Was aus fachlicher Sicht alles gegen eine Nord-Erweiterung des Oststeinbeker Gewerbegebietes spricht
Zahlreiche Ausgleichsflächen müssten verlegt werden.
Es müsste ein teurer „Ausgleich vom Ausgleich“ erfolgen, mindestens im Verhältnis 2 zu 1.
Natürliche Entwässerungsgräben müssten vermutlich verrohrt werden.
Verlegung der Regenrückhaltebecken nötig
Es handelt sich bei den Flächen um das Landschaftsschutzgebiet Oststeinbek, eine Entlassung ist zwar in Abstimmung mit dem Kreis Stormarn möglich, aber nicht einfach.
Eine Entwicklung nach Norden würde eine Zersiedelung fördern (Siedlungsstrukturen abrunden sollte im Vordergrund stehen).
Redderstrukturen im Osten und sind zu erhalten. Ein entsprechender Schutzstreifen muss eingehalten werden.
Erschließung ist sehr schwierig, Schaffung weiterer verzwickter Sackgassenstrukturen erforderlich. Zahlreiche Straßen müssten neu angelegt werden, bis überhaupt ein Grundstück erschlossen werden könnte.
Unmittelbar steht eine Erweiterung des Umspannwerkes bevor, die eine Erschließung wohl völlig unmöglich machen würde.
Die derzeitige Nutzung der Flächen nördlich des Gewerbegebietes
Umspannwerk
Ausgleichsflächen für den B- Plan 32 (Gewerbegebietserweiterung Bergstücken) und B-Plan 35 (Wohnbebauung Langstücken)
Ausgleichsfläche für den B-Plan 31 (Golfplatz)
Ausgleichfläche für den B-Plan 31 (Golfplatz)
Golfplatz und z.T. Ausgleichsflächen für den Golfplatz
Geschützte Redder- und Knickstrukturen, zu denen entsprechende Abstandsflächen einzuhalten sind
Südliches Regenrückhaltebecken (hier im Bild abgeschnitten)
Naturnahe Regenrückhaltebecken und z.T. Ausgleichsflächen für den B-Plan 22 (Gewerbegebietserweiterung)
Baumreihen
Landschaftsschutzgebiet Oststeinbek (dünne gelbe Linie, hier nicht komplett im Bild)