Wie geht es mit dem Abwahlverfahren weiter?

Heute Abend (13.12.) kommt die Gemeindevertretung Oststeinbek um 20 Uhr im Bürgersaal des Kratzmannschen Hofs zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und Zuschauer sind herzlich willkommen.

Die Tagesordnung lautet:

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Anträge zur Tagesordnung, Festlegung der Tagesordnung, Beschlussfassung über die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beratenden Tagesordnungspunkte
  3. Beantwortung von Fragen der Einwohner/innen und Gemeindevertreter/innen
  4. Beschluss über die Einleitung des Abwahlverfahrens der Bürgermeisterin gemäß § 57d GO
  5. Sofortige Suspendierung der Bürgermeisterin
  6. Festlegung des Abwahltermins
  7. Wahl der Mitglieder eines Gemeinde-Abstimmungsausschusses sowie des Vorsitzenden dieses Ausschusses

In TOP 3 (und nur dort) haben Zuschauer die Möglichkeit, Fragen an die Bürgermeisterin und die Gemeindevertreter zu stellen.

TOP 4 befasst sich dann mit dem Hauptthema der Sitzung, der Einleitung des Abwahlverfahrens gemäß § 57d Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Der Beschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Gemeindevertretung – diese besteht aus 21 Personen, also werden mindestens 14 Stimmen benötigt. Kommt der Beschluss zustande, ist das Abwahlverfahren sofort eingeleitet. Das Gesetz sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Bürgermeisterin gemäß Absatz 2 Satz 3 und 4 der o.g. Vorschrift durch einen zusätzlichen Beschluss (TOP 5, wieder 2/3-Mehrheit) bis zur Feststellung des Ergebnisses der Abwahl von der Führung ihrer Dienstgeschäfte entbunden werden kann. Zweck dieser Regelung ist es, die Verwaltung bei einer schweren Störung des Vertrauensverhältnisses zur Bürgermeisterin (wieder) arbeitsfähig zu machen.

In TOP 6 wird dann der Termin für die Abwahl festgelegt. Diese wird wohl Anfang März stattfinden.

Anschließend ist in TOP 7 noch ein Abstimmungs-Ausschuss zu wählen, der das Verfahren organisiert und überwacht.

Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.

Er ist online – der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) über die Ordnungsprüfung der Gemeinde Oststeinbek. Das nutzerfreundliche 15,5 MB große Dokument ist auf der Gemeindewebsite im Bereich „Verwaltung Aktuell“ abrufbar. Das Dokument belegt im Detail die zahlreichen Rechtsverstöße der Bürgermeisterin, ihre teilweise fast unglaublichen Führungsmethoden sowie die Perspektivlosigkeit in der Mitarbeiterschaft.

Interessant ist: anstatt die amtliche Fassung des GPA-Berichts so zu veröffentlichen, wie es von der Gemeindevertretung am 03.12.12. beschlossen wurde, hat die Bürgermeisterin fleißig am Bericht herumgebastelt und einen „Director’s Cut“ erstellt: allein vom Umfang her sind aus den eigentlich nur 123 Seiten plötzlich 176 geworden. Zahlreiche handschriftliche Randbemerkungen und mitten in den Bericht kopierte Dokumente – teilweise mit höchst privaten und vertraulichen Inhalten über aktuelle und ehemalige Mitarbeiter – sollen offenbar ein verfälschtes Bild der Sachlage darstellen und die Feststellungen der Prüfer des Landkreises relativieren. Anstatt einer offiziellen und zusammenhängenden Stellungnahme zu den Vorwürfen – hierzu hatte Frau Denecke nun lange Gelegenheit gehabt – wird durch das beliebige Einstreuen von Protokollen versucht, über die dramatischen Feststellungen der Prüfer hinweg zu täuschen. Die hineinkopierten Dokumente erschweren die Lesbarkeit des Berichts erheblich, außerdem lassen sich Original und Ergänzungen nicht auseinanderhalten. Ein Hinweis auf die durchgeführten Manipulationen fehlt gänzlich, so dass Leser denken könnten, es würde sich um die amtliche Version handeln.

