Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken! – Grundsatzantrag der SPD-Fraktion

– aktualisiert / endgültige Fassung –

Dieser Antrag der SPD-Fraktion wurde am 17.09.12 im Hauptausschuss behandelt (es berichteten die Bergedorfer Zeitung und das Hamburger Abendblatt). Er stieß grundsätzlich auf große Zustimmung bei allen Fraktionen. Aufgrund der derzeitigen Lage im Rathaus waren sich alle Fraktionen einig, zunächst nur Punkt Nr. 1 abzustimmen. Die Beratungen der konkreten Maßnahmen wurden auf das Frühjahr 2013 verschoben. Da nur die Gemeindevertretung (GV) gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung über die Ziele und Grundsätze der Verwaltung entscheidet, muss der Antrag nun noch bei der GV-Sitzung am 01.10. beschlossen werden.

Wir geben den Antrag samt Begründung hier im Wortlaut wieder.

Der Hauptausschuss möge beschließen, der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss zu empfehlen:

1. Die Gemeindevertretung erklärt die Anerkennung und aktive Förderung des Ehrenamtes zu einem Grundsatz der kommunalen Verwaltung in Oststeinbek mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für ehrenamtliches Engagement im Ort herzustellen. Die Bürgermeisterin hat ihre Arbeit hieran auszurichten und die Voraussetzungen in der Verwaltung dafür zu schaffen, dass sich ehrenamtliche Arbeit im Ort bestmöglich entfalten kann.

2. Zur Unterstützung der Ehrenamtlichen wird ein Ehrenamts-Koordinator in der Gemeindeverwaltung benannt. Dieser dient als einheitlicher Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen und unterstützt diese koordinierend und beratend bei ihrer Tätigkeit. Insbesondere hilft er bei der reibungslosen Klärung von verwaltungsinternen Zuständigkeiten, z.B. bei Anträgen für Genehmigungen, Nutzung von Gemeindeeigentum oder finanzielle Unterstützung, außerdem bei Formalitäten zur Vereinsgründung oder dem Zugang zu Beratungsangeboten. Die Stelle wird nicht neu geschaffen, sondern durch eine Änderung von Stellenbeschreibungen generiert.

3. Die Gemeindevertretung ernennt eine Ombudsperson für das Ehrenamt. Dieser soll als Vermittler tätig sein, falls es zwischen Ehrenamtlichen und Verwaltung oder unter Ehrenamtlichen zu Konflikten kommt, der Gemeindevertretung Bericht erstatten und Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes ergreifen. Die Gemeindeverwaltung ruft in Oststeinbek aktuell zu Bewerbungen auf. Die Tätigkeit der Ombudsperson ist ehrenamtlich.

4. Oststeinbek führt eine Ehrenamtskarte mit niedrigschwelligen Vergabekriterien. Die Verwaltung sorgt durch die aktive Ansprache von ortsansässigen Unternehmen dafür, dass attraktive Vorteile für die Inhaber der Karte geschaffen werden. Die Bürgermeisterin legt der Gemeindevertretung einen Vorschlag für die Vergabekriterien vor.

5. Eigentum der Gemeinde, das für ehrenamtliche Aktivitäten nützlich ist, soll den Ehrenamtlichen nach Möglichkeit verfügbar gemacht werden. Gemeindeverwaltung entwickelt einen Katalog von Gegenständen, die verleihbar sind – z.B. Tische, Stühle, Bühnen, Zelte –, versieht ihn mit Vorschlägen für Verleihkonditionen und legt ihn der Gemeindeverwaltung zum Beschluss vor.

6. Die Gemeindeverwaltung veranstaltet eine Ehrenamtsmesse, auf der die Vereine Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements präsentieren. Die Veranstaltung wird mit einem auskömmlichen Werbe- und Organisationsbudget ausgestattet und aktiv von der Verwaltung beworben. Die Angebote der Vereine werden zudem dauerhaft in einem eigenen Ehrenamts-Bereich der Website der Gemeinde zusammengefasst.

Begründung:

Oststeinbek zeichnet sich aus durch seine vielfältige Vereinswelt, die getragen ist von starkem ehrenamtlichem Engagement. Die Aktivitäten der Ehrenamtlichen tragen in vielfältiger Weise zum Gemeinwohl bei – sei es durch kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen oder durch die Förderung der Sicherheit im Ort. Die Lebensqualität wird hierdurch erheblich erhöht und die Gemeinde gewinnt als Wohnort an Attraktivität, was z.B. für den Werterhalt der Immobilien unverzichtbar ist.

