufe des Prozesses auch und gerade mit den Vereinen selbst abgestimmt werden.

Zu Nr. 5 (Leihgegenstands-Verzeichnis): In der letzten Zeit besteht ein dem Grunde nach berechtigter – in der Umsetzung bisweilen über das Ziel hinausgehender – Trend in der Verwaltung, die Nutzung von Gemeindeeigentum durch Vereine zu einzuschränken. Klar ist jedoch, dass dies nicht dazu führen darf, dass Vereine für öffentliche Feste keine Bühnen oder Ähnliches mehr ausleihen dürfen. Wir brauchen daher klare Regeln, die es zu transparenten und angemessenen Konditionen erlauben, das Gemeindeeigentum zu nutzen.

Zu Nr. 6 (Ehrenamtsmesse): Wir begrüßen die von der CDU vorgeschlagene Ehrenamtsmesse ausdrücklich und halten es für eine ausgezeichnete Idee, dass sich Bürger mit prinzipiellem Interesse an Engagement auf einem „Markt der Möglichkeiten“ informieren können, welche vielen Gesichter ehrenamtliche Tätigkeit haben kann. Die Messe muss aber professionell vorbereitet, beworben und ausgestattet werden, damit Aussteller und Interessenten angezogen werden und wir keinen traurigen Flohmarkt auf einem dunklen Rathausflur veranstalten.

Das „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ plant für das Frühjahr 2013 landesweit und mit Unterstützung der Landesregierung lokale „EhrenamtForen“ mit dem Motto „Anerkannt im Ehrenamt“, in deren Rahmen die Messe stattfinden könnte. Es würden dann begrenzt finanzielle Mittel für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Dauerhaft sollten alle Anbieter eine kleine Präsentationsmöglichkeit auf der Rathauswebsite haben.

Kein Flohmarkt auf dem Real-Parkplatz!

Da hatten wir doch gedacht, wir hätten den Flohmarkt bei Real „kleingekriegt“ und aus Oststeinbek verbannt. Dem war nicht so, er taucht wieder auf, denn der Kreis Stormarn widersprach dem Beschluss der Gemeindevertretung und genehmigte zunächst 4 Flohmärkte in diesem Jahr. Die künftigen Märkte sollen ohne Neuwarenverkauf und mit reduzierter Ständezahl stattfinden. Da die Besucherzahl nicht regelbar ist, würde dies nichts nützen. Die Belastung für die ca. 1000 Anwohner in den umliegenden Wohnstraßen bliebe gleich. Für das Jahr 2012 zog der Kreis nun allerdings im Juli seine Genehmigung zurück, da jetzt der Pächter des Grundstücks Einwände wegen der noch stattfindenden Baumaßnahmen geltend macht. In diesem Jahr gibt es also keine Flohmärkte mehr. Was aber wird ab 2013?

Sagen sie weiter deutlich ihre Meinung und unterzeichnen sie den Beschwerdebrief auf der Internetseite der Gemeinde www.oststeinbek.de. Die SPD wird Sie unterstützen und sich weiter deutlich gegen den Flohmarkt aussprechen!

Einladung zum Grillfest des SPD-Ortsvereins

Zu unserem jährlichen Grillfest am 25. August laden wir Sie sehr herzlich ein. Wir starten mit Kaffee und Kuchen ab 15 Uhr, am Abend wird dann gegrillt. Das Zusammensein bietet Ihnen eine gute und zwanglose Gelegenheit uns kennen zu lernen und mit uns zu klönen oder zu diskutieren.

Familie Riebesel  wohnt in Oststeinbek in der Eichenreihe 7. Sie sind herzlich willkommen!

Fahrradfreundliches Oststeinbek – Nachlese zu unserer Veranstaltung vom 6.6.

