Die Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins hat am 3. September 2020 den 29-jährigen Philipp Stendel zum neuen Ortsvereins-Vorsitzenden gewählt. Er ist damit Nachfolger von Irene Kastner, die nicht erneut für das Amt kandidierte. Kastner stand der Partei 7 Jahre vor, nachdem sie zuvor langjährig die Fraktion geleitet hatte. Insbesondere erreichte sie in dieser Zeit eine hervorragende Vernetzung mit den benachbarten Ortsvereinen.
Der neue Ortsvereins-Chef Philipp Stendel ist Schifffahrtskaufmann von Beruf und in Oststeinbek aufgewachsen. Er sieht es als seine Pflicht an, sich für den Ort zu engagieren, nachdem seine Familie hier bereits seit Generationen ansässig ist. An der SPD führt für ihn dabei kein Weg vorbei: „Die Sozialdemokratie ist für mich ein zeitloses Ideal, dem ich gemeinsam mit den OststeinbekerInnen künftig wieder mehr Geltung verschaffen möchte“, sagt Stendel.
Er ist der Meinung, dass gerade junge Leute sich engagieren müssen, weil über ihre Zukunft entschieden wird und sie mit den politischen Entscheidungen von heute am längsten Leben müssen. Darum ist Politikverdrossenheit aus seiner Sicht eines der wichtigsten aktuellen Themen, dem man entgegentreten müsse. „Ich will nicht, dass die Sozialdemokratie mit ihrer stolzen Parteigeschichte und ganz allgemein die Kommunalpolitik bei uns im Ort ausstirbt, weil keiner mehr Lust hat, sich zu engagieren“, sagt Stendel.
Oststeinbek ist für Philipp Stendel eine Oase in Großstadtnähe – diese möchte er erhalten und die Weichen für eine positive Zukunft stellen. „Unser Ort muss für alle Generationen lebenswert bleiben“, so Stendel.
Seine Freizeit verbringt Stendel gern mit Fahrradfahren, Kitesurfen an der Nordseeküste oder Lesen.
Auch in der SPD-Fraktion arbeitet Philipp Stendel ab dem 01.10.2020 mit – als Mitglied der Kultur-, Sozial- und Jugendausschusses.
Der Bauausschuss Oststeinbek hat sich gestern mit großer Mehrheit für eine Fortsetzung der Planungen zum Bau von Seniorenwohnungen sowie einer Erweiterung des Gewerbegebietes am Willinghusener Weg ausgesprochen. Anlass der Diskussion war ein Antrag der Oststeinbeker Wählergemeinschaft (OWG), den kurz vor dem Abschluss stehenden Bauleitplan 42 in zwei Teile aufzuspalten.
Am Willinghusener Weg werden seit mehreren Jahren ein Gebiet mit 90 Wohnungen (60 Mietwohnungen für Senioren sowie 30 Eigentumswohnungen) und eine Erweiterung des Gewerbegebietes geplant. Hintergrund sind der enorme Bedarf für kleine Mietwohnungen sowie die von CDU, SPD und ostbek.net (ehemals FDP) beabsichtigte Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde. Jahrelange Forderungen des Seniorenbeirates und junger Familien und Singles sowie die große Nachfrage nach repräsentativen Büroflächen und Erweiterungsmöglichkeiten für Oststeinbeker Betriebe stützen diese Planungen. Zudem soll auf dem Gewerbegebiet endlich eine neue Straße zu Sportanlagen, Kita und neuer Schule entstehen – derzeit müssen die Oststeinbeker dort hin über eine winzige einspurige Straße fahren, die zwischen zwei Gewerbebetriebe gequetscht wurde. Hintergrund dieser weiträumigen Umgehung ist der für den Durchgangsverkehr gesperrte Barsbütteler Weg.
Die OWG hatte sich von Beginn an gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes ausgesprochen, da sie einen Einschnitt in den „Grüngürtel“ sowie Probleme bei der Versickerung von Hochwasser sieht. Tatsächlich entsteht das Baugebiet ausschließlich auf intensiv genutzten Ackerflächen, die praktisch keinen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser leisten. Auch 90 Wohnungen wurden von der OWG als „zu groß“ angesehen. Tatsächlich liegt der gutachterlich nachgewiesene Neubau-Bedarf für kleine Mietwohnungen in Oststeinbek bis 2035 bei über 300 Wohneinheiten. Insbesondere fehlen auch sozial geförderte, bezahlbare Wohnungen.
