Unsere Büchereien

Die SPD-Fraktion wird sich für den Erhalt der Gemeindebücherei Oststeinbek einsetzen, eine Schließung kommt für uns nicht in Frage.

Die Presseberichterstattung, die SPD habe die „Schließung der Büchereien beantragt“, war übrigens falsch. Wir hatten nur vorgeschlagen, eine langfristige Integration in die neue Schule zu prüfen, auch um einen Standort zu haben, der gut erreichbar für die Schüler ist. Nach Gesprächen mit der Bibliothekarin und der Bürgerinitiative zum Erhalt der Büchereien haben wir diese Idee jedoch verworfen: anders als wir zunächst vermutet hatten wird die Bücherei von überraschend vielen Erwachsenen genutzt (42% der Ausleihungen sind Erwachsenenbücher). Die Bücherei scheint auch ein beliebter Treffpunkt für Senioren zu sein. Der Standort in der Ortsmitte ist daher wichtig und soll erhalten bleiben.

Während sich die Zahl der Ausleihungen in Oststeinbek in den letzten vier Jahren verdoppelt hat, sind die Nutzerzahlen der Bücherei in Havighorst leider rückläufig. Es ist zudem schwierig, für die kleine Außenstelle ein attraktives Angebot an Büchern und Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten. Wir haben uns daher schweren Herzens dazu entschlossen, die Bücherei Havighorst aufzugeben. Natürlich ist uns bewusst, dass damit die einzige feste kulturelle Einrichtung in unserem kleinen Ortsteil verloren geht. Die frei werdenden Flächen bieten sich aber als Veranstaltungsraum an, der in Havighorst fehlt. Der Ortsbeirat wird darüber zu beraten haben, auch über die Parkplatzsituation.

Der Erfolg der Bürgerinitiative für den Erhalt der Büchereien war beeindruckend – 1.152 Oststeinbeker hatten in kurzer Zeit unterschrieben. Viele Bürger sollen aber überrascht gewesen sein, dass es in Oststeinbek überhaupt eine Bücherei gibt. Wir werden daher beantragen, das Gebäude in der MöLa durch einen größeren, gut sichtbaren Schriftzug für alle erkennbar zu machen. Öffentliche Infrastruktur muss auch sichtbar sein. Wir haben dies bereits für den Bürgersaal beantragt.

Kinderbetreuung nach der Schule: Ja zum Hort!

Die SPD-Fraktion spricht sich klar für eine Beibehaltung der qualitativ hochwertigen Hortbetreuung aus. Den Vorschlag des Bürgermeisters sowie der CDU- und OWG-Fraktion, eine Ganztagsschule einzurichten um Geld zu sparen, unterstützen wir nicht.

Im Gegensatz zur Ganztagsschule existieren für den Hort eine ganze Reihe von Qualitätsvorschriften. Die Gruppen sind kleiner, es gibt mehr und besser ausgebildete Betreuer sowie Mindeststandards für die Ausstattung der Räume. Kreis- und Land zahlen unserer Gemeinde erhebliche Zuschüsse für den Betrieb des Hortes sowie für die Geschwisterermäßigung, die wir für die Ganztagsschule nicht erhalten würden. Die Personalkosteneinsparung durch eine Ganztagsschule wäre deshalb vergleichsweise gering. Außerdem wollen wir keine „Zwei-Klassen“-Betreuung, also eine Billigvariante neben dem Hort.

Im Kulturausschuss am 17. Februar haben wir als einzige Fraktion dafür gestimmt, das Raumkonzept für den Schulneubau auf einen Hort auszulegen. Wir werden uns weiter für den Hort und eine bedarfsdeckende Gruppenplanung einsetzen. Qualitätsminderungen bei der Kinderbetreuung werden wir nicht zustimmen.

Die Gemeindevertretung entscheidet am Montag, dem 23. März, über das Raumkonzept der Schule. Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Bürgersaal und ist öffentlich.

