Martina Denecke ist abgewählt

Das Ergebnis steht fest: Die Oststeinbeker Bürger haben heute ihre Bürgermeisterin Martina Denecke mit überwältigender Mehrheit abgewählt. 91,55 % der Wähler – das waren 3.487 Bürger – stimmten für die Abwahl. Damit wurde das doppelte Quorum erreicht (Ja-Stimmen von 20% der Wahlberechtigten plus einfache Mehrheit). Genügt hätten 1.457 Ja-Stimmen. Für den Kreis Stormarn stellt das eine Premiere dar: noch nie war hier ein Abwahlverfahren erfolgreich. In Schleswig-Holstein ist es erst die zweite erfolgreiche Abwahl eines Bürgermeisters.

Insgesamt waren 7.285 Wahlberechtigte zur Abstimmung aufgerufen – hiervon nahmen 3.809 an der Abwahl teil. Die Wahlbeteiligung betrug damit  52,57 % und war fast so hoch wie bei der letzten Landtagswahl. Bei der Bürgermeister-Stichwahl im Januar 2011 betrug die Wahlbeteiligung nur 47 %, 1.747 Bürger hatten damals für Martina Denecke gestimmt.

Nachdem der Gemeinde-Abstimmungsausschuss morgen dieses Ergebnis festgestellt hat, wird die bereits seit Dezember suspendierte Bürgermeisterin am Dienstag 0 Uhr aus dem Amt scheiden.

SPD-Fraktionsvorsitzende Irene Kastner: „Das ist eine gute Nachricht in zweifacher Hinsicht: Erstens ist nun der Weg frei für die Neuwahl eines kompetenten Nachfolgers. Die Verwaltung in Oststeinbek kann bald wieder arbeitsfähig werden, was unser einziges Ziel ist. Und zweitens hat Oststeinbek als Kommune Zusammenhalt in einer sehr schwierigen Situation bewiesen. Wir werten das Ergebnis auch als Vertrauensbeweis gegenüber den Parteien und den gewählten Bürgern in der Selbstverwaltung der Gemeinde.“

Partylaune kommt bei Kastner aber nicht auf: „Wir feiern hier keinen Wahlsieg. Die Wahl und Abwahl von Martina Denecke hat Oststeinbek schweren Schaden zugefügt, der noch lange nicht wieder behoben ist. Alle Beteiligten haben in den letzten 2 Jahren gelitten – am meisten die Rathaus-Mitarbeiter, aber auch die ehrenamtlichen Bürger in der Selbstverwaltung sowie die Engagierten in den Vereinen und Initiativen haben wegen der politischen, juristischen und zwischenmenschlichen Querelen unglaublich viel zusätzliche Freizeit opfern müssen. Vor uns steht nun die Herausforderung, einen fähigen Nachfolger zu finden. Erst wenn dieser gewählt ist und die diversen Baustellen im Rathaus abgearbeitet hat, wird unser Ort wieder zur Normalität finden. Insgesamt wird dieser Prozess Oststeinbek am Ende wohl fast vier Jahre lang gelähmt haben und sehr teuer gewesen sein.“

Für die Wahl eines Nachfolgers sind die Parteien im Ort vorschlagsberechtigt, der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. „Nach den schlechten Erfahrungen bei der letzten Wahl werden wir intensiv versuchen, einen gemeinsamen Kandidaten aller Parteien aufzustellen und dessen Kandidatur ausführlich im Ort zu diskutieren.“, so Kastner. Die Planungen hierfür sollen zügig anlaufen, da die Neuwahl laut Gemeindeordnung binnen 6 Monaten stattfinden muss. Parallel zu diesem Verfahren findet am 26. Mai noch die Kommunalwahl statt.

[Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 10.03.13]

Wahlhelfer – die unscheinbaren Säulen der Demokratie

Politiker, auch Hobbypolitiker, stehen oder stellen sich gern mal ins Rampenlicht. Das liegt teils in ihrer jeweiligen Persönlichkeit begründet, teilweise ist es aber auch zwingend erforderlich, um Politik zu machen. Gerade vor Wahlen und Abstimmungen nimmt diese öffentliche Präsenz erheblich zu und auch am Abstimmungstag klicken Kameras an Wahlurnen und klingen Sektgläser auf Wahlpartys.

