Am Sonnabend, 24. November, sammeln die Vertreter der Bürgerinitiative Gerhard Bülow, Peter Hartmann und Helmuth Luther in der Zeit von 10-12 Uhr im EKZ Unterschriften für die Einleitung des Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Denecke. Mehr Infos zur Unterschriftensammlung gibt es hier.
Unterschriftensammlung für einen Wechsel an der Rathausspitze beginnt
Seit heute sind die Unterschriftenlisten zur Einleitung des Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Denecke im Umlauf (Download als PDF hier: Unterschriftenliste Abwahl2012 ). Die drei Vertretungspersonen für das Abwahlverfahren sind zwei bekannte ehemalige Politiker aus CDU und SPD sowie der parteilose Vorsitzende des größten Oststeinbeker Vereins.
Die SPD Oststeinbek beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Unterschriftensammlung. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern an post(ätt)spd-oststeinbek(punkt)de – wir ergänzen diesen FAQ-Katalog dann schrittweise.
1. Ist die Unterschriftensammlung schon die Abwahl?
Nein! Sie leitet nur das Verfahren ein. Die Abwahl selbst folgt später, wie eine ganz normale geheime Wahl an einem Sonntag, mit Stimmzetteln und Wahlurnen.
2. Warum die umständliche Unterschriftensammlung – hätte nicht auch die Politik das Abwahlverfahren einleiten können?
Ja, hätte sie. Die Politik hatte sich aber zuvor geeinigt, das Verfahren nicht einfach von oben herab einzuleiten, sondern die Bürger vorher nach ihrer Meinung zu fragen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Abwahlverfahren macht man nicht „mal eben so“. Die Bürger müssen möglichst gut über die Gründe informiert sein und letztlich auch zur Wahl gehen. Durch die Unterschriftensammlung erhält man ein erstes Stimmungsbild und sensibilisiert die Bürger für das Thema. Außerdem ist uns sehr wichtig, dem falschen Eindruck entgegen zu wirken, es handele sich hier um ein reines Problem zwischen Politik und Bürgermeisterin.
3. Hat die SPD keine eigene Meinung zum Abwahlverfahren?
Doch. Die SPD Oststeinbek begrüßt die Unterschriftensammlung – Frau Denecke hat unsere Erwartungen an eine Führungskraft massiv enttäuscht und ihre Versprechungen bezüglich ihrer Fähigkeiten nicht eingehalten. Die Zusammenarbeit in den Gremien ist mit allen Fraktionen praktisch unmöglich, die Mitarbeiter des Rathauses sind massiv frustriert, mit nahezu allen Ehrenamtlichen hat es sich die Bürgermeisterin verscherzt, kurzum: der politische Betrieb ist faktisch zum Erliegen gekommen. Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, muss schnellstens gehandelt werden. Wir haben uns aber bisher mit einer Abwahl-Forderung nicht aus dem Fenster gelehnt, weil wir ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien im Ort für wichtig halten.
4. Warum versucht man nicht vorher ein Mediationsverfahren?
Da keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen seitens der Bürgermeisterin zu erkennen sind, halten wir ein Mediationsverfahren für nicht erfolgsversprechend. Außerdem geht es hier nicht um ein einzelnes Problem, um fehlende persönliche Sympathien oder eine sachliche Meinungsverschiedenheit, sondern um die grundsätzliche und immer wieder zu Tage tretende Überforderung der Bürgermeisterin mit ihrem Amt.
5. Wie viele Unterschriften braucht man und wer darf unterschreiben?
Es werden Unterschriften von 20% der Wahlberechtigten in Oststeinbek benötigt. Da bei kommunalen Wahlen schon Sechzehnjährige wählen dürfen, sind über 7.000 Bürger wahlberechtigt. Aufgerundet brauchen wir also 1.500 Unterschriften.
6. Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn mein Name auf der Liste steht?
Nein! Alle Entscheidungen der Verwaltung unterliegen Recht und Gesetz und sind gerichtlich überprüfbar. Selbst wenn die Bürgermeisterin sich die Mühe machen sollte, alle 1.500 Namen durchzulesen, wäre eine Benachteiligung bei Verwaltungsverfahren aus diesem Grunde rechtswidrig. Selbst wenn so ein Fall einmal auftreten sollte, wäre das ein Skandal, den wir gemeinsam mit allen anderen Parteien sofort öffentlich thematisieren und lösen würden. Die Unterschriftensammlung ist ein normaler demokratischer Vorgang, der gesetzlich vorgesehen ist und von der Meinungsfreiheit und dem Demokratieprinzip geschützt ist. Haben Sie bitte keine Angst, Ihre Meinung zu sagen!