Besonders grotesk: Viele der Dokumente belegen nicht das Gegenteil der Prüfungsergebnisse, sondern untermauern sie gerade:

Beispiel 1

So wird z.B. im Bereich Personalmangel – nach Seite 48 des offiziellen Berichts / im PDF auf Seite 61) ein – vertrauliches – Beschlussprotokoll aus dem nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses vom 04.06.12 eingefügt, in dem Frau Denecke über die angespannte Personallage berichtet. Der Hauptausschuss fordert die Bürgermeisterin hierin auf, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Personalsituation verbessert werden könnte, und sagt ausdrücklich seine politische Unterstützung zu. Außerdem wird der Bürgermeisterin die Inanspruchnahme einer externen Personalberatungsfirma empfohlen. Leider hat die Bürgermeisterin diese beiden Empfehlungen des Ausschusses nie berücksichtigt.

Beispiel 2

Eine Seite später (S. 62 des PDF) findet sich ein ähnlicher Protokollauszug: die Bürgermeisterin äußerte in der Gemeindevertretung am 18.06.2012, dass die in der Vergangenheit immer völlig problemlos mögliche Erstellung aussagekräftiger Sitzungsprotokolle nunmehr aufgrund von Personalüberlastung nicht mehr möglich sei. Die Gemeindevertretung reagierte hierauf sofort und beschloss ausweislich des Protokolls die Einstellung von zusätzlichem Personal. Diese Stellenbesetzung verzögerte sich zwar erheblich, wurde dann aber von der Bürgermeisterin auch umgesetzt. Mittlerweile hat die Mitarbeiterin das Rathaus aber wieder verlassen.

Beispiel 3

Auf Seite 63 des PDF wird – völlig aus dem Zusammenhang gerissen – ein Antrag der SPD vom 04.09.12 zitiert („Das Ehrenamt stärken“), der aufgrund der andauernden Streitigkeiten der Bürgermeisterin mit den Ehrenamtlichen im Ort einige Verbesserungen in der Ehrenamtsförderung vorsah. Es wird der Eindruck erweckt, die SPD habe trotz der erheblichen Personalengpässe versucht, (vermeintliche) Mehrarbeit im Rathaus durchzusetzen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: gerade aufgrund der von der Bürgermeisterin beklagten Personalengpässe wurde dieser Antrag auf Vorschlag der SPD zurückgestellt und auf 2013 vertagt, wenn die Personalprobleme sich wieder verbessert haben.

Beispiel 4

Ein weiteres hinzugefügtes Dokument auf Seite 104 des PDF belegt den fragwürdigen Umgang der Bürgermeisterin mit ihren Mitarbeitern: zur Rechtfertigung eines vom Prüfungsamt gerügten unangemessenen Umgangs mit einer ansonsten hervorragend beurteilten Mitarbeiterin fügt die Bürgermeisterin eine nicht nachprüfbare Gesprächsnotiz in den Prüfbericht ein, die eine angebliche Beschwerde eines Bürgers über die damalige Mitarbeiterin dokumentieren soll. Völlig offen bleibt hierbei der Sachverhalt und die Frage, ob die Beschwerde berechtigt war. Ob die ehemalige Mitarbeiterin zu diesem Vorgang damals angehört wurde und Stellung nehmen konnte, ist nicht erkennbar.

Beispiel 5

Auf den Seiten 90-93 werden private Gesprächnotizen der Bürgermeisterin über Gespräche mit Mitarbeitern wiedergegeben, die sehr persönliche, nicht nachprüfbare Vorwürfe gegen einen Vorgesetzten enthalten. Nicht nur für die Mitarbeiter der Einrichtung dürfte unschwer erkennbar sein, um welche Personen es sich handelt.

