Oststeinbek geht schweren Zeiten entgegen

Dies ist die Schlussformel des Kommentars von Matthias Popien im Stormarnteil des Hamburger Abendblattes vom 11.09.2012. Er bezog sich auf einen Rechtsstreit zwischen der Bürgermeisterin und einem leitenden Rathausmitarbeiter (vgl. Hauptartikel „Klage gegen die Bürgermeisterin“).

Am Beispiel des Umgangs mit dem Ehrenamt durch die Verwaltung und Politik lässt sich konkretisieren, was damit gemeint ist. Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag zur Förderung des Ehrenamtes versucht, die Bedingungen für die Ausübung des ehrenamtlichen Engagements, besonders in Vereinen und Verbänden, so zu gestalten, dass übermäßige Belastungen auch von der Gemeinde aufgefangen werden können. Eine Haltung, die davon ausgeht, dass die Betreffenden als lästige Bittsteller anzusehen sind, die die Gemeinde finanziell und personell überfordern, ist nicht vereinbar mit der Grundüberzeugung des Antrages, der in seiner Präambel sagt: „Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann“. Dieser Präambel wurde im Hauptausschuss am 17.9. einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Außerdem haben wir einstimmig beschlossen, dass der Bürgervorsteher Henrik Maier vorläufig die Rolle des „Ombudsmannes für das Ehrenamt“ übernimmt. Er soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen.

Auch an weiteren Beispielen zeigt sich, dass  ohne ein energisches Gegensteuern Oststeinbek schweren Zeiten entgegen geht. Als politisch Verantwortliche, die die Belange unserer Gemeinde mitgestalten und über Schwerpunktsetzungen und Prioritäten  entscheiden, ist es seit einiger Zeit trotz erheblicher Vorleistungen – auch von Seiten engagierter Bürger – nur schwer möglich, politische Vorgaben in konkrete Handlungen umzusetzen, von denen wir alle als Bürger profitieren könnten. Beispiele sind z.B. die Verbesserung der Fahrradwege, der oben genannte Ehrenamts-Antrag, aber auch die zeitnahe Erstellung von Protokollen zu Gremiensitzungen. Die Bürgermeisterin spricht von einer strukturellen Überlastung der Mitarbeiter, vor allem durch Beschlüsse der Politik. Der Hinweis auf die Überlastung der Verwaltungsmitarbeiter ist in der Situation, in der sich das Rathaus zurzeit befindet, für uns grundsätzlich nachvollziehbar. Wir haben deshalb der Verschiebung mehrerer Anträge auf spätere Ausschüsse zugestimmt, um sie dann in Ruhe diskutieren zu können. Aber es bleibt die Frage, ob die Überlastung der Mitarbeiter und der hohe Krankenstand nicht „hausgemacht“ sind und evtl. die Ursachen woanders gesucht werden müssen, als bei den Kommunalpolitikern. Schließlich hat das Rathaus ja auch vorher funktioniert.

Wir werden uns als SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass insbesondere die strukturellen Schwierigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich behoben werden. Dies sind wir insbesondere den Verwaltungsmitarbeitern schuldig, die täglich gute Arbeit leisten und denen man anmerkt, dass sie selbst unzufrieden mit der Situation sind. Wir sind uns mit den anderen Fraktionen einig, dass dies trotz des bald anstehenden Kommunalwahlkampfes eine wichtige gemeinsame Aufgabe der „Politik“ in Oststeinbek ist, damit wir die eingangs zitierte Prognose des Kommentators verhindern können. Auf Dauer können wir politisches Handeln und politische Initiative nicht hintanstellen, dafür wurden und werden wir nicht gewählt. Unser politischer Auftrag ist zu gestalten und möglichst die Vielfalt und Lebendigkeit in Oststeinbek zu fördern und zu erhalten.

Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken! – Grundsatzantrag der SPD-Fraktion

– aktualisiert / endgültige Fassung –

Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde am 17.09.12 im Hauptausschuss behandelt (es berichteten die Bergedorfer Zeitung und das Hamburger Abendblatt). Er stieß grundsätzlich auf große Zustimmung bei allen Fraktionen. Aufgrund der derzeitigen Lage im Rathaus waren sich alle Fraktionen einig, zunächst nur Punkt Nr. 1 abzustimmen. Die Beratungen der konkreten Maßnahmen wurden auf das Frühjahr 2013 verschoben. Da nur die Gemeindevertretung (GV) gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung über die Ziele und Grundsätze der Verwaltung entscheidet, muss der Antrag nun noch bei der GV-Sitzung am 01.10. beschlossen werden.