7. Wo kann ich volle Listen abgeben?
Die Listen können bei den drei auf der Liste genannten Personen abgegeben werden, aber z.B. auch bei jedem SPD-Gemeindevertreter.
8. Wie geht es weiter, wenn die Unterschriften gesammelt sind?
Die Listen werden von der Kommunalaufsicht in Bad Oldesloe geprüft. Wenn alle Formalien eingehalten wurden und die Anzahl der Unterschriften ausreicht, wird das Abwahlverfahren eingeleitet. Die Gemeindevertretung muss dann unverzüglich einen Sonntag bestimmen, an dem die Abwahl stattfindet. An diesem Sonntag findet wie bei einer normalen Wahl eine Urnenwahl mit Stimmzetteln usw. statt, bei der die Mehrheit der Wahlteilnehmer, mindestens aber 20% aller Wahlberechtigten (rd. 1.500), für die Abwahl – also mit „Ja“ – stimmen müssen.
Fahrradwege müssen besser werden – SPD-Antrag erfolgreich
21.11.2012
Oststeinbeks Fahrradwege müssen verbessert werden! Zu diesem Schluss ist die Arbeitsgruppe Fahrradverkehr unter der Leitung unseres Fraktionsmitglieds Günter Weigt gekommen. Aus einer umfangreichen Detailanalyse der einzelnen Probleme wurde ein ebenfalls umfangreicher Antrag für den Bauausschuss. Dieser wurde am 12. November – mit einigen Änderungen – beschlossen.
Den Antragswortlaut und die vollständige Mängelliste finden Sie in Kürze hier.
Weg, und doch nicht weg? Über die magischen Glaskästen Oststeinbeks
Ab und zu lohnt sich doch mal ein Blick in die Aushangkästen der Gemeinde Oststeinbek. Anfang der Woche kam es hier zu einem interessanten Schauspiel: Am Montag wurde die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20.11. ausgehängt. Aber am Dienstag war sie plötzlich wieder weg. Zauberei?
Nein. Die Bürgermeisterin war von Samstag bis Montag bei unserer Partnergemeinde Caddington (GB) zu Besuch (es war Remembrance Day). Die Einladung zur Sitzung wurde daher mit ihrem Stellvertreter abgesprochen. Als sie am Dienstag nun wieder zurück ins Rathaus kam, war sie damit nicht einverstanden. Sie sei zwar weg gewesen, aber doch nicht weg. Man hätte sie ja im Hotel in England anrufen können. Darum musste ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung nun wieder losfahren und alle Aushänge in den Schaukästen wieder abnehmen.
Mal ganz abgesehen davon, ob die Bürgermeisterin wirklich im Hotel erreichbar war und wann der stellvertretende Bürgermeister handeln darf: die Einladung zur Gemeindevertretersitzung und die Aufstellung der Tagesordnung sind allein Sache des Bürgervorstehers. Er muss sich zwar mit der Bürgermeisterin vorher kurz beraten – die Sitzung oder einzelne Themen verhindern kann die Bürgermeisterin jedoch nicht. Darum erscheint die Aktion relativ unsinnig.
Aber das Ganze hat auch juristisch hohe Relevanz: fehlt die örtliche Bekanntmachung, kann die Sitzung keine rechtsgültigen Beschlüsse fassen – die Information der Bürger hat nämlich einen hohen Stellenwert. Darum ist es ein schwerer Eingriff in die Rechte der Gemeindevertretung, wenn einfach eine Bekanntmachung zurückgenommen wird.
Wir haben uns darum bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über diesen Vorfall beschwert. Diese hat nach Rücksprache mit dem Innenministerium in Kiel mitgeteilt, dass sie unserer Meinung ist: der Vertretungsfall lag vor, der stellvertretende Bürgermeister durfte handeln.
Die Bürgermeisterin ist zurückgerudert und hat heute alle Aushänge wieder aufhängen lassen. Auch im Internet ist die Sitzung wieder angekündigt. Manche Konflikte könnte man sich wirklich sparen.
Gemeinsame Erklärung der CDU, SPD, OWG und FDP
Dienstag, 6.11.2012
Gemeinsame Erklärung der CDU, SPD, OWG und FDP in Oststeinbek zum Beitrag der Bürgermeisterin Denecke in der Novemberausgabe von „Oststeinbek aktuell“
Die Bürgermeisterin hat bewusst die für alle verbindlichen Regularien für „Oststeinbek aktuell“ verletzt. Am 3. Tag nach Redaktionsschluss ist dem Bürgervorsteher der Entwurf des Mitteilungsblattes zur Durchsicht zur Verfügung zu stellen. Dies geschah jedoch nicht.