Allein diese Beispiele zeigen deutlich:

  1. Die häufig getätigten Aussagen der Bürgermeisterin, die Politik habe auf die von ihr beklagte Personalnot nie reagiert, sind falsch.
  2. Die mangelnde Führungskompetenz der Bürgermeisterin und ihre wirkliche Einstellung zum Thema Datenschutz werden unter anderem durch das Veröffentlichen von Privatnotizen zu Beschwerden über aktuelle und ehemalige Mitarbeiter deutlich.
  3. Der Versuch der Bürgermeisterin, den amtlichen Prüfbericht durch das eigenmächtige Einfügen von Dokumenten zu verfäschen, ist nicht zielführend und vermag die Brisanz des Berichtes nicht zu vertuschen.

Wir fordern die Bürgermeisterin daher auf, den Bericht des Prüfungsamtes in der amtlichen und beschlossenen Fassung zu veröffentlichen. Eine separate und zusammenhängende Stellungnahme der Bürgermeisterin zu den schweren Vorwürfen des Berichts würden wir allerdings begrüßen.

UPDATE 11.53 Uhr: Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stormarn hat bereits heute Vormittag mit einer aufsichtsrechtlichen Weisung auf die Veröffentlichung des manipulierten Berichts reagiert. Die Bürgermeisterin wurde – abermals nach Abstimmung mit dem Innenministerium in Kiel – angewiesen, den amtlichen Bericht zu veröffentlichen.

UPDATE 15.00 Uhr: Da die Bürgermeisterin die Weisung der Aufsichtsbehörde nicht befolgt hat, wurde die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nunmehr selbst tätig und hat den Webhoster direkt angewiesen, den Bericht zu entfernen. Das ist auch sofort passiert.

Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Gemeindeprüfungsbericht

>> Download der Pressemitteilung als PDF.

Am 03.12.12 wurde der o.g. Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) des Kreises Stormarn erstmals öffentlich im Hauptausschuss der Gemeindevertretung Oststeinbek beraten. Eine Veröffentlichung im Volltext auf der Website der Gemeinde (www.oststeinbek.de) ist wegen der noch nötigen Anonymisierung von Mitarbeiternamen erst in etwa 2 Tagen zu erwarten.

DER BERICHT LÄSST SICH IN DREI HAUPTBEREICHE GLIEDERN:

  1. Probleme aus der Zeit von Bürgermeister Mentzel
  2. Strukturprobleme im Aufbau der Verwaltung
  3. Die Zeitspanne nach der Übernahme des Bürgermeisteramtes durch Frau Denecke

Zu 1.

Viele Aufgaben der Verwaltung, die im letzten Bericht des GPA (Gemeindeprüfungsamt) eingefordert wurden, waren liegen gelassen worden und fälschlicherweise als erledigt bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Bereiche wie z.B. Anpassung an aktuelle Satzungen, um fehlende Arbeits- und Stellenbeschreibungen, fehlende allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisungen, usw. Nach unserer Auffassung lassen sich diese Bereiche nacharbeiten und der Notwendigkeit einer funktionierenden und für alle Mitarbeiter transparenten Verwaltung anpassen. Eine Aufarbeitung durch die Bürgermeisterin fand nur unzureichend oder nicht statt.

Zu 2.

Schwieriger ist, dass die Struktur der Verwaltung seit langem insgesamt unkoordiniert und eher durch Engpässe bestimmt ist. Ein klarer Aufbau mit entsprechenden Zuständigkeiten ist nicht gegeben.

Hier ist ein grundlegend neuer Aufbau der einzelnen Ämter mit klaren Führungsaufgaben für die Fachbereichsleiter notwendig. Diese Aufgabe setzt voraus, dass die gesamte Verwaltung auf allen Ebenen zu Veränderungen bereit ist.

Es werden erhebliche reorganisatorische Anstrengungen notwendig sein, die – so das GPA in seiner Schlussbemerkung – die Gemeindeverwaltung aus eigenen Kräften voraussichtlich nicht soweit leisten kann, dass eine stetige ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Die Ursachen dafür sind strukturelle Mängel im Verwaltungsaufbau und im Verwaltungsablauf.

Zu 3.

Die größte Problematik stellen nach unserer Einschätzung die Probleme bei der Personalführung dar, die nicht durch Strukturveränderungen oder Erarbeiten von fehlenden Satzungen usw. behoben werden können. Hier stellt sich sehr deutlich die Frage nach der Führungsqualität und Führungsfähigkeit der Bürgermeisterin.

