Differenzierte Grundsteuerhebesätze:
Für alle, die hier in der Gemeinde wohnen, gibt es gute Nachrichten: Die Gemeindevertretung hat neue Grundsteuerhebesätze beschlossen, die zwischen gewerblicher und Wohn-Nutzung unterscheiden. Damit wird der bisherige Hebesatz der Grundsteuer B für Wohngrundstücke von 484% auf 407% gesenkt. Das geht in die richtige Richtung. Und macht sich im Portemonnaie bemerkbar!
Bauen in Oststeinbek – gegensätzliche Interessen: Manche Bürger beklagen sich darüber, dass ihnen der Neubau auf dem Nachbargrundstück den Ausblick versperrt und den Garten verschattet. Nachvollziehbar. Ein Investor erwartet, dass die Gemeinde den Bebauungsplans (B-Plan) so verändert, dass er höher und breiter bauen kann als bisher erlaubt – sonst könne er dort nicht wirtschaftlich bauen. Auch nachvollziehbar. Ein Ehepaar möchte, dass die erwachsene Tochter mit ihrer Familie in Oststeinbek wohnen bleiben kann, und baut ihr ein neues Haus hinten im Garten auf einem sogenannten Pfeifenstielgrundstück – Eltern und Tochter freuen sich, die Nachbarn aber gar nicht.
Fälle wie diese werden oft im Bauausschuss behandelt. In der Summe heißt das: Viele Oststeinbeker beklagen, dass der Charakter Oststeinbeks mit Einzelhäusern und großen Gärten tendenziell verloren geht – andere Oststeinbeker sind heilfroh, eine Wohnung in einem der Mehrfamilienhäuser oder ein Haus in verdichteter Bebauung gefunden zu haben.
Wie soll mit solchen einander widersprechenden Vorstellungen umgegangen werden?
Rechtlich ist es klar: Der B-Plan regelt detailliert, wo auf einem Grundstück wie lang, breit und hoch gebaut werden darf. Wer diese B-Plan-Vorschriften bis auf den letzten Quadratzentimeter Fläche und den letzten Zentimeter Höhe einschließlich aller Grenzüberschreitungstoleranzen ausnutzen will, hat auch das Recht dazu. Manchmal unschön für die Nachbarn, aber rechtlich unanfechtbar.
Unsere politischen Schlussfolgerungen: Erstens wird bei Anträgen für eine Überschreitung der B-Plan-Regelungen kein „Auge zugedrückt“, auch wenn das die Antragsteller nerven sollte. Zweitens achten wir sehr darauf, dass außerhalb der Siedlungsachsen wenig – und wenn, dann mit möglichst geringem Flächenverbrauch – gebaut wird. Und dass die Feldmark am besten gar nicht angetastet wird. Drittens werben wir bei der innerörtlichen Verdichtung für ein Entgegenkommen auf beiden Seiten, denn:
Wir alle müssen uns einerseits mit dem Gedanken anfreunden, dass Oststeinbek-Ort zunehmend verdichtet wird, große Gärten geteilt werden, Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Und andererseits fordern wir von allen Bauherren, dass sie mit Augenmaß planen und ohne ihre Nachbarn vor den Kopf zu stoßen. Und dabei auch mal auf ein paar rechtlich gerade noch mögliche Quadratmeter Wohnfläche zugunsten der Ortsbild-Angemessenheit verzichten.
Wir geben uns alle Mühe, dafür einen Konsens in Politik, Verwaltung und Anwohnerschaft zu finden!