Was sind geförderte („bezahlbare“) Wohnungen?

Wenn von „bezahlbarem Wohnraum“ gesprochen wird, ist manchmal nicht ganz klar, was gemeint ist. Auch und gerade in der Oststeinbeker Kommunalpolitik haben manche Fraktionen nicht immer alle Details parat, obwohl sich die Gemeindevertretung seit Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und sogar extra ein Vortrag für Kommunalpolitiker von Expetern der Förderbank SH im Rathaus organisiert wurde.

Quasi als Service für die anderen Fraktionen und natürlich für alle Bürgerinnen und Bürger haben wir hier nochmal alle wichtigen Punkte dargestellt.

  • Mit bezahlbarem Wohnraum ist in der politischen Debatte öffentlich geförderter Wohnraum gemeint.
  • Rechtsgrundlage für die öffentliche Wohnraumförderung ist in SH das Wohnraumförderungsgesetz.
  • Öffentlich geförderter Wohnraum besteht zum überwiegenden Teil aus Mietwohnungen, deren Bau mit staatlichen Geldern unterstützt wird. Es gibt auch Förderungen für Eigenheime und andere Wohnformen, diese behandeln wir in diesem Artikel aber nicht.
  • Im Hamburger Umland fördert das Land SH im Zeitraum 2015-2018 Mietwohnungen mit einer Summe von 110 Millionen Euro. Mit diesem Geld könnten in Oststeinbek bezahlbare Mietwohnungen entstehen! 40% davon sollen in 1.400 Neubau-Wohnungen im gesamten Hamburger Speckgürtel fließen, der Rest in bereits bestehende Wohnungen. Nähere Infos dazu gibt es hier. Alle Infos zur Initiative der Landesregierung finden Sie auf der Website der Staatskanzlei.
  • Die staatliche Förderung besteht konkret in besonders preisgünstigen Förder-Darlehen, welche den privaten Bauherren gewährt werden.
  • Im Gegenzug verpflichten sich die privaten Bauherren, die Wohnungen für mehrere Jahrzehnte zu besonders günstigen Mieten zu vermieten. Wie hoch diese Mieten sind, lässt sich ganz einfach nachlesen.
  • In solche geförderten Wohnungen können nur Menschen einziehen, die dazu berechtigt sind und einen sog. Wohnraumberechtigungsschein haben.
  • Einen Wohnraumberechtigungsschein kann man aus verschiedenen Gründen erhalten. Insbesondere dann, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen sind klar geregelt und im ganzen Land gleich. Man kann sie einfach nachlesen. Einen perfekten Überblick gibt es in dieser Broschüre der Förderbank SH.
  • In einigen Gebieten des Landes mit besonders hohen Mietpreisen gibt es noch spezielle Förderprogramme, bei denen das Einkommen der Mieter etwas höher sein darf, dafür sind die Mieten auch etwas höher.
  • Es gibt in Oststeinbek einen großen Bedarf für geförderte Wohnungen, und zwar vor allem für Nicht-Senioren. Im Rathaus wird eine lange Warteliste geführt. Viele alte und junge Mitbürger ziehen aus Oststeinbek weg, weil sie hier keine bezahlbaren Wohnungen finden.
  • Oststeinbek hat jedoch derzeit kaum geförderte Wohnungen. Die wenigen vorhandenen Wohnungen verlieren bald ihre Mietpreisbindung und die Mieter werden dann plötzlich deutliche Mieterhöhungen zu spüren bekommen.
  • CDU und OWG stehen gefördertem Wohnraum seit Jahren äußerst skeptisch gegenüber. Sie glauben, dass es kaum Menschen mit geringen Einkommen im Ort gibt und wollen verhindern, dass einkommensschwache Menschen nach Oststeinbek ziehen. Die Bedürfnisse der hier bereits lebenden Bürger erkennen sie nicht. Bisher ist es SPD und FDP nur gelungen, einige wenige geförderte Seniorenwohnungen durchzusetzen (ca. 30 Wohneinheiten am Willinghusener Weg). Wohnraum für jüngere Menschen wurde und wird von CDU und OWG trotz intensiver Bemühungen immer wieder verhindert.
  • Die OWG behauptet, in Oststeinbek sei kein geförderter Wohnungsbau möglich, weil die Grundstückspreise zu hoch seien. Das ist unzutreffend. Gerade erst haben zwei Investoren Konzepte für geförderte Wohnungen vorgelegt, denen die Gemeinde nur noch zustimmen muss. Alle umliegenden Gemeinden haben hohe Grundstückspreise, und alle bauen geförderte Wohnungen. Der Bau geförderter Wohnungen ist ein lukratives Geschäft für die Immobilienwirtschaft.
  • Die OWG behauptet auch, die Gemeinde hätte keine eigenen Grundstücke, die für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden könnten. Das ist falsch. Die Gemeinde ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die sich für Wohnungsbau ideal eignen. Beispiele:
    • Langstücken (leer stehende Lagerhalle)
    • Havighorst., Gelände von Bauhof und Feuerwehr
    • Brückenstraße

Wer verhindert, dass in Oststeinbek geförderte Wohnungen auch für Menschen unter 60 entstehen, schadet aus unserer Sicht dem Ort und seinen Bürgern. Auch die Oststeinbekerinnen und Oststeinbeker haben das Recht, von den Millionen Fördermitteln des Landes zu profitieren. Die Blockade dieser sinnvollen Maßnahmen durch CDU und OWG muss endlich aufhören.