Das Bauleitplanverfahren für die beiden benachbarten Gebiete laufen seit 2017 (Wohnen) bzw. 2018 (Gewerbe), und bereits vor einem Jahrzehnt war ein (deutlich größeres) Gewerbegebiet auf dieser Fläche beschlossene Sache. Neben zwei Bürgerveranstaltungen wurde eine schriftliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgefürt, die rege genutzt wurde und gerade ausgewertet wird. Der normale Verfahrensgang sah nun vor, dass die mehreren Hundert Seiten Eingaben von der Politik diskutiert und abgewogen werden. Danach würde es zu eventuellen Anpassungen der Planungen kommen und dann zu einem Beschluss der Satzung (des Bebauungsplans) noch in diesem Jahr.
Die OWG hatte nun für den Bauausschuss am 31. August 2020 beantragt, Wohngebiet und Gewerbegebiet in zwei separate Pläne aufzuspalten und dies mit möglichen Verzögerungen wegen einer Klge gegen das Gewerbegebiet begründet. Dies lehnten alle anderen Fraktionen ab. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Höft sagte: „Ich halte es für eine steile These, dass man dem Seniorenwohngebiet einen Gefallen damit tut, wenn die Pläne gesplittet werden. Es fehlen im Antrag jegliche Belege für die Umsetzbarkeit dieser Trennung. Die Gebiete haben etliche gegenseitige Abhängigkeiten in den Bereichen Verkehr, Erschließung, Lärm, Entwässerung. Seit geraumer Zeit wird alles zu dieser Planung in einem regelmäßigen Jourfixe abgestimmt. Ich glaube, dass durch die Spaltung des Plans ganz erhebliche Kosten und Verzögerungen für beide Gebiete entstehen würden und wir damit letztlich das Seniorenwohnen und das Gewerbegebiet torpedieren. Auch die neue Erschließungsstraße für Sport und Schule, mit der die Umgehung des Barsbütteler Wegs endlich komfortabel gestaltet werden soll, ist uns wichtig. Statt einer Trennung der Gebiete sollte deshalb jetzt das ganz normale Verfahren durchlaufen werden und alle Anregungen der Bürger diskutiert werden. Das normale gesetzliche Verfahren gibt uns alle Werkzeuge, die wir brauchen, um die verschiedenen Interessen möglichst gut unter einen Hut zu bekommen.“
Der Bauausschuss stimmte mit 8 Nein-Stimmen (CDU, SPD und ostbek.net) und zwei Ja-Stimmen (OWG) gegen den Antrag.
Auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP hat sich die Gemeindevertretung Oststeinbek heute einstimmig dafür ausgesprochen, den Eltern zumindest im April den Kostenbeitrag zur Kinderbetreuung vollständig zu erlassen.
Die Beiträge für April werden von der Verwaltung nicht abgebucht. Sollte die Schließung der Kitas und Tagespflegestellen noch verlängert werden, soll auch der Beitrag für Mai erlassen werden.
Um die Verwaltung nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, wird allerdings der März-Beitrag nicht anteilig erstattet.
Ein formaler Beschluss war noch nicht möglich, da die für diesen Dringlichkeitsantrag erforderliche Zahl von zwei Dritteln aller GemeindevertreterInnen nicht bei der Sitzung anwesend sein konnte. Der Beschluss wird aber auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nachgeholt.
Die Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 23.03.2020 (die Tagesordnung finden Sie hier), findet statt. „Der Staat arbeitet weiter“ – dieses Zitat der Bundeskanzlerin aus ihrer letzten Ansprache nehmen wir ernst und zeigen damit als ehrenamtlicher Teil der Gemeindeverwaltung auch unseren Respekt vor den hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Rathauses, die täglich zur Arbeit gehen und an Sitzungen teilnehmen müssen.
Die Sitzung ist auch öffentlich. Es wird allerdings aufwändige Sicherheitsmaßnahmen geben, um das Infektionsrisiko für BürgerInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen und GemeindevertreterInnen zu minimieren:
Die Sitzung findet in der Walter-Ruckert-Sporthalle am Barsbütteler Weg statt. Hier gibt es zum einen ein deutlich besseres Raumangebot. Zudem ist die Belüftung besser, was zur Reduzierung des Infektionsrisikos beiträgt.
