Die drei Bürger, die zunächst Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom Mai erhoben hatten, haben nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Entscheidung der Gemeindevertretung (GV) über die Gültigkeit der Wahl anzufechten. Die GV hatte Ende September nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung den Einspruch als in allen Punkten unbegründet abgewiesen. Damit ist die Wahl gültig.