Wir geben den Antrag samt Begründung hier im Wortlaut wieder.

Der Hauptausschuss möge beschließen, der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss zu empfehlen:

1. Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung dafür zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann.

2. Zur Unterstützung der Ehrenamtlichen wird ein Ehrenamts-Koordinator in der Gemeindeverwaltung benannt. Dieser dient als einheitlicher Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen und unterstützt diese koordinierend und beratend bei ihrer Tätigkeit. Insbesondere hilft er bei der reibungslosen Klärung von verwaltungsinternen Zuständigkeiten, z.B. bei Anträgen für Genehmigungen, Nutzung von Gemeindeeigentum oder finanzielle Unterstützung, außerdem bei Formalitäten zur Vereinsgründung oder dem Zugang zu Beratungsangeboten. Die Stelle wird nicht neu geschaffen, sondern durch eine Änderung von Stellenbeschreibungen generiert.

3. Die Gemeindevertretung ernennt eine Ombudsperson für das Ehrenamt. Dieser soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen. Die Gemeindeverwaltung ruft in Oststeinbek aktuell zu Bewerbungen auf. Die Tätigkeit der Ombudsperson ist ehrenamtlich.

4. Oststeinbek führt eine Ehrenamtskarte mit niedrigschwelligen Vergabekriterien. Die Verwaltung sorgt durch die aktive Ansprache von ortsansässigen Unternehmen dafür, dass attraktive Vorteile für die Inhaber der Karte geschaffen werden. Die Bürgermeisterin legt der Gemeindevertretung einen Vorschlag für die Vergabekriterien vor.

5. Eigentum der Gemeinde, das für ehrenamtliche Aktivitäten nützlich ist, soll den Ehrenamtlichen nach Möglichkeit verfügbar gemacht werden. Gemeindeverwaltung entwickelt einen Katalog von Gegenständen, die verleihbar sind – z.B. Tische, Stühle, Bühnen, Zelte –, versieht ihn mit Vorschlägen für Verleihkonditionen und legt ihn der Gemeindeverwaltung zum Beschluss vor.

6. Die Gemeindeverwaltung veranstaltet eine Ehrenamtsmesse, auf der die Vereine Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements präsentieren. Die Veranstaltung wird mit einem auskömmlichen Werbe- und Organisationsbudget ausgestattet und aktiv von der Verwaltung beworben. Die Angebote der Vereine werden zudem dauerhaft in einem eigenen Ehrenamts-Bereich der Website der Gemeinde zusammengefasst.

Begründung:

Oststeinbek zeichnet sich aus durch seine vielfältige Vereinswelt, die getragen ist von starkem ehrenamtlichem Engagement. Die Aktivitäten der Ehrenamtlichen tragen in vielfältiger Weise zum Gemeinwohl bei – sei es durch kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen oder durch die Förderung der Sicherheit im Ort. Die Lebensqualität wird hierdurch erheblich erhöht und die Gemeinde gewinnt als Wohnort an Attraktivität, was z.B. für den Werterhalt der Immobilien unverzichtbar ist.

Nachdem die Arbeiterwohlfahrt in Oststeinbek massive Nachwuchsprobleme hatte, hatte die CDU-Fraktion mit einem Antrag vorgeschlagen, durch die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Rathaus bestimmte Funktionen, die bislang ehrenamtlich ausgeübt wurden, durch die Verwaltung ausführen zu lassen. Außerdem wurde eine Ehrenamtsmesse vorgeschlagen. Wir möchten diese guten Ansätze, die ein wenig in Vergessenheit geraten sind, mit unserem Antrag „Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken!“ aufgreifen, modifizieren und erweitern.

Wir sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Kommunalverwaltung ist, Voraussetzungen zu schaffen, die eine bestmögliche Entfaltung ehrenamtlicher Aktivitäten gewährleistet. Wir sind nicht für weniger sondern für mehr Ehrenamtsförderung. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zum Nutzen für das Gemeinwohl gering.

