Es hätte ein weiterer Baustein in Richtung Naturschutz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden können, aber leider scheiterte unser Antrag zur Erstellung einer Baumschutzsatzung erneut an den festgefahrenen Meinungen der anderen Fraktionen und Wählergemeinschaften. Auch eine finanzielle Beteiligung bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen an Bäumen (u.a. Entfernung und Vorbeugung des Eichenprozessionsspinners, aber auch andere Schutzmaßnahmen) konnte nicht überzeugen.
Unsere Idee einer Baumschutzsatzung sollte an die Baumschutzsatzungen der umliegenden Gemeinden, Barsbüttel, Glinde, Reinbek und der Stadt Hamburg anknüpfen. Mit ihr sollte ein bürgernaher Naturschutz eingeführt werden, der zugleich eine finanzielle Förderung zu Gunsten der Eigentümer von Altbäumen beinhaltete. Diesen Vorschlag hatten wir bereits 2016 während des Antrages der Verwaltung auf Erstellung einer Baumschutzsatzung getätigt.
Die sachlichen Argumente sprechen für eine Baumschutzsatzung (darüber haben wir bereits 2016 berichtet):
- Bäume sind Lebensqualität : sie tragen zu einem attraktiven Ortsbild bei, fördern den Klimaschutz und sind wichtiger Lebensraum für viele Tierarten.
- Oststeinbek hat einen extrem geringen Waldanteil. Alter Baumbestand -insbesondere im Privateigentum- ist kaum vorhanden, um so wichtiger ist es diesen zu schützen.
- Der Verwaltungsaufwand einer Satzung ist überschaubar
- Eine Baumschutzsatzung lässt sich gut mit der Gewährung von Zuschüssen für die fachgerechte Pflege alter Bäume verbinden.
- Bereits 2016 hat die Verwaltung betont, dass die Nachbargemeinde Barsbüttel sehr gute Erfahrungen mit der Baumschutzsatzung macht, sie wird von den BürgerInnen gut akzeptiert.
- Weitere umliegende Bereiche haben jetzt ebenso eine Baumschutzsatzung: Glinde, Reinbek und Hamburg
- Die BürgerInnen interessieren sich immer mehr für den Erhalt der Bäume
- Die Einführung einer Baumschutzsatzung ist im BNaSchG und LNaSchG begründet und wird von Land und Kreis befürwortet.
- Zahlreiche Baumarten sind von der Baumschutzsatzung gar nicht erfasst, nur ökologisch „hochwertige“ Laubgehölze werden geschützt. Die meisten Grundstückseigentümer wird sie nicht betreffen und die, die es betrifft können durch in der Satzung verankerte Beratung und finanzielle Unterstützung der Gemeinde erhalten
- Die vielen unterschiedlichen Regelungen zum Baumschutz (BNaSchG, LNaSchG, Bebauungspläne, Knickschutz können in der Satzung zusammengeführt werden und es gibt nur eine Anlaufstelle für BürgerInnen zur Klärung, ob eine Baumfällung möglich ist oder nicht. Das ist bürgernah und führt zu kürzeren Entscheidungszeiten.
Gängelung der Bürger?
Die Argumente der anderen Fraktionen und Wählergemeinschaften sind vorrangig, dass sie keine weiteren Einschränkungen der BürgerInnen im privaten Bereich wünschen. Ja sogar von „Gängelung der Bürger ist die Rede“. Es wird in Gänze auf die Eigenverantwortung der BürgerInnen gesetzt.
Wer sich die Baumschutzsatzungen der umliegenden Gemeinden ansieht, findet dort viele Ausnahmen des Baumschutzes, wie in etwa „…Diese Satzung gilt nicht für Nadelbäume, Pappeln, Weiden und Kern- und Steinobstbäume……….., sofern sie nicht das Ortsbild prägen, oder auch unter §5 „Ausnahmen und Befreiungen ……. Die Erhaltung des geschützten Baumes für bewohnte Gebäude mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist, insbesondere wenn Aufenthaltsräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können. ( Auszug der Glinder Baumschutzsatzung) usw.
