Straßenausbaubeiträge – die Diskussion beginnt

Eine Einwohnerversammlung am 27.11.14 hat den Startschuss für die Diskussion über die neue Oststeinbeker Straßenausbaubeitrags-Satzung gesetzt. Es geht um Geld, daher ist das Thema natürlich heiß. Das Ziel der Versammlung war, die Bürger zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die rechtlichen Grundlagen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu informieren. Dieser Ansatz wurde allgemein sehr gut aufgenommen, auch wenn den meisten das Thema natürlich nicht schmeckt. Für alle die nicht zur Versammlung kommen konnten, hier noch einmal die wichtigsten Infos.

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenausbaubeiträge sind eine gängige Kommunalabgabe, die Kosten bestimmter Straßenbaumaßnahmen an Gemeindestraßen teilweise auf die Anlieger umlegt. Alle umliegenden Gemeinden haben derartige Satzungen. Oststeinbek hatte bis 2004 ebenfalls eine Satzung, die jedoch aufgrund eines automatischen Geltungsdauer-Ablaufes nicht mehr in Kraft ist. In der Zwischenzeit gab es keinen Bedarf für eine Satzung, da keine umlagefähigen Ausbaumaßnahmen stattgefunden haben.

Muss die Gemeinde Beiträge erheben?

Ja. Das schleswig-holsteinische Kommunalabgabengesetz sieht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausdrücklich vor (§ 8 SH-KAG). Eine Regelung, die die Erhebung in das Ermessen der Gemeinde stellte, wurde vom Gesetzgeber gestrichen. Da Beiträge grundsätzlich allgemeinen Steuern vorgehen, sind Straßenausbaubeiträge zwingend zu erheben und dürfen nicht durch z.B. eine Erhöhung der Grundsteuer umgangen werden.

Welche Varianten gibt es?

Es gibt die einmaligen und die wiederkehrenden Beiträge.

Einmalige Beiträge werden direkt nach einer durchgeführten Baumaßnahme von den unmittelbaren Anliegern erhoben. Die Beiträge können in bis zu 10 Jahresraten gezahlt werden, so dass eine zu große Einmalbelastung weitgehend vermieden werden kann.

Vorteile

  • Geringer Verwaltungsaufwand, also geringe Kosten für die Allgemeinheit
  • Jeder Bürger zahlt für eine konkrete Maßnahme „vor der Haustür“, was die Akzeptanz erhöhen kann.

Nachteile

  • Gelegentlich wird es als ungerecht empfunden, dass (nur) die Anlieger für eine Straße zahlen müssen, die auch von Nicht-Anliegern genutzt wird.

Wiederkehrende Beiträge sind eine 2012 neu eingeführte Variante der Beitragserhebung (§ 8a SH-KAG) und werden jedes Jahr von allen Grundstückseigentümern erhoben – unabhängig von Maßnahmen „vor der Haustür“ des jeweiligen Bürgers. Die Verwaltung ermittelt dazu die Kosten aller geplanten Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde im jeweiligen Jahr. Dann wird für jedes Grundstück nach bestimmten Werten die Beitragspflicht festgestellt und für jeden Grundstücksbesitzer ein Beitragsbescheid erlassen.

Vorteile

  • Gefühlt geringere Kosten für jeden Bürger, da der jährlich zu zahlende Beitrag niedriger ist als die Jahresraten eines Einmalbeitrages.

Nachteile

  • Hoher Verwaltungsaufwand, da jeder Grundstücksbesitzer jedes Jahr einen Beitragsbescheid erhalten muss und hierfür in einem komplexen Verfahren die Beiträge ermittelt werden müssen. Ggf. müssen auch am Jahresende Beiträge erstattet werden. Dadurch insgesamt hohe Kosten für die Allgemeinheit.
  • Bürger zahlen evtl. jahrelang Beiträge, obwohl in „ihrer“ Straße nichts passiert.
  • Geringe Erfahrungen in Schleswig-Holstein mit diesem neuen Beitragskonzept. Daher größere rechtliche Risiken.

(Die Listen der Vor- und Nachteile sind nicht abschließend und werden im Laufe der Diskussion ggf. noch mit Argumenten erweitert.)

Werden „Straßentypen“ bei der Beitragshöhe berücksichtigt?

Ja. Je mehr Nicht-Anlieger eine Straße nutzen können, desto geringer ist der Beitrag des jeweiligen Anliegers. Somit werden in reinen Anliegerstraßen die höchsten Beiträge erhoben, die geringsten Beiträge in Hauptverkehrsstraßen.

Was muss der einzelne Grundstückseigentümer am Ende zahlen?

Diese Frage kann nicht seriös beantwortet werden. Der konkrete Beitrag hängt nämlich von den noch zu beschließenden Beitragssätzen, von Art, Lage und Größe des Grundstückes, von der Kategorie der Straße sowie von den Kosten der konkret durchgeführten Ausbau-Maßnahme ab. Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass bei „üblichen“ Sanierungen für „gängige“ Privatgrundstücke mittlere bis hohe vierstellige einmalige Beiträge anfallen.

Welche Meinung vertritt die SPD?

Wie gesagt beginnt die Diskussion gerade. Wir werden die Vor- und Nachteile der Beitragsvarianten sorgfältig abwägen und hierbei Argumente von Bürgern einbeziehen.

Für beide Varianten der Beitragserhebung gilt: Nur gut geplante, vernünftige, frühzeitig bekannt gemachte und mit den Bürgern diskutierte Straßenbaumaßnahmen werden auf Akzeptanz stoßen. „Luxussanierungen“ von Straßen und Laternen kommen für uns daher nicht in Frage.

Wie ist das weitere Verfahren?

Im Januar informiert zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt in einem öffentlichen Vortrag Bürger und Politiker weiter über das Thema. Anschließend beginnen die Beratungen in den Fraktionen. Im ersten oder zweiten Quartal 2015 wird sich dann der Bauausschuss erstmals mit dem Thema befassen und es wird ein Satzungsentwurf erarbeitet, der dann zur Diskussion steht.

Wie können sich Bürger weiter einbringen und informieren?

Alle Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, alle Sitzungsunterlagen werden öffentlich auf der Website der Gemeinde einsehbar sein. Vor jeder Sitzung haben die Bürger Gelegenheit, Fragen zu stellen. Außerdem können sich interessierte Bürger jederzeit mit Fragen oder Vorschlägen an Verwaltung und Fraktionen wenden. Die Fraktionssitzungen der SPD sind zudem seit jeher öffentlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Schreiben Sie uns gern. Wir nehmen die Antwort dann in diese Liste der „häufig gestellten Fragen“ auf.