Die Gründe im Detail:

Zu Nr. 1 (Grundsatz der kommunalen Verwaltung): Zunächst ist es von Bedeutung, dass die Gemeindevertretung sich noch einmal ausdrücklich und grundsätzlich dazu bekennt, das Ehrenamt im Ort wertzuschätzen. Dieser Wertschätzung wird konkret Ausdruck verliehen durch die Verankerung der Ehrenamtsförderung als Grundsatz und Ziel der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung legt gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung SH (GO) die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest. An diese ist die Bürgermeisterin gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 GO rechtlich bei der Leitung der Verwaltung der Gemeinde gebunden. Durch den Grundsatzbeschluss wird folglich – wenn auch abstrakt – die Förderung des Ehrenamtes zu einem rechtlich verbindlichen „Roten Faden“ der Verwaltung und als Ziel klar definiert: Wir wollen einen lebendigen Ort mit starkem Ehrenamt – und sind bereit, hierfür etwas zu tun!

Die Definition des Ehrenamts ist hierbei weit zu verstehen. Gesetzlich ist der Begriff nicht einheitlich und umfassend definiert. Erfasst von einer „Oststeinbeker Definition“ sein sollten jedenfalls alle gesetzlich als „Ehrenamt“ bezeichneten Tätigkeiten (Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben), ebenso wie alle sonstigen gemeinwohlorientierten, unentgeltlichen Tätigkeiten. Es ist sinnvoll, hierzu eine separate Richtlinie für die Verwaltung zu erstellen, die den Rahmen dieses Antrages jedoch sprengen würde. Es wird auf die ausführliche Kommentierung von Horst Steinmeyer zu § 118a Sozialgesetzbuch III („Ehrenamtliche Betätigung“), Rn. 13-16, in Gagel, SGB II / SGB III (45. Ergänzungslieferung 2012) verwiesen, die wertvolle Kriterien und Erläuterungen liefert, die auch sonst Anwendung in der öffentlichen Verwaltung finden.

Zu Nr. 2 (Ehrenamts-Koordinator): Die Errichtung eines einheitlichen Ansprechpartners hat zum Ziel, die Betreuung der zahlreichen Vereine zu bündeln und hiermit den Ehrenamtlichen klare Verwaltungsstrukturen anzubieten, die ihre Arbeit erleichtern. Durch die Kanalisierung von Anfragen wird die Kommunikation mit den Vereinen effizienter und die Umsetzung von Vorhaben oder Lösung von Problemen erleichtert. Die Aktiven haben künftig „ein Gesicht“, an das sie sich mit ihren Anliegen wenden können. Interessierte Bürger können beim Koordinator erfragen, wo man sich im Ort engagieren kann. In der Praxis könnte es sogar dazu kommen, dass verwaltungsintern auch eine gewisse Vertretung der Ehrenamtsinteressen durch den Koordinator „nach innen“ erfolgt, was wünschenswert wäre.

Da keine neuen Aufgaben generiert werden, sondern lediglich Anfragen gebündelt werden, erscheint zusätzliches Personal für diese Aufgabe nicht nötig. Bei geschickter Umsetzung könnte die Einrichtung des Koordinators sogar Effizienzeffekte generieren und die Verwaltung insgesamt ein wenig entlasten. Eine Testphase könnte hier Erfahrungen liefern.

Zu Nr. 3 (Ombudsperson): In der jüngeren Vergangenheit ist es zu Konflikten zwischen Verwaltung und Ehrenamtlichen gekommen. Es wurden unterschiedliche Wege beschritten, diese zu lösen. Unter anderem wurden auch die Fraktionen direkt angesprochen, was sicher nicht den Königsweg darstellt und außerdem für viele eine zu große Hürde darstellt. Sollte es gelingen, einen Bürger zu finden, der sich mit den Bedürfnissen Ehrenamtlicher einerseits und der Verwaltungsrealität der Gemeinde andererseits auskennt, könnte ein angenehmer Weg beschritten werden, solche Konflikte künftig „schlank“ zu lösen und die Verwaltung zu entlasten. Uns schwebt hier ein ehemaliger Ehrenamtlicher vor, der über Vermittlungsgeschick verfügt und allein Kraft seiner persönlichen Autorität sowohl bei Ehrenamtlichen als auch bei der Verwaltung Anerkennung findet (keine besonderen Rede- oder Beteiligungsrechte o.ä. in Ausschüssen). Die Arbeitsbelastung dürfte sich in Grenzen halten. Bürgervorsteher und Gemeindevertretung müssten sich nur noch in Eskalationsfällen einschalten.