Eine oder mehrere Parteien zu diffamieren mit dem Vorwurf, dass diese „mit brachialen Mitteln die Sachebene verlassen haben“, ist ungeheuerlich und beschädigt das Ansehen der für Oststeinbek ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker.
Der beigelegte Fragebogen wurde ohne Abstimmung in den politischen Gremien und eigenmächtig verteilt. Die Zielsetzung der Fragen ist eindeutig, den Fraktionen und politischen Parteien die Möglichkeit zu entziehen ihre politischen Ziele darzustellen, ihren Kontrollpflichten gegenüber der Verwaltung gerecht zu werden und diese gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen Oststeinbeks darzustellen und transparent zu machen. Den Umfang und Inhalt der politischen Beiträge der Parteien will die Bürgermeisterin festlegen, auf diese Weise öffentliche Kritik an ihrer Arbeit im Rathaus ausschließen und insgesamt die Informationspolitik beeinflussen.
Mit den Fragestellungen soll suggeriert werden: wer für die Einstellung von „Oststeinbek aktuell“ ist, ist für die Verwendung der eingesparten Gelder zum Wohle benachteiligter Kinder. Es gab keine Möglichkeit für die Beibehaltung von „Oststeinbek aktuell“ in der heutigen Form zu votieren.
Mit dieser Vorgehensweise hat Frau Denecke fehlendes Demokratieverständnis bewiesen. Sie wird mit ihrem Versuch, sich auf diese Weise gegen uns Kommunalpolitiker zu stellen und unsere Arbeit einzuschränken, scheitern.
Der Ältestenrat der Gemeindevertretung wurde bereits einberufen und es wird eine Sondersitzung des Hauptausschusses geben, der sich mit dieser Thematik befassen wird.
Shitstorm
In der aktuellen Ausgabe von Oststeinbek Aktuell verfasst – ganz offensichtlich – die Bürgermeisterin unter dem Synonym „Ihre Verwaltung“ einen Artikel, der wohl eine offene Kampfansage gegen die gesamte Gemeindevertretung darstellen soll. Den gewählten Volksvertretern wird pauschal ein „Shitstorm“ gegen die Bürgermeisterin vorgeworfen. Von „Zweckentfremdung“ des Mitteilungsblattes zur Verbreitung von „Dysphemisms“ ist die Rede.
Wir sind der Meinung: Wer sachliche Kritik nicht ertragen kann, muss es lernen. Und wer Politikern „Spionage“ auf öffentlichen Veranstaltungen vorwirft (BZ vom 02.11.12), sollte mit dem Gebrauch des Wortes „Dysphemismus“ besonders sorgsam umgehen.
Die Verwaltung ist zurzeit ganz offensichtlich in einem insgesamt besorgniserregenden Zustand. Es ist notwendig, dass die Politiker hier ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, die Bürgermeisterin zu kontrollieren – auch wenn das für beide Seiten unangenehm ist.
Die SPD Oststeinbek wird deshalb weiterhin ihre sachliche politische Arbeit zum Wohle der Bürger und des Ortes fortführen und Missstände und Fehlverhalten der Verwaltungsleitung offen kritisieren. Schmähkritik gehörte bisher nicht dazu und wird es auch künftig nicht. Einen Maulkorb für die Beiträge in Oststeinbek Aktuell werden wir nicht zulassen. An einem Krieg zwischen Bürgermeisterin und Politik werden wir uns nicht beteiligen.
Raumnot im Rathaus – immer der Reihe nach!
Es begann harmlos: die Bürgermeisterin legte uns im Bauausschuss am 10. Mai 2012 aus heiterem Himmel eine knappe Sitzungsvorlage vor, in der vor allem beschrieben wurde, dass das Archiv im Keller aus allen Nähten platzt. Auch sonst sei man generell beengt. Als die Gremienmitglieder verwundert fragten, wie sie der Verwaltung bei der Lösung dieses Problems denn nun behilflich sein könnten, kam nichts. So geschah es, dass die Sitzungsvorlage erstmal wieder zurückgegeben wurde – mit der Bitte um Nachbesserung. Man könne ja über alles reden, konstatierten die Bauausschuss-Mitglieder, aber dafür müsse man Infos haben (z.B.: Wie viel Quadratmeter Lagerplatz fehlen? Wie viele Mitarbeiter haben ein zu kleines Büro?).