  • Der Bericht macht sehr deutlich, dass der Umgang der Bürgermeisterin mit ihren Mitarbeitern in hohem Maße demotivierend ist und Misstrauen und Verunsicherung schafft. Der hohe Krankenstand ist ein Hinweis darauf, den wir alle sehr ernst nehmen müssen.
  • Die Führung der Personalakten zeigt überdies deutlich, dass die Bürgermeisterin die formalen Grundlagen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht beherrscht.
  • Bezüglich des Führungsverhaltens der Bürgermeisterin ist als roter Faden ein häufig repressives Auftreten unübersehbar – vorherrschendes Mittel sind Abmahnungen und Einschüchterungsversuche.
  • In dem GPA-Bericht sind derart massive Rechtsverstöße im Umgang mit den Mitarbeitern des Rathauses dargestellt worden, dass wir von deren Häufung und Ausmaß erschrocken und erschüttert sind. Die Erwiderungen der Bürgermeisterin auf die Hinweise des GPA lassen nicht erkennen, dass Einsicht, Verständnis oder Veränderungswille vorhanden sind.
  • Auch klare und belegbare Rechtsansprüche der Mitarbeiter wie die auf tarifrechtliche Urlaubsregelungen, Stufenaufstiege usw. wurden missachtet.
  • Grundlegende Rechte des Personalrates wurden nicht beachtet.
  • Ein besonderer Bereich ist die andauernde Unterschreitung des Personalschlüssels in der Kindertagesstätte und im Hort.

Notwendige Verbesserungen bei der Personalführung wären nur möglich auf der Basis von Reflektionsfähigkeit, Weiterentwicklungsbereitschaft, Gesprächsbereitschaft und auch Gesprächsfähigkeit der Bürgermeisterin.  Davon können wir zurzeit allerdings nichts erkennen.

NOTWENDIGE KONSEQUENZEN – UNABHÄNGIG VON DEM BEVORSTEHENDEN ABWAHLVERFAHREN

  • Zunächst müssen alle Rechtsansprüche der Mitarbeiter umgehend erfüllt werden.
  • Den Mitarbeitern muss ein klares Signal gegeben werden, dass alle in der GV vertretenen Fraktionen sie und ihre Arbeit wertschätzen und sie nach Kräften unterstützen. Zukünftige Umstrukturierungen können nur geleistet werden, wenn alle Mitarbeiter sich mit dieser Aufgabe identifizieren und sie als Chance für die Verbesserung der Verwaltung als Ganzes begreifen.

Weiterhin schlagen wir die Umstrukturierung der bisherigen Fachbereiche vor. Hier wird die Gemeinde externe Hilfe benötigen. Aus diesen Veränderungen ergeben sich dann auch die Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen. Auch lässt sich dann erkennen, ob unser bisheriger Stellenschlüssel und das Raumangebot im Rathaus ausreichend sind oder nicht. Maßgabe der Strukturveränderungen sollten dabei die Vorschläge des GPA sein.

Bitte gib mir nur ein Wort

Schweigen. Damit kommentierte Bürgermeisterin Denecke heute die Stellungnahmen aller vier Fraktionen zum Gemeinde-Prüfungsbericht in der Sitzung des Hauptausschusses. Auch auf ausdrückliche Nachfrage – kein Wort. Und das, obwohl sich die schwersten und von allen Fraktionen nun öffentlich zitierten Vorwürfe des Gemeindeprüfungsamtes – insbesondere im Bereich Personalrecht und Mitarbeiterführung – auf sie beziehen.

Sicher, es ist schwer, sich vor einem überfüllten Zuhörerraum, vor den Augen und Kameras der Presse, vor 21 in der Sache „einigen“ Gemeindevertretern zu rechtfertigen. Es ist auch klug, sich nicht unnötig provozieren zu lassen. Und es steht der Gemeindevertretung auch gut, keine hitzige Schlammschlacht anzuzetteln, sondern sachlich zu bleiben. Aber dieses Schweigen der Bürgermeisterin heute machte nachdenklich – es wirkte zu gelassen, fast resigniert. Vielleicht sogar erleichtert?