Sämtliche Sitzplätze – auch für die ZuschauerInnen – sind vereinzelt und in mindestens 1,50 Metern Abstand aufgestellt.
Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das ab Montag geltende Kontaktverbot (Mindestabstand 1,5 Meter) eingehalten werden kann.
In den von den Bundesländern am 22.03.2020 vereinbarten Leitlinien wird ausdrücklich klargestellt, dass trotz des neuen „Kontaktverbots“ die Teilnahme an Sitzungen weiterhin erlaubt bleibt. Ziel der Regeln ist schließlich auch nicht, BürgerInnen am Verlassen ihrer Wohnungen zu hindern, sondern den Mindestabstand zwischen Personen sicherzustellen.
Dass wir auf Händeschütteln und vermeidbare Gespräche verzichten, vesteht sich von selbst. Bitte beachten Sie auch auf dem Weg zur Sitzung, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie beim Besuch der Toilette den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
In die Planung für das seit Jahrzehnten für eine Wohnbebauung vorgesehene Gebiet direkt nördlich des Breedenwegs kommt Bewegung. Die Eigentümer haben nach Gesprächen mit den Fraktionen einen Antrag eingereicht und die Gemeinde ersucht, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Der Bauausschuss hat nun am 24. Februar mit der Mehrheit von SPD, OWG und FDP gegen die Stimmen der CDU empfohlen, dass die Planung beginnen soll.
Dies ist die einzige Fläche Oststeinbeks, auf der in absehbarer Zeit bezahlbare Mietwohnungen für Menschen aller Altersgruppen (auch unter 60 Jahren) entstehen könnten!
Der Bedarf ist drastisch: Seit Jahren verlassen junge Menschen Oststeinbek, weil sie keine Mietwohnungen finden. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen trifft es hart – denn in der Gemeinde gibt es mittlerweile fast keine öffentlich geförderten Wohnungen mit besonders niedriger Meite mehr.
Zudem reichen die derzeit entstehenden 140 Mietwohnungen für Senioren (Brückenstraße und Willipark) nicht aus, um den Bedarf zu decken. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Höft sagte: „Das Wohnraumgutachten des Kreises Stormarn hat nachgewiesen, dass bereits in zehn Jahren allein durch demografische Effekte 540 Menschen im Alter über 70 Jahren in kleinen Ein- bis Zweipersonenhaushalten mehr in Oststeinbek leben werden, als das 2014 noch der Fall war. Für diese Bürger muss es Alternativen zu ihrem nicht barrierefreien Einfamilienhaus geben. Wir planen am Breedenweg also langfristig auch für die Oststeinbeker Senioren.“
Wie viele Wohneinheiten am Breedenweg entstehen, wurde nicht berschlossen. Dies wird erst in der späteren Diskussion geklärt und maßgeblich davon abhängen, wie das Verkehrsgutachten ausfällt. Der Eigentümer hat einen Vorschlag mit 250 Wohneinheiten – davon 168 Mietwohnungen – eingereicht, betonte aber in der Sitzung selbst, dass dies lediglich eine Diskussionsgrundlage sei.
Die Wählergemeinschaft verteilt derzeit ein dramatisch gestaltetes Flugblatt zur geplanten Gewerbegebiets-Erweiterung am Willinghusener Weg. Bebildert ist es mit Fotos, die an die Baustelle der Hamburger Hafencity erinnern. Die OWG wirft plakativ die Frage auf, ob dieses knapp fünf Hektar große Gebiet, das am 13.09.2018 erstmals vom Investor in einer Bürgerveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert wurde, „Schleswig-Holsteins größtes Bauprojekt“ werden könnte. Diese Frage kann man sich beim Blick nach Barsbüttel und Stapelfeld leicht beantworten, wenn man die dortigen jeweils über zehn Hektar großen Gewerbeprojekte betrachtet.
Was stimmt aber ansonsten in diesem Flugblatt? Hier kommt der große SPD-Faktencheck!