Aber wer sorgt eigentlich für die technische Abwicklung der Wahl? Das sind die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie sorgen bereits früh morgens am Wahltag dafür, dass ab 8 Uhr das Wahllokal aufgebaut und geöffnet ist. Sie prüfen für jeden einzelnen Wähler, ob er im Wählerverzeichnis steht und händigen die Stimmzettel aus. Nach zehn Stunden nur bedingt aufregender Tätigkeit beginnen die Wahlhelfer mit der Auszählung aller Stimmzettel. Je nach anstehender Wahl, kann dies kompliziert und langwierig sein. Zum Beispiel, wenn mehrere Wahlen mit jeweils Erst- und Zweitstimme an einem Tag zusammen gefasst werden. In mehreren Zähldurchgängen wird dann sorgfältig und dennoch schnellstmöglich das Ergebnis ermittelt, auf das die Bürger und Politiker so sehnsüchtig warten.

Es gibt ganze Wahlhelferdynastien, Familien, die sich schon seit Generationen als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Das führt zu großem Sachverstand und Routine in den Wahlhelfer-Teams und somit letztlich zu sicheren und professionellen Auszählungen.

Ohne dieses Engagement wäre Demokratie praktisch nicht möglich. Die Wahlhelfer sind die unscheinbaren Säulen der Demokratie.

Mehr kommunale Bürgerbeteiligung – Änderung der Gemeindeordnung in Kraft

Der Kieler Landtag hat am 21. Februar eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene führen soll. Das Gesetz ist am vergangenen Montag (26.2.) in Kraft getreten.

Kern des Gesetzes ist die Erleichterung und Erweiterung von Bürgerbegehren. Die Erleichterung (geringere Quoren für Einleitung und Abstimmung des Begehrens) wirkt sich aber erst für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern aus, so dass sie für Oststeinbek irrelevant ist.

Wohl aber sind die neuen inhaltlichen Regeln bedeutend:

  • Es wurde ein Anhörungsrecht für die Initiatoren eingeräumt,
  • zulässig sind jetzt auch Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen
    der Bauleitplanung sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
    ,
  • die bisher nur sechswöchige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft,
  • der Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine
    Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt,
  • es wurde die Möglichkeit für die Gemeindevertretung eingeführt,
    einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen und
  • eine Gemeindevertretung kann bereits mit einfacher
    Mehrheit
    (bisher nur mit Zweidrittelmehrheit)
    selbst einen Bürgerentscheid ansetzen.

Zudem gibt es nun die neue Möglichkeit der „konsultativen Einwohnerbefragung„, also das Recht für die Gemeindevertretung, offizielle Umfragen unter Einwohnern zu beschließen.

Für die Einwohnerfragestunden in Gemeindevertretung und Ausschüssen ist das Mindestalter von 14 Jahren abgeschafft worden – das heißt, dass nun auch Kinder Fragen stellen dürfen. Hierzu passt, dass auch die von der Vorgängerregierung gelockerte Vorschrift über die Pflicht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wieder verschärft wurde.

Außerdem wurden zwei Änderungen der Vorgängerregierung von vor einem Jahr wieder rückgängig gemacht, die den Kommunen viel Verwaltungsaufwand beschert hätten. Die Regelungen zur Einwohnerversammlung, zum kommunalen Petitionsrecht und zum Einwohnerantrag wurden nun wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit entfällt vor allem die lästige Umsetzung des Einwohnerantrages in gemeindliches Satzungsrecht, die zuvor geplant war.

Das Gesetz wurde in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Eine Fließtext-Fassung ist noch nicht verfügbar, nur das etwas kompliziert zu lesende Dokument des Ausschusses. >> Landtags-Drucksache 18/501

Wir dürfen uns versammeln!

Klar, versammeln darf man sich sowieso. In dem von der suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke angestrengten Rechtsmittelverfahren gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig von vor 2 Wochen ging es – neben dem Streit um die Rechtmäßigkeit einiger Äußerungen – um die Frage, ob die Einwohnerversammlung zum Thema der Abwahl zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat heute nunmehr grünes Licht für die Einwohnerversammlung gegeben. Das Thema Abwahl ist wichtig und eine Versammlung mit diesem Gegenstand verletzt nicht die Chancengleichheit im Abwahlverfahren. Solange die Bürgermeisterin an der Versammlung teilnehmen und dort reden dürfe, herrsche sozusagen Waffengleichheit. Da der Bürgervorsteher schon vor geraumer Zeit öffentlich und auch Frau Denecke persönlich via Anwalt mitgeteilt hatte, dass sie herzlich zu den Versammlungen eingeladen ist, stellt das kein Problem dar.

Offen bleibt die Frage: was soll das eigentlich alles? Warum verteilt sie nicht lieber Flyer und überzeugt die Bürger im persönlichen Gespräch im EKZ, wie sie es angekündigt hatte? Diese Frage stellt sich heute auch der Kommentator Alexander Sulanke im Stormarnteil des Hamburger Abenblattes.