Trotz unfreundlichen Regenwetters waren über 30 Gäste  dem Aufruf der Fahrrad-AG gefolgt und kamen in den Rathaussaal. Neben interessierten Oststeinbekerinnen und Oststeinbekern waren auch – nicht als Referenten, aber als fachkundige Berater – zwei ADFC-Aktive und die Polizei (in ihrer Freizeit!) anwesend. Allen dreien sei hier noch einmal herzlich gedankt; sie haben mit ihrer Sachkenntnis und ihren fundierten Einschätzungen die Diskussionen bereichert, die sich während des ausführlichen Referats über die Radverkehrssituation in Oststeinbek ergaben. Wobei der Referent zunächst ziemlich weit ausholte zu einem kurzen historischen Abriss über die unterschiedlichen Funktionen des Lebensraums „Straße“, angefangen mit der mittelalterlichen Straße als Ort von Handel, Handwerk, Geselligkeit, Musik, Theater und am Rande auch Verkehr und Transport, weiter über die strikte Reduzierung von Straßen auf den Kfz-Verkehr in der Nachkriegszeit – Schlagwort „autogerechte Stadt“ – bis zur heutigen Kombination aus städtischen Hauptverkehrsachsen einerseits und verkehrsberuhigten Wohngebieten mit multifunktionellem Straßenraum andererseits. An genau dieser Stelle konnte man dann auch gut umsteigen zu den modernen Straßenkonzepten, die unseren neuen Wohngebieten Grünes Tal und Schuhmacherwiese das Gesicht geben: Hier findet man ein rücksichtsvolles Miteinander von spielenden Kindern, Fußgängern, Radfahrern und automobilem Quellverkehr, bei radikalem Verzicht auf den Durchgangs- und den Schwerlastverkehr.

Bevor es zu akademisch wurde, folgte dann eine lange Reihe von aufschlussreichen Fotos aus Oststeinbek zu holperigen Radwegen, falsch aufgestellten Verkehrsschildern, zugewachsenen Fußwegen und merkwürdigen Relikten früherer Planungszeiten – so wie damals würde man Radwege heute nicht mehr bauen.

Schlussfolgerung daraus: Was wir brauchen in Oststeinbek, ist eine Politik der gezielten Förderung des Radverkehrs. Innerörtliches Radfahren muss attraktiv, angenehm und sicher gemacht werden, nur dann bewegt man sich zum Umsteigen auf das Rad. Erst die gezielte Beseitigung von kleinen Hindernissen und Unbequemlichkeiten, von Gefahrenstellen und unklarer Beschilderung macht das Radfahren im Ort angenehmer. Und benutzerfreundliche (und überdachte!) Abstellanlagen, kleine Hinweisschildchen auf Fahrradschleichwege und schlussendlich ein Oststeinbeker Fahrradkonzept „aus einem Guss“ als Richtschnur für die Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Straßen und Wege. Schließlich erspart jede Radfahrt zum Einkaufen, zur Eisdiele oder zum Sportverein nicht nur dem Nachbarn ein wenig Autolärm, sondern sie hält fit, kostet fast nichts und ermöglicht gelegentlich auch einen netten Klönschnack. Dass wir damit voll „im Trend“ liegen, zeigt nicht nur das Interesse unserer regionalen Zeitungen an der Veranstaltung am 6. Juni, sondern auch die aktuelle Präsenz des Themas Fahrradverkehr in der Bundes- und Landespolitik und in den Medien.

Wie geht es weiter? In der Bauausschussitzung am 27. August soll über eine Liste von Verbesserungsvorschlägen diskutiert und beschlossen werden, die die Fahrrad-AG für die Fraktion zusammengestellt hat. Einige der dort aufgeführten Punkte sind eher Langzeitvorhaben, wie die sichere und direkte Radwegverbindung zwischen Havighorst und Oststeinbek, andere lassen sich in Zusammenarbeit mit unserer Verwaltung schnell umsetzen oder müssen mit dem Kreis geklärt werden. Die überfraktionelle Arbeitsgruppe Fahrradverkehr wird weiterhin mit Ideen, Vorschlägen und fachlichem Rat dabei sein – und sie ist auch weiterhin offen für alle, die Interesse an der Mitarbeit haben, und freut sich über jeden Hinweis zum Thema Radverkehr in Oststeinbek.