Straßenausbaubeiträge – die Diskussion beginnt

Eine Einwohnerversammlung am 27.11.14 hat den Startschuss für die Diskussion über die neue Oststeinbeker Straßenausbaubeitrags-Satzung gesetzt. Es geht um Geld, daher ist das Thema natürlich heiß. Das Ziel der Versammlung war, die Bürger zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die rechtlichen Grundlagen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu informieren. Dieser Ansatz wurde allgemein sehr gut aufgenommen, auch wenn den meisten das Thema natürlich nicht schmeckt. Für alle die nicht zur Versammlung kommen konnten, hier noch einmal die wichtigsten Infos.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge sind eine gängige Kommunalabgabe, die Kosten bestimmter Straßenbaumaßnahmen an Gemeindestraßen teilweise auf die Anlieger umlegt. Alle umliegenden Gemeinden haben derartige Satzungen. Oststeinbek hatte bis 2004 ebenfalls eine Satzung, die jedoch aufgrund eines automatischen Geltungsdauer-Ablaufes nicht mehr in Kraft ist. In der Zwischenzeit gab es keinen Bedarf für eine Satzung, da keine umlagefähigen Ausbaumaßnahmen stattgefunden haben.

Muss die Gemeinde Beiträge erheben?

Ja. Das schleswig-holsteinische Kommunalabgabengesetz sieht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausdrücklich vor (§ 8 SH-KAG). Eine Regelung, die die Erhebung in das Ermessen der Gemeinde stellte, wurde vom Gesetzgeber gestrichen. Da Beiträge grundsätzlich allgemeinen Steuern vorgehen, sind Straßenausbaubeiträge zwingend zu erheben und dürfen nicht durch z.B. eine Erhöhung der Grundsteuer umgangen werden.

Welche Varianten gibt es?

Es gibt die einmaligen und die wiederkehrenden Beiträge.

Einmalige Beiträge werden direkt nach einer durchgeführten Baumaßnahme von den unmittelbaren Anliegern erhoben. Die Beiträge können in bis zu 10 Jahresraten gezahlt werden, so dass eine zu große Einmalbelastung weitgehend vermieden werden kann.

Vorteile

  • Geringer Verwaltungsaufwand, also geringe Kosten für die Allgemeinheit
  • Jeder Bürger zahlt für eine konkrete Maßnahme „vor der Haustür“, was die Akzeptanz erhöhen kann.

Nachteile

  • Gelegentlich wird es als ungerecht empfunden, dass (nur) die Anlieger für eine Straße zahlen müssen, die auch von Nicht-Anliegern genutzt wird.

Wiederkehrende Beiträge sind eine 2012 neu eingeführte Variante der Beitragserhebung (§ 8a SH-KAG) und werden jedes Jahr von allen Grundstückseigentümern erhoben – unabhängig von Maßnahmen „vor der Haustür“ des jeweiligen Bürgers. Die Verwaltung ermittelt dazu die Kosten aller geplanten Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde im jeweiligen Jahr. Dann wird für jedes Grundstück nach bestimmten Werten die Beitragspflicht festgestellt und für jeden Grundstücksbesitzer ein Beitragsbescheid erlassen.

Vorteile

  • Gefühlt geringere Kosten für jeden Bürger, da der jährlich zu zahlende Beitrag niedriger ist als die Jahresraten eines Einmalbeitrages.

Nachteile

  • Hoher Verwaltungsaufwand, da jeder Grundstücksbesitzer jedes Jahr einen Beitragsbescheid erhalten muss und hierfür in einem komplexen Verfahren die Beiträge ermittelt werden müssen. Ggf. müssen auch am Jahresende Beiträge erstattet werden. Dadurch insgesamt hohe Kosten für die Allgemeinheit.
  • Bürger zahlen evtl. jahrelang Beiträge, obwohl in „ihrer“ Straße nichts passiert.
  • Geringe Erfahrungen in Schleswig-Holstein mit diesem neuen Beitragskonzept. Daher größere rechtliche Risiken.

(Die Listen der Vor- und Nachteile sind nicht abschließend und werden im Laufe der Diskussion ggf. noch mit Argumenten erweitert.)

Werden „Straßentypen“ bei der Beitragshöhe berücksichtigt?

Ja. Je mehr Nicht-Anlieger eine Straße nutzen können, desto geringer ist der Beitrag des jeweiligen Anliegers. Somit werden in reinen Anliegerstraßen die höchsten Beiträge erhoben, die geringsten Beiträge in Hauptverkehrsstraßen.

Was muss der einzelne Grundstückseigentümer am Ende zahlen?

Diese Frage kann nicht seriös beantwortet werden. Der konkrete Beitrag hängt nämlich von den noch zu beschließenden Beitragssätzen, von Art, Lage und Größe des Grundstückes, von der Kategorie der Straße sowie von den Kosten der konkret durchgeführten Ausbau-Maßnahme ab. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass bei „üblichen“ Sanierungen für „gängige“ Privatgrundstücke mittlere bis hohe vierstellige einmalige Beiträge anfallen.

