Steuererhöhung: ja, aber maßvoll!

Oststeinbek hat ab 2015 durch die Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) finanzielle Einbußen in Höhe von mindestens 957.000,- Euro pro Jahr zu kompensieren – vielleicht noch mehr. Aktuell diskutieren die Oststeinbeker Kommunalpolitiker deshalb über die Erhöhung der Gemeinde-Steuern.

Die Gemeinde erhebt neben der Gewerbesteuer die Grundsteuer A und B von Grundstückseigentümern. A betrifft Agrarflächen, B betrifft Baugrundstücke. Der sogenannte „Hebesatz“ ist der die Steuerschuld beeinflussende Faktor, den die Gemeinde in eigener Verantwortung festlegen kann. Für die Grundsteuer (A und B) in Oststeinbek liegt er seit 1978 unverändert niedrig beim gesetzlichen Minimum von 200% und ist damit der niedrigste Satz in ganz Schleswig-Holstein (vgl. Realsteueratlas 2013 der IHK SH). Im Schnitt liegt der Satz für die Steuer B landesweit bei 333%. Unsere direkten Nachbargemeinden haben deutlich höhere Sätze:

  • Glinde: 380%
  • Reinbek: 370%
  • Barsbüttel: 330%

Spitzenreiter im Kreis Stormarn ist Delingsdorf mit 400%, in Städten wie Kiel oder Lübeck sind sogar 500% fällig.

Eine Anhebung auf 330% oder mehr kommt für uns nicht in Frage. Allerdings sollte der Hebesatz (A und B) in Oststeinbek aus Sicht der SPD-Fraktion maßvoll auf 295% angepasst werden: so profitiert Ostststeinbek doppelt, da durch die Anhebung auf diesen Wert auch die von uns an Land und Kreis zu zahlenden „Strafumlagen“ für zu niedrige Steuersätze wegfallen. Jeder zusätzlich von uns Bürgern investierte Euro Grundsteuer ist dann praktisch mehr als 1,70 Euro für die Gemeinde wert. Insgesamt können durch die Grundsteuererhöhung fast zwei Drittel des durch das FAG zu erwartenden Defizits kompensiert werden. Die Mehrbelastung für alle Einwohner des Ortes liegt durchschnittlich bei lediglich 3,47 Euro / Monat.

Kürzungen bei Vereinen: nicht ohne Weiteres!

Die ebenfalls diskutierten isolierten Kürzungen bei Vereinen und Verbänden lehnen wir ab. Es ist nicht einzusehen, dass nur beim Ehrenamt gekürzt wird. Eine Haushaltskonsolidierung muss sämtliche Bereiche des Haushaltsplanes umfassen. Sämtliche Ausgaben der Kommune sind einer Prüfung zu unterziehen. Außerdem müssen alle Einnahmen-Potentiale überprüft werden, so wie dies schon vor Jahren vom Finanzausschuss diskutiert wurde (z.B. Gebührensatzungen). Dass auch Vereine einen Beitrag leisten müssen, wenn sich die finanzielle Situation der Gemeinde ändert, ist völlig klar. Hierfür werden alle Vereine Verständnis haben.