In der Woche darauf schwang die Bürgermeisterin dann – merklich verärgert – die große historische Keule in der Presse: uralte Archivunterlagen wurden bemüht, um den Vorwurf zu konstruieren, die Gemeindevertretung wisse seit einer Ewigkeit um Kapazitätsprobleme des Rathauses, insbesondere aber um angebliche Statik-Probleme des als Büroraum ausgebauten Dachgeschosses.
Bis heute hat die Verwaltung nicht geliefert. Das heißt, es ist nach wie vor völlig offen, wie viel Platz für zusätzliche Lagerräume und Büros gebraucht wird. Vorgeschlagen wird nun seitens der Verwaltung, zunächst einen fünfstelligen Betrag für eine reine Bedarfsanalyse auszugeben. Im Zuge dieser Vorbereitungen kamen – hoppla – auch noch angebliche Brandschutzmängel und energetischer Sanierungsbedarf ins Gespräch, ebenso wie der Einbau eines Fahrstuhls. Damit eines klar ist: wenn es Brandschutzprobleme im Rathaus gibt, muss die Bürgermeisterin als Chefin sofort handeln. Und zwar auch ohne Gremienbeschlüsse. Natürlich müssen solche Probleme unverzüglich behoben werden, wenn es sie geben sollte. Es ist auch eine gute Idee, das Rathaus barrierefrei auszubauen. Wir sind auch die Letzten, die gegen Energieeinsparungen sind. Aber muss dazu als Aufhänger ein Lagerplatzproblem im Keller genommen werden? Wir haben den Verdacht, dass ein möglichst umfangreicher Untersuchungsauftrag wirtschaftlich interessanter für einen Architekten ist, als ein kleiner, exakt definierter Aufgabenkatalog. Und darum sind wir der Meinung, es sollten erstmal intern ein paar Hausaufgaben erledigt werden, bevor der große Rathausumbau geplant wird. Aus diesem Grund haben wir für die Gemeindevertretersitzung am 01.10.12 den nachstehenden Antrag eingereicht.
„Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Statiker mit der Bewertung des Rathaus-Dachgeschosses zu beauftragen. Ziel der Untersuchung soll sein, ob die derzeitige Nutzung unter statischen Gesichtspunkten weiterhin möglich ist und ggf., welche weniger intensive Nutzung möglich ist.
2. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich eine Bewertung des Rathauses durch einen Brandschutzingenieur zu veranlassen, vorzugsweise durch die Brandschutzingenieurin des Landkreises Stormarn. Ziel der Begehung soll die Klärung Frage sein, ob durch die derzeitige Nutzung und/oder bauliche Gestaltung des Rathauses gegen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Brandschutz verstoßen wird. Sollten solche Verstöße festgestellt werden, ist der Gemeindevertretung unverzüglich ein Maßnahmenplan mit Kostenschätzung vorzulegen.
Begründung:
Die Bürgermeisterin hat dem Bauausschuss mit Sitzungsvorlage vom 10.05.12 mitgeteilt, dass der Platz für die Lagerung der Akten im Keller nicht ausreicht und die Platzverhältnisse generell beengt seien. Der Beschluss des Bauausschusses, den Fraktionen schnellstmöglich eine Bedarfs- und Platzprognose betreffend Aktenarchivierung und Mitarbeitern im Rathaus vorzulegen, wurde bisher nicht umgesetzt.
Die anschließend über die Presse kommunizierte These, das Dachgeschoss sei einsturzgefährdet, konnte bisher nicht erhärtet werden, bedarf aber einer Klärung. Wäre das Dachgeschoss nicht mehr wie bisher nutzbar, würde dies so erheblichen Raumbedarf auslösen, dass die Bedarfsplanung für das Aktenlager und einige enge Büros hinter einer allgemeinen Erweiterungsplanung des Rathauses in jedem Falle zurücktreten würde.
Im Zuge der Vorstellung eines Architektenbüros im Bauausschuss vom 27.08.12 wurde lapidar und ohne weitere Informationen die Hypothese geäußert, im Rathaus seien bauliche Maßnahmen erforderlich, um Brandschutzvorschriften zu erfüllen.
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass es im Interesse der Verwaltungsmitarbeiter vordringlich der Klärung der oben genannten zwei Punkte bedarf. Ein ausufernder Rundumsanierungs-Architektenauftrag unter Einschluss von energetischer Sanierung erscheint uns deplatziert. Da ohnehin für alle Themen Fachgutachter erforderlich sein würden, erscheint uns die Beauftragung eines Architekten zum jetzigen Zeitpunkt übereilt.