Welche Meinung vertritt die SPD?

Wie gesagt beginnt die Diskussion gerade. Wir werden die Vor- und Nachteile der Beitragsvarianten sorgfältig abwägen und hierbei Argumente von Bürgern einbeziehen.

Für beide Varianten der Beitragserhebung gilt: Nur gut geplante, vernünftige, frühzeitig bekannt gemachte und mit den Bürgern diskutierte Straßenbaumaßnahmen werden auf Akzeptanz stoßen. „Luxussanierungen“ von Straßen und Laternen kommen für uns daher nicht in Frage.

Wie ist das weitere Verfahren?

Im Januar informiert zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt in einem öffentlichen Vortrag Bürger und Politiker weiter über das Thema. Anschließend beginnen die Beratungen in den Fraktionen. Im ersten oder zweiten Quartal 2015 wird sich dann der Bauausschuss erstmals mit dem Thema befassen und es wird ein Satzungsentwurf erarbeitet, der dann zur Diskussion steht.

Wie können sich Bürger weiter einbringen und informieren?

Alle Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, alle Sitzungsunterlagen werden öffentlich auf der Website der Gemeinde einsehbar sein. Vor jeder Sitzung haben die Bürger Gelegenheit, Fragen zu stellen. Außerdem können sich interessierte Bürger jederzeit mit Fragen oder Vorschlägen an Verwaltung und Fraktionen wenden. Die Fraktionssitzungen der SPD sind zudem seit jeher öffentlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Schreiben Sie uns gern. Wir nehmen die Antwort dann in diese Liste der „häufig gestellten Fragen“ auf.

Jugendbeteiligung verbessern!

Die SPD-Fraktion hat im Kultur-, Sozial- und Jugendausschuss am 11.11.14 beantragt, den Jugendbeirat abzuschaffen und durch neue Formen der Jugendbeteiligung – zum Beispiel eine Jugendversammlung und projektbezogene Arbeitsgruppen – zu ersetzen. Trotz vieler Bemühungen der Verwaltung ist es in den vergangenen Jahren nie gelungen, genügend Bewerber für den Jugendbeirat zu finden. Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. „Der Jugendbeirat hat sich leider als ungeeignet erwiesen. Wir glauben, dass er für viele Jugendliche zu formal, zu starr, zu abstrakt wirkt. Konkrete Projekte motivieren junge Leute vielleicht eher als kontinuierliche Gremienarbeit“, sagt Lara Gruwe, parteilose Gemeindevertreterin in der SPD-Fraktion.

Zu einer Abschaffung konnte sich die Mehrheit im Ausschuss nicht durchringen. Jedoch wurde beschlossen, einen ersten Versuch zu starten und eine Kinder- und Jugendversammlung einzuberufen. Diese findet nun vor der Einwohnerversammlung am Donnerstag dem 27.11.14 von 18 bis 19 Uhr im Bürgersaal statt. Als Themen stehen auf der Tagesordnung die Errichtung eines Bolzplatzes am Meessen, Informationen über den Jugendbeirat sowie Hilfe für Flüchtlingskinder. Es können aber auch eigene Themenvorschläge eingebracht werden. Alle Kinder und Jugendlichen der betreffenden Altersgruppe wurden schriftlich eingeladen.

Wir sind gespannt auf die Resonanz. Übrigens: Auch in der SPD-Fraktion können Jugendliche ab 14 Jahren aktiv mitarbeiten.

Reform des Finanzausgleichs beschlossen – wie geht es weiter?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 13.11. wie befürchtet die Reform des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sorgt dafür, dass Stuereinnahmen gleichmäßig im Land verteilt werden und so die Finanzkraft der Kommunen nivelliert wird. Aufgrund seines hohen Gewerbesteueraufkommens ist Oststeinbek schon seit Jahrzehnten einer der größten „Zahler“ im Finanzausgleich. Durch die von der SPD-Grünen-SSW-Landesregierung beschlossene Reform wird die Situation noch verschärft: 521.000,- Euro  jedes Jahr muss Oststeinbek zusätzlich zu den seit Jahren gezahlten, millionenschweren Umlagen in den Ausgleichstopf zahlen. Hinzu kommt, dass auch der Kreis Stormarn die Kreisumlage spürbar erhöht, weil auch der Landkreis jährliche Mittelkürzungen in zweistelliger Millionenhöhe hinnehmen muss. Insgesamt werden daher ab 2015 im Oststeinbeker Gemeindehaushalt ca. 770.000,- Euro jährlich fehlen.

