Wussten Sie…? (Teil 4)

…dass die Gemeindevertretung gemäß § 16c Absatz 3 der Gemeindeordnung neuerdings in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchführen kann? Die Verwaltung schickt dabei offizielle Fragebögen zu einem wichtigen örtlichen Thema an alle Bürger. Die Antworten werden anschließend ausgewertet (und aufbewahrt). So etwas geht auch beschränkt auf den Ortsteil Havighorst. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind an das Ergebnis der Befragung zwar nicht rechtlich gebunden, haben dieses jedoch bei ihren Beratungen „angemessen zu berücksichtigen“.

Erschienen in Oststeinbek Aktuell 12/13.