Bürgermeister-Nachfolge: Oststeinbeker SPD will zügig gemeinsamen Kandidaten finden

Der SPD-Ortsverein Oststeinbek-Havighorst hat bei seiner Mitgliederversammlung letzte Woche einstimmig beschlossen, zügig das Verfahren zur Suche einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für das Bürgermeisteramt anzuschieben. Ziel der SPD ist es, einen gemeinsamen Kandidaten mit den anderen Parteien zu finden. Zu den Anforderungen, die an den Nachfolger gestellt werden, sollen die Bürger Vorschläge machen.

Jürgen Huth, stellv. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins:

Trotz der anstehenden Kommunalwahl muss zügig die Nachfolgersuche beginnen. Bis Anfang September muss ein Nachfolger gewählt werden. 48 Tage vor der Wahl endet die Kandidaturfrist. Wir wollen die Bürger frühzeitig und ernsthaft am Verfahren beteiligen, darum müssen wir jetzt loslegen und noch vor den Sommerferien Ende Juni fertig sein.

Der Verfahrensvorschlag der SPD sieht wie folgt aus:

  1. JETZT | Zunächst sollte kurzfristig und gemeinsam mit den anderen Parteien festgelegt werden, was für eine Person mit welchen Fähigkeiten als Nachfolger gesucht wird (Anforderungsprofil). Schon hier sollen Bürger den Parteien sagen können, was ihnen wichtig ist. Will man z.B. einen Kandidaten aus dem Ort? Welche Ausbildung und Erfahrung soll er haben? Darf er Mitglied einer Partei sein?
  2. ANFANG MAI | Anschließend kann sich die SPD eine gemeinsame „Ausschreibung“ der Parteien, z.B. in Form einer – ggf. auch überregionalen – Zeitungsannonce, vorstellen. Interessenten könnten sich dann an eine von den Oststeinbeker Parteien benannte Person wenden, welche die Namen sammelt. Auch eine aktive Suche nach Kandidaten durch die Parteien kann sinnvoll sein.
  3. ANFANG JUNI | Dann können die Parteien die Interessenten mit dem zuvor abgesteckten Anforderungsprofil abgleichen und eine gemeinsame Vorauswahl treffen.
  4. MITTE BIS ENDE JUNI | Die engere Auswahl von z.B. fünf Interessenten sollen dann den Bürgern bei öffentlichen, von den Parteien veranstalteten Diskussionsrunden vorgestellt werden.
  5. ENDE JUNI | Abschließend können sich die Parteien dann auf eine gemeinsame Wahlempfehlung einigen und den besten Kandidaten gemeinsam vorschlagen.

Mit diesem Verfahrensvorschlag hat sich die SPD nun an alle anderen Parteien gewandt und ein kurzfristiges Planungstreffen vorgeschlagen.

Außerdem hat die SPD im am Wochenende erschienenen Mitteilungsblatt „Oststeinbek Aktuell“ („Grünes Blatt“) sowie hier auf dieser Website die Bürger aufgerufen, ihre Meinung zu diesem Thema zu sagen.

Intern führt die SPD in den nächsten Tagen eine Mitgliederbefragung zum Anforderungsprofil des Bürgermeisters durch, um ein Stimmungsbild zu erhalten.

Presseberichte zum Thema

Suche nach neuem Rathauschef beginnt (Bergedorfer Zeitung online vom 10.04.13)

Oststeinbek sucht Bürgermeister (Hamburger Abendblatt vom 10.04.13)

Oststeinbeker SPD stellt Team für Kommunalwahl auf

Der SPD-Ortsverein Oststeinbek-Havighorst hat seine Kandidaten für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 aufgestellt. Die Mitglieder votierten einstimmig für die Kandidatenliste. Das Team auf den vorderen Plätzen besteht aus neuen und bekannten Gesichtern und deckt ein breites Altersspektrum ab. Das Parteibuch spielte bei den Kandidaturen keine Rolle. Spitzenkandidat ist der Havighorster Christian Höft (33).