Zu Nr. 4 (Ehrenamtskarte): Die Ehrenamtskarte wurde in SH bereits vor einigen Jahren vom Sozialministerium initiiert, um Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit zu honorieren (https://www.ehrenamtskarte.de/). Das landesweite Projekt ist jedoch derzeit faktisch eingestellt, da es fast keine Angebote für die Karteninhaber gibt. Zwar soll die Karte durch einen Projektträgerwechsel zum „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ wiederbelebt und weitergeführt werden, allerdings befindet man sich hier erst in der Konzeptionsphase. Außerdem bedarf die sinnvolle Einführung der Karte in jedem Falle aktiver Tätigkeit vor Ort: Um Ehrenamtlichen spürbare geldwerte Vorteile zu bieten, muss die Verwaltung aktiv auf örtliche Gewerbetreibende zugehen, um dort attraktive Spezialkonditionen auszuhandeln. Überregionale Angebote sind wohl eher uninteressant. In Betracht kommen sämtliche Dienstleister im Ort oder auch überregional. Die Unternehmen bekommen hierdurch die Möglichkeit, sich werbewirksam am Markt als Förderer des Ehrenamtes zu positionieren. Eine Einbindung des Gewerbebundes könnte hier evtl. eine interessante Kooperation darstellen und sollte dort angefragt werden.

Kritisch zu sehen ist die hohe Vergabeschwelle der landesweiten Ehrenamtskarte (erst ab 5 Stunden Ehrenamt pro Woche über zwei Jahre). Daher ist es evtl. sinnvoll, eine eigene Karte mit niedriger Vergabeschwelle im Ort aufzulegen. Allerdings befindet sich das Thema der Vergabeschwelle auch beim neuen Projektträger auf Landesebene noch in der Diskussion und man kann die Entwicklung noch einige Wochen abwarten. Die genauen Vergabekriterien sollten im Laufe des Prozesses auch und gerade mit den Vereinen selbst abgestimmt werden.

Zu Nr. 5 (Leihgegenstands-Verzeichnis): In der letzten Zeit besteht ein dem Grunde nach berechtigter – in der Umsetzung bisweilen über das Ziel hinausgehender – Trend in der Verwaltung, die Nutzung von Gemeindeeigentum durch Vereine zu einzuschränken. Klar ist jedoch, dass dies nicht dazu führen darf, dass Vereine für öffentliche Feste keine Bühnen oder Ähnliches mehr ausleihen dürfen. Wir brauchen daher klare Regeln, die es zu transparenten und angemessenen Konditionen erlauben, das Gemeindeeigentum zu nutzen.

Zu Nr. 6 (Ehrenamtsmesse): Wir begrüßen die von der CDU vorgeschlagene Ehrenamtsmesse ausdrücklich und halten es für eine ausgezeichnete Idee, dass sich Bürger mit prinzipiellem Interesse an Engagement auf einem „Markt der Möglichkeiten“ informieren können, welche vielen Gesichter ehrenamtliche Tätigkeit haben kann. Die Messe muss aber professionell vorbereitet, beworben und ausgestattet werden, damit Aussteller und Interessenten angezogen werden und wir keinen traurigen Flohmarkt auf einem dunklen Rathausflur veranstalten.

Das „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ plant für das Frühjahr 2013 landesweit und mit Unterstützung der Landesregierung lokale „EhrenamtForen“ mit dem Motto „Anerkannt im Ehrenamt“, in deren Rahmen die Messe stattfinden könnte. Es würden dann begrenzt finanzielle Mittel für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Dauerhaft sollten alle Anbieter eine kleine Präsentationsmöglichkeit auf der Rathauswebsite haben.

Kein Flohmarkt auf dem Real-Parkplatz!

Da hatten wir doch gedacht, wir hätten den Flohmarkt bei Real „kleingekriegt“ und aus Oststeinbek verbannt. Dem war nicht so, er taucht wieder auf, denn der Kreis Stormarn widersprach dem Beschluss der Gemeindevertretung und genehmigte zunächst 4 Flohmärkte in diesem Jahr. Die künftigen Märkte sollen ohne Neuwarenverkauf und mit reduzierter Ständezahl stattfinden. Da die Besucherzahl nicht regelbar ist, würde dies nichts nützen. Die Belastung für die ca. 1000 Anwohner in den umliegenden Wohnstraßen bliebe gleich. Für das Jahr 2012 zog der Kreis nun allerdings im Juli seine Genehmigung zurück, da jetzt der Pächter des Grundstücks Einwände wegen der noch stattfindenden Baumaßnahmen geltend macht. In diesem Jahr gibt es also keine Flohmärkte mehr. Was aber wird ab 2013?

