Wussten Sie…? (Teil 2)

…dass gemäß § 16 f der Gemeindeordnung ein schriftlicher Antrag von 5 % der Einwohner über 14 Jahren dazu führt, dass sich die Gemeindevertretung mit einem bestimmten Thema der gemeindlichen Selbstverwaltung befassen muss? Dieser so genannte „Einwohnerantrag“ kann zwar nicht auf die Entscheidung der Gemeindevertretung einwirken, aber immerhin ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Die Anzahl der nötigen Unterschriften ist in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich leider sehr hoch.

Erschienen in Oststeinbek Aktuell 10/13.