Jürgen Huth, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins, äußerte sich zufrieden:

Wir hätten vor einigen Monaten nicht gedacht, dass wir eine so gute Personaldecke haben werden. In der letzten Zeit sind offenbar durch die intensiven politischen Debatten im Ort viele Bürger auf die kommunale Selbstverwaltung aufmerksam geworden und haben entschieden, sich zu engagieren. Auch Krisen haben also etwas Positives.

Die Altersspanne der Kandidaten auf den „aussichtsreichen“ ersten 7 Plätzen (derzeit hat die SPD 6) reicht von 19 bis 67. Zwei dieser Kandidaten sind parteilos, zwei weiblich.

Christian Höft, Spitzenkandidat und Gemeindevertreter:

Wir haben konsequent umgesetzt, was wir schon immer sagen: bei uns kann jeder mitmachen, auch ohne SPD-Parteibuch. Hier im Ort geht es nicht um Parteipolitik und Ideologie, sondern um Sachfragen. Diese Haltung wird auch in den nächsten 5 Jahren unseren Politikstil bestimmen: die SPD wird eine offene, transparente und sachorientierte Bürgerinitiative sein.“

Listenplätze

  1. Christian Höft
  2. Sabine Huss-Reichelt
  3. Jürgen Huth
  4. Lara Gruwe
  5. Wolfgang Lorenz
  6. Thomas Mielcarek
  7. Dr. Matthias Prall

Als Direktkandidaten wollen Lara Gruwe und Wolfgang Lorenz den Wahlkreis 1 zurückerobern – er war bei früheren Wahlen der einzige von der SPD gewonnene Wahlkreis und ging 2008 an die CDU.

-> zur vollständigen Kandidatenliste der SPD Oststeinbek

Zugleich beschloss die Mitgliederversammlung ein Rahmenprogramm, aus dem die Inhalte des Wahlprogramms erarbeitet werden. Die Schwerpunkte werden dabei

  • die mittel- und langfristige Lebensqualität für alle Generationen (Jugend, Familie und Senioren),
  • die Themen Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sowie
  • der Erhalt der Wirtschaftskraft Oststeinbeks sein.

Christian Höft:

Wir sehen die Familienfreundlichkeit des Ortes als wichtiges Zukunftsthema und haben großen Sachverstand bezüglich Familienpolitik im Team. Mit Zukunft meinen wir dabei nicht nur die nächsten 5 Jahre, sondern mindestens die nächsten 15. Aber auch Jugendliche und Senioren haben eigene Bedürfnisse, die für uns im Mittelpunkt stehen werden.

Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für die hohe Lebensqualität im Ort – wir haben bereits ein umfangreiches Konzept zur Ehrenamtsförderung vorgelegt und werden dieses weiter verfolgen.

Langfristige politische Richtungsentscheidungen setzen voraus, dass alle Bürger im Ort aktiv an der Selbstverwaltung ihrer Gemeinde teilhaben. Konkret bedeutet das, politische Strukturen und Entscheidungsprozesse zu erklären und öffentlich zu machen, verbesserte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, mehr Einwohnerbeteiligung zu ermöglichen und ein Bürger-Informationssystem einzurichten, das Sitzungstermine, Unterlagen und Protokolle den Bürgern leicht zugänglich macht.

Grundlage für all diese Überlegungen ist der Erhalt der soliden Finanzlage der Gemeinde. Wir wollen den Ort strategisch als mittelstandsfreundliche Kommune aufstellen und das Gewerbegebiet in den Fokus der Gemeindeverwaltung rücken. Ein Gebiet von dieser Größe darf nicht dem Zufall überlassen werden, es muss künftig aktive Gewerbe-Ansiedlung betreiben werden.