Wie dem auch sei, für uns reiht sich dieser Konflikt nahtlos ein in die Liste der bisherigen Vorkommnisse. Ob es die rechtswidrige Rücknahme der Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.12 war, oder die „gelbe Umfrage“ mit dem wohl ziemlich offenkundigen Ziel, unliebsame Parteibeiträge aus dem Grünen Blatt zu verbannen, oder die „Kommentierung“ des amtlichen Kreis-Prüfberichts mit kritischen Feststellungen zur Arbeit der Bürgermeisterin – immer fragte man sich: Muss es denn noch ein Eigentor sein?

Für uns wird von Tag zu Tag deutlicher, dass Oststeinbek eine neue BürgermeisterIn braucht.

Einwohnerversammlung diesen Mittwoch (27.2.) in Oststeinbek!

Am kommenden Mittwoch (27.2.) findet nach langer Zeit wieder eine Einwohnerversammlung in Oststeinbek statt! Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Es können Anträge gestellt und praktisch alle Themen diskutiert werden, die sich auf den Ort und seine Selbstverwaltung beziehen. Spannende Themen sind sicherlich der soeben beschlossene KiTa-Neubau, die Neuvermietung im Kratzmannschen Hof und natürlich die Bürgermeister-Abwahl am 10. März.

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: Bürgersaal im Kratzmannschen Hof

Tagesordnung: >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung

Rechtliche Grundlagen:

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Initiative „Pro Oststeinbek“ gestartet

Die gemeinsame Initiative aller Fraktionen in der Gemeindevertretung zur Bürgermeister-Abwahl am 10. März ist gestartet. Auf der Internetplattform www.pro-oststeinbek.de werden alle Infos zur Abwahl zentral zusammen gefasst.

Auch auf Facebook gibt es eine Präsenz der Initiative: https://www.facebook.com/pro.oststeinbek

Außerdem werden am heutigen Sonntag Plakate zur Abwahl im gesamten Ort aufgestellt.

Einwohnerversammlung am 12.2. in Havighorst

Am Dienstag, dem 12. Februar, 19.30 Uhr, findet im Gasthof Schwarzenbeck (Havighorst, Dorfstr. 26) die erste von zwei einberufenen Einwohnerversammlungen statt. Eingeladen sind alle Einwohner Oststeinbeks! Hier finden Sie die >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung. Die zweite Versammlung ist am 27.2. im Bürgersaal (Kratzmannscher Hof).

Der Bürgervorsteher hat sich zur Einberufung der Einwohnerversammlung entschlossen, da es in der letzten Zeit aufgrund mehrerer bedeutender Themen zunehmend zu Fragen von Einwohnern kommt, die in den 15-minütigen Fragestunden zu Beginn der Ausschuss-Sitzungen nicht ausreichend beantwortet werden können. Beispielhaft zu nennen sind hier die Bürgermeister-Abwahl, die Zukunft des Kratzmannschen Hofes und die Situation der Kinderbetreuung. Es sind aber auch Fragen zu allen sonstigen Themen der kommunalen Selbstverwaltung zulässig.

Wir begrüßen die Einberufung der Versammlung! Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern, in Ruhe Fragen an die Verwaltung und den Bürgervorsteher zu stellen und auch eigene Anregungen zur Beratung in die Gemeindevertretung zu geben. Die Einwohnerversammlung kann die Gemeindevertretung sogar per Mehrheitsbeschluss verpflichten, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Richtig genutzt können die Einwohnerversammlungen ein guter Bestandteil unserer örtlichen Gemeinschaft sein. Wir sind gespannt darauf, wie es funktioniert.

Weiterführende Informationen: Die Rechtsgrundlagen der Einwohnerversammlung

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Ein X für ein U

Stellungnahme von Martina Denecke veröffentlicht

Nachdem die wegen des schweren Vertrauensverlustes in Bevölkerung und Gemeindevertretung suspendierte Bürgermeisterin Martina Denecke wochenlang nicht Willens war, inhaltlich zu den gravierenden Vorwürfen gegen sie Position zu beziehen, ist nun endlich eine offizielle schriftliche Stellungnahme erschienen. Sie wurde im heute verteilten „Grünen Blatt“ – dem Mitteilungsblatt der Gemeinde – veröffentlicht. Kurz zusammen gefasst: Frau Denecke hat alles richtig gemacht, die Verwaltung war bisher nicht „rechtssicher“ und die ehrenamtlichen Politiker sämtlicher Fraktionen führen die Bürger an der Nase herum und verschwenden Steuergeld.

Seriös geht anders.

