Am Sonntag, dem 6. Mai 2018, wählt Oststeinbek eine neue Gemeindevertretung.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt gemäß § 3 Absatz 1 GKWG-SH sind alle Deutschen und sonstigen Unionsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in Oststeinbek wohnen.
Wie wird gewählt?
Das Wahlverfahren ist eine sog. Mehrheitswahl von unmittelbaren Wahlkreiskandidaten: in jedem Wahlkreis können Sie zwei Stimmen für konkrete Personen abgeben. Zudem findet ein Verhältnisausgleich statt, über den Listenkandidaten gewählt werden. Insgesamt ist es also eine personalisierte Verhältniswahl.
Wie kann man seine Stimme abgeben?
Es gibt am 6. Mai eine klassische Wahl per Stimmzettel in den Wahllokalen. Außerdem ist Briefwahl möglich: Gehen Sie dazu einfach ab dem 26. März mit Personalausweis ins Rathaus und geben Sie Ihre Stimme ab.