Die Verhinderung stark steigender Mietpreise in Ballungsgebieten ist ein populäres Wahlkampfthema in ganz Deutschland. Seit Mitte 2013 gibt es die Möglichkeit für die Bundesländer, durch Verordnung bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen Mietpreise von den Vermietern nicht um 20%, sondern nur um 15% innerhalb von 3 Jahren angehoben werden dürfen. Absolute Obergrenze ist dabei weiterhin stets die ortsübliche Vergleichsmiete. Gesetzliche Voraussetzung für die Einführung der sog. „Mietpreisbremse“ ist gemäß § 558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde (…) besonders gefährdet ist.“ Für Preissteigerungen bei Neuvermietungen gilt diese mit gleich drei unbestimmten Rechtsbegriffen gesegnete Vorschrift übrigens nicht.
Die Kieler Landesregierung hat durch ein Gutachten ermitteln lassen, in welchen Regionen Schleswig-Holsteins ein solches Marktversagen vorliegt. Oststeinbek zählt nach messbaren Kriterien nicht dazu, liegt jedoch im Grenzbereich und hätte sich durch ein positives Votum der Gemeindevertretung in den Bereich dieser Gemeinden katapultieren können. Allerdings stand diese Entscheidung nicht im Belieben der Politiker: der Gemeindevertretung hätten Erkenntnisse vorliegen müssen, dass die o.g. gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Problem: In Oststeinbek gibt es keine Erhebungen über die Entwicklung der Mieten. Ein Mietenspiegel existiert nicht. Einziger Anhaltspunkt kann daher die Auswertung von Mietinseraten sein, die jedoch nicht laufende Mietverträge, sondern nur Neuvermietungen abbilden. Auch wenn das Niveau der Mieten allgemein als relativ hoch empfunden wird, erlaubt das keine Rückschlüsse auf Mietzinssteigerungen der vergangenen Jahre. Da sich bei derartigen Eingriffen in ein Grundrecht der Vermieter Bauchentscheidungen verbieten und die Kappungsgrenzenverordnung auch gerichtlich überprüfbar ist, ist die SPD-Fraktion nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass wir ein negatives Votum abgeben müssen.
Nach wie vor gilt jedoch unsere Position, dass wir in Oststeinbek einen Bedarf an kleinen, öffentlich geförderten Geschosswohnungen sehen – für Senioren, Alleinstehende und junge Familien. Die Mieten im öffentlich geförderten Bereich liegen dauerhaft deutlich unterhalb der üblichen Marktpreise. Hier sehen wir die echte Herausforderung für die Verbesserung des Wohnungsangebotes in Oststeinbek. Die Mietpreisbremse hat nur eine sehr begrenzte Wirkung und ist kein geeignetes Mittel, um Oststeinbeks Probleme zu lösen.