Sagen sie weiter deutlich ihre Meinung und unterzeichnen sie den Beschwerdebrief auf der Internetseite der Gemeinde www.oststeinbek.de. Die SPD wird Sie unterstützen und sich weiter deutlich gegen den Flohmarkt aussprechen!

Einladung zum Grillfest des SPD-Ortsvereins

Zu unserem jährlichen Grillfest am 25. August laden wir Sie sehr herzlich ein. Wir starten mit Kaffee und Kuchen ab 15 Uhr, am Abend wird dann gegrillt. Das Zusammensein bietet Ihnen eine gute und zwanglose Gelegenheit uns kennen zu lernen und mit uns zu klönen oder zu diskutieren.

Familie Riebesel  wohnt in Oststeinbek in der Eichenreihe 7. Sie sind herzlich willkommen!

Fahrradfreundliches Oststeinbek – Nachlese zu unserer Veranstaltung vom 6.6.

Trotz unfreundlichen Regenwetters waren über 30 Gäste  dem Aufruf der Fahrrad-AG gefolgt und kamen in den Rathaussaal. Neben interessierten Oststeinbekerinnen und Oststeinbekern waren auch – nicht als Referenten, aber als fachkundige Berater – zwei ADFC-Aktive und die Polizei (in ihrer Freizeit!) anwesend. Allen dreien sei hier noch einmal herzlich gedankt; sie haben mit ihrer Sachkenntnis und ihren fundierten Einschätzungen die Diskussionen bereichert, die sich während des ausführlichen Referats über die Radverkehrssituation in Oststeinbek ergaben. Wobei der Referent zunächst ziemlich weit ausholte zu einem kurzen historischen Abriss über die unterschiedlichen Funktionen des Lebensraums „Straße“, angefangen mit der mittelalterlichen Straße als Ort von Handel, Handwerk, Geselligkeit, Musik, Theater und am Rande auch Verkehr und Transport, weiter über die strikte Reduzierung von Straßen auf den Kfz-Verkehr in der Nachkriegszeit – Schlagwort „autogerechte Stadt“ – bis zur heutigen Kombination aus städtischen Hauptverkehrsachsen einerseits und verkehrsberuhigten Wohngebieten mit multifunktionellem Straßenraum andererseits. An genau dieser Stelle konnte man dann auch gut umsteigen zu den modernen Straßenkonzepten, die unseren neuen Wohngebieten Grünes Tal und Schuhmacherwiese das Gesicht geben: Hier findet man ein rücksichtsvolles Miteinander von spielenden Kindern, Fußgängern, Radfahrern und automobilem Quellverkehr, bei radikalem Verzicht auf den Durchgangs- und den Schwerlastverkehr.

Bevor es zu akademisch wurde, folgte dann eine lange Reihe von aufschlussreichen Fotos aus Oststeinbek zu holperigen Radwegen, falsch aufgestellten Verkehrsschildern, zugewachsenen Fußwegen und merkwürdigen Relikten früherer Planungszeiten – so wie damals würde man Radwege heute nicht mehr bauen.

Schlussfolgerung daraus: Was wir brauchen in Oststeinbek, ist eine Politik der gezielten Förderung des Radverkehrs. Innerörtliches Radfahren muss attraktiv, angenehm und sicher gemacht werden, nur dann bewegt man sich zum Umsteigen auf das Rad. Erst die gezielte Beseitigung von kleinen Hindernissen und Unbequemlichkeiten, von Gefahrenstellen und unklarer Beschilderung macht das Radfahren im Ort angenehmer. Und benutzerfreundliche (und überdachte!) Abstellanlagen, kleine Hinweisschildchen auf Fahrradschleichwege und schlussendlich ein Oststeinbeker Fahrradkonzept „aus einem Guss“ als Richtschnur für die Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Straßen und Wege. Schließlich erspart jede Radfahrt zum Einkaufen, zur Eisdiele oder zum Sportverein nicht nur dem Nachbarn ein wenig Autolärm, sondern sie hält fit, kostet fast nichts und ermöglicht gelegentlich auch einen netten Klönschnack. Dass wir damit voll „im Trend“ liegen, zeigt nicht nur das Interesse unserer regionalen Zeitungen an der Veranstaltung am 6. Juni, sondern auch die aktuelle Präsenz des Themas Fahrradverkehr in der Bundes- und Landespolitik und in den Medien.