Behauptung 1: „Das Gelände ist für den Bau freigegeben“
Derzeit existiert kein Bebauungsplan für das Gebiet. Der neue Bebauungsplan, zu dem am 24.09.2018 in öffentlicher Sitzung der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, befindet sich erst in der Entwurfsphase. Der Entwurf wurde am 30.09.2019 von der Gemeindevertretung zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Vom 17.10.2019 bis 15.11.2019 war der Plan öffentlich ausgelegt und Bürger sowie Behörden konnten dazu Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen werden nun von den Gremien der Gemeinde ausgewertet, diskutiert und abgewogen. Danach schließen sich wie bei jedem Bauleitplan noch zahlreiche weitere Planungsschritte sowie eine erneute öffentliche Auslegung an. Wir sind mitten in der Diskussion, niemand darf derzeit bauen, nichts steht fest.
Die Behauptung der OWG ist also falsch.
Behauptung 2: „Oststeinbek opfert seine Grünflächen“
Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um intensiv landwirtschaftlich genutztes Ackerland, daher ist es naturschutzfachlich keinesfalls Grünland und hat eine ökologisch geringe Wertigkeit. Nach unserer Kenntnis ist das Ackerland nicht einmal zeitweise begrünt.
Die Behauptung der OWG ist also falsch.
Behauptung 3: „Der Grünzug verliert durch die Bebauung seine hervorragende Aufnahmekapazität für anfallendes Regenwasser“
Ackerland hat generell eine vergleichsweise schlechte Aufnahmekapazität für Regenwasser. Bei sämtlichen Starkregenereignissen der letzten Jahrzehnte war für jeden Laien (insbesondere in Havighorst) gut zu beobachten, wie noch lange nach dem Ende der Regenfälle die Feldmark „leerlief“, weil die Ackerflächen keine Aufnahmekapazität mehr hatten. Auch auf dem Gebiet am Willinghusener Weg besteht kaum eine Möglichkeit, Regenwasser dezentral versickern zu lassen – das wurde bereits 2009 durch ein Baugrund-Gutachten festgestellt, das natürlich auch der OWG bekannt ist. Daher sind im Entwässerungskonzept auch Gründächer vorgesehen, außerdem Rückhaltebecken und unterirdische Rigolen.
Es werden durch das Bauvorhaben also keine Flächen versiegelt, die Oststeinbek bisher vor Regenwasser geschützt hätten.
Die Behauptung der OWG ist also falsch.
Behauptung 4: „Oststeinbek erhält eine Büro-Hochhauskulisse“
In der Tat sollen in dem Gebiet ausschließlich „nicht erheblich störende Gewerbebetriebe“ zugelassen werden. Dazu gehören auch Büros, aber denkbar sind auch andere Betriebe, von denen keine nennenswerten Lärmemissionen ausgehen.
Hochhäuser – das sind in Deutschland Gebäude mit mehr als 22 Metern Höhe – werden in dem Gebiet jedoch ausdrücklich nicht zulässig sein. Die Behauptung der OWG, es würden Hochhäuser geplant, ist also falsch.
Was die OWG unter einer „Kulisse“ versteht, ist interpretationsbedürftig. Wir würden darunter eine von jedem Punkt des Ortes sichtbare Art „Skyline“ verstehen, die das Ortsbild insgesamt prägt. Das ist extrem unrealistisch: Zulässig sein wird nach jetzigem Planungsstand (und der wird keinesfalls nach oben angepasst) eine Gebäudehöhe von maximal etwa 21 Metern. Diese Höhe ergibt sich aus der im Entwurf vorgesehenen zulässigen Gebäudehöhe von 49 Metern über NHN und der Lage des Geländes von ca. 28 Metern über NHN (konkret: 27,30 m üNHN im Osten, 28,27 m in der Mitte und 27,79 m üNHN im Westen des Teilgebiets Ost). Das entspricht in etwa der Höhe des Wohnhauses über dem Einkaufszentrum Oststeinbek (21,30 Meter hoch). Dieses Objekt ist natürlich durch seine zentrale Lage sehr markant. Dass der Ort hiervon geprägt ist, kann man aber kaum behaupten – bereits in geringer Entfernung vom EKZ nimmt man das Haus durch Baumbewuchs und andere Gebäude kaum wahr. Beachten muss man, dass das Gelände am Willinghusener Weg etwa fünf Meter höher liegt als das EKZ an der Twiete. Dass hierdurch aber ein ganzer Ort seinen Charakter verändert, kann man als ausgesprochen unwahrscheinlich bezeichnen.
