Die drei Bürger, die zunächst Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom Mai erhoben hatten, haben nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Entscheidung der Gemeindevertretung (GV) über die Gültigkeit der Wahl anzufechten. Die GV hatte Ende September nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung den Einspruch als in allen Punkten unbegründet abgewiesen. Damit ist die Wahl gültig.
Baugebiet Willinghusener Weg – wie geht es weiter?
Im November hat der vom Investor beauftragte Stadtplaner die Konzept-Idee „Wohnen und Arbeiten am Willinghusener Weg“ in unserer (übrigens stets öffentlichen) Fraktionssitzung vorgestellt. Die weitere fraktionsinterne Diskussion des Themas wird Mitte Dezember stattfinden. Die politischen Gremien werden sich diesem Thema frühestens im ersten Quartal 2014 widmen.
Herzlich willkommen, Jürgen Hettwer!

Die SPD-Fraktion begrüßt Jürgen Hettwer als neuen Bürgermeister! Beim Amtsantritt am 18.11. haben wir ihm – bekanntlich Traktoren-Fan – symbolisch ein goldenes Trecker-Lenkrad überreicht. Die Liste der Wortspiele, die damit verbunden werden können, ist natürlich endlos. Der neue „Rathaus-Lenker“ fragte denn auch gleich: „Ist bei dem Ding denn die politische Richtung schon vorgegeben?“ – Nein, natürlich nicht. Aber es kann nur links blinken. ;) Also, allzeit gute Fahrt!
Dank an Hans-Joachim Vorbeck
Er war fast ein Jahr lang ehrenamtlicher Chef von 81 Mitarbeitern – Hans-Joachim Vorbeck hat als erster Stellvertreter des Bürgermeisters das Vakuum nach der Abwahl mit Leben gefüllt. Und das, wie wir aus Landkreis und Mitarbeiterschaft hören, sehr gut. Ganz nebenbei wurde schon einmal die neue Verwaltungsstruktur für den neuen BM vorbereitet. Danke für diesen Einsatz!
Wussten Sie…? (Teil 4)
…dass die Gemeindevertretung gemäß § 16c Absatz 3 der Gemeindeordnung neuerdings in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchführen kann? Die Verwaltung schickt dabei offizielle Fragebögen zu einem wichtigen örtlichen Thema an alle Bürger. Die Antworten werden anschließend ausgewertet (und aufbewahrt). So etwas geht auch beschränkt auf den Ortsteil Havighorst. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind an das Ergebnis der Befragung zwar nicht rechtlich gebunden, haben dieses jedoch bei ihren Beratungen „angemessen zu berücksichtigen“.
Erschienen in Oststeinbek Aktuell 12/13.
Steuererhöhung: ja, aber maßvoll!
Oststeinbek hat ab 2015 durch die Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) finanzielle Einbußen in Höhe von mindestens 957.000,- Euro pro Jahr zu kompensieren – vielleicht noch mehr. Aktuell diskutieren die Oststeinbeker Kommunalpolitiker deshalb über die Erhöhung der Gemeinde-Steuern.
Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer die Grundsteuer A und B von Grundstückseigentümern. A betrifft Agrarflächen, B betrifft Baugrundstücke. Der sogenannte „Hebesatz“ ist der die Steuerschuld beeinflussende Faktor, den die Gemeinde in eigener Verantwortung festlegen kann. Für die Grundsteuer (A und B) in Oststeinbek liegt er seit 1978 unverändert niedrig beim gesetzlichen Minimum von 200% und ist damit der niedrigste Satz in ganz Schleswig-Holstein (vgl. Realsteueratlas 2013 der IHK SH). Im Schnitt liegt der Satz für die Steuer B landesweit bei 333%. Unsere direkten Nachbargemeinden haben deutlich höhere Sätze:
- Glinde: 380%
- Reinbek: 370%
- Barsbüttel: 330%
Spitzenreiter im Kreis Stormarn ist Delingsdorf mit 400%, in Städten wie Kiel oder Lübeck sind sogar 500% fällig.
Eine Anhebung auf 330% oder mehr kommt für uns nicht in Frage. Allerdings sollte der Hebesatz (A und B) in Oststeinbek aus Sicht der SPD-Fraktion maßvoll auf 295% angepasst werden: so profitiert Ostststeinbek doppelt, da durch die Anhebung auf diesen Wert auch die von uns an Land und Kreis zu zahlenden „Strafumlagen“ für zu niedrige Steuersätze wegfallen. Jeder zusätzlich von uns Bürgern investierte Euro Grundsteuer ist dann praktisch mehr als 1,70 Euro für die Gemeinde wert. Insgesamt können durch die Grundsteuererhöhung fast zwei Drittel des durch das FAG zu erwartenden Defizits kompensiert werden. Die Mehrbelastung für alle Einwohner des Ortes liegt durchschnittlich bei lediglich 3,47 Euro / Monat.
Kürzungen bei Vereinen: nicht ohne Weiteres!
Die ebenfalls diskutierten isolierten Kürzungen bei Vereinen und Verbänden lehnen wir ab. Es ist nicht einzusehen, dass nur beim Ehrenamt gekürzt wird. Eine Haushaltskonsolidierung muss sämtliche Bereiche des Haushaltsplanes umfassen. Sämtliche Ausgaben der Kommune sind einer Prüfung zu unterziehen. Außerdem müssen alle Einnahmen-Potentiale überprüft werden, so wie dies schon vor Jahren vom Finanzausschuss diskutiert wurde (z.B. Gebührensatzungen). Dass auch Vereine einen Beitrag leisten müssen, wenn sich die finanzielle Situation der Gemeinde ändert, ist völlig klar. Hierfür werden alle Vereine Verständnis haben.
