Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Flächennutzungsplan beginnt – ein Trauerspiel

Heute beginnt die „frühzeitige Unterrichtung“ der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum neuen Flächennutzungsplan. Der Planentwurf ist von CDU und OWG leider dermaßen eingedampft worden, dass man das gesamte Verfahren eigentlich nur noch als Steuergeldverbrennung bezeichnen kann. Der Planentwurf verkörpert keinerlei Vision, er dokumentiert nur den Status quo. Alle eingezeichneten „Potenziale“ betreffen Flächen, auf denen heute schon konkret Bauvorhaben geplant werden (mit einer einzigen Ausnahme, dem Gelände der Lagerhalle Landstücken). Für die nächsten 25 Jahre bietet dieser Planentwurf keine Entwicklungsmöglichkeiten, er zementiert den heutigen Zustand. SPD-Fraktionschef Höft sagte: „Dieser Plan wird, wenn er so zustande kommt, Oststeinbek erheblichen Schaden zufügen, weil er die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger missachtet.“

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Bürgerveranstaltung zum Bauleitplan Brückenstraße

Am 6. September findet im Bürgersaal eine öffentliche Veranstaltung der Gemeinde zur Bauleitplanung „Seniorenwohnen Brückenstraße“ statt. Im derzeitigen Stadium geht es insbesondere auch um die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit des Projektes.

06.09.2018, 19.30 Uhr, Bürgersaal im Kratzmann’schen Hof

Zur Vorbereitung finden Sie hier alle relevanten Planungsunterlagen, denn die entsprechende Website der Gemeinde ist zum einen schwer zu finden, zum anderen recht unübersichtlich.

 

Wundersame Wendungen: Warum Land (nach der Wahl) doch vermehrbar ist +++ CDU und OWG wollen Gewerbeflächen im Landschaftsschutzgebiet ausweisen +++ Voraussichtlich rechtswidriger Flächennutzungsplan beschlossen

 

VORHER: Die OWG wirbt mit dem Slogan „Land ist nicht vermehrbar“. Flächen sollten nur „sparsam und umweltbewusst“ verbraucht werden, die Feldmark nicht zerstört werden. Eine Gewerbefläche am Willinghusener Weg wird mit der Begründung abgelehnt, man wolle keine Grünflächen zerstören. Die OWG beantragt mit der CDU, einen Umweltausschuss einzurichten.

NACHHER: In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.07.2018 stimmt die OWG der Gewerbefläche am Willinghusener Weg nun doch zu, unter der Bedingung, dass im Landschaftsschutzgebiet im Norden Oststeinbeks zusätzliche Gewerbeflächen vorgesehen werden. Der Umweltausschuss wird vor dem Grundsatzbeschluss, in einem Schutzgebiet Gewerbe zu planen, nicht beteiligt.

Was war geschehen?

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Bürger an der Zukunftsplanung beteiligen!

28.09.2016

„Flächennutzungsplan“ (FNP) ist ein Wort aus der Behörden-Geheimsprache. Übersetzt bedeutet es: Zukunftsplan für Oststeinbek. Der FNP legt z.B. fest, wo künftig gebaut werden soll, wo Grünflächen sein sollen, wo Straßen verlaufen können und wie das Gewerbegebiet erweitert werden kann. Er ist das Grundprogramm für die Bauleitplanung der Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten. Derzeit ist ein Planungsbüro mit einer Bestandsaufnahme beschäftigt, erste Ergebnisse werden wohl zum Jahresende präsentiert. Im Frühjahr 2017 könnte dann die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung beginnen. Diese ist aber – wie immer in gesetzlichen Beteiligungsverfahren – sehr starr, formal und nicht besonders ansprechend ausgestaltet. Wir setzen uns dafür ein, dass es eine Bürgerbeteiligung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus geben wird – mit Informationsveranstaltungen und Workshops für Bürger, z.B. zu den Themen Verkehr, Wohnen, Naturschutz. Im Bauausschuss am 22.09.2016 haben wir uns mit der CDU, die lediglich eine Einwohnerversammlung zu dem Thema abhalten wollte, und OWG auf einen Kompromiss verständigt: immerhin zu ausgewählten Themen soll es nun Bürger-Workshops geben.

Zum Thema Verkehr wird im Rahmen der Erneuerung des FNP ein gesondertes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das wir insbesondere für den Bereich Barsbütteler Weg / Breedenweg / Hamburger Kamp schon lange fordern. Gerade bei diesem Thema ist es uns wichtig, die Anliegen der Bürger in den verschiedenen Bereichen unseres Ortes in die Planungen einfließen zu lassen – darum schlagen wir separate Einwohnerversammlungen für Teilgebiete unserer Gemeinde vor, in denen die spezielle Situation vor Ort diskutiert werden kann. Wir wollen außerdem, dass der Gutachter unbefangen und kreativ an die Herausforderungen herangeht und auch unkonventionelle Lösungen vorschlägt. Außerdem erwarten wir kein reines „Auto-Gutachten“, sondern möchten auch die Situation der Fuß- und Radwege im Ort verbessern. Dies haben wir auch im Bauausschuss deutlich gemacht.