Diese Behauptung kann man nicht als richtig oder falsch einstufen. Es liegt aber – das ist eine politische Bewertung – der Verdacht sehr nahe, dass hier ganz kräftig übertrieben wird, um Ängste zu schüren.
Behauptung 5: In dem geplanten Bürokomplex werden über 2.000 Menschen arbeiten
Wenn man jeden Quadratzentimeter aller Geschosse mit Büroarbeitsplätzen in der kleinsten denkbaren Größe herrichtet, wäre das theoretisch rechnersich möglich. Realistisch ist aber, dass die Zahl ganz erheblich geringer ausfällt.
Das (auch der OWG) vorliegende Verkehrsgutachten geht nämlich derzeit von einer Anzahl von max. 150 Arbeitsplätzen pro Hektar Gewerbefläche aus, was bei der großen Teilfläche südlich des Redders Willinghusener Weg mit 4,6 Hektar Gesamtfläche etwa 700 Arbeitsplätzen entspricht. Das Verkehrsgutachten ist maßgeblich für die Baugenehmigung, daher ist diese Annahme von großer praktischer Bedeutung.
Auf der kleineren Gewerbefläche nördlich des Seniorenwohngebiets, wo ein etwas höheres Maß der baulichen Nutzung möglich ist, sollen ca. 300 Arbeitsplätze entstehen.
Insgesamt wären das etwa 1.000 Arbeitsplätze.
Selbst beim viel größeren „Allianz-Projekt“, das 2009 für diese Fläche vorgesehen war, sollten übrigens „nur“ 1.300 Arbeitsplätze entstehen, maximal 2.000 hätten es mit einer zusätzlichen Erweiterungsfläche im Süden (direkt nördlich des Breedenwegs) werden können.
Wir gehen davon aus, dass im jetzigen, deutlich kleineren Plangebiet, noch weniger Büros entstehen würden. Wenn neben Büros auch noch andere Betriebe enstehen, wird sich die Zahl weiter reduzieren.
Die von der OWG behauptete Zahl ist stark übertrieben.
Behauptung 6: Es wird ein Hotel mit 150 Betten entstehen
Ein Hotel ist derzeit weder konkret geplant, noch ausgeschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans ermöglicht es aber ausnahmsweise, Beherbergungsbetriebe zu errichten. Übernachtungsmöglichkeiten sorgen jedoch für eine Aufwertung der umgebenden Gewerbeflächen. Im Verkehrsgutachten wird derzeit ein Hotel mit 150 Betten berücksichtigt.
Die Behauptung der OWG ist also nicht falsch, aber auch nicht so sicher wie sie dargestellt wird.
Behauptung 7: Der Willinghusener Weg ist seit vielen Jahren vom Verkehr stark belastet und dieser wird zusätzlich ins Stocken geraten
Das stimmt sicherlich. Die Leistungsfähigkeit muss daher in einem Verkehrsgutachten nachgewiesen werden. Auch im Hinblick auf die parallel angedachte Wohnbebauung am Breedenweg.
Unser Fazit
Das Flugblatt der OWG ist geprägt von den Stilmitteln der Übertreibung, Ausschmückung und Manipulation. Niemand muss gut finden, dass Ackerflächen bebaut werden. Es ist auch nachvollziehbar, dass man gegen ein solches Projekt kämpft. Aber wer in einer politischen Diskussion derart fahrlässig mit Fakten umgeht und Bürgerinnen und Bürger mit „frisierten“ Wahrheiten zu ködern versucht, kann ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommen.
Am Donnerstag, dem 07.11.2019, 19.30 Uhr, (Mehrzweckraum Kita Schulstraße) findet die Sitzung des Ortsbeirates Havighorst statt. Auf der Tagesordnung steht nur ein Antrag der FDP-Fraktion. Er trägt einen komplizierten Titel und ist ohne Vorkenntnisse nicht unbedingt zu verstehen.
Kurz gefasst: Es geht darum, in Havighorst den Bau einer überschaubaren Zahl neuer Mietwohnungen im Innenbereich zu ermöglichen.