Wie geht es weiter? In der Bauausschussitzung am 27. August soll über eine Liste von Verbesserungsvorschlägen diskutiert und beschlossen werden, die die Fahrrad-AG für die Fraktion zusammengestellt hat. Einige der dort aufgeführten Punkte sind eher Langzeitvorhaben, wie die sichere und direkte Radwegverbindung zwischen Havighorst und Oststeinbek, andere lassen sich in Zusammenarbeit mit unserer Verwaltung schnell umsetzen oder müssen mit dem Kreis geklärt werden. Die überfraktionelle Arbeitsgruppe Fahrradverkehr wird weiterhin mit Ideen, Vorschlägen und fachlichem Rat dabei sein – und sie ist auch weiterhin offen für alle, die Interesse an der Mitarbeit haben, und freut sich über jeden Hinweis zum Thema Radverkehr in Oststeinbek.

Fahrradfreundliches Oststeinbek?

Eigentlich haben wir es ja ganz gut bei uns im Dorf, was die Fahrradfreundlichkeit angeht. In den ruhigen Wohngebieten rechts und links von der Möllner Landstrasse lässt es sich ungefährdet radeln, den vor Jahrzehnten gefassten Beschlüssen zur Verhinderung des automobilen Durchgangsverkehrs sei Dank. Und wer sich bei uns gut auskennt, findet auch die Durchschlupfmöglichkeiten von einem Wohngebiet zum anderen. Von dieser Konzentration des Durchgangsverkehrs auf der Möllner Landstrasse und auf der Stormarnstrasse profitieren Anwohner, Fußgänger, spielende Kinder und Radfahrer gleichermaßen. Wer gelegentlich mit dem Fahrrad in Hamburg unterwegs ist, kennt den Unterschied. Was uns aber noch fehlt, ist eine Politik der gezielten – und nicht zufälligen – Förderung des Radverkehrs.  Wenn das Radfahren bei uns im Ort noch attraktiver, angenehmer und sicherer gemacht werden kann, dann steigert das die Lebensqualität in Oststeinbek. Denn einerseits entlastet es vom innerörtlichen Autoverkehr –  die meisten Fahrten von Zuhause zum Einkaufen, zur Schule, zum Kindergarten, zum Frisör, zum Bäcker und zum Rathaus sind weniger als 2 km lang; Oststeinbek als Ort mit kurzen Wegen bietet sich gerade zum Radfahren an. Und andererseits eröffnet das Radfahren im Ort die Möglichkeit , sich an der frischen Luft zu bewegen, unterwegs auf einen Klönschnack mal kurz anzuhalten und ohne den Stress des Parkplatzsuchens bis vor die Ladentür zu kommen.

Was jetzt noch fehlt, ist die gezielte Beseitigung einer  Vielzahl von kleinen Hindernissen, erst auf den zweiten Blick erkennbaren Gefahrenstellen und gelegentlich fragwürdiger Beschilderung. Es fehlt die bewusste Verbesserung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur.

Es kann eine fehlende Bordsteinabsenkung sein, ein überflüssiges Sperrgitter, eine unübersichtliche Radwegeführung, ein unpassendes Verkehrsschild oder eine schadhafte Wegeoberfläche. Und mit Fahrradinfrastruktur ist z.B. ein überdachter Fahrradstand direkt am EKZ gemeint oder ein paar Hinweisschilder auf die erwähnten „Schlupflöcher“. Oder – und das ist natürlich ein Langzeitvorhaben: ein sicherer und direkter Rad- und Fußweg zwischen Havighorst und Oststeinbek, ein paar Meter abseits der Stormarnstrasse, so dass man dort entspannt radeln  und seine Kinder angstfrei zum OSV oder zur Eisdiele fahren lassen kann.

Über diese vorhaben wollen wir Sie bei einem Treffen im Rathaussaal am  Mittwoch, 6. Juni 2012, um 18 Uhr informieren.  Wir wollen Ihnen zahlreiche Beispiele von gelungenen und weniger gelungenen Möglichkeiten zeigen und mit Ihnen diskutieren, wie das Radfahren in Oststeinbek sicher und angenehm gestaltet werden kann. Und wir hoffen auf Ihre Mithilfe weitere Verbesserungsvorschläge zu sammeln. Eine Liste solcher Vorschläge soll dann in die Bauausschusssitzung am 27.August eingebracht  und danach in Zusammenarbeit mit der Verwaltung umgesetzt werden.