Einig waren sich die Mitglieder des Ortsvereins, dass das alles nur funktioniert, wenn wieder Ruhe im Rathaus einkehrt.

Jürgen Huth:

Die aktive und planvolle Suche nach einer hervorragenden Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister wird elementare Grundlage der weiteren Entwicklung der Gemeinde sein. Wir werden hier konkrete Vorschläge zum Bewerberprofil und zum Verfahren machen.

Presseberichte zum Thema

SPD schickt Christian Höft ins Rennen (Bergedorfer Zeitung online vom 20.03.13)

Christian Höft wird Spitzenkandidat (Lokale Wochenzeitungen online vom 23.03.13)

Oststeinbek: Höft führt die SPD-Liste an (Lübecker Nachrichten online vom 13.03.13)

Martina Denecke ist abgewählt

Das Ergebnis steht fest: Die Oststeinbeker Bürger haben heute ihre Bürgermeisterin Martina Denecke mit überwältigender Mehrheit abgewählt. 91,55 % der Wähler – das waren 3.487 Bürger – stimmten für die Abwahl. Damit wurde das doppelte Quorum erreicht (Ja-Stimmen von 20% der Wahlberechtigten plus einfache Mehrheit). Genügt hätten 1.457 Ja-Stimmen. Für den Kreis Stormarn stellt das eine Premiere dar: noch nie war hier ein Abwahlverfahren erfolgreich. In Schleswig-Holstein ist es erst die zweite erfolgreiche Abwahl eines Bürgermeisters.

Insgesamt waren 7.285 Wahlberechtigte zur Abstimmung aufgerufen – hiervon nahmen 3.809 an der Abwahl teil. Die Wahlbeteiligung betrug damit  52,57 % und war fast so hoch wie bei der letzten Landtagswahl. Bei der Bürgermeister-Stichwahl im Januar 2011 betrug die Wahlbeteiligung nur 47 %, 1.747 Bürger hatten damals für Martina Denecke gestimmt.

Nachdem der Gemeinde-Abstimmungsausschuss morgen dieses Ergebnis festgestellt hat, wird die bereits seit Dezember suspendierte Bürgermeisterin am Dienstag 0 Uhr aus dem Amt scheiden.

SPD-Fraktionsvorsitzende Irene Kastner: „Das ist eine gute Nachricht in zweifacher Hinsicht: Erstens ist nun der Weg frei für die Neuwahl eines kompetenten Nachfolgers. Die Verwaltung in Oststeinbek kann bald wieder arbeitsfähig werden, was unser einziges Ziel ist. Und zweitens hat Oststeinbek als Kommune Zusammenhalt in einer sehr schwierigen Situation bewiesen. Wir werten das Ergebnis auch als Vertrauensbeweis gegenüber den Parteien und den gewählten Bürgern in der Selbstverwaltung der Gemeinde.“

Partylaune kommt bei Kastner aber nicht auf: „Wir feiern hier keinen Wahlsieg. Die Wahl und Abwahl von Martina Denecke hat Oststeinbek schweren Schaden zugefügt, der noch lange nicht wieder behoben ist. Alle Beteiligten haben in den letzten 2 Jahren gelitten – am meisten die Rathaus-Mitarbeiter, aber auch die ehrenamtlichen Bürger in der Selbstverwaltung sowie die Engagierten in den Vereinen und Initiativen haben wegen der politischen, juristischen und zwischenmenschlichen Querelen unglaublich viel zusätzliche Freizeit opfern müssen. Vor uns steht nun die Herausforderung, einen fähigen Nachfolger zu finden. Erst wenn dieser gewählt ist und die diversen Baustellen im Rathaus abgearbeitet hat, wird unser Ort wieder zur Normalität finden. Insgesamt wird dieser Prozess Oststeinbek am Ende wohl fast vier Jahre lang gelähmt haben und sehr teuer gewesen sein.“

Für die Wahl eines Nachfolgers sind die Parteien im Ort vorschlagsberechtigt, der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. „Nach den schlechten Erfahrungen bei der letzten Wahl werden wir intensiv versuchen, einen gemeinsamen Kandidaten aller Parteien aufzustellen und dessen Kandidatur ausführlich im Ort zu diskutieren.“, so Kastner. Die Planungen hierfür sollen zügig anlaufen, da die Neuwahl laut Gemeindeordnung binnen 6 Monaten stattfinden muss. Parallel zu diesem Verfahren findet am 26. Mai noch die Kommunalwahl statt.

[Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 10.03.13]

Wahlhelfer – die unscheinbaren Säulen der Demokratie

Politiker, auch Hobbypolitiker, stehen oder stellen sich gern mal ins Rampenlicht. Das liegt teils in ihrer jeweiligen Persönlichkeit begründet, teilweise ist es aber auch zwingend erforderlich, um Politik zu machen. Gerade vor Wahlen und Abstimmungen nimmt diese öffentliche Präsenz erheblich zu und auch am Abstimmungstag klicken Kameras an Wahlurnen und klingen Sektgläser auf Wahlpartys.

Aber wer sorgt eigentlich für die technische Abwicklung der Wahl? Das sind die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie sorgen bereits früh morgens am Wahltag dafür, dass ab 8 Uhr das Wahllokal aufgebaut und geöffnet ist. Sie prüfen für jeden einzelnen Wähler, ob er im Wählerverzeichnis steht und händigen die Stimmzettel aus. Nach zehn Stunden nur bedingt aufregender Tätigkeit beginnen die Wahlhelfer mit der Auszählung aller Stimmzettel. Je nach anstehender Wahl, kann dies kompliziert und langwierig sein. Zum Beispiel, wenn mehrere Wahlen mit jeweils Erst- und Zweitstimme an einem Tag zusammen gefasst werden. In mehreren Zähldurchgängen wird dann sorgfältig und dennoch schnellstmöglich das Ergebnis ermittelt, auf das die Bürger und Politiker so sehnsüchtig warten.

Es gibt ganze Wahlhelferdynastien, Familien, die sich schon seit Generationen als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Das führt zu großem Sachverstand und Routine in den Wahlhelfer-Teams und somit letztlich zu sicheren und professionellen Auszählungen.

Ohne dieses Engagement wäre Demokratie praktisch nicht möglich. Die Wahlhelfer sind die unscheinbaren Säulen der Demokratie.

Mehr kommunale Bürgerbeteiligung – Änderung der Gemeindeordnung in Kraft

Der Kieler Landtag hat am 21. Februar eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene führen soll. Das Gesetz ist am vergangenen Montag (26.2.) in Kraft getreten.

Kern des Gesetzes ist die Erleichterung und Erweiterung von Bürgerbegehren. Die Erleichterung (geringere Quoren für Einleitung und Abstimmung des Begehrens) wirkt sich aber erst für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern aus, so dass sie für Oststeinbek irrelevant ist.

Wohl aber sind die neuen inhaltlichen Regeln bedeutend:

  • Es wurde ein Anhörungsrecht für die Initiatoren eingeräumt,
  • zulässig sind jetzt auch Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen
    der Bauleitplanung sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
    ,
  • die bisher nur sechswöchige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft,
  • der Kostendeckungsvorschlag wurde durch eine
    Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt,
  • es wurde die Möglichkeit für die Gemeindevertretung eingeführt,
    einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu stellen und
  • eine Gemeindevertretung kann bereits mit einfacher
    Mehrheit
    (bisher nur mit Zweidrittelmehrheit)
    selbst einen Bürgerentscheid ansetzen.

Zudem gibt es nun die neue Möglichkeit der „konsultativen Einwohnerbefragung„, also das Recht für die Gemeindevertretung, offizielle Umfragen unter Einwohnern zu beschließen.