Unterschriftenaktion erfolgreich – das Abwahlverfahren kommt

Die Unterschriftenaktion der Bürger Oststeinbeks für eine Einleitung des Verfahrens zur Abwahl der Bürgermeisterin war erfolgreich. Innerhalb von nur 7 Tagen wurden 1.831 Unterschriften gesammelt – 1.486 hätten gereicht. Damit steht fest: das Abwahlverfahren wird eingeleitet. Mit einem Abstimmungstermin ist wegen zu beachtender Fristen und Vorbereitungshandlungen nicht vor Ende Februar zu rechnen. Die Details werden auf einer öffentlichen Sondersitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember festgelegt. Hier wird auch darüber entschieden werden, ob der Bürgermeisterin gemäß § 57d Abs. 2 S. 2 und 3 der Gemeindeordnung SH bis zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses über die Abwahl die weitere Führung der Dienstgeschäfte untersagt wird.

Die drei Vertreter der Abwahlinitiative haben am Samstag erklärt, dass die Unterschriftensammlung im Einkaufszentrum trotz Erreichung des Quorums noch weitergehen soll, damit möglichst viele Bürger ihrem Willen Ausdruck verleihen können.

Über die weitere Entwicklung des Verfahrens informieren wir Sie auch künftig regelmäßig auf dieser Website und bei Facebook.

Update 03.12.12: Bericht des Hamburger Abendblattes zum Erfolg der Unterschriftensammlung.

Gemeindeprüfungsbericht – morgen Debatte im Rathaus

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Ordnungsprüfung 2012 im Rathaus Oststeinbek ist leider noch nicht öffentlich. Er wird erst von der Gemeindevertretung am Montag, 03.12. (19.30 Uhr/Rathaus), ofiziell entgegen genommen und zur Veröffentlichung freigegeben. In der direkt anschließenden Sitzung des Hauptausschusses wird er dann schon inhaltlich beraten, und zwar in öffentlicher Sitzung. Wenn alles glatt geht, sollte er dann in den folgenden Tagen auf der Website des Rathauses (www.oststeinbek.de) abrufbar sein. Wir verlinken ihn dann auch hier.

Endspurt Unterschriftensammlung! – Quorum fast erreicht!

Am Sonnabend, 01. Dezember, sammeln die Vertreter der Bürgerinitiative Gerhard Bülow, Peter Hartmann und Helmuth Luther in der Zeit von 10-12 Uhr im EKZ die letzten Unterschriften für die Einleitung des Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Denecke. Es fehlen nur noch 80 Stück! Bitte alle noch kursierenden Listen jetzt einsammeln und morgen abgeben. Um 12 Uhr werden die Unterschriften dann von der Initiative an die Fraktionsvorsitzenden übergeben. Mehr Infos zur Unterschriftensammlung gibt es hier.

Unterschriftensammlung für einen Wechsel an der Rathausspitze beginnt

Seit heute sind die Unterschriftenlisten zur Einleitung des Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Denecke im Umlauf (Download als PDF hier: Unterschriftenliste Abwahl2012 ). Die drei Vertretungspersonen für das Abwahlverfahren sind zwei bekannte ehemalige Politiker aus CDU und SPD sowie der parteilose Vorsitzende des größten Oststeinbeker Vereins.

Die SPD Oststeinbek beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Unterschriftensammlung. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern an post(ätt)spd-oststeinbek(punkt)de – wir ergänzen diesen FAQ-Katalog dann schrittweise.

1. Ist die Unterschriftensammlung schon die Abwahl?

Nein! Sie leitet nur das Verfahren ein. Die Abwahl selbst folgt später, wie eine ganz normale geheime Wahl an einem Sonntag, mit Stimmzetteln und Wahlurnen.