Die SPD hat daher im Finanzausschuss am beantragt, eine Erhöhung der Gewerbesteuer zu prüfen, um einen Teil der Zusatzkosten auszugleichen. Hier ist natürlich Vorsicht geboten: bekanntlich sind in Oststeinbek seit Jahrzehnten viele Unternehmen niedergelassen, die nicht zwingend infrastrukturell an den Standort gebunden sind. Es gilt nun auszuloten, welcher Gewerbesteuersatz nicht zu einer Abwanderung großer Steuerzahler führen würde. Hierzu führt der Bürgermeister im Auftrag der Fraktionen seit vielen Wochen Gespräche mit Unternehmen, auch die Fraktionsvorsitzenden selbst sind im Gespräch mit Firmen. Derartige Beratungen können selbstverständlich nur im vertraulichen Rahmen stattfinden. Die Gemeindevertretung wird am 8. Dezember über die künftige Höhe des Steuersatzes entscheiden. Außerdem wird im Frühjahr weiter über Einsparungen diskutiert und ein neues Konzept zur Steuerung der Haushaltsplanung eingeführt.

Schädlich für den Ort ist es, unsere Gewerbebetriebe und deren Mitarbeiter als „Briefkastenfirmen“, die in einer „Steueroase“ residieren würden, zu verunglimpfen. Derartige populistische Zwischenrufe, die kürzlich von einer Oststeinbeker Partei in der Presse verbreitet wurden, sind geeignet den Ruf unserer steuerzahlenden Unternehmen und des Ortes zu schädigen. Völliger Unsinn ist auch die Behauptung, die großen Steuerzahler würden in Oststeinbek nur über einen „Briefkasten“ verfügen. Richtig ist, dass das schuldenfreie Oststeinbek seit vielen Jahren seinen Steuersatz nicht nennenswert erhöhen musste, da der Haushalt stets ausgeglichen war. Diese wirtschaftlich logische und rechtlich wie politisch völlig einwandfreie Entwicklung mit Steuerfluchtparadiesen auf karibischen Inseln zu vergleichen, sorgt vielleicht für einen markigen Presseauftritt, vermag aber der sachlichen Debatte im Ort nicht weiterzuhelfen.

Tippfehler im Grünen Blatt

Mal sehen wer’s merkt – die Busse in Südstormarn sind nicht ganz so teuer, wie wir in Oststeinbek Aktuell 11/2014 geschrieben haben. Statt 720 Mio. sind es natürlich 720 Tausend Euro, die der Kreis nun zusätzlich jedes Jahr trägt.

Wie schön wäre es doch, wenn auch die Zusatzbelastung für Oststeinbek im neuen FAG-Entwurf nur ein Tippfehler wäre.

Kommunaler Finanzausgleich – bald wird es ernst

Mitte November entscheidet der Kieler Landtag über die Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW scheint fest entschlossen, ein kompliziertes Maßnahmenpaket zu beschließen, das für Oststeinbek extrem negative Auswirkungen haben und unseren Ort für seine jahrzehntelange erfolgreiche Wirtschafts- und Finanzpolitik besonders bestrafen wird. Von der CDU und FDP im Landtag ist leider nur wenig Opposition wahrnehmbar. Der direkt gewählte südstormarner Landtagsabgeordnete Martin Habersaat (SPD) hat erklärt, sich in erster Linie dem ganzen Bundesland verpflichtet zu fühlen und deshalb für das Gesetz zu stimmen, was sicher auch teilweise seinem Auftrag entspricht. Nicht vergessen darf man jedoch den Wählerauftrag der Bürger im eigenen Wahlkreis, die sich zu Recht die Vertretung ihrer Interessen im fernen Kiel erhoffen. Allerdings hat diese Entscheidung indirekt auch negative Auswirkungen auf das ganze Land: Wenn Oststeinbek auch noch der letzte winzige Rest weggenommen wird, der schon jetzt nur noch von der erwirtschafteten Gewerbesteuer vor Ort bleibt, gibt es keinerlei Gründe mehr für Oststeinbek, die Gewerbeansiedlung zu fördern. Es ist dann ernsthaft zu überlegen, ob wir unseren konkurrenzlos günstigen Gewerbesteuersatz den umliegenden Gemeinden anpassen. Für Land und Kreis hätte dies zur Folge, dass standortungebundene, große Gewerbesteuerzahler wegbrechen und im Topf des schleswig-holsteinischen Finanzausgleiches viel Geld fehlen wird. Für Oststeinbek könnte dies aber unter Umständen letztlich positive Auswirkungen haben. Die SPD-Fraktion Oststeinbek wird daher beantragen, von der Verwaltung die konkreten Auswirkungen einer Gewerbesteuererhöhung prüfen zu lassen.

