Die Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans haben sehr deutlich gezeigt, dass der Plan nachgebessert werden muss.
Der Kreis Stormarn weist in seiner Stellungnahme auf das seit langem allseits bekannte „Rümenapp-Gutachten“ zum Wohnraumbedarf in Oststeinbek hin. Darin wird bis 2030 ein Bedarf von zusätzlich 470 Wohneinheiten ermittelt. Der Landkreis konstatiert:
„Es wird dringend empfohlen, für den hier betrachteten Entwicklungszeitraum zusätzliche Wohnbauflächen darzustellen. Auch im Ortsteil Havighorst sollten für den ortsteilbezogenen Bedarf Flächen vorgesehen werden, auch wenn der Schwerpunkt der Entwicklung im Hauptort zu setzten ist.“ (Entwurf Abwägungsprotokoll, Seite 10)
Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Ausweisung zusätzlicher Potenzialflächen insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse junger Menschen, junger Familien sowie von Senioren dringend erforderlich ist, um zu verhindern, dass Oststeinbeker Bürgerinnen und Bürger gezwungen sind, den Ort zu verlassen. Auch im Ortsteil Havighorst fehlen Wohnungen. Für junge Menschen ist kaum Mietwohnraum vorhanden, es gibt keine seniorengerechten Wohnungen. Ältere Menschen werden aus dem Ort verdrängt und müssen nach Oststeinbek oder Glinde ziehen.
Die SPD-Fraktion Oststeinbek hat deshalb für die nächste Sitzung des Bauausschusses (Donnerstag, 23.05.2019, 19.30 Uhr, Bürgersaal) einen Antrag gestellt (Link siehe unten).
Flächennutzungsplan im Bauausschuss am Donnerstag, 23. Mai
Es kann nicht oft genug betont werden, dass die Ausweisung von Potenzialflächen im Flächennutzungsplan weder rechtlich bindend ist, noch bestimmte Fristen zur Entwicklung der Flächen vorsieht. Eine Potenzialfläche schafft weder ein Baurecht, noch eine Baupflicht. Der Flächennutzungsplan ist lediglich ein vorbreitender Plan, der grobe Ziele festlegt. Zudem handelt es sich bei dem Plan um ein Instrument, das auf mehrere Jahrzehnte angelegt ist. Der aktuell geltende Plan ist wohlgemerkt von 1974, also fast ein halbes Jahrhundert alt! Eine vorausschauende, auf Jahrzehnte angelegte Planung muss auch Flächenreserven beinhalten, die derzeit noch nicht realisiert werden sollen. Es widerspricht dem Sinn einer vorbereitenden Bauleitplanung, hier lediglich Flächen vorzusehen, die aktuell bereits geplant werden.
Ganz besonders muss über die Potenzialfläche P1a nördlich des Breedenwegs nachgedacht werden. Diese Fläche ist bereits seit Jahren als Wohnungsbaufläche vorgesehen, es gab hier sogar schon einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der mit den Stimmen von SPD, OWG und Grünen getragen wurde. Die Fläche eignet sich perfekt als Wohngebiet. Da bereits Bauvorhaben rund um diese Fläche entwickelt werden, die in Kürze realisiert werden, würde die Herausnahme dieser Fläche aus dem Flächennutzungsplan eine von Wohnen und Gewerbe umgebene Ackerfläche erzeugen, welche weder ökologischen Wert hat, noch Naherholungswert bietet. Der Kreis Stormarn führt zu dieser Fläche zutreffend aus:
„Die unbebauten Flächen im Dreieck zwischen Breedenweg/ Willinghusener Weg/ Barsbütteler Weg stellen aus hiesiger Sicht unter Berücksichtigung einiger naturräumlicher Belange die zentralste und bestgeeignete Entwicklungsfläche in Oststeinbek für die nächsten Jahre dar, da diese Flächen sowohl Anknüpfungspunkte für wohnbauliche als auch gewerbliche Entwicklungen ermöglichen.“ (Entwurf Abwägungsprotokoll, Seite 11)