2. Warum die umständliche Unterschriftensammlung – hätte nicht auch die Politik das Abwahlverfahren einleiten können?

Ja, hätte sie. Die Politik hatte sich aber zuvor geeinigt, das Verfahren nicht einfach von oben herab einzuleiten, sondern die Bürger vorher nach ihrer Meinung zu fragen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Abwahlverfahren macht man nicht „mal eben so“. Die Bürger müssen möglichst gut über die Gründe informiert sein und letztlich auch zur Wahl gehen. Durch die Unterschriftensammlung erhält man ein erstes Stimmungsbild und sensibilisiert die Bürger für das Thema. Außerdem ist uns sehr wichtig, dem falschen Eindruck entgegen zu wirken, es handele sich hier um ein reines Problem zwischen Politik und Bürgermeisterin.

3. Hat die SPD keine eigene Meinung zum Abwahlverfahren?

Doch. Die SPD Oststeinbek begrüßt die Unterschriftensammlung – Frau Denecke hat unsere Erwartungen an eine Führungskraft massiv enttäuscht und ihre Versprechungen bezüglich ihrer Fähigkeiten nicht eingehalten. Die Zusammenarbeit in den Gremien ist mit allen Fraktionen praktisch unmöglich, die Mitarbeiter des Rathauses sind massiv frustriert, mit nahezu allen Ehrenamtlichen hat es sich die Bürgermeisterin verscherzt, kurzum: der politische Betrieb ist faktisch zum Erliegen gekommen. Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, muss schnellstens gehandelt werden. Wir haben uns aber bisher mit einer Abwahl-Forderung nicht aus dem Fenster gelehnt, weil wir ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien im Ort für wichtig halten.

4. Warum versucht man nicht vorher ein Mediationsverfahren?

Da keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen seitens der Bürgermeisterin zu erkennen sind, halten wir ein Mediationsverfahren für nicht erfolgsversprechend. Außerdem geht es hier nicht um ein einzelnes Problem, um fehlende persönliche Sympathien oder eine sachliche Meinungsverschiedenheit, sondern um die grundsätzliche und immer wieder zu Tage tretende Überforderung der Bürgermeisterin mit ihrem Amt.

5. Wie viele Unterschriften braucht man und wer darf unterschreiben?

Es werden Unterschriften von 20% der Wahlberechtigten in Oststeinbek benötigt. Da bei kommunalen Wahlen schon Sechzehnjährige wählen dürfen, sind über 7.000 Bürger wahlberechtigt. Aufgerundet brauchen wir also 1.500 Unterschriften.

6. Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn mein Name auf der Liste steht?

Nein! Alle Entscheidungen der Verwaltung unterliegen Recht und Gesetz und sind gerichtlich überprüfbar. Selbst wenn die Bürgermeisterin sich die Mühe machen sollte, alle 1.500 Namen durchzulesen, wäre eine Benachteiligung bei Verwaltungsverfahren aus diesem Grunde rechtswidrig. Selbst wenn so ein Fall einmal auftreten sollte, wäre das ein Skandal, den wir gemeinsam mit allen anderen Parteien sofort öffentlich thematisieren und lösen würden. Die Unterschriftensammlung ist ein normaler demokratischer Vorgang, der gesetzlich vorgesehen ist und von der Meinungsfreiheit und dem Demokratieprinzip geschützt ist. Haben Sie bitte keine Angst, Ihre Meinung zu sagen!

7. Wo kann ich volle Listen abgeben?

Die Listen können bei den drei auf der Liste genannten Personen abgegeben werden, aber z.B. auch bei jedem SPD-Gemeindevertreter.

8. Wie geht es weiter, wenn die Unterschriften gesammelt sind?

Die Listen werden von der Kommunalaufsicht in Bad Oldesloe geprüft. Wenn alle Formalien eingehalten wurden und die Anzahl der Unterschriften ausreicht, wird das Abwahlverfahren eingeleitet. Die Gemeindevertretung muss dann unverzüglich einen Sonntag bestimmen, an dem die Abwahl stattfindet. An diesem Sonntag findet wie bei einer normalen Wahl eine Urnenwahl mit Stimmzetteln usw. statt, bei der die Mehrheit der Wahlteilnehmer, mindestens aber 20% aller Wahlberechtigten (rd. 1.500), für die Abwahl – also mit „Ja“ – stimmen müssen.