Wer alle weiteren Maßnahmen zum Erhalt der Bäume als Gängelung empfindet, hält unserer Meinung auch nicht viel von Naturschutz. Leider befanden sich unter den Vertretern dieser Meinung auch Mitglieder oder ehemalige Mitglieder des BUND. Ob diese Meinung mit den Grundsätzen des BUND vereinbar ist, halten wir für zweifelhaft (hierzu ein Link zum weiter lesen https://www.bund-sh.de/stadtnatur/baumschutz/ )
Viele BürgerInnen sind sich ihrer Verantwortung in Sachen Natur- und Klimaschutz bereits bewusst. Sie nehmen ihre Eigenverantwortung war. Diese BürgerInnen werden sich auch durch eine Baumschutzsatzung nicht eingeschränkt fühlen. Leider erleben wir es immer wieder, dass es vermehrt nach Verkäufen von Grundstücken zu Baumfällungen kommt, leider auch zu anderen Naturfreveln. Hier ist die Frage, ob wir uns Eigenverantwortung in Sachen Klimaschutz in der Zukunft noch leisten können.
Mit diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Gemeinschaft für eine oben beschriebene Lebensqualität den Baumschutz reglementiert. Dann ist es auch keine „Gängelung“, sondern das Recht der nachfolgenden Generationen, diejenigen Menschen auf den Weg zu führen, die die Linie gänzlich verloren haben.
Das Recht eine Baumschutzsatzung zu erstellen ist uns gesetzlich vorgegeben. Die Regelungen dazu finden sich im BNaSchG §29 und LNaSchG §18. Also nichts, was gesetzlich nicht erlaubt wäre. Des Weiteren dienen Satzungen immer dazu privates Recht zu reglementieren und gesellschaftstauglich zu machen. Siehe z.B. Straßenreinigungssatzung, Friedhofssatzung und Bebauungspläne.
Der Baum bleibt ja auch immer im privaten Eigentum, dies soll sich ja nicht ändern, nur die Art und Weise, wie mit diesem Lebewesen umgegangen wird, muss zum Erhalt der Natur und für einen künftigen Klimaschutz für die Zukunft anders geregelt sein. Das sind wir der nachfolgenden Generation schuldig. Dafür sind wir auch bereit öffentliche Mittel für den Erhalt der Bäume zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kann dadurch auch die übertriebene Knickpflege verhindert werden.
Klimaschutz beginnt auch vor der eigenen Haustür im eigenen Garten. Wir können ihn nicht länger auf andere verschieben.
Naturschutzanträge seien plakative Anträge der großen Parteien vor den Wahlen!
Diesen Vorwurf der CDU-Fraktion können wir ganz einfach bei Seite schieben. Denn die SPD- Fraktion kämpft seit der Aufhebung der „Oststeinbeker Baumschutzsatzung“ durch die CDU und OWG 1992 für ihre Wiedereinführung. Zuletzt haben wir bereits 2016 den Vorstoß der Verwaltung zur Einführung einer Baumschutzsatzung als einzige Fraktion unterstützt. Sie ist uns also seit jeher eine Herzensangelegenheit und wir halten sie in der heutigen Zeit für wichtiger als jemals zuvor. Und auch die finanzielle Unterstützung der BürgerInnen bei der Pflege ihrer Altbäume ist keine neue Erfindung der CDU sondern wurde von uns bereits bei der Diskussion 2016 vorgeschlagen (Siehe hierzu unsere öffentlichen Beiträge aus dieser Zeit).
Für den Kampf der zukünftigen Generationen in Sachen Klimaschutz ist nunmehr abschließend zu hoffen, dass die sachlichen Argumente zugunsten des Baumschutzes Oberhand gewinnen.