Am 26. Mai ist BürgermeisterInnenwahl in Oststeinbek! Alle Infos gibt es hier.

Um genau zu sein: Der Termin wird erst vom Wahlausschuss beschlossen, welcher in der Gemeindevertretung am 26.9. gebildet wird, aber es sind sich alle einig, dass die Wahl mit der Europawahl zusammen gelegt werden soll.

Wer wählt?

Es handelt sich um eine Direktwahl – wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger Oststeinbeks ab 16 Jahren!

Für welche Amtszeit wird gewählt?

Derzeit sieht die Hauptsatzung der Gemeinde in §4 Absatz 1 eine Amtszeit von sechs Jahren vor. CDU, OWG und FDP wollen die Amtszeit für die nächste Wahlperiode einmalig auf acht Jahre verlängern, weil dies zum Eintritt des Ruhestands von Jürgen Hettwer passen würde. Im Falle einer Wiederwahl Hettwers wäre das tatsächlich nicht unsinnig. Die SPD-Fraktion wird diesem Antrag jedoch aus zwei Gründen nicht zustimmen:

  1. Die Amtszeit von sechs Jahren ist aus unserer Sicht bereits sehr lang und für uns an der Grenze dessen, was man noch mit demokratischen Wahlämtern vereinbaren kann. Acht Jahre sind für uns im Sinne eines Mittelwegs zwischen Kontinuität/“Wahl-Aufwand“ und demokratischer Legitimation nicht mehr vertretbar.
  2. Die Anpassung der Amtszeit an einen bestimmten Bewerber, noch bevor überhaupt das Wahlverfahren begonnen hat und Vorschläge vorliegen, könnte von Bürgern als eine Vorwegnahme der Wahlentscheidung verstanden werden. Diesem Eindruck möchten wir entgegen treten, ohne uns gegen oder für einen Bewerber auszusprechen.

Wer kandidiert?

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SPD zu Kita-Gebühren: Nur moderat erhöhen!

07.06.2016

Die Kosten der Kinderbetreuung in Oststeinbek sind gestiegen. Obwohl der prozentuale Beitragssatz für die Eltern gleich bleibt, erhöhen sich dadurch die Kosten für die Nutzer. Im Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss am 06.06. legte die Verwaltung der Politik zwei Berechnungsvarianten für die Gebührenhöhe vor, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen:

  1. Es werden die bei der tatsächlichen Belegung anfallenden Kosten pro Kind auf alle Eltern umgelegt. Das würde in den unterbelegten Bereichen Elementar und Krippe sehr teuer für die Eltern (Gebührenerhöhung von 19-20%, je nach gebuchter Betreuungszeit), im überbelegten Hort würde die Gebühr „nur“ um ca. 9% steigen.
  2. Es wird fiktiv eine Vollbelegung der zurzeit nicht ausgelasteten Kitas angenommen. Das würde im Hort die Elternbeiträge um 20-23% erhöhen, in Krippe und Elementar um 6-12%.

Unsere Meinung:

  • Nutzer sollten nicht in Mithaftung für nicht ausgelastete Einrichtungen genommen werden. Dieses Planungsrisiko sollte die Allgemeinheit schultern.
  • Eine plötzliche Gebührenerhöhung um 20% ist – unabhängig von der Kalkulationsgrundlage und den Ursachen – nicht zumutbar.
  • Die tatsächlich zu zahlenden Gebühren (nicht der prozentuale Beitragssatz) sollten dem Vergleich mit umliegenden Kommunen standhalten können.

Im Ausschuss konnten wir uns mit dieser Meinung nicht durchsetzen, die CDU- und OWG-Mehrheit stimmte für die Zugrundelegung der tatsächlichen Belegung und damit für deutliche Gebührensteigerungen vor allem in der Krippe.

In konkreten Zahlen bedeutet das:

  • Eltern von Krippenkindern müssen 72,- bis 108,- € / Monat mehr zahlen.
  • Eltern von Elementar-Kinden zahlen 30,- bis 55,- € / Monat mehr.
  • Eltern von Hortkindern zahlen 4,- bis 18,- € / Monat mehr.