Klar, versammeln darf man sich sowieso. In dem von der suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke angestrengten Rechtsmittelverfahren gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig von vor 2 Wochen ging es – neben dem Streit um die Rechtmäßigkeit einiger Äußerungen – um die Frage, ob die Einwohnerversammlung zum Thema der Abwahl zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat heute nunmehr grünes Licht für die Einwohnerversammlung gegeben. Das Thema Abwahl ist wichtig und eine Versammlung mit diesem Gegenstand verletzt nicht die Chancengleichheit im Abwahlverfahren. Solange die Bürgermeisterin an der Versammlung teilnehmen und dort reden dürfe, herrsche sozusagen Waffengleichheit. Da der Bürgervorsteher schon vor geraumer Zeit öffentlich und auch Frau Denecke persönlich via Anwalt mitgeteilt hatte, dass sie herzlich zu den Versammlungen eingeladen ist, stellt das kein Problem dar.
Offen bleibt die Frage: was soll das eigentlich alles? Warum verteilt sie nicht lieber Flyer und überzeugt die Bürger im persönlichen Gespräch im EKZ, wie sie es angekündigt hatte? Diese Frage stellt sich heute auch der Kommentator Alexander Sulanke im Stormarnteil des Hamburger Abenblattes.
Wie dem auch sei, für uns reiht sich dieser Konflikt nahtlos ein in die Liste der bisherigen Vorkommnisse. Ob es die rechtswidrige Rücknahme der Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.12 war, oder die „gelbe Umfrage“ mit dem wohl ziemlich offenkundigen Ziel, unliebsame Parteibeiträge aus dem Grünen Blatt zu verbannen, oder die „Kommentierung“ des amtlichen Kreis-Prüfberichts mit kritischen Feststellungen zur Arbeit der Bürgermeisterin – immer fragte man sich: Muss es denn noch ein Eigentor sein?
Für uns wird von Tag zu Tag deutlicher, dass Oststeinbek eine neue BürgermeisterIn braucht.