Wir sehen uns am 6.6. um 18 Uhr im Rathausaal!

Am 6. Mai ist Landtagswahl – weshalb ist das von Bedeutung für uns?

Der Kieler Landtag (www.landtag.ltsh.de) besteht regelmäßig aus 69 Abgeordneten, die von den Bürgern Schleswig-Holsteins für 5 Jahre gewählt werden. Die jetzige Landtagswahl ist allerdings etwas verfrüht, da das ehemalige Landeswahlgesetz Schleswig-Holsteins vom Landesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und eine Neuwahl bis Ende September 2012 angeordnet wurde. 35 Abgeordnete sind Wahlkreiskandidaten (Erststimme – hier kann je Wahlkreis nur einer gewinnen), die restlichen 34 kandidieren auf Landeslisten (Zweitstimme – prozentuale Verteilung nach Stimmenergebnis)

Hauptgrund für die Existenz der 16 deutschen Bundesländer und ihrer Landesparlamente ist nicht ein Hang zur Kleinstaaterei, sondern die Begrenzung staatlicher Machtausübung. Anders als in Einheitsstaaten, wie z. B. Finnland, Frankreich oder Dänemark, liegt bei uns nicht alle Staatsgewalt in der Hand einer zentralen Regierung. Obwohl das Leben in Deutschland faktisch weit überwiegend durch den Bundesgesetzgeber geregelt wird, besitzen die Länder eine beträchtliche Anzahl von Gesetzgebungskompetenzen, über deren Wahrnehmung Sie mit Ihrem Votum am 6. Mai mitbestimmen. Zu diesen Rechtsmaterien gehören z .B. Polizei und Ordnung, Kommunales, Rundfunk, Kulturwesen, Hochschule, Schule, Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heime, Ladenschluss, Gaststätten, Spielhallen und Märkte. Zudem entscheidet der Landtag natürlich über den Haushalt des Landes und wählt den Ministerpräsidenten, der mit seinem Kabinett das Land regiert. Über den Bundesrat haben die Länder erhebliche Beteiligungs- und Vetorechte hinsichtlich der Bundesgesetzgebung. Es lohnt sich also, die Zusammensetzung des Landtages mitzugestalten. Alles, was Sie hierfür tun müssen, ist eine eigene Analyse der Programme und Kandidaten nach gesundem Menschenverstand vorzunehmen – und zur Wahl zu gehen. Unser Landtags-Direktkandidat der SPD Stormarn ist Martin Habersaat, er ist zurzeit bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und präsentiert sich auf seiner Website www.martinhabersaat.de.

Falls Sie unschlüssig sind, kann Ihnen vielleicht der „Wahl-o-mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung helfen,

www.wahl-o-mat.de/schleswigholstein2012

Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die schon länger als 3 Monate in SH wohnen. Zur Stimmabgabe im Wahllokal genügt ein Personalausweis oder Reisepass. Die Lokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Wer nicht wählt, kann sich nachher auch nicht beschweren.!

Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der Wahl!

Die Sportplatz-Posse von Oststeinbek

Bildquelle: derfabse / photocase.com

So betitelte das Hamburger Abendblatt im März einen Bericht über die geplante Änderung der Benutzungsordnung für den Kunstrasen-Fußballplatz. Und in der Tat: wir haben nicht aufgepasst. Sonst wäre uns nicht entgangen, dass die Beschlussvorlage der Bürgermeisterin im Hauptausschuss plötzlich Änderungen enthielt, die zwar wie alle zuvor im Kulturausschuss besprochenen Änderungen „rot markiert“, jedoch eben nicht abgesprochen waren – weder mit den Fraktionen, noch mit den Fußballern. So kann man natürlich keine Politik machen, und das müsste man als Profi eigentlich auch wissen. Darum haben alle Fraktionen sofort signalisiert, dass die Benutzungsordnung so nicht in der Gemeindevertretung beschlossen wird. Ein „Wunschkonzert“ ist es für den OSV natürlich nicht – aber halt auch sonst für niemanden.

