Infos zur Kommunalen Wärmeplanung: Alle Gemeinden müssen bis Ende 2024 einen Wärmeplan vorlegen, d.h. eine Planung, wie auf dem Gemeindegebiet die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral sein wird. Damit legen sie ihre Planungen und Aktivitäten zur CO2-Reduzierung fest – für die privaten Eigentümer von Gebäuden gibt’s dadurch keine konkreten Rechtsfolgen. Aber an der langfristigen Umstellung der Heizungen (Ziel-Zeitpunkt der Planung: 2045) auf Klimaneutralität führt kein Weg vorbei, schon in unserem ureigenen Interesse. Wir hoffen da sehr auf einen fraktionsübergreifenden Konsens.
Der jetzt vorgelegte Plan-Entwurf einer Beratungsfirma enthält einige interessante Daten und Einschätzungen, z.B.: Als Heizquelle dienen aktuell in Oststeinbek Erdgas mit 73%, Heizöl mit 19%, Holz mit 6,3% und Wärmepumpen mit 0,8%. Der Bedarf an Wärme wird sich bis 2045 um 19% reduzieren – wegen der Verbesserung der Wärmedämmung bei Alt- und Neubauten. Wenn bis 2045 die Verbrennung von Gas und Öl beendet sein soll, müssen klimaneutrale Energieträger ausgebaut werden; für Oststeinbek empfohlen werden dabei in erster Linie Luft-Wärmepumpen, die die Wärme aus der Umgebungsluft ziehen. Sie haben inzwischen einen Wirkungsgrad von mindestens 1:3, d.h. mit 1kWh Strom kriegt man 3kWh Wärme heraus. Sie werden ergänzt durch Boden-Wärmepumpen und Abwasser-Wärmepumpen. Andere viel diskutierte Möglichkeiten werden eher skeptisch betrachtet: Gas aus Biomasse (zu geringe Mengen), Geothermie-Tiefbohrungen (finanziell risikoreich), Fluss-Wärme (Au und Forellenbach sind zu klein), Industrie-Abwärme (kaum vorhanden) und Wasserstoff (auf absehbare Zeit zu teuer und zu wenig). Wo es in den dichter bebauten Ortsteilen in Oststeinbek/Ort sinnvoll ist, helfen außerdem (Fern-) Wärmenetze, Heizkosten und Energieverbrauch zu senken. Die Schwerpunkte für die Verwaltung liegen laut Wärmeplan jetzt auf Planung (z.B. von Wärmenetzen), Beratung von Gebäude-EigentümerInnen und Information z.B. über Fördermöglichkeiten und qualifizierte Handwerksbetriebe in der Region. Details zum Thema auf der Gemeinde-Website unter „Umwelt und Klimaschutz“.
Wohnen soll Gewerbe nicht subventionieren: Die Gemeindevertretung hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) auf 504% und die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 484% festgelegt. Diese Hebesätze sind allerdings nicht mit den 400% aus dem Jahr 2024 vergleichbar, da die Grundsteuer ab 2025 gesetzlich auf eine völlig andere Weise berechnet wird. Insgesamt soll das Grundsteueraufkommen aber nicht steigen. Alle Fraktionen haben sich dann am sog. Transparenzregister des Landes orientiert. Nun hat sich aber herausgestellt, dass die neue Grundsteuer-Berechnung Wohnhäuser gegenüber Gewerbeimmobilien benachteiligt. Deshalb sollten wir die gerade beschlossenen Hebesätze wieder ändern, um diese Benachteiligung aufzuheben. Wir hoffen, dass auch dabei wieder alle Fraktionen an einem Strang ziehen werden.
Ihre SPD-Fraktion