Mehr Wald für Oststeinbek

27.09.2016

steko7 / photocase.de

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 22.09.2016 einstimmig beschlossen, den Baumbestand in der Gemeinde Oststeinbek zu erhöhen. Im Rahmen der derzeit laufenden Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans wurde der Bürgermeister beauftragt, geeignete Flächen für eine Waldanpflanzung zu suchen und die Waldanpflanzung zu fördern. „Wir begrüßen diesen Beschluss. Einserseits leistet er einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz, andererseits unterstreicht die Gemeindevertretung damit das Ziel, eine grüne Oase am Rande der Großstadt zu sein“, sagt Christian Höft, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Die SPD-Fraktion hat sich darüber hinaus für die Einführung einer Baumschutzsatzung stark gemacht. Zuvor hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Oststeinbek 132 Unterschriften im Ort gersammelt und die Einführung einer solchen Satzung gefordert. Viele Nachbargemeinden haben ihren Baumbestand mit einer Satzung geschützt, z.B. Barsbüttel und Reinbek. Auch Oststeinbek hatte bis 1992 eine solche Satzung. Die Satzung würde regeln, dass Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt sind und vor einer Fällung oder anderen schweren Eingriffen ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden muss. Falls Bäume gefällt werden müssen, ist dann in der Satzung festgelegt, welche Ersatzpflanzungen erforderlich sind. Da die CDU gegen eine Baumschutzsatzung stimmte und die OWG sich enthielt, ist noch nicht klar, ob es eine Satzung geben wird. Zunächst soll die Verwaltung weitere Informationen und einen Entwurf vorlegen. „Wir sollten bei der Diskussion nicht gleich ideologische Debatten über Bürgerbevormundung führen. Es geht um das gemeinsame Ziel, den Ort attraktiv und naturnah zu gestalten. Dafür ist eine Baumschutzsatzung kein Allheilmittel, aber kann ein guter Baustein sein“, so Höft. Als sinnvolle Ergänzung der Baumschutzsatzung kann ein Kataster angelegt werden, in dem große alte Bäume (mit Baumart, Stammumfang, Standort, Vitalität, Eigentümer) hinterlegt werden. Der Schutz von Bäumen durch die Eintragung in Bebauungspläne hingegen wäre extrem kosten- und zeitintensiv, da für jeden Eintrag ein B-Plan-Änderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre.

Zusätzlich zu einer Satzung ist es möglich, Bürgern Zuschüsse für die fachgerechte Pflege alter Bäume zu gewähren. Das wird z.B. in Bad Oldesloe praktiziert. „Wir halten diesen Gedanken für sehr interessant, weil eine professionelle Pflege für die Gesundheit von Bäumen ausgesprochen wichtig ist“, so Höft.

Kein Flohmarkt auf dem Real-Parkplatz!

Da hatten wir doch gedacht, wir hätten den Flohmarkt bei Real „kleingekriegt“ und aus Oststeinbek verbannt. Dem war nicht so, er taucht wieder auf, denn der Kreis Stormarn widersprach dem Beschluss der Gemeindevertretung und genehmigte zunächst 4 Flohmärkte in diesem Jahr. Die künftigen Märkte sollen ohne Neuwarenverkauf und mit reduzierter Ständezahl stattfinden. Da die Besucherzahl nicht regelbar ist, würde dies nichts nützen. Die Belastung für die ca. 1000 Anwohner in den umliegenden Wohnstraßen bliebe gleich. Für das Jahr 2012 zog der Kreis nun allerdings im Juli seine Genehmigung zurück, da jetzt der Pächter des Grundstücks Einwände wegen der noch stattfindenden Baumaßnahmen geltend macht. In diesem Jahr gibt es also keine Flohmärkte mehr. Was aber wird ab 2013?

Sagen sie weiter deutlich ihre Meinung und unterzeichnen sie den Beschwerdebrief auf der Internetseite der Gemeinde www.oststeinbek.de. Die SPD wird Sie unterstützen und sich weiter deutlich gegen den Flohmarkt aussprechen!

Mussten so viele Eichen weichen?

Zu Beginn des neuen Jahres startete in der Allee zum Gut Domhorst eine „Baumfällaktion“ in großem Ausmaß. Nachfragen ergaben, dass die Fällaktion auf Anordnung der „Unteren Naturschutzbehörde“ stattfand, weil auf dem Plan ein Knick eingezeichnet war, nicht aber eine Allee. Offenbar war der Knick in vielen Jahren zu einer stattlichen Allee herangewachsen, die vielen Spaziergängern gut vertraut war. Dies aber entsprach wohl nicht den „Knickvorschriften“. Kann man denn nicht statt eines  „Verwaltungsdenkens“ den „gesunden Menschenverstand“ gebrauchen? Die Fällaktion mag ja  den Vorschriften entsprechen, aber eine Allee mit alten Eichenbäumen ist selten. Hätte man nicht besser statt einem nicht vorhandenen Knick eine vorhandene Allee schützen können?