>> Hier finden Sie die Stellungnahmen zum Abwahlverfahren zum Download (1,25 MB).

FAQ | Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bürgermeister-Abwahl

Die SPD Oststeinbek beantwortet hier die wichtigsten Fragen zum Bürgermeister-Abwahlverfahren. Die Liste wird nach und nach erweitert. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern an post(ätt)spd-oststeinbek(punkt)de – wir ergänzen diesen FAQ-Katalog dann schrittweise.

1. Wann findet die Abwahl statt?

Abstimmungstermin ist der 10. März 2013. Die Wahllokale sind genau wie bei einer normalen Wahl an den bekannten Orten und zur üblichen Zeit von 8-18 Uhr geöffnet.

2. Kann ich per Brief abstimmen?

Ja, Briefabstimmung kann ab dem 4. Februar (bis zum 8.3.) beantragt werden. Ihre Abstimmungsunterlagen können Sie persönlich vor Ort im Rathaus, schriftlich oder per Mail bei der Gemeinde-Abstimmungsleiterin, Frau Gruwe, beantragen. Alles läuft wie sonst auch bei Wahlen.

3. Wie viele Stimmen werden für eine Abwahl benötigt?

Über das erforderliche Quorum kursieren teilweise falsche Informationen, auch in der Presse. Es ist ein sog. doppeltes Quorum nötig.

  • 20% der Wahlberechtigten in Oststeinbek müssen für die Abwahl stimmen. Da bei kommunalen Wahlen schon Sechzehnjährige wählen dürfen, sind über 7.000 Bürger wahlberechtigt. Aufgerundet brauchen wir also 1.500 Stimmen. Wenn weniger als 1.500 Abwahl-Befürworter zur Wahl gehen, scheitert die Abwahl.
  • Die Abwahlbefürworter müssen zudem am Tag der Abstimmung in der Mehrheit sein. Wenn also den (mindestens) 1.500 Ja-Stimmen (=für die Abwahl) z.B. 1.700 Nein-Stimmen (=gegen die Abwahl) gegenüber stehen sollten, wäre das Verfahren ebenfalls gescheitert.

Fazit: Alle die wollen, dass wir eine/n neue/n Bürgermeister/in wählen können, müssen sich am 10. März aufraffen und mit „Ja“ stimmen!

4. War die Unterschriftensammlung nicht schon die Abwahl?

Nein! Die Unterschriftensammlung war nur eine von zwei Initiativen zur Einleitung des Abwahlverfahrens. Die Abwahl selbst folgt erst am 10. März 2013. Wenn Sie wollen, dass es einen Wechsel an der Rathausspitze gibt, ist es also unbedingt erforderlich, noch einmal an der Abstimmung im März teilzunehmen!

5. Warum gab es die umständliche Unterschriftensammlung – hätte nicht auch die Politik direkt das Abwahlverfahren einleiten können?

Ja, hätte sie. Die Fraktionsvorsitzenden hatten sich aber zuvor geeinigt, das Verfahren nicht einfach von oben herab einzuleiten, sondern die Bürger vorher nach ihrer Meinung zu fragen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Abwahlverfahren macht man nicht „mal eben so“. Die Bürger müssen möglichst gut über die Gründe informiert sein und letztlich auch zur Wahl gehen. Viele Abwahlverfahren scheitern! Durch die Unterschriftensammlung erhält man ein erstes Stimmungsbild und sensibilisiert die Bürger für das Thema. Außerdem ist uns sehr wichtig, dem falschen Eindruck entgegen zu wirken, es handele sich hier lediglich um ein „Kommunikationsproblem“ zwischen Politik und Bürgermeisterin.

Nachdem weit mehr als die nötigen Unterschriften in Rekordzeit zusammen gekommen waren, wurde die Abwahl aber durch einen Antrag und Beschluss in der Gemeindevertretung eingeleitet. Dies hat das Verfahren erheblich beschleunigt. Die Unterschriften waren somit elementarer Bestandteil des Prozesses. Ohne den Erfolg der Sammlung wäre es nicht so schnell zum dem Beschluss der Gemeindevertretung gekommen.

6. Hatte die SPD vor Dezember keine eigene Meinung zum Abwahlverfahren?

Doch. Frau Denecke hat unsere Erwartungen an eine Führungskraft massiv enttäuscht und ihre Versprechungen bezüglich ihrer Fähigkeiten nicht eingehalten. Sie ist aus unserer Sicht nicht für dieses Amt qualifiziert. Die Zusammenarbeit in den Gremien ist mit allen Fraktionen praktisch unmöglich, die Mitarbeiter des Rathauses sind massiv frustriert, mit nahezu allen Ehrenamtlichen hat es sich die Bürgermeisterin verscherzt, kurzum: der politische Betrieb ist faktisch zum Erliegen gekommen. Um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, muss schnellstens gehandelt werden.

