Drei Oststeinbeker haben – das konnten Sie der Presse entnehmen – Einspruch gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl eingelegt. Wir beantworten hier einige grundsätzliche Fragen zum Verfahren.
Wer durfte Einspruch einlegen, und bis wann?
Es konnte jeder Wahlberechtigte Oststeinbeker sowie die Kommunalaufsicht Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Die Frist hierfür war 1 Monat ab Bekanntmachung des Wahlergebnisses, sie endete am 1.7.
Wer prüft den Einspruch?
Der von der Gemeindevertretung am 10. Juni gewählte Wahlprüfungsausschuss (8 Gemeindevertreter) hat die Aufgabe, eine Vorprüfung über die Gültigkeit der Gemeindewahl durchzuführen. Die Wahlprüfung bildet den Abschluss des Wahlverfahrens und bezieht sich auf das gesamte Verfahren der Vorbereitung und Durchführung der Wahl einschließlich der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Das Ergebnis dieser Vorprüfung bildet die Grundlage für den Beschluss der Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl.
Wann ist ein Einspruch gegen die Wahl erfolgreich?
Der Einspruch gegen die Wahl ist begründet, wenn ein Wahlfehler vorliegt und dieser ergebnisrelevant ist. Es gibt drei Varianten des Wahlfehlers: fehlende Wählbarkeit eines Bewerbers, Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung und die fehlerhafte Feststellung des Wahlergebnisses. Unter „Unregelmäßigkeiten“ sind alle Verstöße gegen Vorschriften des Wahlrechts zu verstehen, die die Wahlvorbereitung und Durchführung betreffen. Davon umfasst sind auch die Vorschriften für die Bewerberaufstellung durch die Parteien.
Die Bestandserhaltung festgestellter Wahlergebnisse ist im Wahlrecht ein hohes Gut. Darum werden Wahlen nur korrigiert oder wiederholt, wenn die festgestellten Fehler auch Auswirkung auf die Zusammensetzung der Gemeindevertretung, also die konkrete Mandatsverteilung, haben oder haben können.
Wann wird über den Einspruch entschieden?
Der Wahlprüfungsausschuss tagt voraussichtlich Anfang September, die Gemeindevertretung am 23.09. – beide in öffentlicher Sitzung.