Sport ist ein elementarer Bestandteil des Gemeinwesens, das haben wir bereits in der Ausschuss-Sitzung deutlich gesagt. Er dient der Gesundheit, der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, dem Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Arbeit hierfür leisten Ehrenamtliche in den Vereinen. Zum Sport gehört untrennbar auch der Wettkampfgedanke. Er kann nur existieren, wenn es theoretisch und praktisch möglich ist, aufzusteigen. Wir können und wollen niemandem verbieten, besser zu sein als andere Mannschaften. Darum muss es auch möglich sein, Fußballspiele mit mehr als 200 Zuschauern durchzuführen. Dass Interessen der Anwohner zu berücksichtigen sind, versteht sich von selbst. Dies muss im Dialog zwischen Vereinen und Bürgern geschehen. Die Politik kann moderierend zur Verfügung stehen. Wenn gütliche Einigungen scheitern, steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen.

Planung der Krippen-, KiTa- und Hortplätze

Zugegeben: die Planung der dringend erforderlichen Betreuungsplätze für alle Altersgruppen gestaltet sich langsam, oft auch zäh, und erfordert viel Zeit. Es geht dabei nicht allein um die Erfüllung des Gesetzes, nach dem ab August 2013 ein Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Betreuungsplatz besteht. Es geht um eine möglichst gute, für alle tragfähige Lösung und um den sorgfältigen Umgang mit Geld. Ein Neubau und auch ein Umbau sind sehr teuer, da ist es geboten, mit großer Sorgfalt vorzugehen.

Alle Fraktionen im Gemeinderat sind sich einig, dass es einen Neubau geben muss. Es fehlen vor allem Krippen- und Hortplätze. Der Bedarf hat stark zugenommen und kann nicht mit den vorhandenen Kapazitäten – auch nicht mit den derzeit vorhandenen Notlösungen – aufgefangen werden. Wir wollen erreichen, dass die bisher fast regelhaften Überbelegungen der Gruppen nicht mehr notwendig sind.

Folgende Schritte werden jetzt zügig entschieden:

  1. Es wird ein geeignetes Grundstück festgelegt.
  2. Es wird ein erfahrener Träger gesucht, der in der Lage ist, ein Konzept mit praktikablen Gruppenstrukturen zu erarbeiten und die Planungen zu begleiten. Die Kinder sollen die Möglichkeiten haben, ohne Wechsel der Einrichtung ihre Krippen und Kindergartenzeit und möglicherweise auch die Hortzeit in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen zu verbringen.
  3. Es wird ein Neubau errichtet mit einem Platzangebot für 7 bis 8 Gruppen.

Außerdem wird der Kindergarten in Havighorst für Krippe und Kindergarten ausgebaut. Wir haben nicht die Sorge, dass wir mit einem Neubau und dem Erweiterungsbau in Havighorst Leerstand  haben werden. Wir haben zurzeit Notlösungen, die wir wieder aufgeben können. Das bedeutet, wir können auch flexibel sein.

Die „Grashüpfergruppe“ (derzeit im JUZO) könnte  mit ihrem Konzept in eine neue  Kita integriert werden. Die Kita in der Gerberstraße ist für 4 Gruppen gebaut worden, wir haben aber 5 Gruppen als Notlösung untergebracht. Auch in der Kita der evangelischen Kirche in der Stormarnstraße besteht permanente Raumnot. In dem ehemaligen Differenzierungsraum wurde erst eine 5. Gruppe, jetzt die Krippe untergebracht. Mit einer allmählichen Reduzierung der Platzzahl könnte man den notwendigen Differenzierungsraum wieder einrichten, ein teurer Anbau könne so entfallen.

Nicht zuletzt die Hortgruppen: wir müssen vermutlich zwei weitere Gruppen in externen Räumen unterbringen. Eine Gruppe fand in einem Reihenhaus Unterschlupf. Langfristig wird das „Kiddy-Landt“, eine Initiative des Schulvereins als Notlösung vor Jahren gegründet – nicht fortbestehen. Auch diese Gruppen könnten langfristig in bestehende Einrichtungen zurückgeführt werden.

Die Kinderzahl in Oststeinbek wird sich vermutlich  in den kommenden Jahren nicht dramatisch erhöhen, wenn nicht größere Neubaugebiete ausgewiesen werden. Aber die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und dem haben wir Rechnung zu tragen. Die Gesetzgebung zwingt uns zum Handeln. Wir können den Eltern und den Familien versichern, dass sich alle in der Politik große Mühe geben und viel Zeit aufwenden, um eine gute und solide Lösung zu finden.