Sozialstaffelsatzung der Gemeinde Oststeinbek
In der letzten KSJA-Sitzung wurde über die neue Satzung zur Sozialstaffel bei den Kosten für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule abgestimmt. Es geht dabei um die sozial gestaffelte finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde für Familien mit Grundschulkindern. Wir als Sozialdemokraten freuen uns sehr, dass der Satzung einstimmig zugestimmt wurde.
Wie kam es dazu?
Im letzten Jahr hatte der Kreis Stormarn eine neue Satzung zur Sozialstaffel verabschiedet. Mit dieser neuen Kreis-Satzung werden viele Kinder, die in die Nachmittagsbetreuung der OGS gehen, nicht mehr in der Sozialstaffel des Kreises Stormarn berücksichtigt – und zwar jedes Jahr mehr Kinder, weil die Nicht-Berücksichtigungsregel zunächst nur Kinder der 1.Klassen betrifft, dann aber jedes Jahr einen weiteren Grundschul-Jahrgang. Durch diese Änderung in der Satzung des Kreises können den betroffenen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen hohe zusätzliche Kosten entstehen. Aus sozialdemokratischer Sicht war klar, dass wir eine neue Sozialstaffelsatzung der Gemeinde Oststeinbek brauchen, die diese finanzielle Schlechterstellung von Familien mit Grundschulkindern ausgleicht. Diesen Ausgleich durch die Gemeinde Oststeinbek hat jetzt der KSJA beschlossen – siehe oben. Jetzt muss nur noch die Gemeindevertretung am 22. Juni diesen Beschluss bestätigen.
Unsere Zustimmung zur zeitlichen Begrenzung dieser neuen Satzung war dabei lediglich der Tatsache geschuldet, dass auch wir nicht wissen, wie sich der Gemeindehaushalt in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Eine weitere Frage beschäftigt uns in diesem Zusammenhang besonders:
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für die Schüler der ersten Grundschul-Jahrgangsstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Hierzu hat das Land in 2025 eine „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“ (das Ding heißt wirklich so) verabschiedet. In dieser Richtlinie werden Voraussetzungen für eine Betriebskostenförderung durch das Land Schleswig–Holstein aufgezählt. Eine der Voraussetzungen ist die Einführung einer Geschwisterermäßigung und einer sozialen Ermäßigung durch den Schulträger, bei uns also die Gemeinde.
Mit anderen Worten: Wenn eine Gemeinde so wenig Geld hat, dass sie sich eine Sozialstaffel nicht leisten kann, erhält sie auch keine Betriebskostenförderung durch das Land mehr. Nur weil wir als Gemeinde mit relativ guten Einnahmen eine Sozialstaffel finanzieren können, betrifft uns diese Regelung nicht direkt – aber eine aus sozialdemokratischer Sicht zutiefst unsoziale Regelung bleibt sie dennoch. Wir werden uns als SPD mit dieser Frage weiter beschäftigen und schauen, ob sich dort noch etwas bewegen lässt.