Für die Einwohnerfragestunden in Gemeindevertretung und Ausschüssen ist das Mindestalter von 14 Jahren abgeschafft worden – das heißt, dass nun auch Kinder Fragen stellen dürfen. Hierzu passt, dass auch die von der Vorgängerregierung gelockerte Vorschrift über die Pflicht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wieder verschärft wurde.

Außerdem wurden zwei Änderungen der Vorgängerregierung von vor einem Jahr wieder rückgängig gemacht, die den Kommunen viel Verwaltungsaufwand beschert hätten. Die Regelungen zur Einwohnerversammlung, zum kommunalen Petitionsrecht und zum Einwohnerantrag wurden nun wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit entfällt vor allem die lästige Umsetzung des Einwohnerantrages in gemeindliches Satzungsrecht, die zuvor geplant war.

Das Gesetz wurde in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Eine Fließtext-Fassung ist noch nicht verfügbar, nur das etwas kompliziert zu lesende Dokument des Ausschusses. >> Landtags-Drucksache 18/501

Wir dürfen uns versammeln!

Klar, versammeln darf man sich sowieso. In dem von der suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke angestrengten Rechtsmittelverfahren gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig von vor 2 Wochen ging es – neben dem Streit um die Rechtmäßigkeit einiger Äußerungen – um die Frage, ob die Einwohnerversammlung zum Thema der Abwahl zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat heute nunmehr grünes Licht für die Einwohnerversammlung gegeben. Das Thema Abwahl ist wichtig und eine Versammlung mit diesem Gegenstand verletzt nicht die Chancengleichheit im Abwahlverfahren. Solange die Bürgermeisterin an der Versammlung teilnehmen und dort reden dürfe, herrsche sozusagen Waffengleichheit. Da der Bürgervorsteher schon vor geraumer Zeit öffentlich und auch Frau Denecke persönlich via Anwalt mitgeteilt hatte, dass sie herzlich zu den Versammlungen eingeladen ist, stellt das kein Problem dar.

Offen bleibt die Frage: was soll das eigentlich alles? Warum verteilt sie nicht lieber Flyer und überzeugt die Bürger im persönlichen Gespräch im EKZ, wie sie es angekündigt hatte? Diese Frage stellt sich heute auch der Kommentator Alexander Sulanke im Stormarnteil des Hamburger Abenblattes.

Wie dem auch sei, für uns reiht sich dieser Konflikt nahtlos ein in die Liste der bisherigen Vorkommnisse. Ob es die rechtswidrige Rücknahme der Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.12 war, oder die „gelbe Umfrage“ mit dem wohl ziemlich offenkundigen Ziel, unliebsame Parteibeiträge aus dem Grünen Blatt zu verbannen, oder die „Kommentierung“ des amtlichen Kreis-Prüfberichts mit kritischen Feststellungen zur Arbeit der Bürgermeisterin – immer fragte man sich: Muss es denn noch ein Eigentor sein?

Für uns wird von Tag zu Tag deutlicher, dass Oststeinbek eine neue BürgermeisterIn braucht.

Einwohnerversammlung diesen Mittwoch (27.2.) in Oststeinbek!

Am kommenden Mittwoch (27.2.) findet nach langer Zeit wieder eine Einwohnerversammlung in Oststeinbek statt! Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Es können Anträge gestellt und praktisch alle Themen diskutiert werden, die sich auf den Ort und seine Selbstverwaltung beziehen. Spannende Themen sind sicherlich der soeben beschlossene KiTa-Neubau, die Neuvermietung im Kratzmannschen Hof und natürlich die Bürgermeister-Abwahl am 10. März.

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: Bürgersaal im Kratzmannschen Hof

Tagesordnung: >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung

Rechtliche Grundlagen:

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Initiative „Pro Oststeinbek“ gestartet

Die gemeinsame Initiative aller Fraktionen in der Gemeindevertretung zur Bürgermeister-Abwahl am 10. März ist gestartet. Auf der Internetplattform www.pro-oststeinbek.de werden alle Infos zur Abwahl zentral zusammen gefasst.