Selbstverständlich werden die Interessen der mittelständischen Oststeinbeker Gewerbesteuerzahler in diese Prüfung mit einbezogen werden und bei einer späteren Entscheidung erhebliches Gewicht haben.

Wir sind ausgesprochen betrübt, dass uns die Landespolitik zu derartigen Überlegungen zwingt, die den Wahlprogrammen sämtlicher Oststeinbeker Parteien widersprechen.

Aber vielleicht kommt der Landtag im November ja noch zur Vernunft.

Ein Jahr Diskussion über Wohnungen für Senioren und junge Leute – Zwischenbilanz und Statement

Was bisher geschah:

  • September 2013: Der Seniorenbeirat hatte umfangreiche Gespräche mit mehreren Investoren geführt und legt schließlich gemeinsam mit einem Wohnungsbauunternehmen ein Konzept zur Bebauung der Fläche zwischen Breedenweg und Willinghusener Weg vor.
  • Dezember 2013: Die ersten politischen Reaktionen hierauf sind unisono, dass der Entwurf mit 300 Wohneinheiten etwas groß geraten sei. Die SPD-Fraktion spricht sich für 150 Wohneinheiten aus, die anderen Fraktionen wollen zunächst nur ca. 75 realisieren.
  • Januar 2014: Der Seniorenbeirat stellt gemeinsam mit dem Investor genauere Bauplanungen vor.
  • Februar 2014: Der Investor teilt mit, dass auch 150 Wohnungen am Breedenweg wirtschaftlich machbar sind.
  • März 2014: Der Seniorenbeirat präsentiert mit einer Pflegeexpertin das Betreuungskonzept nach dem Bielefelder Modell.
  • März 2014: Eine neue/alte Diskussion über die Fläche zwischen Postweg und MöLa kommt auf.
  • Juni 2014: Der Hauptausschuss informiert sich auf Initiative der SPD über geförderten Wohnungsbau.
  • Juni 2014: Politik, Investor und Eigentümer kommen über die Fläche MöLa ins Gespräch.
  • September 2014: Das Hamburger Abendblatt berichtet, dass bisher keine Einigung zwischen Investor und Grundstückseigentümern über die MöLa-Fläche erzielt werden konnte.
  • September 2014: Die Gemeindevertretung informiert sich auf Initiative der SPD-Fraktion in einem Fachvortrag eines Gutachters über die künftige Bevölkerungsentwicklung im Ort.

Unsere Meinung:

  • Wir brauchen nicht nur Seniorenwohnungen, sondern auch kleine Mietwohnungen für junge Leute, Alleinstehende, Familien. Das Angebot hierfür ist im Ort viel zu gering.
  • Es gibt in Oststeinbek zu wenig öffentlich geförderte Wohnungen. Deshalb begrüßen wir eine Mischung aus frei finanzierten und geförderten Mietwohnungen sowie Eigentum. Viele Senioren können oder wollen sich keine neue Eigentumswohnung kaufen.
  • Wohngebiete lassen sich nicht nur für die eigenen Bürger bauen. Interessant finden wir aber vertragliche Regelungen der Gemeinde mit dem Vermieter, durch die Oststeinbeker bevorzugt Zugriff auf freie Wohnungen haben.
  • Wir wollen nicht nur einfach Wohnungen bauen, sondern ein qualitativ hochwertiges Konzept für die Betreuung unserer älteren Mitbürger. Idealerweise soll ein fließender Übergang vom völlig selbstständigen Wohnen bis hin zur Deckung höheren Pflegebedarfs möglich sein.
  • MöLa und Breedenweg sind als Standorte beide hervorragend geeignet. Vom Breedenweg ist die Ortsmitte nur knapp 500 m, also wenige Gehminuten entfernt.
  • An der MöLa wird sich nicht der gesamte Bedarf an Wohnungen für Oststeinbek decken lassen. Wir gehen von mindestens 150 Wohnungen aus, die in den kommenden Jahren nötig sein werden. Beide Baugebiete müssen also parallel weiter verfolgt werden.
  • Beide Standorte stellen vermutlich eine Herausforderung für den Verkehr an der Einmündung Barsbütteler Weg/MöLa dar, da sich auch der Verkehr des MöLa-Grundstückes evtl. nur über den Postweg führen lässt. Wir benötigen daher in jedem Fall ein Verkehrskonzept.