Wenn die oben genannten zwei Punkte geklärt sind, können kurzfristig und schrittweise weitere Maßnahmen geplant werden, wie z.B. die Frage des Raumbedarfs für Büros. Hier könnte vor der Beauftragung eines Architekten aber auch zunächst eine Begehung im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften mit Fachkundigem Personal, z.B. mit der Landesunfallkasse oder der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, durchgeführt werden. Dies würde vermutlich nur geringe Kosten verursachen.“
Nachruf auf Bruno Reichow
Am 23. August 2012 verstarb unser langjähriges Mitglied Bruno Reichow im Alter von 84 Jahren.
Nach seinem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand kehrte er nach Norddeutschland zurück und fand in der SPD Oststeinbek/Havighorst eine ihm vertraute gesellschaftliche und politische Heimat. Seine Überzeugungskraft, sein pragmatisches Zupacken und seine pfiffigen Ideen machten ihn schnell zu einem angesehenen Mitglied unseres Ortsvereins. Polarisieren war seine Sache nicht, ihm war daran gelegen durch geduldiges Zuhören Kompromisse zu finden und dieses dann auch ohne Zögern in praktische Politik umzusetzen. Aufgrund dieser Eigenschaften lag es nahe, dass die Partei ihn als Wählbarer Bürger in verschiedene Ausschüsse der Gemeindevertretung entsandte und ihn darüber hinaus zum Kassierer des Ortsvereins wiederholt wählte.
Mit viel Phantasie und handwerklichem Geschick hat er zahlreiche Spiele für das alljährlich auf dem Marktplatz in Oststeinbek stattfindende Kinderfest der SPD erfunden und gebaut, sehr zur Freude vieler teilnehmender Kinder und auch der Erwachsenen.
Innerhalb des Ortsvereins hat Bruno Reichow Spuren hinterlassen. Wir werden uns gern an ihn erinnern und ihm ein ehrendes Angedenken bewahren.
Oststeinbek geht schweren Zeiten entgegen
Dies ist die Schlussformel des Kommentars von Matthias Popien im Stormarnteil des Hamburger Abendblattes vom 11.09.2012. Er bezog sich auf einen Rechtsstreit zwischen der Bürgermeisterin und einem leitenden Rathausmitarbeiter (vgl. Hauptartikel „Klage gegen die Bürgermeisterin“).
Am Beispiel des Umgangs mit dem Ehrenamt durch die Verwaltung und Politik lässt sich konkretisieren, was damit gemeint ist. Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag zur Förderung des Ehrenamtes versucht, die Bedingungen für die Ausübung des ehrenamtlichen Engagements, besonders in Vereinen und Verbänden, so zu gestalten, dass übermäßige Belastungen auch von der Gemeinde aufgefangen werden können. Eine Haltung, die davon ausgeht, dass die Betreffenden als lästige Bittsteller anzusehen sind, die die Gemeinde finanziell und personell überfordern, ist nicht vereinbar mit der Grundüberzeugung des Antrages, der in seiner Präambel sagt: „Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann“. Dieser Präambel wurde im Hauptausschuss am 17.9. einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Außerdem haben wir einstimmig beschlossen, dass der Bürgervorsteher Henrik Maier vorläufig die Rolle des „Ombudsmannes für das Ehrenamt“ übernimmt. Er soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen.
Auch an weiteren Beispielen zeigt sich, dass ohne ein energisches Gegensteuern Oststeinbek schweren Zeiten entgegen geht. Als politisch Verantwortliche, die die Belange unserer Gemeinde mitgestalten und über Schwerpunktsetzungen und Prioritäten entscheiden, ist es seit einiger Zeit trotz erheblicher Vorleistungen – auch von Seiten engagierter Bürger – nur schwer möglich, politische Vorgaben in konkrete Handlungen umzusetzen, von denen wir alle als Bürger profitieren könnten. Beispiele sind z.B. die Verbesserung der Fahrradwege, der oben genannte Ehrenamts-Antrag, aber auch die zeitnahe Erstellung von Protokollen zu Gremiensitzungen. Die Bürgermeisterin spricht von einer strukturellen Überlastung der Mitarbeiter, vor allem durch Beschlüsse der Politik. Der Hinweis auf die Überlastung der Verwaltungsmitarbeiter ist in der Situation, in der sich das Rathaus zurzeit befindet, für uns grundsätzlich nachvollziehbar. Wir haben deshalb der Verschiebung mehrerer Anträge auf spätere Ausschüsse zugestimmt, um sie dann in Ruhe diskutieren zu können. Aber es bleibt die Frage, ob die Überlastung der Mitarbeiter und der hohe Krankenstand nicht „hausgemacht“ sind und evtl. die Ursachen woanders gesucht werden müssen, als bei den Kommunalpolitikern. Schließlich hat das Rathaus ja auch vorher funktioniert.