Fahrradfreundliches Oststeinbek?

Eigentlich haben wir es ja ganz gut bei uns im Dorf, was die Fahrradfreundlichkeit angeht. In den ruhigen Wohngebieten rechts und links von der Möllner Landstrasse lässt es sich ungefährdet radeln, den vor Jahrzehnten gefassten Beschlüssen zur Verhinderung des automobilen Durchgangsverkehrs sei Dank. Und wer sich bei uns gut auskennt, findet auch die Durchschlupfmöglichkeiten von einem Wohngebiet zum anderen. Von dieser Konzentration des Durchgangsverkehrs auf der Möllner Landstrasse und auf der Stormarnstrasse profitieren Anwohner, Fußgänger, spielende Kinder und Radfahrer gleichermaßen. Wer gelegentlich mit dem Fahrrad in Hamburg unterwegs ist, kennt den Unterschied. Was uns aber noch fehlt, ist eine Politik der gezielten – und nicht zufälligen – Förderung des Radverkehrs.  Wenn das Radfahren bei uns im Ort noch attraktiver, angenehmer und sicherer gemacht werden kann, dann steigert das die Lebensqualität in Oststeinbek. Denn einerseits entlastet es vom innerörtlichen Autoverkehr –  die meisten Fahrten von Zuhause zum Einkaufen, zur Schule, zum Kindergarten, zum Frisör, zum Bäcker und zum Rathaus sind weniger als 2 km lang; Oststeinbek als Ort mit kurzen Wegen bietet sich gerade zum Radfahren an. Und andererseits eröffnet das Radfahren im Ort die Möglichkeit , sich an der frischen Luft zu bewegen, unterwegs auf einen Klönschnack mal kurz anzuhalten und ohne den Stress des Parkplatzsuchens bis vor die Ladentür zu kommen.

Was jetzt noch fehlt, ist die gezielte Beseitigung einer  Vielzahl von kleinen Hindernissen, erst auf den zweiten Blick erkennbaren Gefahrenstellen und gelegentlich fragwürdiger Beschilderung. Es fehlt die bewusste Verbesserung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur.

Es kann eine fehlende Bordsteinabsenkung sein, ein überflüssiges Sperrgitter, eine unübersichtliche Radwegeführung, ein unpassendes Verkehrsschild oder eine schadhafte Wegeoberfläche. Und mit Fahrradinfrastruktur ist z.B. ein überdachter Fahrradstand direkt am EKZ gemeint oder ein paar Hinweisschilder auf die erwähnten „Schlupflöcher“. Oder – und das ist natürlich ein Langzeitvorhaben: ein sicherer und direkter Rad- und Fußweg zwischen Havighorst und Oststeinbek, ein paar Meter abseits der Stormarnstrasse, so dass man dort entspannt radeln  und seine Kinder angstfrei zum OSV oder zur Eisdiele fahren lassen kann.

Über diese vorhaben wollen wir Sie bei einem Treffen im Rathaussaal am  Mittwoch, 6. Juni 2012, um 18 Uhr informieren.  Wir wollen Ihnen zahlreiche Beispiele von gelungenen und weniger gelungenen Möglichkeiten zeigen und mit Ihnen diskutieren, wie das Radfahren in Oststeinbek sicher und angenehm gestaltet werden kann. Und wir hoffen auf Ihre Mithilfe weitere Verbesserungsvorschläge zu sammeln. Eine Liste solcher Vorschläge soll dann in die Bauausschusssitzung am 27.August eingebracht  und danach in Zusammenarbeit mit der Verwaltung umgesetzt werden.

Wir sehen uns am 6.6. um 18 Uhr im Rathausaal!