Wir haben uns aber bis Dezember mit einer Abwahl-Forderung nicht aus dem Fenster gelehnt, weil wir ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien im Ort für wichtig halten. Außerdem wollten wir aus Gründen der Historie der BM-Wahl (wir hatten ja einen anderen Kandidaten) nicht die ersten sein, die eine Abwahl fordern. Somit hatten wir uns zunächst auf sachliche, aber deutliche Kritik an der Amtsführung beschränkt.

7. Warum hat man nicht vorher ein Mediationsverfahren versucht?

Da keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen seitens der Bürgermeisterin zu erkennen waren und sind, hielten und halten wir ein Mediationsverfahren für nicht erfolgsversprechend. Frau Denecke hat in den letzten anderthalb Jahren vor der Einleitung der Abwahl nicht ein einziges Mal einen Fehler zugegeben. Stets wurde die Verantwortung auf andere (Gemeindevertretung, Mitarbeiter, unfähige Rechtsanwälte, Landkreis) abgeschoben oder das Vorhandensein eines Problems vollständig negiert. Immer wieder haben Politiker, Landrat und Hauptausschuss versucht oder angeboten, Frau Denecke Ratschläge zu geben, wie man die Situation verbesser könnte. Der Hauptausschuss hat auch erfolglos versucht, Frau Denecke professionelle Hilfe (Beratungsfirma) anzubieten. All diese Angebote wurden stets von ihr abgelehnt. Dies zeugt von erheblichen Defiziten bezüglich ihrer Kritikfähigkeit.

Außerdem geht es hier nicht um ein einzelnes Problem, um fehlende persönliche Sympathien oder eine sachliche Meinungsverschiedenheit, sondern um die grundsätzliche und immer wieder zu Tage tretende Überforderung der Bürgermeisterin mit ihrem Amt. Eine Mediation kann helfen, wenn man sich gestritten hat. Das ist hier aber nicht das Problem. Wir zweifeln an der Fähigkeit Frau Deneckes, das Amt auszuüben.

8. Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich an der Abwahl teilnehme?

Nein! Die Wahl ist geheim!

Peter Hartmann – 40 Jahre in der SPD

Peter Hartmann mit Bundestagskandidatin Nina Scheer und Laudator Martin Habersaat, MdL. Foto: Shakira-Jil Simon

Am 1. Februar 1972 trat Peter Hartmann in die SPD ein. Zunächst in den damaligen Ortsverein Hoisbüttel, der heute zu Ammersbek gehört. Über Reinbek landete er schließlich in Oststeinbek, wo er bis heute aktiv ist. Für seine 40jährige Mitgliedschaft in der Partei und sein herausragendes Engagement wurde Peter Hartmann von Martin Habersaat, dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, beim Neujahrsempfang der Südstormarner Ortsvereine geehrt.

Ich bin kein in der Wolle gefärbter Sozialdemokrat.

(Peter Hartmann)

Peter Hartmann, gelernter Schiffsmaschinenschlosser, ist nach eigener Aussage kein „in der Wolle gefärbter Sozialdemokrat“. Er stammt aus einem unpolitischen Arbeiterhaushalt und fand in den Jahren der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt in die Politik. „Willy Brandt und Walter Scheel standen für Aufbruch und eine ‚Neue Zeit‘, das spürten die Menschen im Lande – auch ich.“ Mit den Namen der zu Demokraten mutierten Altnazis Kiesinger und Filbinger könne man ihn auch heute noch zu politischem Einsatz motivieren, erzählte Hartmann.

Martin Habersaat skizzierte in seiner Rede den politischen Weg Hartmanns, der 1978 erstmals in die Gemeindevertretung Oststeinbeks gewählt wurde und ihr bis 2003 ununterbrochen angehörte – davon 12 Jahre als Fraktionsvorsitzender. Auch Ortsvereinsvorsitzender war er und Mitglied der Kreistagsfraktion der SPD Stormarn, der er 10 Jahre lang angehörte. Als Anerkennung für seine kommunalpolitische Arbeit wurde Peter Hartmann 2003 die Goldene Ehrennadel der Gemeinde Oststeinbek verliehen.

Noch heute ist Peter Hartmann aktiv, Vielen ist er beispielsweise als Organisator von Fahrradtouren durch Stormarn und Hamburg bekannt. Dass das noch lange so bleiben möge, wünschte der Laudator und schloss mit „einem großen Dankeschön im Namen der SPD deinen Einsatz!“