Nachdem die Arbeiterwohlfahrt in Oststeinbek massive Nachwuchsprobleme hatte, hatte die CDU-Fraktion mit einem Antrag vorgeschlagen, durch die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Rathaus bestimmte Funktionen, die bislang ehrenamtlich ausgeübt wurden, durch die Verwaltung ausführen zu lassen. Außerdem wurde eine Ehrenamtsmesse vorgeschlagen. Wir möchten diese guten Ansätze, die ein wenig in Vergessenheit geraten sind, mit unserem Antrag „Das Ehrenamt in Oststeinbek stärken!“ aufgreifen, modifizieren und erweitern.

Wir sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Kommunalverwaltung ist, Voraussetzungen zu schaffen, die eine bestmögliche Entfaltung ehrenamtlicher Aktivitäten gewährleistet. Wir sind nicht für weniger sondern für mehr Ehrenamtsförderung. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zum Nutzen für das Gemeinwohl gering.

Die Gründe im Detail:

Zu Nr. 1 (Grundsatz der kommunalen Verwaltung): Zunächst ist es von Bedeutung, dass die Gemeindevertretung sich noch einmal ausdrücklich und grundsätzlich dazu bekennt, das Ehrenamt im Ort wertzuschätzen. Dieser Wertschätzung wird konkret Ausdruck verliehen durch die Verankerung der Ehrenamtsförderung als Grundsatz und Ziel der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung legt gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung SH (GO) die Ziele und Grundsätze der Verwaltung fest. An diese ist die Bürgermeisterin gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 GO rechtlich bei der Leitung der Verwaltung der Gemeinde gebunden. Durch den Grundsatzbeschluss wird folglich – wenn auch abstrakt – die Förderung des Ehrenamtes zu einem rechtlich verbindlichen „Roten Faden“ der Verwaltung und als Ziel klar definiert: Wir wollen einen lebendigen Ort mit starkem Ehrenamt – und sind bereit, hierfür etwas zu tun!

Die Definition des Ehrenamts ist hierbei weit zu verstehen. Gesetzlich ist der Begriff nicht einheitlich und umfassend definiert. Erfasst von einer „Oststeinbeker Definition“ sein sollten jedenfalls alle gesetzlich als „Ehrenamt“ bezeichneten Tätigkeiten (Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben), ebenso wie alle sonstigen gemeinwohlorientierten, unentgeltlichen Tätigkeiten. Es ist sinnvoll, hierzu eine separate Richtlinie für die Verwaltung zu erstellen, die den Rahmen dieses Antrages jedoch sprengen würde. Es wird auf die ausführliche Kommentierung von Horst Steinmeyer zu § 118a Sozialgesetzbuch III („Ehrenamtliche Betätigung“), Rn. 13-16, in Gagel, SGB II / SGB III (45. Ergänzungslieferung 2012) verwiesen, die wertvolle Kriterien und Erläuterungen liefert, die auch sonst Anwendung in der öffentlichen Verwaltung finden.

Zu Nr. 2 (Ehrenamts-Koordinator): Die Errichtung eines einheitlichen Ansprechpartners hat zum Ziel, die Betreuung der zahlreichen Vereine zu bündeln und hiermit den Ehrenamtlichen klare Verwaltungsstrukturen anzubieten, die ihre Arbeit erleichtern. Durch die Kanalisierung von Anfragen wird die Kommunikation mit den Vereinen effizienter und die Umsetzung von Vorhaben oder Lösung von Problemen erleichtert. Die Aktiven haben künftig „ein Gesicht“, an das sie sich mit ihren Anliegen wenden können. Interessierte Bürger können beim Koordinator erfragen, wo man sich im Ort engagieren kann. In der Praxis könnte es sogar dazu kommen, dass verwaltungsintern auch eine gewisse Vertretung der Ehrenamtsinteressen durch den Koordinator „nach innen“ erfolgt, was wünschenswert wäre.

Da keine neuen Aufgaben generiert werden, sondern lediglich Anfragen gebündelt werden, erscheint zusätzliches Personal für diese Aufgabe nicht nötig. Bei geschickter Umsetzung könnte die Einrichtung des Koordinators sogar Effizienzeffekte generieren und die Verwaltung insgesamt ein wenig entlasten. Eine Testphase könnte hier Erfahrungen liefern.

