Mehr kommunale Bürgerbeteiligung – Änderung der Gemeindeordnung in Kraft

Der Kieler Landtag hat am 21. Februar eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene führen soll. Das Gesetz ist am vergangenen Montag (26.2.) in Kraft getreten.

Kern des Gesetzes ist die Erleichterung und Erweiterung von Bürgerbegehren. Die Erleichterung (geringere Quoren für Einleitung und Abstimmung des Begehrens) wirkt sich aber erst für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern aus, so dass sie für Oststeinbek irrelevant ist.

Wohl aber sind die neuen inhaltlichen Regeln bedeutend:

  • Es wurde ein Anhörungsrecht für die Initiatoren eingeräumt,
  • zulässig sind jetzt auch Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen
    der Bauleitplanung sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
    ,
  • die bisher nur sechswöchige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft,
  • der Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine
    Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt,
  • es wurde die Möglichkeit für die Gemeindevertretung eingeführt,
    einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen und
  • eine Gemeindevertretung kann bereits mit einfacher
    Mehrheit
    (bisher nur mit Zweidrittelmehrheit)
    selbst einen Bürgerentscheid ansetzen.

Zudem gibt es nun die neue Möglichkeit der „konsultativen Einwohnerbefragung„, also das Recht für die Gemeindevertretung, offizielle Umfragen unter Einwohnern zu beschließen.

Für die Einwohnerfragestunden in Gemeindevertretung und Ausschüssen ist das Mindestalter von 14 Jahren abgeschafft worden – das heißt, dass nun auch Kinder Fragen stellen dürfen. Hierzu passt, dass auch die von der Vorgängerregierung gelockerte Vorschrift über die Pflicht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wieder verschärft wurde.

Außerdem wurden zwei Änderungen der Vorgängerregierung von vor einem Jahr wieder rückgängig gemacht, die den Kommunen viel Verwaltungsaufwand beschert hätten. Die Regelungen zur Einwohnerversammlung, zum kommunalen Petitionsrecht und zum Einwohnerantrag wurden nun wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit entfällt vor allem die lästige Umsetzung des Einwohnerantrages in gemeindliches Satzungsrecht, die zuvor geplant war.

Das Gesetz wurde in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Eine Fließtext-Fassung ist noch nicht verfügbar, nur das etwas kompliziert zu lesende Dokument des Ausschusses. >> Landtags-Drucksache 18/501