Der Kieler Landtag (www.landtag.ltsh.de) besteht regelmäßig aus 69 Abgeordneten, die von den Bürgern Schleswig-Holsteins für 5 Jahre gewählt werden. Die jetzige Landtagswahl ist allerdings etwas verfrüht, da das ehemalige Landeswahlgesetz Schleswig-Holsteins vom Landesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und eine Neuwahl bis Ende September 2012 angeordnet wurde. 35 Abgeordnete sind Wahlkreiskandidaten (Erststimme – hier kann je Wahlkreis nur einer gewinnen), die restlichen 34 kandidieren auf Landeslisten (Zweitstimme – prozentuale Verteilung nach Stimmenergebnis)
Hauptgrund für die Existenz der 16 deutschen Bundesländer und ihrer Landesparlamente ist nicht ein Hang zur Kleinstaaterei, sondern die Begrenzung staatlicher Machtausübung. Anders als in Einheitsstaaten, wie z. B. Finnland, Frankreich oder Dänemark, liegt bei uns nicht alle Staatsgewalt in der Hand einer zentralen Regierung. Obwohl das Leben in Deutschland faktisch weit überwiegend durch den Bundesgesetzgeber geregelt wird, besitzen die Länder eine beträchtliche Anzahl von Gesetzgebungskompetenzen, über deren Wahrnehmung Sie mit Ihrem Votum am 6. Mai mitbestimmen. Zu diesen Rechtsmaterien gehören z .B. Polizei und Ordnung, Kommunales, Rundfunk, Kulturwesen, Hochschule, Schule, Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heime, Ladenschluss, Gaststätten, Spielhallen und Märkte. Zudem entscheidet der Landtag natürlich über den Haushalt des Landes und wählt den Ministerpräsidenten, der mit seinem Kabinett das Land regiert. Über den Bundesrat haben die Länder erhebliche Beteiligungs- und Vetorechte hinsichtlich der Bundesgesetzgebung. Es lohnt sich also, die Zusammensetzung des Landtages mitzugestalten. Alles, was Sie hierfür tun müssen, ist eine eigene Analyse der Programme und Kandidaten nach gesundem Menschenverstand vorzunehmen – und zur Wahl zu gehen. Unser Landtags-Direktkandidat der SPD Stormarn ist Martin Habersaat, er ist zurzeit bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und präsentiert sich auf seiner Website www.martinhabersaat.de.
Falls Sie unschlüssig sind, kann Ihnen vielleicht der „Wahl-o-mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung helfen,
www.wahl-o-mat.de/schleswigholstein2012
Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die schon länger als 3 Monate in SH wohnen. Zur Stimmabgabe im Wahllokal genügt ein Personalausweis oder Reisepass. Die Lokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Wer nicht wählt, kann sich nachher auch nicht beschweren.!
Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der Wahl!