Auch auf Facebook gibt es eine Präsenz der Initiative: https://www.facebook.com/pro.oststeinbek

Außerdem werden am heutigen Sonntag Plakate zur Abwahl im gesamten Ort aufgestellt.

Einwohnerversammlung am 12.2. in Havighorst

Am Dienstag, dem 12. Februar, 19.30 Uhr, findet im Gasthof Schwarzenbeck (Havighorst, Dorfstr. 26) die erste von zwei einberufenen Einwohnerversammlungen statt. Eingeladen sind alle Einwohner Oststeinbeks! Hier finden Sie die >> amtliche Bekanntmachung der Einberufung. Die zweite Versammlung ist am 27.2. im Bürgersaal (Kratzmannscher Hof).

Der Bürgervorsteher hat sich zur Einberufung der Einwohnerversammlung entschlossen, da es in der letzten Zeit aufgrund mehrerer bedeutender Themen zunehmend zu Fragen von Einwohnern kommt, die in den 15-minütigen Fragestunden zu Beginn der Ausschuss-Sitzungen nicht ausreichend beantwortet werden können. Beispielhaft zu nennen sind hier die Bürgermeister-Abwahl, die Zukunft des Kratzmannschen Hofes und die Situation der Kinderbetreuung. Es sind aber auch Fragen zu allen sonstigen Themen der kommunalen Selbstverwaltung zulässig.

Wir begrüßen die Einberufung der Versammlung! Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern, in Ruhe Fragen an die Verwaltung und den Bürgervorsteher zu stellen und auch eigene Anregungen zur Beratung in die Gemeindevertretung zu geben. Die Einwohnerversammlung kann die Gemeindevertretung sogar per Mehrheitsbeschluss verpflichten, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Richtig genutzt können die Einwohnerversammlungen ein guter Bestandteil unserer örtlichen Gemeinschaft sein. Wir sind gespannt darauf, wie es funktioniert.

Weiterführende Informationen: Die Rechtsgrundlagen der Einwohnerversammlung

Die Rechtliche Grundlage der Einwohnerversammlung bildet § 16a Abs. 2 GO SH. Diese Vorschrift der Gemeindeordnung ermöglicht es der Gemeinde, zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Absatz 2 der Vorschrift ermächtigt die Gemeinde, das Nähere durch Satzung zu regeln. Dies ist in § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Oststeinbek erfolgt. Nachstehend geben wir die Regelungen im Detail wieder:

§ 11
Einwohnerversammlung

(1) Der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohner einberufen. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf die Ortsteile Oststeinbek und Havighorst durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von dem Bürgervorsteher eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mehr als 50 v.H. der anwesenden Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Er übt das Hausrecht aus.

(4) Der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 v.H. der anwesenden Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde,
und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von dem Bürgervorsteher und dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Ein X für ein U

Stellungnahme von Martina Denecke veröffentlicht

Nachdem die wegen des schweren Vertrauensverlustes in Bevölkerung und Gemeindevertretung suspendierte Bürgermeisterin Martina Denecke wochenlang nicht Willens war, inhaltlich zu den gravierenden Vorwürfen gegen sie Position zu beziehen, ist nun endlich eine offizielle schriftliche Stellungnahme erschienen. Sie wurde im heute verteilten „Grünen Blatt“ – dem Mitteilungsblatt der Gemeinde – veröffentlicht. Kurz zusammen gefasst: Frau Denecke hat alles richtig gemacht, die Verwaltung war bisher nicht „rechtssicher“ und die ehrenamtlichen Politiker sämtlicher Fraktionen führen die Bürger an der Nase herum und verschwenden Steuergeld.

Seriös geht anders.

>> Hier finden Sie die Stellungnahmen zum Abwahlverfahren zum Download (1,25 MB).