Zu Nr. 3 (Ombudsperson): In der jüngeren Vergangenheit ist es zu Konflikten zwischen Verwaltung und Ehrenamtlichen gekommen. Es wurden unterschiedliche Wege beschritten, diese zu lösen. Unter anderem wurden auch die Fraktionen direkt angesprochen, was sicher nicht den Königsweg darstellt und außerdem für viele eine zu große Hürde darstellt. Sollte es gelingen, einen Bürger zu finden, der sich mit den Bedürfnissen Ehrenamtlicher einerseits und der Verwaltungsrealität der Gemeinde andererseits auskennt, könnte ein angenehmer Weg beschritten werden, solche Konflikte künftig „schlank“ zu lösen und die Verwaltung zu entlasten. Uns schwebt hier ein ehemaliger Ehrenamtlicher vor, der über Vermittlungsgeschick verfügt und allein Kraft seiner persönlichen Autorität sowohl bei Ehrenamtlichen als auch bei der Verwaltung Anerkennung findet (keine besonderen Rede- oder Beteiligungsrechte o.ä. in Ausschüssen). Die Arbeitsbelastung dürfte sich in Grenzen halten. Bürgervorsteher und Gemeindevertretung müssten sich nur noch in Eskalationsfällen einschalten.

Zu Nr. 4 (Ehrenamtskarte): Die Ehrenamtskarte wurde in SH bereits vor einigen Jahren vom Sozialministerium initiiert, um Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit zu honorieren (https://www.ehrenamtskarte.de/). Das landesweite Projekt ist jedoch derzeit faktisch eingestellt, da es fast keine Angebote für die Karteninhaber gibt. Zwar soll die Karte durch einen Projektträgerwechsel zum „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ wiederbelebt und weitergeführt werden, allerdings befindet man sich hier erst in der Konzeptionsphase. Außerdem bedarf die sinnvolle Einführung der Karte in jedem Falle aktiver Tätigkeit vor Ort: Um Ehrenamtlichen spürbare geldwerte Vorteile zu bieten, muss die Verwaltung aktiv auf örtliche Gewerbetreibende zugehen, um dort attraktive Spezialkonditionen auszuhandeln. Überregionale Angebote sind wohl eher uninteressant. In Betracht kommen sämtliche Dienstleister im Ort oder auch überregional. Die Unternehmen bekommen hierdurch die Möglichkeit, sich werbewirksam am Markt als Förderer des Ehrenamtes zu positionieren. Eine Einbindung des Gewerbebundes könnte hier evtl. eine interessante Kooperation darstellen und sollte dort angefragt werden.

Kritisch zu sehen ist die hohe Vergabeschwelle der landesweiten Ehrenamtskarte (erst ab 5 Stunden Ehrenamt pro Woche über zwei Jahre). Daher ist es evtl. sinnvoll, eine eigene Karte mit niedriger Vergabeschwelle im Ort aufzulegen. Allerdings befindet sich das Thema der Vergabeschwelle auch beim neuen Projektträger auf Landesebene noch in der Diskussion und man kann die Entwicklung noch einige Wochen abwarten. Die genauen Vergabekriterien sollten im Laufe des Prozesses auch und gerade mit den Vereinen selbst abgestimmt werden.

Zu Nr. 5 (Leihgegenstands-Verzeichnis): In der letzten Zeit besteht ein dem Grunde nach berechtigter – in der Umsetzung bisweilen über das Ziel hinausgehender – Trend in der Verwaltung, die Nutzung von Gemeindeeigentum durch Vereine zu einzuschränken. Klar ist jedoch, dass dies nicht dazu führen darf, dass Vereine für öffentliche Feste keine Bühnen oder Ähnliches mehr ausleihen dürfen. Wir brauchen daher klare Regeln, die es zu transparenten und angemessenen Konditionen erlauben, das Gemeindeeigentum zu nutzen.

Zu Nr. 6 (Ehrenamtsmesse): Wir begrüßen die von der CDU vorgeschlagene Ehrenamtsmesse ausdrücklich und halten es für eine ausgezeichnete Idee, dass sich Bürger mit prinzipiellem Interesse an Engagement auf einem „Markt der Möglichkeiten“ informieren können, welche vielen Gesichter ehrenamtliche Tätigkeit haben kann. Die Messe muss aber professionell vorbereitet, beworben und ausgestattet werden, damit Aussteller und Interessenten angezogen werden und wir keinen traurigen Flohmarkt auf einem dunklen Rathausflur veranstalten.

Das „EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein“ plant für das Frühjahr 2013 landesweit und mit Unterstützung der Landesregierung lokale „EhrenamtForen“ mit dem Motto „Anerkannt im Ehrenamt“, in deren Rahmen die Messe stattfinden könnte. Es würden dann begrenzt finanzielle Mittel für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Dauerhaft sollten alle Anbieter eine kleine Präsentationsmöglichkeit auf der Rathauswebsite haben.

