Seit heute sind die Unterschriftenlisten zur Einleitung des Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Denecke im Umlauf (Download als PDF hier: Unterschriftenliste Abwahl2012 ). Die drei Vertretungspersonen für das Abwahlverfahren sind zwei bekannte ehemalige Politiker aus CDU und SPD sowie der parteilose Vorsitzende des größten Oststeinbeker Vereins.
Die SPD Oststeinbek beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Unterschriftensammlung. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern an post(ätt)spd-oststeinbek(punkt)de – wir ergänzen diesen FAQ-Katalog dann schrittweise.
1. Ist die Unterschriftensammlung schon die Abwahl?
Nein! Sie leitet nur das Verfahren ein. Die Abwahl selbst folgt später, wie eine ganz normale geheime Wahl an einem Sonntag, mit Stimmzetteln und Wahlurnen.
2. Warum die umständliche Unterschriftensammlung – hätte nicht auch die Politik das Abwahlverfahren einleiten können?
Ja, hätte sie. Die Politik hatte sich aber zuvor geeinigt, das Verfahren nicht einfach von oben herab einzuleiten, sondern die Bürger vorher nach ihrer Meinung zu fragen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Abwahlverfahren macht man nicht „mal eben so“. Die Bürger müssen möglichst gut über die Gründe informiert sein und letztlich auch zur Wahl gehen. Durch die Unterschriftensammlung erhält man ein erstes Stimmungsbild und sensibilisiert die Bürger für das Thema. Außerdem ist uns sehr wichtig, dem falschen Eindruck entgegen zu wirken, es handele sich hier um ein reines Problem zwischen Politik und Bürgermeisterin.
3. Hat die SPD keine eigene Meinung zum Abwahlverfahren?
Doch. Die SPD Oststeinbek begrüßt die Unterschriftensammlung – Frau Denecke hat unsere Erwartungen an eine Führungskraft massiv enttäuscht und ihre Versprechungen bezüglich ihrer Fähigkeiten nicht eingehalten. Die Zusammenarbeit in den Gremien ist mit allen Fraktionen praktisch unmöglich, die Mitarbeiter des Rathauses sind massiv frustriert, mit nahezu allen Ehrenamtlichen hat es sich die Bürgermeisterin verscherzt, kurzum: der politische Betrieb ist faktisch zum Erliegen gekommen. Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, muss schnellstens gehandelt werden. Wir haben uns aber bisher mit einer Abwahl-Forderung nicht aus dem Fenster gelehnt, weil wir ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien im Ort für wichtig halten.
4. Warum versucht man nicht vorher ein Mediationsverfahren?
Da keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen seitens der Bürgermeisterin zu erkennen sind, halten wir ein Mediationsverfahren für nicht erfolgsversprechend. Außerdem geht es hier nicht um ein einzelnes Problem, um fehlende persönliche Sympathien oder eine sachliche Meinungsverschiedenheit, sondern um die grundsätzliche und immer wieder zu Tage tretende Überforderung der Bürgermeisterin mit ihrem Amt.
5. Wie viele Unterschriften braucht man und wer darf unterschreiben?
Es werden Unterschriften von 20% der Wahlberechtigten in Oststeinbek benötigt. Da bei kommunalen Wahlen schon Sechzehnjährige wählen dürfen, sind über 7.000 Bürger wahlberechtigt. Aufgerundet brauchen wir also 1.500 Unterschriften.
6. Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn mein Name auf der Liste steht?
Nein! Alle Entscheidungen der Verwaltung unterliegen Recht und Gesetz und sind gerichtlich überprüfbar. Selbst wenn die Bürgermeisterin sich die Mühe machen sollte, alle 1.500 Namen durchzulesen, wäre eine Benachteiligung bei Verwaltungsverfahren aus diesem Grunde rechtswidrig. Selbst wenn so ein Fall einmal auftreten sollte, wäre das ein Skandal, den wir gemeinsam mit allen anderen Parteien sofort öffentlich thematisieren und lösen würden. Die Unterschriftensammlung ist ein normaler demokratischer Vorgang, der gesetzlich vorgesehen ist und von der Meinungsfreiheit und dem Demokratieprinzip geschützt ist. Haben Sie bitte keine Angst, Ihre Meinung zu sagen!
7. Wo kann ich volle Listen abgeben?
Die Listen können bei den drei auf der Liste genannten Personen abgegeben werden, aber z.B. auch bei jedem SPD-Gemeindevertreter.
8. Wie geht es weiter, wenn die Unterschriften gesammelt sind?
Die Listen werden von der Kommunalaufsicht in Bad Oldesloe geprüft. Wenn alle Formalien eingehalten wurden und die Anzahl der Unterschriften ausreicht, wird das Abwahlverfahren eingeleitet. Die Gemeindevertretung muss dann unverzüglich einen Sonntag bestimmen, an dem die Abwahl stattfindet. An diesem Sonntag findet wie bei einer normalen Wahl eine Urnenwahl mit Stimmzetteln usw. statt, bei der die Mehrheit der Wahlteilnehmer, mindestens aber 20% aller Wahlberechtigten (rd. 1.500), für die Abwahl – also mit „Ja“ – stimmen müssen.