Wir werden uns als SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass insbesondere die strukturellen Schwierigkeiten und Hemmnisse so weit wie möglich behoben werden. Dies sind wir insbesondere den Verwaltungsmitarbeitern schuldig, die täglich gute Arbeit leisten und denen man anmerkt, dass sie selbst unzufrieden mit der Situation sind. Wir sind uns mit den anderen Fraktionen einig, dass dies trotz des bald anstehenden Kommunalwahlkampfes eine wichtige gemeinsame Aufgabe der „Politik“ in Oststeinbek ist, damit wir die eingangs zitierte Prognose des Kommentators verhindern können. Auf Dauer können wir politisches Handeln und politische Initiative nicht hintanstellen, dafür wurden und werden wir nicht gewählt. Unser politischer Auftrag ist zu gestalten und möglichst die Vielfalt und Lebendigkeit in Oststeinbek zu fördern und zu erhalten.
Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken! – Grundsatzantrag der SPD-Fraktion
– aktualisiert / endgültige Fassung –
Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde am 17.09.12 im Hauptausschuss behandelt (es berichteten die Bergedorfer Zeitung und das Hamburger Abendblatt). Er stieß grundsätzlich auf große Zustimmung bei allen Fraktionen. Aufgrund der derzeitigen Lage im Rathaus waren sich alle Fraktionen einig, zunächst nur Punkt Nr. 1 abzustimmen. Die Beratungen der konkreten Maßnahmen wurden auf das Frühjahr 2013 verschoben. Da nur die Gemeindevertretung (GV) gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung über die Ziele und Grundsätze der Verwaltung entscheidet, muss der Antrag nun noch bei der GV-Sitzung am 01.10. beschlossen werden.
Wir geben den Antrag samt Begründung hier im Wortlaut wieder.
Der Hauptausschuss möge beschließen, der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss zu empfehlen:
1. Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung dafür zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann.
2. Zur Unterstützung der Ehrenamtlichen wird ein Ehrenamts-Koordinator in der Gemeindeverwaltung benannt. Dieser dient als einheitlicher Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen und unterstützt diese koordinierend und beratend bei ihrer Tätigkeit. Insbesondere hilft er bei der reibungslosen Klärung von verwaltungsinternen Zuständigkeiten, z.B. bei Anträgen für Genehmigungen, Nutzung von Gemeindeeigentum oder finanzielle Unterstützung, außerdem bei Formalitäten zur Vereinsgründung oder dem Zugang zu Beratungsangeboten. Die Stelle wird nicht neu geschaffen, sondern durch eine Änderung von Stellenbeschreibungen generiert.
3. Die Gemeindevertretung ernennt eine Ombudsperson für das Ehrenamt. Dieser soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen. Die Gemeindeverwaltung ruft in Oststeinbek aktuell zu Bewerbungen auf. Die Tätigkeit der Ombudsperson ist ehrenamtlich.
4. Oststeinbek führt eine Ehrenamtskarte mit niedrigschwelligen Vergabekriterien. Die Verwaltung sorgt durch die aktive Ansprache von ortsansässigen Unternehmen dafür, dass attraktive Vorteile für die Inhaber der Karte geschaffen werden. Die Bürgermeisterin legt der Gemeindevertretung einen Vorschlag für die Vergabekriterien vor.
5. Eigentum der Gemeinde, das für ehrenamtliche Aktivitäten nützlich ist, soll den Ehrenamtlichen nach Möglichkeit verfügbar gemacht werden. Gemeindeverwaltung entwickelt einen Katalog von Gegenständen, die verleihbar sind – z.B. Tische, Stühle, Bühnen, Zelte –, versieht ihn mit Vorschlägen für Verleihkonditionen und legt ihn der Gemeindeverwaltung zum Beschluss vor.
6. Die Gemeindeverwaltung veranstaltet eine Ehrenamtsmesse, auf der die Vereine Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements präsentieren. Die Veranstaltung wird mit einem auskömmlichen Werbe- und Organisationsbudget ausgestattet und aktiv von der Verwaltung beworben. Die Angebote der Vereine werden zudem dauerhaft in einem eigenen Ehrenamts-Bereich der Website der Gemeinde zusammengefasst.
Begründung:
Oststeinbek zeichnet sich aus durch seine vielfältige Vereinswelt, die getragen ist von starkem ehrenamtlichem Engagement. Die Aktivitäten der Ehrenamtlichen tragen in vielfältiger Weise zum Gemeinwohl bei – sei es durch kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen oder durch die Förderung der Sicherheit im Ort. Die Lebensqualität wird hierdurch erheblich erhöht und die Gemeinde gewinnt als Wohnort an Attraktivität, was z.B. für den Werterhalt der Immobilien unverzichtbar ist.