Wie entwickelt sich Oststeinbeks Bevölkerung? Vortrag am 29.9.

Diese Frage ist nicht nur für die allgemeine Planung des Ortes, seiner Bebauung und Infrastruktur wichtig, sondern insbesondere für die Frage des künftigen Bedarfes an Seniorenwohnungen. Hierzu benötigen wir noch viel mehr fachliche Informationen, um das Thema richtig diskutieren zu können. Die SPD-Fraktion hat deshalb beantragt, einen Gutachter einzuladen, der im letzten Jahr für den Kreis Stormarn ein entsprechendes Gutachten erstellt hat. Er wird die Ergebnisse der Studie speziell auf unseren Ort bezogen vorstellen. Dazu sind alle Bürger herzlich eingeladen!

Montag, 29.09.14, 18.30 bis 19.30 Uhr im Bürgersaal (Kratzmann’scher Hof, Möllner Landstr. 22).

Im Anschluss findet die Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Warum gibt es keine „Mietpreisbremse“ für Oststeinbek?

Die Verhinderung stark steigender Mietpreise in Ballungsgebieten ist ein populäres Wahlkampfthema in ganz Deutschland. Seit Mitte 2013 gibt es die Möglichkeit für die Bundesländer, durch Verordnung bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen Mietpreise von den Vermietern nicht um 20%, sondern nur um 15% innerhalb von 3 Jahren angehoben werden dürfen. Absolute Obergrenze ist dabei weiterhin stets die ortsübliche Vergleichsmiete. Gesetzliche Voraussetzung für die Einführung der sog. „Mietpreisbremse“ ist gemäß § 558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde (…) besonders gefährdet ist.“ Für Preissteigerungen bei Neuvermietungen gilt diese mit gleich drei unbestimmten Rechtsbegriffen gesegnete Vorschrift übrigens nicht.

Die Kieler Landesregierung hat durch ein Gutachten ermitteln lassen, in welchen Regionen Schleswig-Holsteins ein solches Marktversagen vorliegt. Oststeinbek zählt nach messbaren Kriterien nicht dazu, liegt jedoch im Grenzbereich und hätte sich durch ein positives Votum der Gemeindevertretung in den Bereich dieser Gemeinden katapultieren können. Allerdings stand diese Entscheidung nicht im Belieben der Politiker: der Gemeindevertretung hätten Erkenntnisse vorliegen müssen, dass die o.g. gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Problem: In Oststeinbek gibt es keine Erhebungen über die Entwicklung der Mieten. Ein Mietenspiegel existiert nicht. Einziger Anhaltspunkt kann daher die Auswertung von Mietinseraten sein, die jedoch nicht laufende Mietverträge, sondern nur Neuvermietungen abbilden. Auch wenn das Niveau der Mieten allgemein als relativ hoch empfunden wird, erlaubt das keine Rückschlüsse auf Mietzinssteigerungen der vergangenen Jahre. Da sich bei derartigen Eingriffen in ein Grundrecht der Vermieter Bauchentscheidungen verbieten und die Kappungsgrenzenverordnung auch gerichtlich überprüfbar ist, ist die SPD-Fraktion nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass wir ein negatives Votum abgeben müssen.

Nach wie vor gilt jedoch unsere Position, dass wir in Oststeinbek einen Bedarf an kleinen, öffentlich geförderten Geschosswohnungen sehen – für Senioren, Alleinstehende und junge Familien. Die Mieten im öffentlich geförderten Bereich liegen dauerhaft deutlich unterhalb der üblichen Marktpreise. Hier sehen wir die echte Herausforderung für die Verbesserung des Wohnungsangebotes in Oststeinbek. Die Mietpreisbremse hat nur eine sehr begrenzte Wirkung und ist kein geeignetes Mittel, um Oststeinbeks Probleme zu lösen.