Die Sportplatz-Posse von Oststeinbek

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So betitelte das Hamburger Abendblatt im März einen Bericht über die geplante Änderung der Benutzungsordnung für den Kunstrasen-Fußballplatz. Und in der Tat: wir haben nicht aufgepasst. Sonst wäre uns nicht entgangen, dass die Beschlussvorlage der Bürgermeisterin im Hauptausschuss plötzlich Änderungen enthielt, die zwar wie alle zuvor im Kulturausschuss besprochenen Änderungen „rot markiert“, jedoch eben nicht abgesprochen waren – weder mit den Fraktionen, noch mit den Fußballern. So kann man natürlich keine Politik machen, und das müsste man als Profi eigentlich auch wissen. Darum haben alle Fraktionen sofort signalisiert, dass die Benutzungsordnung so nicht in der Gemeindevertretung beschlossen wird. Ein „Wunschkonzert“ ist es für den OSV natürlich nicht – aber halt auch sonst für niemanden.

Sport ist ein elementarer Bestandteil des Gemeinwesens, das haben wir bereits in der Ausschuss-Sitzung deutlich gesagt. Er dient der Gesundheit, der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, dem Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Arbeit hierfür leisten Ehrenamtliche in den Vereinen. Zum Sport gehört untrennbar auch der Wettkampfgedanke. Er kann nur existieren, wenn es theoretisch und praktisch möglich ist, aufzusteigen. Wir können und wollen niemandem verbieten, besser zu sein als andere Mannschaften. Darum muss es auch möglich sein, Fußballspiele mit mehr als 200 Zuschauern durchzuführen. Dass Interessen der Anwohner zu berücksichtigen sind, versteht sich von selbst. Dies muss im Dialog zwischen Vereinen und Bürgern geschehen. Die Politik kann moderierend zur Verfügung stehen. Wenn gütliche Einigungen scheitern, steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen.

Sport im Ort – absolut notwendig oder viel zu laut?

Seit langem ist das ein Streitthema zwischen Anliegern der Sportanlagen und dem OSV: Pfiffe und Rufe beim Spielbetrieb, applaudierende Zuschauer, Autolärm bei der An- und Abfahrt, das nervt viele  Anwohner vor allem Bereich der Smaalkoppel enorm. Dagegen stehen die Interessen der Sportler, sie wollen ihre Trainingszeiten behalten und ihre Punktspiele zu angemessenen Zeiten durchführen können.

Wer ist nun im Recht? Diese Frage kann man juristisch klären lassen; es gibt Gesetze und Vorschriften, die die erlaubten Lärmimmissionen durch Sportanlagen festsetzen; es gibt Gutachter, die mit unterschiedlichen Methoden Lärm messen und bewerten; und es gibt Rechtsanwälte, die in langwierigen gerichtlichen Verfahren Regelungen für den jeweiligen Einzelfall erstreiten.

Aber hilft das wirklich weiter? Ehrlich gesagt : nein. Natürlich haben die Oststeinbeker, die in der Nähe von Sportanlagen wohnen, ein Recht auf Ruhe – wer trinkt schon gerne seinen Sonnabendnachmittagskaffee mitten im Torjubel, wenn der OSV gerade sein 2:1 geschossen hat. Und genauso natürlich wollen andere Oststeinbeker ihrem sportlichen Hobby nachgehen, darauf haben sie sich schon die ganze Woche gefreut. Beide Seiten haben ein berechtigtes Interesse, beide Seiten haben ein Recht darauf, dass ihre Bedürfnisse und Ansichten gehört und ernst genommen werden, gerade auch von der jeweils anderen Seite.

Aber es gibt eine dritte Seite, die auf den ersten Blick nichts mit dem Konflikt zu tun hat: alle Oststeinbekerinnen und Oststeinbeker. Wieso?  Weil gerade das lebendige Vereinsleben  unseres Ortes ein Schatz ist, um den uns manch´ anderer  Ort im Speckgürtel von Hamburg beneidet. Unsere Vereine, Initiativen und Themenkreise sind ein enorm wichtiger Kitt, der die Gemeinschaft im Ort erhält. Hätten wir sie nicht, wären wir ganz schnell eine der namelosen Schlafstädte irgendwo vor der Stadt, in der man zwar ruhig wohnt, aber nicht wirklich lebt, weil das kulturelle, sportliche und soziale Miteinander hier nicht stattfindet. Das möchte in  Oststeinbek niemand! Und deshalb liegt uns sehr am Herzen, dass Probleme wie das oben angesprochene in einem Geist gegenseitiger Akzeptanz und Rücksichtnahme gelöst werden – und mit Blick auf den Wert eines gut funktionierenden Vereinslebens für den ganzen Ort. Patentlösungen für solche Situationen hat niemand, auch wir nicht. Aber es gibt immer die Möglichkeit, mit Beharrlichkeit und gegenseitigem Respekt nach einer für alle Seiten tragbaren  Lösung zu suchen. Und wenn wir dabei helfen können, dann tun wir das sehr gerne.