Wussten Sie…? (Teil 3)
…dass der Bürgervorsteher gemäß § 16 b der Gemeindeordnung eine Einwohnerversammlung einberufen kann, wenn er dies „zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde“ für sinnvoll hält? Zudem kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine Einwohnerversammlung stattfindet. Vorschläge der Einwohnerversammlung müssen in der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. Näheres regelt § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde, welche auf www.oststeinbek.de > Rathausservice > Ortsrecht abrufbar ist.
Erschienen in Oststeinbek Aktuell 11/13.
Wussten Sie…? (Teil 2)
…dass gemäß § 16 f der Gemeindeordnung ein schriftlicher Antrag von 5 % der Einwohner über 14 Jahren dazu führt, dass sich die Gemeindevertretung mit einem bestimmten Thema der gemeindlichen Selbstverwaltung befassen muss? Dieser so genannte „Einwohnerantrag“ kann zwar nicht auf die Entscheidung der Gemeindevertretung einwirken, aber immerhin ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Die Anzahl der nötigen Unterschriften ist in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich leider sehr hoch.
Erschienen in Oststeinbek Aktuell 10/13.
Medi-Terrain: SPD für Erweiterung
Das Fitness- und Wellness-Zentrum Medi-Terrain in der Oststeinbeker Sporthalle ist beliebt und eine Bereicherung für den Ort. So sehr, dass es mittlerweile aus allen Nähten platzt, wie Geschäftsführer Muhle berichtet. Er hat schon vor längerer Zeit die Gemeinde, die ihm die Räumlichkeiten vermietet, nach Erweiterungsmöglichkeiten gefragt. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeinde einen erfolgreichen Mieter in seinen Expansionsplänen unterstützen sollte. Natürlich ist dies nur möglich, wenn sich das Bauvorhaben für die Kommune lohnt. Wir sind für einen langfristigen Mietvertrag, dessen erhöhter und marktüblicher Mietzins die Investition der Gemeinde trägt.
Stammtisch im September
Unser Stammtisch – immer am letzten Freitag des Monats – ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Kommen Sie gern vorbei und sprechen Sie mit uns in entspannter Atmosphäre. Im September treffen wir uns am Fr., 27.09., um 20 Uhr im Restaurant Hellena, Barsbütteler Weg.
Hinterlandbebauung an der Gerberstraße
Die Gemeindevertretung hat am 23. September, ebenso wie zuvor der Bauausschuss, mehrheitlich die Hinterlandbebauung in der Gerberstraße abgelehnt. Die SPD hat in der Sitzung – wie schon immer – für die Beendigung dieser Planungen gestimmt. Aufgrund der geänderten Mehrheitsverhältnisse seit der Kommunalwahl hatte das aber andere Auswirkungen als bisher.
In der Sitzung wurde – was ungewöhnlich ist – die gesamte Debatte der vergangenen Jahre noch einmal inhaltlich aufgerollt: der eingeladene Planer hielt ein leidenschaftliches Plädoyer für den B-Plan, CDU und FDP argumentierten mit Nachdruck für die Fortführung der Planungen. Als wäre es um ein Gesetz zur Gentechnik oder Organspende gegangen, appellierten CDU-Vertreter voller Pathos an das „Gewissen“ von OWG und SPD, niemand solle „nur aus Parteiräson“ den B-Plan ablehnen. CDU-Fraktionschef Vorbeck forderte gar, man solle doch „pro Bürger“ entscheiden.
Hintergrund dieser hellen Aufregung ist scheinbar, dass den Grundstückseigentümern in der Gerberstraße trotz der schon in den letzten Jahren nur dünnen Mehrheit in der Gemeindevertretung für dieses Projekt in Aussicht gestellt wurde, dieser B-Plan würde schon klappen. Nun gibt es verständlicher- und bedauerlicherwiese enttäuschte Anlieger, die bereits Geld in die Planungen investiert haben.
Leider können die Wünsche von Grundstückseigentümern bezüglich der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen nicht immer erfüllt werden.
Warum sind wir für die Hinterlandbebauung an anderen Stellen, aber nicht in der Gerberstraße?
Unser Grundsatz ist: Wir sind für Hinterlandbebauung dort, wo sie sinnvoll ist!
Baugebiete an den Rändern von Parkanlagen sind jedoch völlig ungeeignet für die Verdichtung durch neue Bauten. Durch solche Planungen entstehen völlig unnötig Konflikte, die jederzeit zu Problemen führen können. Es ist aber gerade Aufgabe vorausschauender Bauleitplanung, künftige Konflikte zu vermeiden. Wer den Einwohnern in der Gerberstraße Hinterlandbebauung erlaubt, hat keine Gründe dies im Wiesenweg zu unterbinden. Dadurch würde der Forellenbachpark noch weiter eingeengt, der Parkcharakter würde verändert, Bäume müssten gefällt werden. Wer begründen kann, dass er zu dunkle Räume hat, würde das Fällen auch einzelner Parkbäume verlangen. Der Erhalt des Forellenbachparks ist uns jedoch sehr wichtig.
Kinderspielplätze sind ein Lärmfaktor – auch wenn der Lärm nicht mehr als störender Lärm bezeichnet wird. Lärm kann krank machen. Wer gestattet, die Bebauung dichter an Spielplätze heranzulassen, macht einen Fehler. Es würde auch hier irgendwann Streit geben.
Diese möglicherweise neu entstehenden Häuser würden das „Fahrten-Konto“ des Barsbüttler Weges mit bis zu 50 Fahrten pro Tag belasten. Außerdem würde mehr Parkraum in der ohnehin durch Schule und Kindergarten belasteten Gerberstraße benötigt werden.
Die SPD wird weiterhin die Nachverdichtung der Bebauung dort unterstützen, wo es möglich und sinnvoll ist.