Nachdem die Arbeiterwohlfahrt in Oststeinbek massive Nachwuchsprobleme hatte, hatte die CDU-Fraktion mit einem Antrag vorgeschlagen, durch die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Rathaus bestimmte Funktionen, die bislang ehrenamtlich ausgeübt wurden, durch die Verwaltung ausführen zu lassen. Außerdem wurde eine Ehrenamtsmesse vorgeschlagen. Wir möchten diese guten Ansätze, die ein wenig in Vergessenheit geraten sind, mit unserem Antrag „Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken!“ aufgreifen, modifizieren und erweitern.
Wir sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Kommunalverwaltung ist, Voraussetzungen zu schaffen, die eine bestmögliche Entfaltung ehrenamtlicher Aktivitäten gewährleistet. Wir sind nicht für weniger sondern für mehr Ehrenamtsförderung. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zum Nutzen für das Gemeinwohl gering.
Die Gründe im Detail:
Zu Nr. 1 (Grundsatz der kommunalen Verwaltung): Zunächst ist es von Bedeutung, dass die Gemeindevertretung sich noch einmal ausdrücklich und grundsätzlich dazu bekennt, das Ehrenamt im Ort wertzuschätzen. Dieser Wertschätzung wird konkret Ausdruck verliehen durch die Verankerung der Ehrenamtsförderung als Grundsatz und Ziel der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung legt gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung SH (GO) die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest. An diese ist die Bürgermeisterin gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 GO rechtlich bei der Leitung der Verwaltung der Gemeinde gebunden. Durch den Grundsatzbeschluss wird folglich – wenn auch abstrakt – die Förderung des Ehrenamtes zu einem rechtlich verbindlichen „Roten Faden“ der Verwaltung und als Ziel klar definiert: Wir wollen einen lebendigen Ort mit starkem Ehrenamt – und sind bereit, hierfür etwas zu tun!
Die Definition des Ehrenamts ist hierbei weit zu verstehen. Gesetzlich ist der Begriff nicht einheitlich und umfassend definiert. Erfasst von einer „Oststeinbeker Definition“ sein sollten jedenfalls alle gesetzlich als „Ehrenamt“ bezeichneten Tätigkeiten (Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben), ebenso wie alle sonstigen gemeinwohlorientierten, unentgeltlichen Tätigkeiten. Es ist sinnvoll, hierzu eine separate Richtlinie für die Verwaltung zu erstellen, die den Rahmen dieses Antrages jedoch sprengen würde. Es wird auf die ausführliche Kommentierung von Horst Steinmeyer zu § 118a Sozialgesetzbuch III („Ehrenamtliche Betätigung“), Rn. 13-16, in Gagel, SGB II / SGB III (45. Ergänzungslieferung 2012) verwiesen, die wertvolle Kriterien und Erläuterungen liefert, die auch sonst Anwendung in der öffentlichen Verwaltung finden.
Zu Nr. 2 (Ehrenamts-Koordinator): Die Errichtung eines einheitlichen Ansprechpartners hat zum Ziel, die Betreuung der zahlreichen Vereine zu bündeln und hiermit den Ehrenamtlichen klare Verwaltungsstrukturen anzubieten, die ihre Arbeit erleichtern. Durch die Kanalisierung von Anfragen wird die Kommunikation mit den Vereinen effizienter und die Umsetzung von Vorhaben oder Lösung von Problemen erleichtert. Die Aktiven haben künftig „ein Gesicht“, an das sie sich mit ihren Anliegen wenden können. Interessierte Bürger können beim Koordinator erfragen, wo man sich im Ort engagieren kann. In der Praxis könnte es sogar dazu kommen, dass verwaltungsintern auch eine gewisse Vertretung der Ehrenamtsinteressen durch den Koordinator „nach innen“ erfolgt, was wünschenswert wäre.
Da keine neuen Aufgaben generiert werden, sondern lediglich Anfragen gebündelt werden, erscheint zusätzliches Personal für diese Aufgabe nicht nötig. Bei geschickter Umsetzung könnte die Einrichtung des Koordinators sogar Effizienzeffekte generieren und die Verwaltung insgesamt ein wenig entlasten. Eine Testphase könnte hier Erfahrungen liefern.