Hintergrund
Der Wohnungsbau in Schleswig Holstein soll gemäß Landesentwicklungsplan dem Prinzip der „dezentralen Konzentration“ folgen. Das heißt, er ist auf mehrere Schwerpunkte im Land zu konzentrieren. Ziel sind langfristig tragfähige Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, die gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes ermöglichen. Wohnungsbau soll entlang von „Siedlungsachsen“ erfolgen. Zwischen diesen Achsen sollen ausreichend Grünbereiche im ganzen Land erhalten werden und die Landschaft nicht zersiedelt werden.
Es gibt in diesem Konzept – vereinfacht gesagt – zwei Arten von Orten:
Orte, auf Siedlungsachsen, die Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind (das trifft für den Ortsteil Oststeinbek zu).
Orte in Achsenzwischenräumen, die keine Schwerpunkte für Wohnungsbau sind (das trifft für den Ortsteil Havighorst zu).
Orte, die Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, haben eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und haben entsprechend ihrer Funktion ausreichenden Wohnungsbau zu ermöglichen (Oststeinbek tut das nicht, aber das ist ein anderes Thema). Hier gibt es keine besonderen Begrenzungen für die Anzahl neu gebauter Wohnungen.
Orte, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, decken jedoch nur den örtlichen Bedarf. Dort können derzeit (im Zeitraum bis 2025 und bezogen auf den Wohnungsbestand zum Stichtag 31.12.2017) neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 Prozent gebaut werden (sog. „wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“). Für Havighorst bedeutet das, dass derzeit nur ca. 50 neue Wohneinheiten möglich sind.
Der örtliche Bedarf
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass auch in Havighorst eine überschaubare Zahl von Mietwohnungen gebaut werden muss, damit Familien und Senioren im Ort Wohnraum finden. Es ist belegt, dass Familien und alte Menschen ihren Heimatort Havighorst verlassen müssen, weil es nicht ausreichen Wohnraum gibt. Es gibt also aus unserer Sicht einen klaren örtlichen Bedarffür Wohnungen in Havighorst, der – um Missverständnissen vorzubeugen – nichts damit zu tun hat, NeubürgerInnen von außerhalb anzuziehen.
Die Lösung
In Havighorst gibt es derzeit folgende Ideen für Wohnungsbau:
Die SPD Oststeinbek hat – wie wohl auch andere Fraktionen – das Ziel, auf dem Gelände des jetzigen Bauhofes bezahlbare (öffentlich geförderte) Mietwohnungen für Senioren und junge Familien auf öffentlichem Grund zu errichten, kombiniert mit einem Bürgerhaus. Hierzu muss noch eine geeignete Fläche für den Neubau von Bauhof und Feuerwehr gefunden werden – konkrete Planungen, Arbeitsgruppen und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern laufen bereits. Wie viele Wohnungen hier entstehen könnten, wurde noch nicht geplant, liegt aber vollständig in der Hand der Gemeinde.
Zwei private Grundstückseigentümer sind dieses Jahr an die Gemeinde herangetreten und möchten auf ihren Grundstücken Mehrfamilienhäuser mit insgsamt ca. 60 Mietwohnungen errichten. Die Pläne sind sehr konkret, seriös und liegen vor allem auf Grundstücken, die bereits anderweitig bebaut bzw. versiegelt sind. Es würde durch diese Projekte nicht die Feldmark zersiedelt oder eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Vorhaben daher ausdrücklich.
Das Problem
Alle drei Vorhaben würden zusammen den oben genannten 15-Prozent-Rahmen sprengen.
Um dieses Problem zu lösen, müsste Havighorst erlaubt werden, die 15-%-Grenze zu überschreiten. Um einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen, benötigt der Bürgermeister den Auftrag aus der Politik. Darum geht es im Ortsbeirat.
Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der FDP ausdrücklich.
Die Landesregierung teilt nun in ihrer Antwort mit, dass wegen eines Büroversehens beim LBV die zuständige Verkehrsaufsicht des Kreises Lauenburg nicht beteiligt wurde. Diese konnte deshalb die Kollision der Baustellenplanungen nicht erkennen.
Außerdem informiert die Landesregierung, dass der LBV bald einen Baustellenkoordinator einstellt, der unter anderem die Abstimmung mit den Kommunen verbessern soll.