Zu Nr. 3 (Ombudsperson): In der jüngeren Vergangenheit ist es zu Konflikten zwischen Verwaltung und Ehrenamtlichen gekommen. Es wurden unterschiedliche Wege beschritten, diese zu lösen. Unter anderem wurden auch die Fraktionen direkt angesprochen, was sicher nicht den Königsweg darstellt und außerdem für viele eine zu große Hürde darstellt. Sollte es gelingen, einen Bürger zu finden, der sich mit den Bedürfnissen Ehrenamtlicher einerseits und der Verwaltungsrealität der Gemeinde andererseits auskennt, könnte ein angenehmer Weg beschritten werden, solche Konflikte künftig „schlank“ zu lösen und die Verwaltung zu entlasten. Uns schwebt hier ein ehemaliger Ehrenamtlicher vor, der über Vermittlungsgeschick verfügt und allein Kraft seiner persönlichen Autorität sowohl bei Ehrenamtlichen als auch bei der Verwaltung Anerkennung findet (keine besonderen Rede- oder Beteiligungsrechte o.ä. in Ausschüssen). Die Arbeitsbelastung dürfte sich in Grenzen halten. Bürgervorsteher und Gemeindevertretung müssten sich nur noch in Eskalationsfällen einschalten.
Zu Nr. 4 (Ehrenamtskarte): Die Ehrenamtskarte wurde in SH bereits vor einigen Jahren vom Sozialministerium initiiert, um Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit zu honorieren (https://www.ehrenamtskarte.de/). Das landesweite Projekt ist jedoch derzeit faktisch eingestellt, da es fast keine Angebote für die Karteninhaber gibt. Zwar soll die Karte durch einen Projektträgerwechsel zum „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ wiederbelebt und weitergeführt werden, allerdings befindet man sich hier erst in der Konzeptionsphase. Außerdem bedarf die sinnvolle Einführung der Karte in jedem Falle aktiver Tätigkeit vor Ort: Um Ehrenamtlichen spürbare geldwerte Vorteile zu bieten, muss die Verwaltung aktiv auf örtliche Gewerbetreibende zugehen, um dort attraktive Spezialkonditionen auszuhandeln. Überregionale Angebote sind wohl eher uninteressant. In Betracht kommen sämtliche Dienstleister im Ort oder auch überregional. Die Unternehmen bekommen hierdurch die Möglichkeit, sich werbewirksam am Markt als Förderer des Ehrenamtes zu positionieren. Eine Einbindung des Gewerbebundes könnte hier evtl. eine interessante Kooperation darstellen und sollte dort angefragt werden.
Kritisch zu sehen ist die hohe Vergabeschwelle der landesweiten Ehrenamtskarte (erst ab 5 Stunden Ehrenamt pro Woche über zwei Jahre). Daher ist es evtl. sinnvoll, eine eigene Karte mit niedriger Vergabeschwelle im Ort aufzulegen. Allerdings befindet sich das Thema der Vergabeschwelle auch beim neuen Projektträger auf Landesebene noch in der Diskussion und man kann die Entwicklung noch einige Wochen abwarten. Die genauen Vergabekriterien sollten im Laufe des Prozesses auch und gerade mit den Vereinen selbst abgestimmt werden.
Zu Nr. 5 (Leihgegenstands-Verzeichnis): In der letzten Zeit besteht ein dem Grunde nach berechtigter – in der Umsetzung bisweilen über das Ziel hinausgehender – Trend in der Verwaltung, die Nutzung von Gemeindeeigentum durch Vereine zu einzuschränken. Klar ist jedoch, dass dies nicht dazu führen darf, dass Vereine für öffentliche Feste keine Bühnen oder Ähnliches mehr ausleihen dürfen. Wir brauchen daher klare Regeln, die es zu transparenten und angemessenen Konditionen erlauben, das Gemeindeeigentum zu nutzen.
Zu Nr. 6 (Ehrenamtsmesse): Wir begrüßen die von der CDU vorgeschlagene Ehrenamtsmesse ausdrücklich und halten es für eine ausgezeichnete Idee, dass sich Bürger mit prinzipiellem Interesse an Engagement auf einem „Markt der Möglichkeiten“ informieren können, welche vielen Gesichter ehrenamtliche Tätigkeit haben kann. Die Messe muss aber professionell vorbereitet, beworben und ausgestattet werden, damit Aussteller und Interessenten angezogen werden und wir keinen traurigen Flohmarkt auf einem dunklen Rathausflur veranstalten.
Das „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ plant für das Frühjahr 2013 landesweit und mit Unterstützung der Landesregierung lokale „EhrenamtForen“ mit dem Motto „Anerkannt im Ehrenamt“, in deren Rahmen die Messe stattfinden könnte. Es würden dann begrenzt finanzielle Mittel für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Dauerhaft sollten alle Anbieter eine kleine Präsentationsmöglichkeit auf der Rathauswebsite haben.